Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 56

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 56 (NJ DDR 1980, S. 56); 56 Neue Justiz 2/80 '' gesellschaftlichen Resultaten führt, belegt eine Einschätzung des Staatsanwalts des Bezirks Schwerin. Dort konnte man im vergangenen Jahr wie fast überall einen beachtlichen Zuwachs an Kollektivaussprachen mit Beteiligung des Staatsanwalts feststellen. Gleichzeitig aber war ein leichter Rückgang der Übernahme von Bürgschaften zu registrieren. Daraus muß man noch kein Dilemma herauslesen. Aber es verdeutlicht die Notwendigkeit, die konkreten Ziele der Öffentlichkeitsarbeit, namentlich im Strafverfahren, soweit als möglich zu kalkulieren. Wichtig ist, daß bei bedeutsamen Strafsachen bereits bei Einleitung des Ermittlungsverfahrens in Abstimmung mit dem Untersuchungsorgan darüber entschieden wird, ob und durch wen eine Teilnahme an der Kollektivaussprache erfolgt. Allerdings kann die Schwere einer Straftat nicht der alleinige Ausgangspunkt solcher Entscheidung sein. Hier ist nicht der Raum, die Maßstäbe erschöpfend darzulegen, an denen sich diese Form der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts im Ermittlungsverfahren orientieren soll. Zudem könnte eine ausschließliche kasuistische Reglementierung die Gefahr einer schablonenhaften Praxis in sich bergen. Aber einige Gesichtspunkte lassen sich in Verallgemeinerung der besten Erfahrungen mit ziemlicher Sicherheit bestimmen. So wird die persönliche Teilnahme des Staatsanwalts an der Beratung des Kollektivs des Straftäters in der Regel dann notwendig sein, wenn die zu treffende Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit maßgeblich von der Haltung des Kollektivs abhängt, beispielsweise von dessen Bereitschaft, eine Bürgschaft zu übernehmen; das Kollektiv die Teilnahme des Staatsanwalts wünscht; das Kollektiv selbst begünstigende Bedingungen gesetzt hat, beispielsweise wenn der Straftat gemeinsamer Alkoholgenuß vorausgegangen und eine entsprechende Auseinandersetzung notwendig ist; sich Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht bereits im Ermittlungsverfahren erforderlich machen, die sich auf Umstände beziehen, mit denen die Straftat zusammenhängt; der Haftbefehl wieder aufgehoben wird oder von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit abgesehen wird. ideologische Wirkung und Erfolge des Auftretens des Staatsanwalts im Arbeitskollektiv hängen erfahrungsgemäß maßgeblich von seiner gründlichen Vorbereitung ab, die sich nicht nur auf die präzise Kenntnis des Standes der Ermittlungen beziehen darf. Ebenso wichtig ist, rechtzeitig mit der Leitung des Betriebes Kontakt aufzunehmen und sich gründlich über die politisch-moralische Situation im Betrieb und speziell im Kollektiv des Straftäters zu informieren. Es muß nicht betont werden, daß der Staatsanwalt im Falle seines persönlichen Auftretens im Kollektiv als Herr des Ermittlungsverfahrens die Beratung zu leiten hat. Öffentlichkeitsarbeit im Schrittmaß der achtziger Jahre Die Konzentration der Öffentlichkeitsarbeit auf das Strafverfahren und den Kampf gegen die Kriminalität bedeutet keineswegs Einseitigkeit oder Enge. Der Staatsanwalt ist auch in seiner Eigenschaft als Rechtspropagandist in erster Linie Staatsfunktionär, der seinen Beitrag zum Verständnis der Werktätigen für die Gesamtpolitik des sozialistischen Staates leisten muß. Das aber setzt voraus, daß er tief in das Wesen der Strategie und Taktik der Politik von Partei und Staat eindringt, und sich nicht nur als Fachmann für Fragen des Rechts und der Gesetzlichkeit begreift. Immer wieder erweist es sich bei der Auswertung von Strafverfahren, auf Foren und in sonstigen Veranstaltungen, in denen der Staatsanwalt in Aktion tritt, daß man' von ihm Auskunft und Antwort über die gesamte Skala der Politik des sozialistischen Staates wünscht. Diese Erwartungshaltung der Werktätigen gegenüber dem Anwalt des Staates ist legitim, und wir müssen bestrebt sein, ihr immer besser und gründlicher nachzukommen. Die Zuspitzung des internationalen Klassenkampfes, aber auch die enorm gewachsene Allgemeinbildung der Werktätigen werden uns in den achtziger Jahren noch häufiger als bisher mit Problemen und Fragen konfrontieren, die über die Rechtspolitik der Arbeiter-und-Bauem-Macht hinausreicher}. Dieser Anforderung müssen wir uns stellen, ohne den Verfassungsauftrag der Staatsanwaltschaft aus dem Auge zu verlieren. Dem ideologischen Schrittmaß der achtziger Jahre werden wir dadurch am besten gerecht, daß wir unsere spezifische rechtspropagandistische Arbeit so überzeugend und sinnvoll wie möglich in die Erläuterung und Klärung der Gesamtpolitik von Partei und Staat einbetten und so wirksam zu ihrer Realisierung beitragen. Das setzt voraus, daß jeder Staatsanwalt beständig an seiner politisch-ideologischen Qualifizierung arbeitet, um in der Lage zu sein, über den Horizont der Strafpolitik hinauszublik-ken. Öffentlichkeitsarbeit heute und morgen verlangt auch größere Flexibilität mit Blick auf den jeweiligen Kreis der Anzusprechenden. Sogenannte .Standardvorträge, mit denen sich einige die Sache bislang ebenso einfach wie bequem machten, nützen niemandem mehr, weil sie an den enorm gewachsenen und konkreten Informationsbedürfnissen zum sozialistischen Recht in aller Regel vorbeizielen. Rechtspropagandistische Darlegungen beispielsweise vor Jugendlichen müssen sich nach Inhalt und Art der Vermittlung eben spürbar unterscheiden von Erläuterungen vor Pädagogen oder Staats- und Wirtschaftsfunktionären. Gründliche und gewissenhafte Vorbereitung auf die spezifischen Probleme des jeweiligen Zuhörerkreises ist heute ein unentbehrliches Erfordernis erfolgreicher Öffentlichkeitsarbeit. Immer größeres Gewicht erhält auch die Kultur des Auftretens vor den Werktätigen und die Art des Umgangs mit ihnen. Diese Frage reicht von der Ästhetik der Sprache bis hin zur Art des Reagierens auf Anfragen und Beschwerden, aber auch auf abweichende Meinungen. Mit Bürgern, die nach einem Standpunkt suchen, muß man Geduld haben, ihnen muß man helfen, zu realen Erkenntnissen zu gelangen. Genosse Willi Stoph betont zu Recht: „Nicht zu unterschätzen für die bewußte Haltung zum sozialistischen Staat sind die Umgangsformen, die die Mitarbeiter der Staatsorgane mit den Bürgern pflegen, und die Art und Weise, wie die Anliegen der Bevölkerung beachtet, bearbeitet und entschieden werden.“ 4 Was die Quantität staatsanwaltschaftlicher Öffentlichkeitsarbeit betrifft, so scheinen im Durchschnitt gesehen die Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht. Auf der Tagesordnung steht jetzt die weitere kontinuierliche Erhöhung der Qualität und mithin der Effektivität der rechtspropagandistischen Arbeit. Um dies zu sichern, bedarf es ständiger kritischer und selbstkritischer Einschätzung der Öffentlichkeitsarbeit jedes Staatsanwalts. Vor allem bei jüngeren Kadern, die weniger lebens- und berufserfahren sind, sollten die Leiter an' deren Veranstaltungen ab und an teilnehmen. Dadurch sind sie am besten in der Lage, zur Qualifizierung der Nachwuchskader in puncto Öffentlichkeitsarbeit beizutragen und mögliche Unzulänglichkeiten rechtzeitig zu korrigieren. Bei einigen verbergen sich die Mängel ihrer rechtspropagandistischen Arbeit hinter einer günstigen Statistik. Ideologische Arbeit aber wird, nicht nach Menge, sondern nach Qualität und Wirkung bemessen. Arbeit in Massenmedien attraktiver gestalten Höhere Aufgaben erwachsen für die Öffentlichkeitsarbeit auch in bezug auf das Zusammenwirken mit den Massen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 56 (NJ DDR 1980, S. 56) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 56 (NJ DDR 1980, S. 56)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der sozialistischen Menschenführung zu vermitteln, damit sie die Initiative der verstärkt zur Entfaltung bringen können. Das Hauptfeld der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von sind die mit dem Ziel des späteren Einsatzes in feindlichen Objekten oder für besondere Aufgaben geworben worden sind. Bei der Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der vor Angriffen zu gewährleisten. Deshalb ist in unverminderter Schärfe das subversive Wirken des Gegners sozialistischen Staat und seine Machtorgane, gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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