Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 554

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 554 (NJ DDR 1980, S. 554); 554 Neue Justiz 12/80 Einige Ergebnisse und Aufgaben der Rechtserziehung und Rechtspropaganda im Bereich der Volksbildung Oberstudienrat Dr. RUDOLF BAUER, Hauptreferent im Ministerium für Volksbildung Grundlinien der Rechtserziehung der Schuljugend Der VIII. Pädagogische Kongreß hat die Orientierung für die Entwicklung des Bildungswesens in den 80er Jahren herausgearbeitet. „Unsere sozialistische Schule heute ist eng mit dem Leben, mit der Praxis unseres sozialistischen Aufbaus verbunden. Sie vermittelt allen Kindern eine hohe, wissenschaftlich fundierte Allgemeinbildung, in der der Erwerb theoretischer Kenntnisse und Erkenntnisse eng mit der Praxis verbunden ist.“1 Eine solche Schule, die der Vorbereitung auf das Leben dient, die auf die allseitige Entwicklung der Persönlichkeit orientiert, sieht ihre Hauptaufgabe in der klassenmäßigen, revolutionären Erziehung der Jugend und richtet deshalb „die gesamte Bildung und Erziehung der Jugend auf die Erziehung zur kommunistischen Moral" ß Diese vom VIII. Pädagogischen Kongreß gesetzte Position schließt die Hauptrichtung der Rechtserziehung der Schuljugend ein. Sie bestimmt daher auch die wesentlichen Anforderungen, die wir in den allgemeinbildenden Schulen an die Rechtspropaganda stellen.3 Wir lassen uns bei der Lösung dieser Aufgabe von der prinzipiellen Übereinstimmung des sozialistischen Rechts und der kommunistischen Moral leiten. Sozialistische Rechtserziehung ist deshalb für die sozialistische Schule ein Prinzip, das im Unterricht und im gesamten außerunterrichtlichen Erziehungsprozeß sowie in der gesamten Organisation des schulischen Lebens verwirklicht werden muß.4 Sozialistische Rechtserziehung als Prinzip zu verwirklichen ist nur möglich, wenn sich die Schüler auch entsprechendes Wissen aneignen. Ohne die notwendige Wissensgrundlage entwickeln sich nicht die von uns angestrebten Verhaltensweisen, formt sich nicht oder nur ungenügend das Bewußtsein der Verantwortung für unsere sozialistische Gesellschaft. Alle Elemente dieses notwendigen Wissens sind in den Unterrichtsfächern vorhanden. Sie erstrecken sich von elementaren Einsichten in das normgerechte Verhalten im Straßenverkehr, die sich die Jüngsten in der Unterstufe und auch schon in der Vorschulerziehung aneignen, bis zu Erkenntnissen sehr komplexer Natur, wie z. B. zum Charakter des sozialistischen Rechts. Die Verinnerlichung dieses Wissens und die Entwicklung von Gewohnheiten und Verhaltensweisen durch die Gestaltung des schulischen Lebens umspannen das weite Feld, in dem sich an unserer sozialistischen Schule Rechtserziehung vollzieht Rechtserzieherische Potenzen des Unterrichts Einigen Unterrichtsfächern kommt für das rechtspropagandistische und rechtserzieherische Wirken besondere Bedeutung zu. Bereits in der 5. Klasse, also am Beginn des Geschichtsunterrichts, lernen die Schüler, daß Könige Gesetze erließen, um die herrschende Klasse, ihre Vorrechte zu schützen. Die an der Gesetzgebung der Sklavenhalter gewonnene Einsicht, daß das geltende Recht immer das Recht der herrschenden Klasse ist, wird in den folgenden Schuljahren am Beispiel des feudalen und des bürgerlichen Rechts vertieft. Den Schülern wird aber vor allem auch Wissen darüber vermittelt, warum, wie und mit welchem Erfolg die Unterdrückten und Ausgebeuteten um ihr Recht kämpften, wie sie damit Einfluß auf den Verlauf der Geschichte nahmen. Dabei begreifen die Schüler, daß Recht nichts Abstraktes ist, das ewig, unabänderlich existiert, und daß ein fundamentaler Unterschied zwischen dem Recht der Ausbeuter und dem sozialistischen Recht der herrschenden Arbeiterklasse besteht. Viele Lehrer sind täglich darum bemüht, das revolutionäre Handeln der um ihr Recht kämpfenden Klassen im Geschichtsunterricht noch erziehungswirksamer darzustellen. Der Staatsbürgerkundeunterricht wirkt über sehr verschiedene Ebenen der Wissensaneignung rechtserzieherisch. Er macht die Schüler mit grundlegenden Rechten und Pflichten des Staatsbürgers in unserer sozialistischen Gesellschaft vertraut, wie dem Recht auf Arbeit und der Pflicht zur Arbeit, dem Recht auf gleiche Bildung für alle und der Pflicht zur Bildung, dem Recht und der Pflicht zum Schutz der sozialistischen Heimat. Die Behandlung der politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Grundlagen unserer Gesellschaft bringt ihnen nahe, was uns unantastbare Werte und in ihrer Vervollkommnung stets zu erstrebende Ideale sind. Staatsbürgerkunde stimuliert das Verhalten im Sinne unseres sozialistischen Rechts, indem die Schüler tieferen theoretischen Einblick in grundlegende gesellschaftliche Zusammenhänge, so in das Wesen der Ausbeutergesellschaft, in das Wesen der sozialistischen Demokratie, in die zunehmende Beteiligung der Werktätigen an der Leitung und Planung gesellschaftlicher Prozesse, gewinnen. Es kommt darauf an, diese Erkenntnisse noch lebensverbundener, mit noch engerem Bezug zur Praxis und zu den sozialen Erfahrungen der Schüler und somit handlungswirksamer zu vermitteln. Im polytechnischen Unterricht lernen die Schüler das Funktionieren der sozialistischen Demokratie in den volkseigenen Betrieben und in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften noch unmittelbarer kennen. Besonders im Lehrgang „Grundlagen der Produktion des sozialistischen Betriebes“ und im Fach „Einführung in die sozialistische Produktion“ in der Klasse 9 erwerben sie, bezogen auf den jeweiligen Betrieb, Kenntnisse über die Rechte und Pflichten der Werktätigen auf der Grundlage des Betriebsplanes und des Betriebskollektiwertrages. Um die erzieherische Wirksamkeit dieses Unterrichts weiter zu steigern, erscheint uns vor allem notwendig, daß die Funktionäre des Betriebes den Lehrern helfen, noch betriebsverbundener zu unterrichten. Die Wirksamkeit ist dort besonders groß, wo alle Arbeiter, mit denen die Schüler in der Produktion Kontakt haben, selbst vorbildlich alle Normen einhalten. Auf der Grundlage der Lehrpläne und der AO für den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie Brandschutz im polytechnischen Unterricht der Klassen 7 bis 12 und in Arbeitsgemeinschaften mit praktisch-produktivem und naturwissenschaftlich-technischem Charakter vom 2. September 1975 (GBl. I Nr. 40 S. 677) werden die Schüler mit den betreffenden Bestimmungen des Ar-beits-, Gesundheits- und Brandschutzes vertraut gemacht. Die Abschluß- und Reifeprüfungen des Schuljahres 1979/80 haben erneut unterstrichen, daß sich die Schüler mit Erfolg grundlegende Erkenntnisse über das Wesen der Diktatur des Proletariats und der sozialistischen Demokratie, über die Rechte und Pflichten des sozialistischen Staatsbürgers aneignen. Die Erfolge der Rechtserziehung und Erziehung zur kommunistischen Moral äußern sich z. B. bei der Berufswahl in der Bereitschaft vieler Jungen, als Berufsoffiziere oder als Soldat auf Zeit ihrer Pflicht zum Schutz des Sozialismus nachzukommen. Zu den bedeutsamen Ergebnissen unseres rechtserzieherischen Wirkens gehört auch das arbeitsschutzgerechte Verhalten der Jungen und Mädchen in der produktiven Arbeit, was auch die geringe und rückläufige Zahl von Arbeitsunfällen beweist Günstige rechtserzieherische Wirkungen erzielen die Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“. In solchen Arbeitsgemeinschaften kann für die oberen Klassenstufen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 554 (NJ DDR 1980, S. 554) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 554 (NJ DDR 1980, S. 554)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit als Grundprinzip jeglicher tschekistischer Tätigkeit hat besondere Bedeutung für die Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit . Das ergibt sich aus der Pflicht für Untersuchungsorgan, Staatsanwalt und Gericht, die Wahrheit festzustellen. Für unsere praktische Tätigkeit bedeutet das, daß wir als staatliches Untersuchungsorgan verpflichtet sind, alle Tatsachen in beund entlastender Hinsicht zu verwenden. Dadurch wird auch gegenüber dem Staatsanwalt die Richtigkeit der durch das Untersuchungsorgan Staatssicherheit im Tenor erfolgten rechtlichen Einschätzung und der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, festzulegen; bewährte Formen der Zusammenarbeit zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zu erfolgen. Die zeitweilige Unterbrechung und die Beendigung der Zusammenarbeit mit den. Eine zeitweilige Unterbrechung der Zusammenarbeit hat zu erfolgen, wenn das aus Gründen des Schutzes, der Konspiration und Sicherheit der notwendig ist, aus persönlichen beruflichen Gründen den vorübergehend kein aktiver Einsatz möglich ist. Die mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist wer?!l insgesamt ist die wesentlichste Voraussetzung, um eine wirksame Bekämpfung des Feindes zu erreichen, feindlich-negative Kräfte rechtzeitig zu erkennen und ihre beabsichtigten Aktivitäten zu unterbinden und die innere Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten in ihrer Substanz anzugreifen, objektiv vorhandene begünstigende Faktoren aufzuklären und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen.

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