Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 55

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 55 (NJ DDR 1980, S. 55); Neue Justiz 2/80 Öffentlichkeitsarbeit - ester Bestandteil der Bekämpfung der Kriminalität Dr. PETER PRZYBYLSKI, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR 55 Die Frage, ob Öffentlichkeitsarbeit für die Vertu.' Straftaten und anderen Rechtsverletzungen une: ist, ist entschieden. Längst befassen wir uns mit i logisdien Inhalten, ihrer Effektivität, ihrer Methli fahrungswerte hierzu gibt es in Hülle und Fülle Verallgemeinerung aber könnte es besser stehen. tung von ■ititbehrlich ideo-odik. Er-um ihre Förderung staatsbewußten Handelns Was Inhalt und Ziel des ideologischen Wirkens der sozialistischen Staatsmacht angeht, so ist der große Bo ;en generell abgesteckt: „Die allseitige Förderung des staatsbewußten und Handelns ist gegenwärtig und künftig eine tigsten Aufgaben aller Organe der Partei, des St der gesellschaftlichen Organisationen.“1 Dieser Aufgabe haben sich auch die Rechtspflei namentlich die Staatsanwaltschaft, als Teil der ein! sozialistischen Staatsmacht zu stellen. Sie tragen zifische Verantwortung dafür, daß die Bekämp: Verhütung der Kriminalität immer zielstrebiger jedes einzelnen und der ganzen Gesellschaft wid, vor Jahren hat J. Streit in dieser Zeitschrift hoben, daß von der Tätigkeit der Justizorgane die Effektivität des Kampfes gegen die Kriminaljii dem auch sehr wesentlich die öffentliche Atmos; eine wirksame Vorbeugung gegen Straftateji gig (ist)“.2 Praktisch bedeutet das, den ideologischen Aktiö: des Strafverfahrens soweit als möglich auszudehr mit jedem Verfahren, das in seiner Wirkung Rechtsbrecher begrenzt bleibt, verschenken wir unserer ideologischen Potenz. Es gibt für die keitsarbeit speziell der Staatsanwälte keine bi form als das Strafverfahren, und zwar in allen sei sen. Mit Hilfe der Rechtspropaganda und Rechtst: kann und muß die Brücke geschlagen werden zwif -Realisierung der individuellen strafrechtlichen Vei lichkeit des Täters einerseits und der progressiv] flussung bzw. Veränderung seiner sozialen ümwi rerseits. Dem gesellschaftlichen Anliegen der Krimi: bekämpfung werden wir erst dann gerecht, wei gelingt, das Strafverfahren dafür zu benutzen, trauen in die Autorität des sozialistischen Staates ken und die Werktätigen zu befähigen, ihre Ri Pflichten bei der Verhütung von Straftaten und Rechtsverletzungen bewußt wahrzunehmen, Je bos: überzeugender uns das gelingt, um so größer wird Beitrag zur Gestaltung der entwickelten sozialistiqi Seilschaft sein. Denn die grundlegende ideologis besteht auch an der Front des Kampfes gegen die sten Formen antigesellschaftlichen Verhaltens „immer wieder zu klären, daß sozialistische Di und sozialistisches Eigentum die konsequente Ei und Durchsetzung bestehender Rechtspflichten vei Denkens ier wich-äates und ;eorgane, i leitlichen eine spe-cüng und ?ur Sache Schon hervorge-picht nur tät, son-ijjhäre für abhän- nsradius en. Denn auf den üin Stück Ifentlich-e Platt-■ilnen Pha-irziehung chen der afantwort-n Beein-1t ande-inalitäts-es uns das Ver-zu stär-te und anderen iser und ÖE: nn echt ;cbie unser chen Ge-Frage extrem-darin, elmokratie ünhaltung ■r langen.“ 3 Arrangement mit den Kollektiven der Werktätigen Aus der Einheit von Strafverfolgung und öffent ichkeits-arbeit leiten sich auch deren wichtigste Methoden und Formen ab. Hauptmethode.staatsanwaltschaftli eher öifentlich-keitsarbeit ist und bleibt das Auftreten in den Kollektiven der Werktätigen, speziell der Arbeiterklasse und d rr Arbeiterjugend. Dies hervorzuheben ist um so wichtige] , als sich in der Vergangenheit bei einer Reihe von Staatsanwälten die Proportionen in der Öffentlichkeitsarbeit zugunsten allgemeiner Bildungsveranstaltungen verschoben hatten und Korrekturen notwendig wurden. Die Effektivität des Kampfes gegen Straftaten verlangt vor allem und zuerst die zielgerichtete rechtspropagandistische Arbeit im konkreten Verfahren. Das Arrangement des Staatsanwalts mit dem Arbeitskollektiv des Rechtsbrechers muß daher auf die Auseinandersetzung über den der Straftat zugrunde liegenden sozialen Konflikt gerichtet sein, auf die schnellstmögliche Überwindung von Ursachen und Bedingungen der Straftat (ggf. auch mit den Mitteln der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht), muß der qualifizierten Mitwirkung von Vertretern des Kollektivs am Verfahren dienen und die gesellschaftlich wirksamste Möglichkeit der Realisierung der Strafe ausloten. In diesem Sinne bedient der Staatsanwalt die Hebel der sozialistischen Demokratie auch im Interesse seiner eigenen Persönlichkeitsentwicklung. Denn der unmittelbare Kontakt zu den Kollektiven der Arbeiterklasse und das Einbezogensein in die hier stattfindende Auseinandersetzung mit rückständigen Denk- und Lebensgewohnheiten iist für die Klassenverbundenheit und die Lebenserfahrung des sozialistischen Staatsanwalts unentbehrlich, bereichert ihn rational wie emotional. Maßstäbe für Kollektivaussprachen im Ermittlungsverfahren Eine besonders wichtige verfahrensbezogene Form der Öffentlichkeitsarbeit des Staatsanwalts ist seine Teilnahme an den Beratungen der Kollektive während des Ermittlungsverfahrens gemäß § 102 Abs. 4 StPO. Die persönliche Mitwirkung des Staatsanwalts an solchen Kollektivaussprachen ist in den vergangenen Jahren nicht immer und überall im gebührenden Umfang und mit der nötigen Zielstrebigkeit gepflegt worden. So nahmen Staatsanwälte im J-ahre 1977 lediglich in 1 603 Fällen an Beratungen der Kollektive des Straftäters teil. Inzwischen ist diese Praxis korrigiert worden, und in quantitativer Hinsicht scheint das Problem gelöst, wenn man bedenkt, daß Staatsanwälte allein im Jahre 1979 in 6 239 Fällen an Kollektiväussprachen im Ermittlungsverfahren mitwirkten. Jetzt kommt es darauf an zu sichern, daß die erhöhte Aktivität auch in höhere Effektivität umschlägt. Denn das Auftreten des Staatsanwalts im Arbeitskollektiv soll keine Pflichtübung und keine bloße Informationsstunde für die Umwelt des Straftäters sein. Es geht hier nicht um eine Verbeugung vor der sozialistischen Demokratie, sondern um ihre optimale Verwirklichung. Deshalb gilt es, genau zu differenzieren und klug zu überlegen, in welchem Verfahren wir mit welchem Ziel rechtspropagandistische Arbeit investieren müssen. Außer Zweifel steht, daß die Teilnahme des Staatsanwalts an der Kollektivaussprache nicht obligatorisch sein kann. Eine Überprüfung dieses Problems ergab, daß es in der Praxis weder einheitliche noch klare Maßstäbe gibt, von denen die Teilnahme des Staatsanwalts an der Kollektivaussprache abhängig gemacht wird. Solche Kriterien müssen aber zum Handwerkszeug des Staatsanwalts gehören, wenn wir auch in der Öffentlichkeitsarbeit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aufwand und Nutzen erreichen wollen. Daß ein Mehr an Aufwand nicht generell zu größeren;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 55 (NJ DDR 1980, S. 55) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 55 (NJ DDR 1980, S. 55)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung des UatFsjfcungsführers in der täglichen Untersuchungsarbeit, abfcncn im Zusammenhang mit Maßnahmen seiner schulischen Ausbildung und Qualifizierung Schwergewicht auf die aufgabenbezogene weitere qualitative Ausprägung der wesentlichen Persönlichkeitseigenschaften in Verbindung mit der individuellen Entwicklung anderer, den Anforderungen an den Untersuchungsführer gerecht werdender Persönlichkeitsmerkmale und Verhaltensweisen zu legen. Unter Beachtung der sich ständig verändernden politischen und politisch-operativen Lagebedingungen und der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten. Darüber hinaus sind eigene Überprüfungshandlungen der operativen Mitarbeiter und gehört nicht zu den Funktionsmerkmalen der . Teilnahmen der an bestimmten Aussprachen und Werbungen können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit Bestätigung des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Haftanstalt, die die-Übersicht behindern, Flucht von Häftlingen erleichtern oder sonstwie,Gefahren hervorrufen, sind untersagt. Die Unterbringung von Häftlingen erfolgt getrennt nach Geschlechtern.

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