Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 530

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 530 (NJ DDR 1980, S. 530); 530 Neue Justiz 12/80 Dem X. Parteitag der SED entgegen Planmäßige Vervollkommnung der Gesetzgebung - ein Beitrag zur Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft HANS-JOACHIM HEUSINGER, Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz Auf seiner 12. Tagung konnte das Zentralkomitee der SED eine überzeugende Bilanz der erfolgreichen Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages ziehen und mit der Einberufung des X. Parteitages der SED den Auftakt zu einer breiten Aktivität der Werktätigen zur Vorbereitung dieses politischen Höhepunktes in der kontinuierlichen Entwicklung unseres Staates geben. Wie im tagtäglichen Leben millionenfach feststellbar, verläuft die Vorbereitung dieses Parteitages in allen gesellschaftlichen Bereichen erfolgreich. Im „größten Wettbewerb in der Geschichte der DDR“ setzen sich die Werktätigen zunehmend bewußter mit den Fragen, Problemen und Anforderungen unserer Zeit auseinander und übernehmen Verpflichtungen, die der immer besseren Ausgestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft dienen.1 Die Werktätigen erkennen immer besser, daß die weitere planmäßige Erfüllung der vom VIII. Parteitag der SED beschlossenen und vom IX. Parteitag fortgeschriebenen Hauptaufgabe eine Aufgabe ist, die von der ganzen Gesellschaft gelöst werden muß eine Aufgabe, die keinen Ressortgeist und keinen Bereichsegoismus duldet. Einen wesentlichen Beitrag bei der Erfüllung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe hat das sozialistische Recht als Willensausdruck der mach tausübenden Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zu erfüllen. Der planmäßige Ausbau der sozialistischen' Rechtsordnung entsprechend dem Reifegrad der sozialistischen Gesellschaft und die Gewährleistung der Rechtssicherheit sind fester Bestandteil der Politik der SED.2 Wie insbesondere auf der 11. und der 12. Plenartagung des Zentralkomitees der SED festgestellt worden ist, steht die DDR am Beginn des vierten Jahrzehnts ihres Bestehens vor anspruchsvollen Aufgaben. Zum einen geht es darum, die allseitige Erfüllung und gezielte Überbietung des Volkswirtschaftsplans 1980 sowie die Verwirklichung der vom IX. Parteitag für den Fünf jahrplan 1976 bis 1980 beschlossenen Ziele zu sichern. Zum anderen sind die Hauptrichtungen zur modernen Gestaltung der Struktur der materiell-technischen Basis unseres Landes und die Grundkonzeption für den Leistungsanstieg der Volkswirtschaft im Zeitraum 1981 bis 1985 auszuarbeiten. Schließlich geht es auch um die weitere Vervollkommnung der Leitung, Planung und ökonomischen Stimulierung zur Förderung des Wirtschaftswachstums sowie einer hohen Qualität und Effektivität der Arbeit.3 Aus dem dialektischen Zusammenhang zwischen Recht und Ökonomie folgt die unabdingbare Notwendigkeit, das sozialistische Recht als Mittel der einheitlichen staatlichrechtlichen Leitung des sozialistischen Reproduktionsprozesses ständig weiterzuentwickeln. Unser Recht muß stets ein solches Niveau besitzen, das den vielfältigen Beziehungen entspricht, die sich aus der dynamischen Entwicklung der Volkswirtschaft ergeben. Oder anders formu- liert: Es ist ein solches Recht zu gestalten, das in seiner Stabilität und Flexibilität von den Maßstäben der Haupt- aufgabe geprägt wird. Das sozialistische Recht muß dem Prozeßcharakter unserer sozialistischen Gesamtentwicklung Rechnung tragen; es muß stets der Weiterentwicklung der jeweils gegebenen gesellschaftlichen Bedingungen dienen. Hierin zeigt sich der prinzipielle Unterschied unseres Rechts zu dem Recht vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen. Eine „statische“ Rechtspolitik, die einzig und allein auf den Erhalt der jeweiligen Machtstrukturen gerichtet ist und jede soziale Weiterentwicklung verhindert, ist dem Sozialismus/Kommunismus fremd. „Das sozialistische Recht dient der Verwirklichung der Interessen der Werktätigen, dem Schutz der sozialistischen Ordnung und der Freiheit und Menschenwürde der Bürger.“4 Planmäßigkeit der Gesetzgebungsarbeit Ausdruck dynamischer Rechtspolitik Das sozialistische Recht, seine Funktion und sein weiterer Ausbau sind eingebettet in die Gesamtentwicklung unserer Gesellschaft. Es unterliegt den allgemeinen historischen Gesetzmäßigkeiten und hat einen aktiven Beitrag zur Leitung und Planung aller gesellschaftlichen Bereiche zu leisten. Als staatliches Leitungsinstrument zur planmäßigen Realisierung der Hauptaufgabe muß das sozialistische Recht selbst planmäßigen Charakter tragen. Es muß in sich abgestimmt sein, dem jeweiligen ökonomischen Entwicklungsstand Rechnung tragen, widerspruchsfrei, überschaubar und handhabbar sein, soll es der Weiterentwicklung und dem Schutz der sozialistischen Produktionsverhältnisse sowie der Förderung und dem Schutz der Interessen der Werktätigen dienen. Am Beginn des vierten Jahrzehnts des Bestehens unserer Republik hat unser sozialistisches Recht einen Reifegrad erreicht, der unseren allgemeinen politischen, ökonomischen und sozialen Beziehungen adäquat ist. Dennoch ist es auch weiterhin in Übereinstimmung mit den sich dynamisch weiterentwickelnden ökonomischen Beziehungen permanent auszubauen und zu festigen. Für den entwickelten Sozialismus ist charakteristisch, daß sich der Inhalt der Planung als zentrale staatliche Leitungsmethode qualitativ verändert. Der Anwendungsbereich der Planung erweitert sich notwendig und erfaßt zunehmend neue soziale Beziehungen und Bereiche.5 Die sozialistische Gesetzgebung zählt seit geraumer Zeit in allen sozialistischen Staaten zu diesen Anwendungsbereichen der Planung. Die Spezifik der Planung der Entwicklung der Gesetzgebung resultiert daraus, daß die Gesetzgebung selbst ein effektives Mittel zur Leitung aller gesellschaftlichen Prozesse ist, dessen Bedeutung im reifen Sozialismus und in der sich auf immer höherer Ebene vollziehenden wissenschaftlich-technischen Revolution ständig wächst. Folglich trägt die Planung der Erarbeitung von Normativakten insbesondere der Vorbereitung und Annahme gesetzgeberischer Akte, die ihrerseits die Entwicklung der prognostischen Funktion des Rechts stimulieren zur Erhöhung der Effektivität der Wahrnehmung seiner;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 530 (NJ DDR 1980, S. 530) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 530 (NJ DDR 1980, S. 530)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit und anderen, sind für die Untersuchungsabteilungen und die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Grundsätze ihrer Tätigkeit. Von den allgemeingültigen Bestimmungen ausgehend, sind in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister und dos belters der Diensteln-heit, so besonders der gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltоs der des Ministers für Staatssicherheit sowie des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft -Untersuchungshaftvollzugsordnung - Teilausgabe der Ordnung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei bezüglich der Durchführung von Maßnahmen der Personenkontrolle mit dem Ziel der. Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität,.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X