Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 543

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 543 (NJ DDR 1980, S. 543); Neue Justiz 12/80 543 liehen Plankennziffern sind vollständig aufzuschlüsseln und den Betrieben zu übergeben. Des weiteren haben die den Ministerien unterstellten Kombinate noch eigenverantwortlich Kennziffern zu berechnen und ihren Betrieben zu übergeben (§ 10 Abs. 1 KombinatsVO). Bei allen diesen Kennziffern handelt es sich um staatliche Kennziffern. Damit stellt die Planung des Kombinats gegenüber den Betrieben nicht nur eine Leitungsentscheidung des Kombinats, sondern auch Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dar. Wirtschaftsorganisatorische Maßnahmen Die Entwicklung des relativ geschlossenen Reproduktionsprozesses wird in Gegenwart und Zukunft mit weitreichenden Konsequenzen für die wirtschaftsorganisatorische Struktur der Kombinate verbunden sein. Die Konzentration der Produktion und die Vertiefung der Arbeitsteilung wird nicht nur zur Bildung oder Zusammenlegung von Betrieben oder Betriebsteilen führen, sondern wird auch zur Folge haben, daß sich die Funktionen und Aufgaben der Kombinatsbetriebe ändern sowie daß Aufgaben durch die Kombinatsleitung oder bestimmte Betriebe wahrgenommen werden. § 7 KombinatsVO räumt daher dem Kombinat wesentliche Organisationsbefugnisse ein. So ist das Kombinat berechtigt, Betriebsteile zu bilden oder aus Kombinätsbetrieben auszugliedem und anderen Kombinatsbetrieben anzu-gliedem12, bei Sicherung des volkswirtschaftlich begründeten Bedarfs entsprechend den Rechtsvorschriften Funktionen und Aufgaben der Kombinatsbetriebe zu ändern, auf andere Kombinatsbetriebe zu übertragen oder die Produktion zwischen den Kombinatsbetrieben zu verlagern, Entscheidungen über die zentrale Wahrnehmung von Aufgaben durch die Kombinatsleitung oder einen Kombinatsbetrieb zu treffen. Bildung von Leitbetrieben Wirtschaftsorganisatorischen Charakter tragen auch die vor allem zur Gewährleistung einer einheitlich erzeugnisbezogenen Leitung der Produktion in zahlreichen Kombinaten gebildeten Leitbetriebe mit Leitbetriebsbereichen. Die Notwendigkeit" der Bildung von Leitbetrieben ergab sich insbesondere in denjenigen Kombinaten, in denen verschiedene Erzeugnisse hergestellt werden oder eine hohe Zersplitterung der Produktion von gleichartigen Erzeugnissen zu verzeichnen ist. Teilweise wurden auch Leitbetriebe mit Leitbetriebsbereichen geschaffen, die an frühere Leitungsstrukturen anknüpfen, um eine bewährte Leitungsorganisation im Rahmen des Kombinats nutzbar zu machen. § 26 Abs. 3 KombinatsVO gestaltet die Rechtsstellung der Leitbetriebe als Wahrnehmung von Leitungsaufgaben des Kombinats für mehrere Kombinatsbetriebe aus. Den Leitbetrieben können Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrechte übertragen werden. Damit ist zugleich klargestellt, daß der Leitbetriebsbereich keine selbständige Planungs- und Abrechnungseinheit ist. Der Leitbetrieb kann keine Planentscheidungen treffen. Dies schließt die aktive Rolle des Leitbetriebes bei der Ausarbeitung der Pläne der Betriebe des Leitbetriebsbereichs nicht aus. Bei einer ausgeprägten erzeugnisbezogenen Aufgabenstellung des Leitbetriebes muß sie sogar gefordert werden. Die Festlegung der Leitbetriebe und Leitbetriebsbereiche ist in das Statut des Kombinats aufzunehmen (§ 29 Abs. 2 Ziff. 6 KombinatsVO). Aufgaben, Rechte und Pflichten des Leitbetriebes sind in einer Ordnung des Kombinats zu regeln (§26 Abs. 3 Satz 3 KombinatsVO). Weitere ausschließliche Aufgaben des Kombinats Ausgeprägte Aufgaben und Befugnisse des Kombinats bestehen vor allem auf den Gebieten Wissenschaft und Technik (§§ 12, 13 KombinatsVO), in bezug auf die sozialistische ökonomische Integration und den Außenhandel (§§ 16, 17 KombinatsVO) sowie auf dem Gebiet der Kooperation (§ 23 KombinatsVO). So trägt das Kombinat auf dem Gebiet von Wissenschaft und Technik die Verantwortung für die Ausarbeitung der Grundrichtungen der wissenschaftlich-technischen Entwicklung des Kombinats. Es legt die Ziele für die Entwicklung der Qualität der Erzeugnisse und das Qualitätshiveau der Produktion fest, sichert den notwendigen kontinuierlichen Ausbau des Forschungs- und Entwicklungspotentials und gewährleistet die vorrangige materiell-technische Sicherung der Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik. Eindeutig bestimmt ist auch die Verantwortung des Kombinats, gemeinsam mit den Außenhandelsbetrieben in Vorbereitung und Koordinierung der Pläne ökonomisch begründete Vorschläge und Lösungsvarianten zur internationalen wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit zu erarbeiten, auf der Grundlage der staatlichen Plankennziffem und anderer zentraler Festlegungen die Entwicklung der Forschung und Produktion mit den Partnern in den Mitgliedsländern des RGW abzustimmen, gemeinsam mit dem zuständigen Außenhandelsbetrieb die internationalen Wirtschaftsverträge über die Spezialisierung und Kooperation der Produktion abzuschließen, die planmäßige Durchführung der sich aus den völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Wirtschaftsverträgen ergebenden Verpflichtungen zu gewährleisten und gemeinsam mit den Außenhandelsbetrieben die Exportstrategie zu bestimmen. Zu den Befugnissen des Kombinats gehört es, die Kooperationsbeziehungen zwischen den Kombinatsbetrieben entsprechend der Spezifik des Kombinats auf der Grundlage des Planes und unter Beachtung der Grundsätze des Vertragsgesetzes zu regeln. Der Generaldirektor des Kombinats entscheidet Streitigkeiten zwischen den Kombinatsbetrieben bei der Organisierung und Realisierung der Kooperationsbeziehungen. Der Gesetzgeber hat auch noch auf anderen Gebieten ausschließlich Aufgaben des Kombinats festgelegt. Dabei handelt es sich um solche, deren zentrale Wahrnehmung unbeschadet der unterschiedlichen Reproduktionsbedingungen unabdingbare Voraussetzung für die Gestaltung des relativ geschlossenen Reproduktionsprozesses und damit für die Sicherung der wirtschaftlichen Einheit des Kombinats ist. In Abgrenzung zu denen des Kombinats sind zugleich bestimmte Aufgaben und entsprechende Befugnisse für die Kombinatsbetriebe fixiert worden. Sie liegen vor allem auf den Gebieten der planmäßigen Erfüllung der Produktionsaufgaben, der Arbeitsorganisation, der Ar-beits- und Lebensbedingungen sowie der Kaderarbeit und Bildung (§§ 6, 21 und 22 KombinatsVO). Statut und Ordnungen Die Rechtsstellung des Kombinats und seiner Betriebe kann auf Grund der differenzierten Reproduktionsbedingungen allein durch Rechtsvorschriften nicht umfassend bestimmt werden. Es muß eine hohe Elastizität und Variabilität der Gestaltung der Rechtsstellung gewährleistet sein. Diesem Ziel dienen das Statut und die Ordnungen des Kombinats. Das Statut (§ 29 Abs. 1 bis 4 KombinatsVO) stellt eine normative Entscheidung organisationsrechtlichen Charakters dar. Da es der Bestätigung durch den Minister bedarf, handelt es sich de facto um eine ministerielle Entscheidung. Im Statut sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften Aufgaben Rechte und Pflichten des Kombinats und der Kombinatsbetriebe festzulegen. Dies zwingt zugleich zur Abgrenzung gegenüber dem Kombinatsbetrieb. Das Statut ist ein wichtiges Instrument für die Fest-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung ist es erforderlich, daß von seiten des un-tersuchungsorgans verstärkt solche Vor- beziehungsweise Rückflußinformationen der Linie zukommen und erarbeitet werden, die Aufschluß über die Persönlichkeit des können nur Hinweise auf Anknüpfungspunkte erarbeitet werden, die vernehmungstaktisch nutzbar sind. Im weiteren Verlauf der Aufklärung der Persönlichkeit des sind weitere Informationen zu erarbeiten, die eine Bestimmung des vernehmungstaktischen Vorgehens ermöglichen. In diesem Zusammenhang kommt der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem den führenden operativen Mitarbeiter große Bedeutung. Der Pührungs-offizier, der in der Phase der Vorbereitung die entsprechender. Maßnahmen einzuleiten sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Bugendlicher kommt es darauf an, die Anleitung und Kontrolle der noch planmäßiger, kontinuierlicher und systematischer durchzuführen. Das erfordert auch Überlegungen und Entscheidungen, wie eine systematische und qualifizierte Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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