Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 548

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 548 (NJ DDR 1980, S. 548); 548 Neue Justiz 12/80 die Ausgestaltung sozialistischer Arbeits- und Lebensverhältnisse fördern. Das fordert von uns die weitere Stärkung und Qualifizierung unserer Organe und Mitarbeiter in allen Ebenen. Das Schwergewicht legen wir auf die unterste Ebene, denn an der Basis muß ja zuerst konkret und überzeugend reagiert werden. Durch gute Anleitung sind wir bemüht, unserer Verantwortung gerecht zu werden, bei den vielen Besonderheiten im Land die einheitliche Anwendung der Gesetze zu garantieren. Genosse Generatstaatsanwalt, gestatten Sie bitte die Frage nach dem Ziel Ihres derzeitigen Studienaufenthalts hier in der DDR. Und worin sehen Sie vor allem auch künftig Möglichkeiten zum weiteren Ausbau der brüderlichen Zusammenarbeit? Wir sind Gäste des Generalstaatsanwalts, Genossen Dr. Dr. h. c. Streit, und sind ihm dankbar, daß er es uns ermöglichte, Erfahrungen zu studieren, wie die Staatsanwälte in der DDR den Kampf gegen die Kriminalität leiten. Speziell interessierte uns dabei der Bereich Straftaten im Bereich der Volkswirtschaft und die bei Ihnen bestehende Vorbeugungsarbeit auf diesem Gebiet. Durch den Erfahrungsaustausch mit Staatsanwälten der DDR und durch den Austausch von Arbeitsergebnissen unterstützt der Generalstaatsanwalt der DDR uns bei der Qualifizierung der Kader sowie bei der Erhöhung der Qualität der staatsanwaltschaftlichen Arbeit in der SRV insgesamt. Wir sind so noch besser befähigt, das Recht als bedeutendes Leitungsinstrument anzuwenden. Unser Besuch ordnet sich ein in die seit vielen Jahren bestehenden festen und fruchtbaren Beziehungen der Freundschaft und Zusammenarbeit. Sie sind das möchte ich gern bei dieser Gelegenheit sagen symptomatisch für die solidarische Haltung der Bürger der DDR uns gegenüber und für das brüderliche Bündnis, das unsere beiden Völker verbindet. Gestatten Sie mir, Genosse Chefredakteur, abschließend die willkommene Gelegenheit zu nutzen, alle Juristen und Leser der „Neuen Justiz“ in der DDR herzlich zu grüßen und auf diesem Wege neue Erfolge zu wünschen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Volksvertretung und Gesetzlichkeit Erfahrungen bei der Verwirklichung der Leipziger Stadtordnung Dr. KARL-HEINZ MÜLLER, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig Nach mehrmonatiger breiter öffentlicher Diskussion beschloß die Stadtverordnetenversammlung Leipzig am 14. Dezember 1979 eine neue Stadtordnung. Die Überarbeitung der bisherigen Stadtordnung aus dem Jahre 1974 war notwendig geworden, weil in der Zwischenzeit einige neue Rechtsvorschriften erlassen worden waren, die den Inhalt der Stadtordnung wesentlich beeinflußten, und weil die Bereitschaft der Bürger, in den verschiedensten Formen an der Gestaltung des sozialistischen Zusammenlebens in der Stadt mitzuwirken, in den vergangenen Jahren sichtbar gewachsen ist. Die Neufassung der Stadtordnung entsprach also objektiven Erfordernissen. Für das sozialistische Zusammenleben der Bürger ist eine gepflegte Umwelt im Wohngebiet wie im Betrieb eine wichtige Voraussetzung. Stadtverordnetenversammlung und Rat der Stadt Leipzig können in ihrem Bemühen um hohe Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Territorium der Unterstützung vieler Bürger sicher sein. Eine wichtige Aufgabe in der politisch-ideologischen Arbeit der Abgeordneten und der Mitarbeiter staatlicher Organe besteht darin, diese Bereitschaft der Bürger in Initiativen umzusetzen, sie staatlich zu fördern und eine allgemeine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegenüber gesellschaftswidrigem Verhalten einzelner zu entwickeln. Ausgehend vom Beschluß des Sekretariats des Zentralkomitees der SED vom 17. Oktober 1979 „Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der politischen Massenarbeit in städtischen Wohngebieten“! wurden bei der Herausbildung fester Wirkungsbereiche der Abgeordneten, in denen sich stabile Beziehungen zwischen den Abgeordneten und den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front sowie Hausgemeinschaften entwickeln, Fortschritte erzielt. Sie wirken sich auch auf die Durchsetzung der Stadtordnung aus. Mitwirkung der Bürger und Betriebe bei der Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit Ordnung und Sauberkeit in der Stadt sind ein gesellschaftliches Anliegen. In Leipzig sind deshalb in allen Wahl- kreisen Aktivs für Ordnung und Sauberkeit geschaffen worden, die in der Regel von einem Abgeordneten geleitet werden und in denen die Abschnittsbevollmächtigten der Deutschen Volkspolizei, Vertreter der Wohnbezirksausschüsse und der Partnerbetriebe sowie weitere gesellschaftlich aktive Bürger mitarbeiten. Darüber hinaus wurden mit Unterstützung der Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front in vielen Wohnbezirken Bürger für eine ehrenamtliche Mitarbeit als Ordnungshelfer gewonnen. Die Mitglieder der Aktivs für Ordnung und Sauberkeit und die Ordnungshelfer sind Bürger, die sich aus gesellschaftlichem Verantwortungsbewußtsein dazu bereit erklärt haben, auf die Einhaltung der Stadtordnung im Wohngebiet zu achten, in diesem Sinne erzieherisch auf die Bürger einzuwirken, die Staatsorgane über Verstöße gegen die Stadtordnung Verwarnungen mit Ordnungsgeld auszusprechen2, diesen Organen ausgesprochenen Erziehungsmaßnahmen zu kontrollieren. Die Aktivmitglieder und die Ordnungshelfer werden durch die Räte der Stadtbezirke turnusmäßig, in der Regel einmal im Vierteljahr, angeleitet. Ihnen wurde ein Ausweis ausgehändigt, der sie als ehrenamtliche Mitarbeiter der örtlichen Staatsorgane legitimiert. Da ihnen nicht die Befugnis übertragen werden darf, bei Verletzungen der Stadtordnung Verwarnungen mit Ordnungsgeld auszusprechen5, sammeln wir gegenwärtig in einem Stadtbezirk Erfahrungen mit vorgedruckten „Ermahnungen“, die durch die Ordnungshelfer insbesondere dann ausgesprochen werden, wenn der Bürger, der die Stadtordnung verletzt hat, nicht an Ort und Stelle belehrt werden kann. Nicht alle Bürger reagieren auf Hinweise der Ordnungshelfer einsichtsvoll, und es bedarf schon eines gehörigen Maßes an Überzeugung, um die übernommene Aufgabe stetig gut zu erfüllen. Deshalb halten die Räte der Stadtbezirke über die turnusmäßige Anleitung hinaus ständigen Kontakt mit diesen gesellschaftlichen Kräften. Sie würdigen die Ergebnisse ihrer Arbeit und sorgen für einen regen Erfahrungsaustausch. Prinzipiell gilt das auch für die Zusammenarbeit der örtlichen Räte mit den Hausgemeinschaftsleitungen und Hausvertrauensleuten. Ihnen bei der Gewährleistung von Ordnung und Sauberkeit größte Unterstützung zuteil werden zu lassen ist ein vorrangiges Anliegen des Rates der Stadt Leipzig sowie der Räte der Stadtbezirke. Wir haben dafür auch organisatorische Voraussetzungen geschaffen, indem an jedem 2. und 4. Mittwoch eine spezielle Sprech-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 548 (NJ DDR 1980, S. 548) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 548 (NJ DDR 1980, S. 548)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine große Verantwortung. Es hat dabei in allgemein sozialer und speziell kriminologischer Hinsicht einen spezifischen Beitrag zur Aufdeckung. Zurückdrängung. Neutralisierung und Überwindung der Ursachen und Bedingungen für das Abgleiten auf die feindlich-negative Position und möglicher Ansatzpunkte für die Einleitung von Maßnahmen der Einsatz von Personen des Vertrauens, Einleitung von Maßnahmen zur Abwendung weiterer schädlicher Auswirkungen und Folgen sowie zur Verhinderung von Informationsverlusten. Die Besichtigung des Ereignis ortes, verbunden mit einer ersten Lage eins chätzung als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die Art und Weise der Tatbegehung, ihre Ursachen und Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der strafverfahrensrechtlichen Bestimmung über die Beschuldigtenvernehmung als auch durch die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen, vor allem der Rechte des Beschuldigten zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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