Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 531

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 531 (NJ DDR 1980, S. 531); Neue Justiz 12/80 531 Funktionen durch den sozialistischen Staat bei. Das betrifft vor allem die sozialen und ökonomischen Bereiche. Hier wird deutlich, wie aktuell das Bedürfnis nach einer Koordinierung der normativen Tätigkeit des Staates mit den Volkswirtschaftsplänen eines jeden sozialistischen Landes ist.6 Das Bedürfnis nach Planung der Rechtsetzung ergibt sich schließlich auch daraus, daß das Tempo der ökonomischen, kulturellen und sozialen Weiterentwicklung zunehmend wächst und folglich gesichert werden muß, daß der Wirkungsgrad des sozialistischen Rechts nicht durch überflüssige Normativakte, durch Überschneidungen und Doppelungen sowie durch mangelnde Abgestimmtheit zwischen den einzelnen Regelungen gemindert wird. Die langfristige Planung der Erarbeitung von Normativakten hat sich Analysen der Wirksamkeit des Rechts in einer Reihe sozialistischer Staaten beweisen das zur Sicherung eines handhabbaren und überschaubaren Rechts bewährt. In der DDR wurden mit den erstmals für den Zeitraum der Jahre 1978 bis 1980 beschlossenen Gesetzgebungsplänen positive Erfahrungen gesammelt. Die Arbeit mit diesen Plänen hat zu guten Ergebnissen geführt. Auf einer Reihe volkswirtschaftlich wichtiger Gebiete aber auch auf anderen wurde eine größere Abgestimmtheit der normatir ven Tätigkeit der Staatsorgane mit den Volkswirtschaftsplänen der betreffenden Jahre gesichert. Dadurch wurde maßgeblich zur weiteren schrittweisen Lösung der Hauptaufgabe beigetragen. Von prinzipieller Bedeutung für die Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts ist die Analyse der Wirksamkeit des geltenden Rechts. Auf diesem Gebiet gab es in der Vergangenheit Fortschritte; wir können die gesellschaftliche Wirksamkeit grundlegender Normativakte allgemein repräsentativ belegen.7 Dennoch zeigt sich, daß diese Analyse in verschiedener Hinsicht wissenschaftlich noch begründeter, umfangreicher und problemorientierter fortzusetzen ist, denn nur aus der sicheren Kenntnis der Wirksamkeit des geltenden Rechts lassen sich sachlich begründete Planungsentscheidungen für die Vervollkommnung unserer Rechtsordnung treffen. Hiermit verbinden sich konkrete Aufgaben für die rechtstheoretische Forschung. Wenngleich unbestritten ist, daß die Maßstäbe der Erfüllung der Hauptaufgabe weiterhin die methodische und inhaltliche Orientierung für die Weiterentwicklung unserer Rechtsordnung sind, so gibt es eine Reihe erkennbarer theoretisch wie praktisch gleichermaßen bedeutsamer Fragen, die einer dringenden Beantwortung bedürfen. Ich denke z. B. an den so wichtigen Komplex von Fragen, der die sozialen Voraussetzungen betrifft, die erfüllt sein müssen, um zu entscheiden, ob und wann welche gesellschaftlichen Beziehungen normativ in welcher Form zu regeln sind. Hier den notwendigen theoretischen Vorlauf zu schaffen ist von großer praktischer Bedeutung für die weitere Qualifizierung der normativen Tätigkeit des sozialistischen Staates. Besondere Bedeutung erhält in diesem Zusammenhang die Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften Anlage zum Beschluß des Ministerrates vom 25. Juli 1980 (GBl.-Sdr. Nr. 1056). Mit ihr werden in Wahrnehmung der in § 1 Abs. 8 des Gesetzes über den Ministerrat der DDR vom 16. Oktober 1972 (GBl. I Nr. 16 S. 253) festgelegten Verantwortung des Ministerrates für die Vervollkommnung des sozialistischen Rechts prinzipielle Fragen des Rechtsetzungsprozesses normativ geregelt. Diese Ordnung bestimmt die Tätigkeit der Ministerien und der anderen zentralen Staatsorgane bei der Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften in Form von Gesetzen, Verordnungen, Durchführungsverordnungen, Durchführungsbestimmungen und Anordnungen. Die normative Ausgestaltung des Rechtsetzungsprozesses ist eine notwendige und typische Erscheinung der sozialistischen Rechtspolitik; sie hat in einer Reihe sozialistischer Staaten zur spürbaren Qualifizierung der normativen Tätigkeit der Staatsorgane geführt und gute Voraussetzungen für einen konsequenten Rechtsverwirklichungsprozeß geschaffen. Die o. g. Ordnung sieht vor, daß der Ministerrat zur Sicherung einer planmäßigen und koordinierten Rechtsentwicklung jeweils für einen Fünfjahrplanzeitraum Maßnahmen der Rechtsetzung in Form eines Gesetzgebungsplans beschließt. Darin werden Aufgaben zur Erarbeitung von Entwürfen für Gesetze und Verordnungen, zur Anpassung und Bereinigung geltender Gesetze und Verordnungen sowie zur Vorbereitung künftiger Erfordernisse der Rechtsetzung aufgenommen. In enger Zusammenarbeit mit den Ministem und den Leitern der anderen zentralen Staatsorgane und auf der Grundlage ihrer Vorschläge wird der Entwurf des Gesetzgebungsplans vorbereitet und nach Abstimmung mit dem Bundesvorstand des FDGB dem Ministerrat zur Beschlußfassung unterbreitet. In den Planungsvorschlägen sind die gesellschaftlichen Zielstellungen der vorgesehenen Rechtsvorschriften zu begründen, Arbeitstitel und Art der Aufgaben aufzuführen, die verantwortlichen und mitwirkenden Organe festzulegen sowie konkrete Termine für die Erfüllung der Planaufgaben auszuweisen. Diese langfristige Festschreibung von Zielstellungen, Verantwortungen und Terminen im Rahmen des Gesetzgebungsplans ist eine wesentliche Voraussetzung für eine kontinuierliche und qualifizierte Recht-setzungstätigkeit der Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane und gewährleistet zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine sachbezogene Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Organe. Zu einigen gesetzgebungsmethodischen Erfordernissen Die Sicherung eines überschaubaren und handhabbaren Rechts erfordert, daß eine einheitliche, wissenschaftlich begründete Regelungsmethode zugrunde gelegt wird. Mit der Ordnung über die Vorbereitung und Gestaltung von Rechtsvorschriften werden erstmals auch wesentliche regelungsmethodische Grundsätze normativ fixiert. So wird u. a. festgelegt, daß die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane in Vorbereitung von Rechtsvorschriften alle diesbezüglichen Aktivitäten mit den anderen Ministerien und zentralen Staatsorganen zu koordinieren und dabei eng mit den örtlichen Staatsorganen zusammenzuarbeiten haben. Auf diese Weise wird bereits in einem frühen Stadium der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften gewährleistet, daß andere interessierte Organe ihre Standpunkte hinsichtlich der Bedürftigkeit normativer Regelungen bestimmter sozialer Beziehungen in den Rechtsetzungsprozeß einfließen lassen. Weitere Unterstützung erfährt ein Gesetzgebungsvorhaben durch die Verpflichtung, die Erfahrungen der jeweiligen Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und wirtschaftsleitenden Organe, der Einrichtungen und Genossenschaften, die Ergebnisse von Analysen und Kontrollen sowie Hinweise und Informationen der staatlichen und gesellschaftlichen Kontrollorgane auszuwerten. Schließlich dient es der weiteren Qualifizierung der Entwürfe von Rechtsvorschriften, wenn diese insbesondere mit den Ministem und Leitern derjenigen zentralen Staatsorgane, auf deren Bereiche sich die Rechtsvorschriften auswirken, sowie mit den Vorsitzenden der Räte der Bezirke abgestimmt und beraten werden, soweit deren Verantwortung berührt wird. Das gilt im gleichen Maße für den Bundesvorstand des FDGB, die zuständigen Gewerkschaften und die zentralen Leitungen anderer gesellschaftlicher Organisationen. Für die Vorbereitung rechtlicher Regelungen ist die Mitwirkung der Wissenschaft von entscheidender Bedeutung. Folgerichtig fordert die o. g. Ordnung die enge Einbeziehung wissenschaftlicher Einrichtungen in die Ausarbeitung derartiger staatlicher Leitungsentscheidungen. Insbesondere betrifft das die Erarbeitung der wissenschaftlichen Grundlagen über den Inhalt, den Gegenstand, die Form und die Methode rechtlicher Regelungen sowie die;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 531 (NJ DDR 1980, S. 531) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 531 (NJ DDR 1980, S. 531)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit und die zuständigen operativen Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Erfüllung politisch-operativer Aufgaben vorgenom-men durchgeführt werden, in denen nicht zugleich und in enger Verbindung mit den politisch-operativen Aufgaben Stellung zum Stand und zur Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Gewinnung operativ bedeutsamer Infomiationerpp. Die verstärkte Mitwirkung der beim HerbeifühlVeränderungen mit hoher gesellschaftlicher und jlitilcn-operativer Nützlichkeit. Die ständige Gewährleistung einer hohen asürnkeit und Geheimhaltung in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Die Erfahrungen des Kampfes gegen den Feind bestätigten immer wieder aufs neue, daß die konsequente Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zur Verwirklichung dieser Zielstellungen die sich für ihren Verantwortungsbereich ergebenden Aufgaben und Maßnahmen ausgehend von der generellen Aufgabenstellung der operativen Diensteinheiten und den unter Ziffer dieser Richtlinie genannten Grundsätzen festzulegen. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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