Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 550

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 550 (NJ DDR 1980, S. 550); 550 Neue Justiz 12/80 abgedruckt, so daß sie in nahezu allen Haushalten vorhanden ist Außerdem kann sie käuflich beim Rat der Stadt, bei den Räten der Stadtbezirke und in bestimmten Einrichtungen erworben werden. Der Rat der Stadt zeichnet jährlich 9 Einrichtungen des Handels, der Gastronomie und der Dienstleistungen aller Eigentumsformen, des Gesundheits- und Sozialwesens, der Kultur, des Sport- und Erholungswesens sowie der Stadt-und Kreissparkasse, die sich um die Durchsetzung der Stadtordnung besonders verdient gemacht haben, als „Vorbildliche Einrichtung der Stadt Leipzig“ aus. Zur Auszeichnung gehören eine Urkunde, ein Wimpel und eine Tafel, die in geeigneter Form innerhalb und außerhalb des Objekts sichtbar angebracht wird. Die Verteidigung der Auszeichnung erfolgt in Abständen von zwei Jahren vor dem Ratsmitglied der zuständigen Fachabteilung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die der Verleihung zugrunde gelegten Leistungskriterien, zu denen Ordnung und Sauberkeit gehören, kann die Auszeichnung auch aberkannt werden, wie das jüngst gegenüber einer Gaststätte im Stadtzentrum geschah. Materielle und organisatorische Voraussetzungen zur Durchsetzung der Stadtordnung Die Einhaltung der Stadtordnung erfordert, daß bestimmte materielle und organisatorische Voraussetzungen zur Sauberhaltung geschaffen werden, damit Bürger und Betriebe nicht gezwungen sind, Müll, Unrat, Bauschutt u. ä. längere Zeit auf öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen zu lagern. Der stadtgeleitete VEB Stadtreinigung hat deshalb einen speziellen Containerkundendienst eingerichtet, bei dem die Bürger die Aufstellung und den Abtransport eines Containers bestellen können. Auf diese Dienstleistung wird in der Stadtordnung ausdrücklich hingewiesen. Jedoch reicht die bisherige Kapazität dieses Kundendienstes noch nicht aus; sie bedarf der Erweiterung. Die Räte der Stadtbezirke haben ferner mit einem privaten Fuhrunternehmer Vereinbarungen über den Abtransport von Bauschutt usw. getroffen. Eine solche disponible Transportkapazität ist für die Räte der Stadtbezirke unerläßlich, um herrenlosen Unrat bzw. Ablagerungen, deren Verursacher nicht sofort ermittelt werden kann, im Interesse von Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit abtransportieren lassen zu können. Um an den leider noch zu wenigen festen Standplätzen für Großcontainer, die vom VEB Stadtreinigung für den Sperrmüll aufgestellt und im festen Turnus beräumt werden, Ordnung und Sauberkeit zu gewährleisten, wurden Bürger gewonnen, die für ein monatliches Entgelt von 30 M je Container die Aufsicht führen. Dieses System der Containerbetreuung hat sich außerordentlich gut bewährt. Eine andere Form ständiger, fest geregelter Mitwirkung der Bürger an der Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit vollzieht sich auf der Grundlage von Pflegeverträgen, die die Rechtsträger von Grün- und Freiflächen, der VEB Garten- und Landschaftsgestaltung sowie der VEB Gebäudewirtschaft mit Hausgemeinschaften oder einzelnen Bürgern abschließen. Vervollkommnung der staatlichen Leitungstätigkeit Unsere bisherigen Erfahrungen “bestätigen die Erkenntnis, daß die Durchsetzung der Stadtordnung ein ständiger Prozeß ist, der die komplexe und sinnvoll aufeinander abgestimmte Anwendung ideologischer, rechtlicher, ökonomischer und organisatorischer Maßnahmen erfordert.3 Reserven sehen wir in der vollen Ausschöpfung aller mit den geltenden Rechtsvorschriften gegebenen Möglichkeiten. Insbesondere werden wir die staatliche Leitungstätigkeit in folgender Hinsicht vervollkommnen: 1. Alle Abgeordneten und alle Mitarbeiter der Räte sind weiter zu befähigen, sich persönlich aktiv für die Durchsetzung der Stadtordnung einzusetzen. 2. Die gute Arbeitsweise der Ständigen Kommission Erholungswesen der Stadtverordnetenversammlung Leipzig wird verallgemeinert werden. Die Mitglieder dieser Kommission haben im Zusammenwirken mit der Stadtinspektion Ordnung und Sauberkeit in Erholungsgebieten kontrolliert und die Ergebnisse in einer öffentlichen Sitzung, die in der Presse angekündigt war, ausgewertet. 3. In stärkerem Maße soll von der in § 17 Abs. 2 GöV geregelten Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, daß Abgeordnete während der Tagungen der Volksvertretungen an Leiter von Betrieben und Kombinaten Anfragen in bezug auf Ordnung und Sauberkeit richten bzw. von ihnen die Beantwortung von Fragen und die Klärung von Problemen fordern. 4. Unter den in § 31 OWG festgelegten Voraussetzungen sollen öfter solche Ordnungswidrigkeiten zur Beratung an die gesellschaftlichen Gerichte übergeben werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verletzung betrieblicher Pflichten des Rechtsverletzers stehen oder das sozialistische Gemeinschaftsleben im Wohngebiet beeinträchtigen. 5. In der Betriebszeitung und im Betriebsfunk ist regelmäßig über den Inhalt der Stadtordnung sowie über ihre Verwirklichung zu berichten. Dabei ist eine noch engere Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Kräften in den Betrieben (Betriebsgewerkschaftsleitung, Verkehrssicherheitsaktiv, FDJ-Kontrollposten u. a.) anzustreben. 6. Bestimmte orderungen der Stadtordnung sollen in innerbetriebliche Ordnungen der Kombinate, Betriebe und Einrichtungen aufgenommen werden, damit sie zum Bestandteil ständiger Leitungskontrollen werden. X Vgl. Neuer Weg 1919, Heft 22, S. 895 ff. 2 Vgl. Fragen und Antworten, NJ 1980, Heft 1, S. 326. 3 Vgl. E. Leymann, „Aufgaben der Abgeordneten bei der Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnung“, NJ 1980, Heft 7, S. 310 ff. * 1 11 Fußnoten von S. 544 1 Vgl. E. Honecker, Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1980, S. 42. 2 Vgl. G. Mittag in: Mit der Kraft der Kombinate für weiteren hohen Leistungsanstieg, Berlin 1980, S. 70. 3 Vgl. G. Klinger, „Neue Kombinatsverordnung wichtiges Instrument der Wirtschaftsleitung“, NJ 1980, Heft 1, S. 2 ff. 4 In Betriebsteile strukturierte Kombinate sind ln der zentralgeleiteten Wirtschaft kaum anzutreffen. Auf die rechtlichen Besonderheiten dieser Kombinate wird daher im folgenden nicht näher eingegangen. 5 Vgl. H.-ü. HoChbaum/G. Siefarth, „ Zur Leitung und Organisation großer Industriekombinate“, WirtsChaftsrecht 1978, Heft 4, S. 217. 6 Vgl. Lexikon der Wirtschaft - Wirtschaftsrecht, Berlin 1978, S. 311. 7 Vgl. hierzu insbesondere Autorenkollektiv, Sozialistisches Wirtschaftsrecht - Instrument der Wirtschaftsführung, Berlin 1971, S. 109 f.; K. Müller/H. Such, „Zur Rechtsstellung des Kombinates und der Kombinatsbetriebe“, Wirtschaftsrecht 1970, Heft 6, S. 342; K. Heuer/H. Sachs, „Zur Verwendung des Begriffs der Juristischen Person im Wirtschaftsrecht“, Wirtschaftsrecht 1976, Heft 4, S. 197 f.; C. Biefeld/K. Hesse/R. Schüsseler, „Zur Theorie der juristischen Person“, Staat und Recht 1978, Heft 6, S. 513 f.; J. Göhring, „Nochmals zur Theorie der juristischen Person“, Staat und Recht 1979, Heft 4, S. 350 f.; H. Langer, „Wirtschaftsrechtsfähigkeit und Juristische Person“, Staat und Recht 1979, Heft 6, S. 555 f. 8 So G. Klinger, a. a. O., S. 3. 9 Die frühere Regelung des § 28 Abs. 2 Satz 1 VEB-VO, wonach das Kombinat für die Erfüllung der Verbindlichkeiten der Kombinatsbetriebe haftete, soweit deren eigene Mittel nicht ausreichten, wurde in die KombinatsVO nicht übernommen. Nach Abschn. VH Ziff. 3 der Finanzierungsrichtlinie für die volkseigene Wirtschaft vom 21. August 1979 (GBl. I Nr. 28 S. 253) ist der Reservefonds des Kombinats jedoch für Stützungen der Fonds der Betriebe bei Mindergewinn einzusetzen sowie für die Tilgung von Krediten der Betriebe, für deren Rückzahlung der Generaldirektor des Kombinats die Garantie übernommen hat. 10 Zur Namensführung ausführlich W. Petter/J. Woltz, „Gründung und Namensrecht von Kombinaten und Betrieben“, NJ 1980, Heft 1, S. 5 ff.; J. Göldner/J. Woltz, „Namens- und Registerrecht volkseigener Wirtschaftseinheiten aus innerstaatlicher und internationaler Sicht“, NJ 1980, Heft 7, S. 300 ff. 11 Zu dieser Problematik vgl. Autorenkollektiv, Wirksamkeit des Wirtschaftsrechts, Berlin 1979, S. 52 ff., 202 ff. 12 Über die Gründung von Kombinatsbetrieben entscheidet der Leiter des dem Kombinat übergeordneten staatlichen oder wirtschaftsleitenden Organs (§36 Abs. 4 KombinatsVO). 13 Vgl. hierzu §§ 34 bis 47 VEB-VO, die durch die KombinatsVO nicht außer Kraft gesetzt wurden. 14 Das gilt auch für den Außenhandelsbetrieb, den § 17 Abs. 3 KombinatsVO zutreffend als Bestandteil des Kombinats betrachtet.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 550 (NJ DDR 1980, S. 550) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 550 (NJ DDR 1980, S. 550)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersüchungshaftanstalt beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Er hat Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben, wenn während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Forschung erarbeitete Verhaltensanalyse Verhafteter zu ausgewählten Problemen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit belegt in eindeutiger Weise, daß das Spektrum der Provokationen Verhafteter gegen Vollzugsmaßnahmen und gegen die Mitarbeiter der Linie künftig auf ein Ansteigen dieser feindlich-negativen Aktivitäten, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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