Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 54

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 54 (NJ DDR 1980, S. 54); 54 Zur Wahrung der Interessen der Kinder Neue Justiz 2/80 Gerichts wird eingeschätzt, daß die Rechtsprechung der Kreisgerichte generell den gesetzlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung bzw. die Abweisung der Klage nach § 24 FGB und der Rechtsprechung des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte entspricht. Es wird auch festgestellt, daß mit den Entscheidungen über das Erziehungsrecht und den Unterhalt der Kinder, die Ehewohnung sowie die Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens der Ehegatten die Interessen der Kinder entsprechend gesichert werden. In den Fällen, in denen das nicht oder nicht ausreichend geschah, erfolgte die Korrektur durch die Rechtsmittelentsdieidung bzw. im Wege der Kassation. Die Bezirksgerichte tragen mit ihrer eigenen Rechtsprechung im Berufungsverfahren zur einheitlichen Rechtsanwendung im Eheverfahren wirksam bei. Zur Aussöhnungsverhandlung Die in der Arbeit der Gerichte zur weiteren Qualifizierung ihrer Tätigkeit auf diesem Rechtsgebiet zu lösenden Aufgaben werden im Bericht des Präsidiums dargelegt. So wird u. a. auf das Erfordernis verwiesen, die Aussöhnungsverhandlung nach klaren Vorstellungen zielstrebig zu leiten, die Begründetheit und Ernsthaftigkeit des Scheidungsbegehrens zu prüfen und die Prozeßparteien zu veranlassen, sich insbesondere zu den Umständen zu erklären, die sie in der Vergangenheit miteinander verbunden haben und für ihr persönliches Leben von Bedeutung waren; für die Erziehung und Entwicklung ihrer gemeinsamen sowie weiterer in der Familie lebender Kinder wesentlich waren; ihnen ermöglicht haben, in der Vergangenheit Konflikte erfolgreich zu lösen; geeignet sein könnten, der Ehe auch weiterhin eine Grundlage zu geben; die Fortführung der Ehe im Interesse der Kinder oder eines Ehegatten erfordern; die Auswirkungen einer eventuellen Ehescheidung für die Kinder betreffen; die Erwartungen im Hinblick auf das künftige Verhalten des anderen Ehegatten begründen; die Bereitschaft zeigen, das eigene Verhalten zu ändern; die Möglichkeiten beinhalten, ehestörende Umstände zu beseitigen sowie die Prozeßparteien bei der Überwindung des Ehekonflikts zu unterstützen. Zur Aufklärung des Sachverhalts Ein wesentlicher Gesichtspunkt für die Erhöhung der Qualität der Arbeit der Gerichte im Verfahren ist die exakte Aufklärung des Sachverhalts entsprechend den Anforderungen, die sich aus § 24 FGB ergeben. Hierzu weist der Bericht des Präsidiums darauf hin, daß die Gerichte bei der Vorbereitung und Durchführung der streitigen Verhandlung noch nicht immer von der Erkenntnis ausgehen, daß die Feststellung aller im Einzelfall wesentlichen Umstände durch eine exakte Sachaufklärung die grundlegende Voraussetzung ist, um zu einer richtigen, überzeugenden Entscheidung über das Ehescheidungsbegehren gemäß § 24 FGB zu gelangen. Das Verständnis für den Zusammenhang zwischen einer gründlichen, den Erfordernissen des Einzelfalls angepaßten Sachaufklärung und der richtigen Anwendung des § 24 FGB setzt sich in der Arbeit der Gerichte nur dann mit hoher Qualität um, wenn gemäß § 48 Abs. 3 ZPO gemeinsam mit den Schöffen gewissenhaft geprüft wird, hinsichtlich welcher Umstände nach der Auffassung des Gerichts übereinstimmende wahrheitsgemäße Erklärungen der Prozeßparteien vorliegen, welche Ausführungen der Prozeßparteien und welche weitergehenden Umstände aufzuklären und welche Beweismittel zur Sachaufklärung zu nutzen sind. Dadurch wird es wie im Bericht weiter ausgeführt wird dem Gericht möglich, überzeugend festzustellen, welchen Verlauf die Ehe hatte, wie sich die Prozeßparteien verhalten haben, welche Auswirkungen sich aus ihrem Verhalten für ihre Beziehungen zueinander ergeben haben, ob und wie sich der Ehekonflikt auf die Kinder ausgewirkt hat und welche Folgen sich für ihre Erziehung und Entwicklung im Fall einer Ehescheidung ergeben könnten. In Übereinstimmung mit der Familienpolitik unseres Staates erfordern die Eheverfahren mit Kindern eine besonders verantwortungsbewußte Arbeit der Gerichte. Eine grundlegende Aufgabe besteht darin, auf die Verantwortung der Eltern für die Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder zu sozialistischen Persönlichkeiten Einfluß zu nehmen. Diese Aufgabe besteht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Sie erfordert, gewissenhaft zu prüfen, ob Möglichkeiten bestehen, die Bereitschaft der Eltern zu fördern, ihre Konflikte ohne Auflösung der Ehe zu überwinden. Die Praxis zeigt, daß zwischen den Ehepartnern und im Leben der Familie auch Widersprüche und Konflikte auf-treten, die die Entwicklung der Kinder ernsthaft beeinträchtigen. Die formale Aufrechterhaltung zerrütteter Ehen entspräche nicht den Interessen der sozialistischen Gesellschaft. Deshalb haben die Gerichte auf Antrag nach ausreichender Prüfung jede Ehe zu scheiden, die ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit für die sozialistische Gesellschaft verloren hat. Hier hat die erzieherische Einflußnahme der Gerichte zur Stärkung der Verantwortung der Eltern für die Kinder keine geringere Bedeutung. Sie gilt für die noch bestehenden persönlichen Interessen und Rechtsbeziehungen nach Ehescheidung. Spätere Verfahren und Vollstreckungssachen im Zusammenhang mit der Erfüllung der Unterhaltspflicht oder mit dem zeitweiligen weiteren Zusammenleben in der Ehewohnung zeigen, wie notwendig es ist, im Eheverfahren frühzeitig auf ein verantwortungsbewußtes Verhalten der Eltern nach Scheidung hinzuwirken. Zusammenwirken bei der Durchsetzung der sozialistischen Familienpolitik In vielen Kreisen ist das Zusammenwirken der Gerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen, die Unterstützung der gerichtlichen Tätigkeit durch Kollektive der Werktätigen, die Zusammenarbeit mit den Ehe-und Familienberatungsstellen und eine gute Öffentlichkeitsarbeit ausgeprägt. Damit bestehen gute Voraussetzungen für die Verstärkung der Wirksamkeit der Eheverfahren. Der Erfolg der gerichtlichen Bemühungen um die Erhaltung der Ehen, die dafür noch eine Grundlage bieten, ist insbesondere von der Bereitwilligkeit und Aufgeschlossenheit der Ehepartner bestimmt. Gerade bei der Überwindung von Ehekonflikten sind die individuellen Voraussetzungen der Ehepartner, ihr Verhalten und ihre Fähigkeit, hohen Erwartungen an die Partnerschaft zu entsprechen, von ausschlaggebender Bedeutung. Für die gerichtliche Tätigkeit bedeutet dies in jedem Verfahren eine differenzierte, auf die Umstände des konkreten Falles zugeschnittene Verfahrensdurchführung und Konzentration auf die wesentlichen Fragen. Es kommt auf die strikte und überzeugende Anwendung unseres Familienrechts an, die auf die Einhaltung der Rechte und Pflichten der Bürger gerichtet ist (Überarbeitete Fassung des Referats, das Vizepräsident Dr. Strasberg auf der 14. Plenartagung des Obersten Gerichts gehalten hat) 1 11 1 Vgl. NJ 1973, Heft 2, S. 37 ff. 2 Zum Sinnverlust für die Ehegatten vgl. z. B.: OG, NJ 23/56, S. 738; OG, NJ 19/67, S. 611; OG, NJ 19/71, S. 590; OG, NJ 21/72, S. 652; OG, NJ 6/79, S. 277; BG Leipzig, NJ 2lA6, S. 659. Zum Sinnverlust für die Kinder vgl. z. B.; OG, NJ 15/57, S. 482; OG, NJ 11/72, S. 338; OG, NJ 21/72, S. 652; Stadtgericht Berlin, NJ 7/71, S. 211; BG Leipzig, NJ 21/72, S. 655; BG Leipzig, NJ 11/74, S. 344;. BG Cottbus, NJ 3/75, S. 95. 3 Programm der SED, Berlin 1976, S. 55. 4 Vgl. hierzu L Lange, Aktuelle Probleme der Arbeit mit den Frauen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, Berlin 1974, S. 43. 5 Vgl. Aus dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomtees der SED, Berichterstatter: Genosse E. Honecker, Berlin 1979, insb. S. 41 bis 45. 6 I. Lange, a. a. O., S. 38. 7 W. I. Lenin, Werke, Bd. 33, Berlin 1966, S. 222. 8 H. Kuhrig, „Die Familie ln unserer Gesellschaft“, Einheit 1975, Heft 9, S. 971 f. 9 Programm der SED, a. a. O., S. 19. 10 I. Lange, a. a. O., S. 39. 11 I. Lange, a. a. O., S. 40.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 54 (NJ DDR 1980, S. 54) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 54 (NJ DDR 1980, S. 54)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Das Recht auf Verteidigung - ein verfassungsmäßiges Grundrecht in: Neue Oustiz Buchholz, Wissenschaftliches Kolloquium zur gesellschaftlichen Wirksamkeit des Strafverfahrens und zur differenzier-ten Prozeßform in: Neue ustiz ranz. Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung beim Ausbleiben des gewählten Verteidigers in der Haupt-ve rhandlung in: Neue Oustiz rtzberg Vorbeugung - Haupt riehtung des Kampfes gegen die Kriminalität in den sozialistischen Ländern in: Neue Oustiz Heus ipge. Der Beitrag der Rechtsanwaltschaft zur Festigung der Rechtssicherheit in: Neue Oustiz Hirschfelder Nochmals: Zur Wahrung des Rechts auf Verteidigung und die Bekanntgabe aller zur Informationsgewinnung genutzten Beweismittel zur Stellungnahme des Beschuldigten als eine Voraussetzung für die Feststellung der Wahrheit ein, und und, Der Beschuldigte kann bei der Feststellung der Wahrheit mitwirk Er ist jedoch nicht zu wahren Aussagen verpflichtet. Alle vom Beschuldigten zur Straftat gemachten Aussagen werden gemäß Beweismittel. Deshalb ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie sind noch kontinuierlicher geeignete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich-negativer Aktivitäten Verhafteter fest zulegen, rechtzeitig ein den Erfordernissen jeder Zeit Rechnung tragender Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Linie in der Zeit bis Gliederung Statistische Übersicht, Untersuchungsergebnisse zu konkreten Peindhandlungen und anderen politischoperativ relevanten Handlungen, Vorkommnissen und Erscheinungen.

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