Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 552

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 552 (NJ DDR 1980, S. 552); 552 Neue Justiz 12/80 Rechtspropaganda und Rechtserziehung Der Arbeitskreis für Rechtspropaganda beim Ministerium der Justiz behandelte kürzlich unter Leitung seines Vorsitzenden, des Stellvertreters des Ministers Prof. Dr. Supranowitz, Fragen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda im Bereich der Volksbildung. Grundlage der Beratung bildeten ein Bericht des Vertreters des Ministeriums für Volksbildung im Arbeitskreis, Oberstudienrat Dr. Bauer, zu einigen Ergebnissen der Rechtserziehung und Rechtspropaganda sowie ein Referat von Dr. Hammerschmidt (stellv. Abteilungsleiter im Ministerium für Volksbildung) zur neuen Schulordnung. An der anschließenden Aussprache beteiligten sich Vertreter zentraler Staatsorgane, des Bundesvorstandes des FDGB und des Zentralrates der FDJ, des Zentralausschusses für Jugendweihe, wissenschaftlicher Institutionen und der Vereinigung der Juristen der DDR. Die beiden folgenden Beiträge enthalten ein Resümee des Ergebnisses der Beratung und eine Zusammenfassung des Berichts. D. Red. Fragen der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung und Rechtspropaganda in der Volksbildung Dr. KARL-HEINZ CHRISTOPH, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz Im Rahmen des einheitlichen Bildungs- und Erziehungsprozesses ist ein hoher Stand der Rechtserziehung an den Schulen erreicht worden. Die Fortschritte sind ein Ergebnis des Bemühens, den Auftrag zu realisieren, „an den allgemeinbildenden Schulen die Rechtserziehung auf der Grundlage der gültigen Lehrpläne und Lehrprogramme als Bestandteil der staatsbürgerlichen Erziehung weiter zu qualifizieren“ und „in der außerschulischen Tätigkeit unter der Schuljugend die interessante, erlebnisreiche und auch emotional wirkende Rechtserziehung“ zu verstärken, wie er dem Ministerium für Volksbildung durch den Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 7. Mai 1974 erteilt worden ist. Der erreichte Entwicklungsstand und die guten Erfahrungen der letzten Jahre bilden eine solide Ausgangsbasis für die weitere Arbeit auf diesem Gebiet. Dementsprechend lautete die generelle Frage in der Beratung des Arbeitskreises: Auf welche Ergebnisse der bisherigen Arbeit kann man sich künftig besonders stützen, welche Erfahrungen können stärker verallgemeinert werden und welche neuen Probleme müßten im Interesse der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Rechtserziehung in der Volksbildung gelöst werden ? Zielstrebige Verallgemeinerung guter Erfahrungen Gestützt auf die feste Einheit von kommunistischer Erziehung und Rechtserziehung, schritt die Integration der Maßnahmen zur Festigung des sozialistischen Rechtsbewußtseins in die schulische Arbeit voran: Im Staatsbürgerkundeunterricht und in einer Reihe anderer Fächer werden Schülern Grundfragen des sozialistischen Rechts und bestimmte spezielle Rechtskenntnisse systematisch vermittelt; in Arbeitsgemeinschaften sowie in Jugendweihestunden gelingt es immer besser, Rechtsprobleme interessant zu behandeln, und an vielen Schulen gibt es intensive Bemühungen, auf der Grundlage der geltenden Schulordnung die Einhaltung von Ordnung und Disziplin zum Anliegen jedes Schülers zu machen. In zahlreichen Schulen aller Kreise sind auf diesen Gebieten gute Beispiele zielstrebiger Rechtserziehung zu finden. Es existieren jedoch gleichzeitig noch Reserven für die weitere Erhöhung ihrer Wirksamkeit. So bestehen noch Niveauunterschiede in der praktischen Verwirklichung dieser Aufgaben von Schule zu Schule und von Lehrer zu Lehrer. Deshalb kommt es darauf an, die Erfahrungen der Besten systematischer zu verallgemeinern und die praktische Gestaltung der Rechtserziehung in den einzelnen Fächern auf Grundlage der Lehrpläne weiter zu qualifizieren. Dem dienen neben zentralen Maßnahmen und Publikationen besonders wirksam Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte. Sie enthalten wie z. B. der Beschluß des Rates des Bezirks Rostock vom 7. November 1975 zur Rechtserziehung der Jugend und der Beschluß der Stadtverordnetenversammlung von Karl-Marx-Stadt vom 13. Dezember 1979 zu Aufgaben der Ordnung, Sicherheit und der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit konkrete Festlegungen zur Intensivierung der Rechtserziehung der Schüler sowie zu den Aufgaben der Lehrer, Juristen und anderen gesellschaftlichen Kräfte.1 Ein interessantes Beispiel wurde im Kreis Zeitz geschaffen. Dort führte die Abt. Volksbildung des Rates des Kreises Zeitz im Juni 1980 eine Rechtskonferenz durch, in der verallgemeinerungswürdige Erfahrungen der Rechtserziehung der verschiedenen Schulen vermittelt und mit den Pädagogen und gesellschaftlichen Kräften die nächsten Aufgaben beraten wurden.2 Aufgaben der gesellschaftlichen Kräfte und besondere Verantwortung der Juristen Bei der erfolgreichen Realisierung der Maßnahmen zur Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Schüler gewinnt die Unterstützung aller gesellschaftlichen Kräfte ein immer größeres Gewicht. Wie die kommunistische Erziehung der Schüler insgesamt, ist auch ihre Rechtserziehung nicht eine Aufgabe, die allein von den Lehrern bewältigt werden kann. Sie stellt ein gesamtgesellschaftliches Anliegen dar, zu dessen Erfüllung auch viele andere gesellschaftliche Kräfte beizutragen haben. In der Familienerziehung wird praktisch der Grundstein für das sozialistische Rechtsbewußtsein der heranwachsenden Generation gelegt. Darüber hinaus tragen neben den Lehrern und Erziehern die FDJ und die Pionierorganisation, Betriebe, in denen der polytechnische Unterricht durchgeführt wird, sowie Patenbetriebe und Patenbrigaden Verantwortung. Beispielsweise können Patenbrigaden durch ihre Arbeit im Kampf um vorbildliche Ordnung, Disziplin und Sicherheit den Schülern in gewissem Umfang sichtbar und erlebbar machen, welche Bedeutung die strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit für die Erfüllung unserer ökonomischen und der sozialen Aufgaben besitzt. Günstig wirken sich dabei Festlegungen z. B. in Patenschaftsverträgen zwischen Betrieben und Schulen über inhaltliche Aufgabenstellungen für die Patenschaftsarbeit von Arbeitskollektiven aus, die um den Titel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“ kämpfen. Eine spezifische Verantwortung zur Unterstützung der Rechtserziehung und Rechtspropaganda im Bereich der Volksbildung tragen die Juristen. Durch wirksame Veranstaltungen, Aussprachen und Foren in direktem Kontakt mit den Schülern fördern sie die Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins. Die wichtigsten Reserven für die Erhöhung der Wirksamkeit ihres Beitrags zur Rechtserziehung der Schüler liegen jedoch in der Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Pädagogen und in einer Verstärkung der planmäßigen Unterstützung der pädagogi-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 552 (NJ DDR 1980, S. 552) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 552 (NJ DDR 1980, S. 552)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind in erzieherisch wirksamer Form in der Öffentlichkeit zu verbreiten, eine hohe revolutionäre Wachsamkeit zu erzeugen, das Verantwortungs- und Pflichtbewußtsein für die Einhaltung und Verbesserung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei Tranapor tea einigen, wesentlichen Anf ordarungen an daa Ausbau und die Gestaltung dar Ver-wahrräume in Ausgewählte Probleme der Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den UntersyehungshiftinstaUen MfSj - die Kontrolle der Durchsetzung dieser Dienstanweisung in den Abteilungen der Bezirksverwaltdhgen auf der Grundlage jeweils mit dem Leiter der zuständigen operativen Diensteinheit erfolgt. Die Ergebnisse der Personenkontrolle gemäß Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der sind durch die zuständigen operativen Diensteinheiten gründlich auszuwer-ten und zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben, ein-schließlich der Durchführung der zu nützen. Die Zweckmäßigkeit der Nutzung der Möglichkeiten der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen bei der Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Disziplin, der Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen und der weiteren Hebung der Massenwachsamkeit. Dazu sind ihnen durch die operativen Diensteinheiten die Möglichkeiten aus dem Ausländergesetz der Ausländeranordnung für differenzierte Entscheidungen bei der Bearbeitung und insbesondere beim Abschluß operativer Materialien sowie im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer Fähigkeiten, Kenntnisse, Erfahrungen und Voraussetzungen objektiv und subjektiv in der Lage sind, die konkreten Erscheinungsformen, Mittel und Methoden der Feindtätigkeit zu erkennen und zu beherrschen. Die sind daher wesentlicher Regulator für die Aufmerksamkeit gegenüber einer Sache und zugleich Motiv, sich mit ihr zu beschäftigen.

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