Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 553

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 553 (NJ DDR 1980, S. 553); Neue Justiz 12/80 553 sehen Arbeit. Die zielgerichtete Nutzung der Möglichkeiten zur Rechtserziehung, die in den Lehrplänen der verschiedensten Fächer enthalten sind, für einen interessanten Unterricht sowie eine erfolgreiche Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften „Sozialistisches Recht“ können nur in Gemeinschaftsarbeit von Pädagogen und Juristen gewährleistet werden. Richter und Staatsanwälte, Justitiare und Juristen aus den örtlichen Staatsorganen können den Lehrkräften aus der Leitungstätigkeit ihrer Organe, aus der Rechtsprechung und aus der Rechtsverwirklichung in den verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen wertvolle, für bestimmte Problemstellungen typische und für das jeweilige Territorium aktuelle Beispiele vermitteln. Damit helfen sie den Pädagogen, den Unterricht noch lebensnaher zu gestalten, eine überzeugendere Erziehungsarbeit zu leisten und Rechtskenntnisse intensiver zu vermitteln. Dabei obliegt den Juristen aller Bereiche die schwierige Aufgabe, für die verschiedenen Fachlehrer zielgerichteter geeignete Rechtsprobleme und Beispiele aus den einzelnen Rechtszweigen auszuwählen und sie ihnen entsprechend den Erfordernissen der Lehrtätigkeit zu übermitteln. Unter dem Aspekt der Schaffung weiterer Voraussetzungen für die Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung der Schüler wurde in der Beratung angeregt zu überlegen, wie in der Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte Rechtsfragen in stärkerem Maße berücksichtigt werden könnten. In diesem Sinne haben einige Bezirke bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet. So hat z. B. der Rat des Bezirks Rostode beschlossen: „Die Weiterbildung der Schulfunktionäre und der Lehrer und Erzieher im Kurssystem und im Prozeß der Arbeit muß Voraussetzungen schaffen für die ständig wirksame Rechtserziehungsarbeit.“ Zur weiteren Entwicklung der Rechtserziehung Der Entwicklungsstand, den die Rechtserziehung im Bereich Volksbildung erreicht hat, läßt, wie die Beratung im Arbeitskreis zeigte, darüber hinaus auch einige neue Problemstellungen erkennen. Angesichts der Fortschritte gewinnt besonders die Frage an Gewicht, ob innerhalb der schulischen Ausbildung die auf die Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins abzielenden vielfältigen Aktivitäten genügend planmäßig und koordiniert erfolgen, um, aufeinander aufbauend und sich gegenseitig ergänzend, dem Heranwachsenden ein den Möglichkeiten der allgemeinbildenden Schulen entsprechendes, reales Bild vom sozialistischen Recht zu vermitteln. In der Diskussion im Arbeitskreis wurde darin ein Teilaspekt für die Bemühungen gesehen, an den allgemeinbildenden Schulen solidere Vorleistungen für das zu entwik-kelnde notwendige umfassende Bild des Bürgers der DDR vom sozialistischen Recht zu geben. Dabei muß das Wissen, welches den Schülern über das sozialistische Recht vermittelt wird, gleichzeitig Ausgangsbasis für die darauf aufbauende Rechtserziehung in der Berufs- sowie in der Fach-und Hochschulausbildung sein. Insbesondere gilt das für die Verzahnung mit der Lehrtätigkeit im Fach „Sozialistisches Recht“ an den Berufsschulen. Das ist eine komplizierte Aufgabe, die nur gemeinschaftlich von Pädagogen der verschiedenen Bereiche und Juristen in Angriff genommen werden kann. Ausgehend von der Beantwortung der umfassenden Frage, welche Einstellungen und Haltungen zum Recht, welches Wissen über den Staat und sein Recht und welche konkreten Rechtskenntnisse ein Bürger in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft haben muß, ist genauer herauszuarbeiten, welchen Beitrag die schulische Bildung und Erziehung dazu leisten kann und wie in den verschiedenen Fächern und im außerschulischen Bereich arbeitsteilig die Erfüllung des allgemeinen Erziehungsziels zu unterstützen ist. Mit der präziseren Herausarbeitung des inhaltlichen Beitrags, der in Bei anderen gelesen In der sowjetischen Fachzeitschrift „Utschitelskaja Ga-seta“ vom 7. August 1980 setzt sich S.Malkowa unter der Überschrift „Die Schulmisere im Kapitalismus“ mit im Westen veröffentlichten Arbeiten auseinander, deren Autoren ein Bild der Entwicklung der Schule in den 7Oer Jahren zu zeichnen versuchen. Sie schreibt u. a.: Der Rohrstock als Erziehungsmittel Konkurrenzgeist und Gewalt, charakteristisch für die kapitalistische Weit, dringen naturgemäß auch in die Schule ein. Durch Entfremdung und Gleichgültigkeit gegenüber den Kindern aus den unteren Schichten der Gesellschaft entsteht die Schülerkriminalität. Das vergangene Jahrzehnt brachte den USA eine spezifische Erscheinung, die man als „Schülervandalismus" bezeichnete. Schulgebäude, Klassenräume, Lehrmittel werden von Schülern vorsätzlich und barbarisch zerstört. Explosionen, Brandstiftungen und Vernichtung von Lehrkabinetten haben sich zur nationalen Katastrophe ausgewachsen. Der Schaden macht eine halbe Milliarde Dollar pro Jahr aus. Die Kriminalität in den Schulen hat erschreckende Ausmaße angenommen. Ein Sonderkomitee, das den Stand der Disziplin untersuchte, kam zu dem Schluß, daß das Hauptproblem der amerikanischen Schule heute nicht die Ausbildung sei, sondern die Gewährleistung der Sicherheit von Lehrern und Schülern. Die bürgerliche Schule sieht kein anderes Mittel, der Lage Herr zu werden, als die repressiven Methoden zu verschärfen. In den USA, deren Regierung so eifrig um Recht und Freiheit in anderen Ländern besorgt tut, greift man vielerorts zur mittelalterlichen Methode des Einwirkens auf den Schüler - zum Rohrstock. Körperliche Züchtigungen, die die Würde des Kindes verletzen, werden in 90 Prozent der Großstadtschulen angewendet. Als Antwort auf die Proteste von Eltern, deren Kinder infolge von Schlägen ins Krankenhaus eingeliefert werden mußten, bekräftigte das Oberste Bundesgericht, daß „die Prügelstrafe nicht im Gegensatz zur Verfassung steht“. Auch medikamentöses Einwirken auf „hyperaktive" Jugendliche ist durchaus üblich. Rund zwei Millionen amerikanische Kinder unterliegen einem psychischen Druck. Die Prügelstrafe ist in den Bildungseinrichtungen Englands, der BRD. und anderer Länder weit verbreitet. „Gewalt und Härte herrschen in den Schulen der BRD“, stellt die Illustrierte „Stern“ fest. Die bürgerliche Schule tritt gegenüber der Masse der Kinder als antihumanistische, feindliche Kraft auf. den verschiedenen Formen und Methoden der Rechtserziehung im Bereich der Volksbildung geleistet wird, würde gleichzeitig eine Voraussetzung dafür geschaffen, die Massenwirksamkeit der Rechtserziehung weiter zu erhöhen und mit allen Teilschritten die Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Kinder und Jugendlichen als Bestandteil ihrer kommunistischen Erziehung optimal zu fördern. 1 2 1 Vgl. hierzu R. Müller,'L. Reuter ln NJ 1977, Heft 3, S. 71 f. 2 Vgl. den Beitrag von H. Oslewacz ln einem der nächsten Hefte.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 553 (NJ DDR 1980, S. 553) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 553 (NJ DDR 1980, S. 553)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin gegenüber den Abteilungen der Bezirksver Haltungen bei der wirksasje und einheitlichen Durchsetzung des üntersuchungshafivollzuges ein. besonderes Genieho, Die Fixierung der Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit , Aus-ffSiung; Durchführungslbastimmung zur Anweisung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Dienstobjekten der Abteilung Staatssicherheit Berlin. Die weitere Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der operativ angefallen sind kriminell Angefallene, die eine Bestrafung zu erwarten oder eine Strafe anzutreten haben. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten.

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