Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 52

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 52 (NJ DDR 1980, S. 52); 52 Neue Justiz 2/80 Aufgaben der Gerichte im Eheverfahren Dr. WERNER STRASBERG, Vizepräsident des Obersten Gerichts Auf der Grundlage der langfristigen Planung der Plenartagungen des Obersten Gerichts, die systematisch Fragenkomplexe der Rechtsprechung und ihrer Leitung auf den verschiedenen Rechtsgebieten erfaßt, beschäftigte sich das Plenum am 13. Dezember 1979 mit Aufgaben der Familienrechtsprechung, konkret mit Fragen der richtigen und überzeugenden Anwendung materiellrechtlicher und prozessualer Bestimmungen im Eheverfahren. Dazu lag dem Plenum ein Bericht des Präsidiums zur Beratung vor, der im Ergebnis eingehender Untersuchungen der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht im Zusammenwirken mit dem Ministerium der Justiz und eigener Untersuchungen von Bezirksgerichten eine konzentrierte Einschätzung der Arbeit der Kreis- und Bezirksgerichte und damit verbunden die hauptsächlichen Schlußfolgerungen für die Leitung der Rechtsprechung als Arbeitsgrundlage auf diesem Gebiet enthält. Das Anliegen dieser Plenartagung steht in engem und fortführendem Zusammenhang mit dem Inhalt der Plenartagung des Obersten Gerichts vom 13. Dezember 1972 „Zur Aufgabe der Gerichte im Eheverfahren, die Interessen minderjähriger Kinder zu wahren“1, deren Aufgabenstellungen auch weiterhin entsprechende leitungsmäßige Aufmerksamkeit durch die Bezirks- und Kreisgerichte erfordern. Zu einigen Fragen der Familienentwicklung Im Eheverfahren ist von den Gerichten vor allem die Frage zu beantworten, ob im Hinblick auf die gerichtlichen Feststellungen solche ernstlichen Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß diese Ehe ihren Sinn für die Ehegatten, die Kinder und damit auch für die Gesellschaft verloren hat (§24 FGB). Maßstab dafür ist das im Familiengesetzbuch enthaltene Leitbild der Familie für unsere gegenwärtige Entwicklungsetappe. Auf dieser Grundlage sind durch das Oberste Gericht und in der Rechtsprechung der Bezirksgerichte konkrete Kriterien erarbeitet worden2, die wie Untersuchungsergebnisse des Obersten Gerichts und von Bezirksgerichten zeigen die Bedingungen unserer gesellschaftlichen Praxis richtig widerspiegeln und sich daher bewährt haben. Von dieser Feststellung geht der Bericht des Präsidiums aus. Natürlich reicht die gesellschaftliche Fragestellung im Zusammenhang mit der Ehescheidung sehr viel weiter, als es die richtige Anwendung des § 24 FGB ausmacht. Die Gerichte stehen im Eheverfahren gewissermaßen am Ende der Entwicklung von Konflikten der Prozeßparteien, die in der Mehrzahl der Fälle eine gesellschaftlich vertretbare Lösung im Rahmen der bestehenden Ehe und Familie nicht mehr möglich macht. Die entscheidende gesellschaftliche Aufgabenstellung, nämlich die weitere Ausprägung der sozialistischen gesellschaftlichen Bedingungen als Grundlage stabiler Ehen und Familien sowie die weitere Befähigung der Ehegatten, diese Bedingungen bewußt bei der Gestaltung ihrer Ehe- und Familienbeziehungen und auch der Lösung von Konflikten in der Ehe zu nutzen, ist ein gesamtgesellschaftliches Anliegen und Bestandteil der Gesamtpolitik, insbesondere der Familienpolitik unseres sozialistischen Staates. Diese Feststellung bedeutet selbstverständlich keine Verringerung der Verantwortung der Gerichte im Eheverfahren, sondern vielmehr ihre richtige Einordnung in die gesamtgesellschaftliche Zielstellung, in die vielfältigen und komplexen gesellschaftlichen und staatlichen Maßnahmen. Sie unterstreicht die Verpflichtung der Gerichte, ihre spezifische Verantwortung entsprechend dem Gerichtsverfassungsgesetz und dem Familiengesetzbuch voll und noch wirksamer wahrzunehmen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Forderung im Bericht des Präsidiums hervorzuheben, daß die Gerichte ihren Beitrag zur Entwicklung und Festigung der Familienbeziehungen durch die richtige und überzeugende Anwendung des sozialistischen Familienrechts zu leisten haben. Dabei gehen sie von den prinzipiellen Feststellungen in dem vom IX. Parteitag beschlossenen Programm der SED aus, in dem es heißt: „Die Ausprägung der sozialistischen Lebensweise bestimmt auch die Gestaltung von Ehe- und Familienbeziehungen, die sich auf Liebe und gegenseitige Achtung, Verständnis und gegenseitige Hilfe im Alltag und die gemeinsame Verantwortung für die Kinder gründen. Die vollständige Gleichberechtigung der Ehepartner, wachsende wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen und immer bessere Möglichkeiten, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, haben qualitativ neue Voraussetzungen für die persönlichen Bindungen geschaffen, die mit der Ehe und der Gründung einer Familie eingegangen werden. Kinder gehören zum Sinn und Glück einer Ehe. Ihre Erziehung zu gesunden und lebensfrohen Menschen, zu sozialistischen Persönlichkeiten ist eine hohe gesellschaftliche Verpflichtung der Eltern. Sie haben gemeinsam mit den Erziehern, dem sozialistischen Jugendverband und der Öffentlichkeit eine große Verantwortung bei der Vorbereitung junger Menschen auf die Liebe, Ehe und Familie.“3 In unserer Arbeit im Eheverfahren haben wir zu beachten, daß sich in den Familien, im Zusammenleben von Mann und Frau ein tiefgreifender Prozeß vollzieht. Die für den Kapitalismus geltenden Faktoren des äußeren Zwangs zur Aufrechterhaltung auch einer zerrütteten Ehe, wie insbesondere die ökonomische Abhängigkeit der Frau vom Mann und ihre verschiedenartige Diskriminierung, besitzen bei uns keine Gültigkeit.4 In Beruf und Gesellschaft nimmt die Frau eine neue Stellung ein und die Bedeutung der Familie für die Entwicklung ihrer Mitglieder zu sozialistischen Persönlichkeiten wächst Die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED hat einen Einblick in die umfassenden sozialpolitischen Fortschritte der vergangenen Jahre gegeben, an denen auch in Zukunft jeder Lebensbereich teilhaben wird.5 Die Durchführung der Politik der Hauptaufgabe auf der Grundlage eines hohen Leistungswachstums, die vielen sozialen Anstrengungen von der Verbesserung der Wohnbedingungen bis zur Verkürzung der Arbeitszeit schaffen günstige Bedingungen für die Entwicklung von Ehe und Familie und verdeutlichen die große Fürsorge unserer sozialistischen Gesellschaft für die Kinder, die berufstätigen Mütter und jungen Ehen. Dabei kommt es darauf an, „noch bewußter den objektiv gegebenen günstigen Einfluß auf die Beziehungen zwischen Mann und Frau und zwischen Eltern und Kindern so zu nutzen, daß die Familie ein hohes Niveau im Sinne unserer sozialistischen Gesellschaft erreicht. In vielen Ehen und Familien entwickeln sich solche Beziehungen.“ 6 Damit wird gleichzeitig auch die inhaltliche Orientierung für die Erfüllung der den Gerichten im Eheverfahren obliegenden Aufgabe gegeben, auf die Verantwortung der Ehegatten für die Ehe und die Kinder hinzuwirken und ihre Bereitschaft zu fördern, aufgetretene Konflikte bei bestehender Ehe zu überwinden, sofern hierfür Voraussetzungen bestehen. Mit vollem Recht können wir feststellen, daß die große Zahl der Ehen und Familien in unserer Gesellschaft gesund und beständig ist. Das wird schließlich auch durch die Tatsache unterstrichen, daß im Jahre 1978 bezogen auf 100 bestehende Ehen etwa 1 Ehe geschieden worden ist. Dabei wissen wir natürlich, daß Zahlen auf diesem Gebiet nur eine begrenzte Aussagekraft besitzen. Sie sind auch das sei an dieser Stelle erwähnt insbesondere mit Scheidungszahlen kapitalistischer Länder prinzipiell nicht vergleichbar. Darauf wies bereits Lenin im Jahre 1922 in seiner Arbeit „Über die Bedeutung des streitbaren Materialismus“ hin, indem er feststellte: „Wer auch nur einigermaßen mit den gesellschaftlichen Verhältnissen in den bürgerlichen Ländern vertraut ist, der weiß, daß die;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin sowie zu den Möglichkeiten, die der Besitz von westlichen Währungen bereits in der eröffnet. Diese materiellen Wirkungen sind so erheblich,-daß von ehemaligen Bürgern im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und im Zusammenwirken mit der bauliche oder andere technische Veränderungen an Truppenübungsplätzen und Objekten der die an Magistralen der Deutschen Reichsbahn Liegen, zur Beseitigung der Gefährdung der Sicherheit-irn Bänverkehr eingeleitet wurden.

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