Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 506

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 506 (NJ DDR 1980, S. 506); 506 Neue Justiz 11/80 Aus anderen sozialistischen Ländern Erfahrungen sozialistischer Länder bei der Wiedereingliederung aus der Strafhaft Entlassener Prof. Dr. sc. HANS WEBER, Leiter des Lehrstuhls Strafrecht und Strafprozeßrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Auf dem IV. Regionalen Symposium, das im Dezember 1979 in Visegräd (Ungarische VR) stattfand, berieten Kriminologen sozialistischer Länder über die Effektivität der Freiheitsstrafe, die Rückfallkriminalität und die Wiedereingliederung aus dem Strafvollzug entlassener Personen.! Die Kombination dieser Themen entspricht ihrem inneren Zusammenhang. Die Rückfallkriminalität ist ein wesentlicher Teil der Kriminalität, von dessen erfolgreicher Vorbeugung und Bekämpfung die Entwicklung der Gesamtkriiminalität mit bestimmt wird. Unter den Zielen der Freiheitsstrafe steht die Verhütung der Begehung erneuter Straftaten im Vordergrund. Um dieses Ziel zu erreichen, ist neben dem erzieherisch wirksam ausgestalteten Vollzug der Strafe eine effektive Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen notwendig. Bei allen behandelten Themen wurde daher auch über Probleme der Wiedereingliederung unter den verschiedensten Gesichtspunkten beraten. Inhalt der Wiedereingliederung Ausgangspunkt für das zu beratende Thema war der Standpunkt, daß die Wiedereingliederung in den sozialistischen Ländern nicht nur eine strafrechtliche Frage, sondern ein komplexer sozialpolitischer Prozeß ist, in dem folgende eng miteinander verbundene Aufgaben zu lösen sind: Wiederaufhebung der mit den Strafen mit Freiheitsentzug verbundenen Isolierung von der Gesellschaft; rechtzeitiges Erkennen und Ausräumen von Konflikten, die bei der Wiedereingliederung auf treten; Verhinderung erneuter Straffälligkeit bzw. anderer Rechtsverletzungen. Dabei obliegen dem Verurteilten Pflichten, über deren Erfüllung eine Kontrolle auszuüben ist. Ihm ist auch Hilfe und Unterstützung zu gewähren, und bei gefährlichen Tätern ist eine Aufsicht notwendig. So werden alle Voraussetzungen dafür geschaffen, daß sich der aus dem Strafvollzug Entlassene künftig verantwortungsbewußt verhalten kann, die Gesetze achtet und seine Pflichten gegenüber der Gesellschaft und der Familie erfüllt. Der komplexe Charakter der Wiedereingliederung findet seinen Niederschlag auch in den gesetzlichen Regelungen. Wichtige Bestimmungen über die Wiedereingliederung sind in den Strafgesetzbüchern der sozialistischen Länder enthalten, insbesondere in den Bestimmungen über die strafrechtliche Verantwortlichkeit für Rückfall. Weiter wird die Wiedereingliederung in der Gesetzgebung über den Strafvollzug geregelt, vor allem unter dem Gesichtspunkt der rechtzeitigen Vorbereitung der Wiedereingliederung. In einigen Ländern (DDR und Ungarische VR) wurden dazu spezielle Gesetze erlassen. Staatliche Leitung der Wiedereingliederung * So In den sozialistischen Ländern gibt es auf dem Gebiet der Wiedereingliederung unterschiedliche Leitungsmethoden. So Obliegt z. B. in der UdSSR, OSSR und DDR die Verantwortung für die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen. In der UdSSR bestehen besondere Kommissionen bei den örtlichen Sowjets, die sich mit der Wiedereingliederung befassen. Bei den Nationalausschüssen der CSSR sind dafür Kuratoren tätig. In der Ungarischen VR und in der VR Polen ist die Verantwortung für die Wiedereingliederung den Gerichten übertragen worden. Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind bei den Gerichten hauptamtliche und ehrenamtliche Mitarbeiter (Kuratoren) tätig, die nicht einfach nur eine Betreuungstätigkeit ausüiben, sondern auch administrative Befugnisse haben. So kann z. B. in der Ungarischen VR das Gericht den Verurteilten verpflichten, dem Kurator den Wechsel des Arbeitsplatzes oder Wohnortes vorher mitzuteilen und ihm einen Betrag des im Strafvollzug zurückgelegten Geldes oder einen Teil des Arbeitslohnes (bis zu 50 Prozent) zur Aufbewahrung zu übergeben. Die Kuratoren haben die Aufgabe, die Einhaltung der dem Verurteilten auferlegten Verpflichtungen zu kontrollieren, so z. B. Meldepflichten, das Verbot des Umgangs mit bestimmten Personen oder die Verpflichtung zur Qualifizierung. Die ehrenamtlichen Kuratoren erfüllen hierbei unmittelbar Aufgaben der Betreuung, die mit der Wiedereingliederung verbunden sind. Sie kommen vor allem aus dem Kreise von Produktionsarbeitern, Mitgliedern sozialistischer Brigaden, gesellschaftlichen Organisationen, Pädagogen und Schöffen. In Ungarn sind die hauptamtlichen Funktionäre in der Regel Pädagogen, Psychologen und Juristen. Probleme in der Arbeit der auf dem Gebiet der Wiedereingliederung tätigen Mitarbeiter ergeben sich (vor allem bei den hauptamtlichen) daraus, daß sie zum Teil eine große Anzahl von aus dem Strafvollzug Entlassenen zu betreuen haben und daß unter solchen Bedingungen mitunter eine intensive Arbeit mit jedem einzelnen nicht in dem erforderlichen Maße möglich ist. Ziel ihrer Tätigkeit ist dennoch in jedem Fall, ein Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Entlassenem herzustellen und so die Basis für eine mit Einfühlungsvermögen und Konsequenz gestaltete erzieherische Einflußnahme zu schaffen. Kontrolle hartnäckig undisziplinierter Rückfalltäter In allen sozialistischen Ländern ist die Kontrolle über gefährliche bzw. hartnäckig undisziplinierte Rückfalltäter fester Bestandteil der Wiedereingliederung. Sie hat das Ziel, die Begehung erneuter Straftaten zu verhüten. Diese Kontrolle wird durch ein System administrativer Maßnahmen (Auferlegung von Pflichten, Einschränkung von Rechten, Meldepflichten), die Kontrolle über deren Erfüllung und durch besondere Festlegungen über die Beaufsichtigung gewährleistet. So kann z. B. in der UdSSR solchen Tätern die Verpflichtung auferlegt werden, das Wohnhaus zu einer bestimmten Zeit nicht zu verlassen, sich an bestimmten Stellen des Rayons (der Stadt) nicht aufzuhalten, den Rayon bzw. die Stadt nur zu einer bestimmten Zeit oder gar nicht zu verlassen, sich bei der Miliz zur Registrierung ein- bis viermal im Monat zu melden. Die Rolle der Arbeitskollektive Deutlich wurde auf dem Symposium, daß die Arbeit in einem Kollektiv die zentrale Rolle bei der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug Entlassenen spielt. Die Arbeit wird als ein wichtiges Mittel zur Integration in die Gesellschaft angesehen. Daher gehört das Beschaffen eines geeigneten Arbeitsplatzes in allen sozialistischen Ländern zum festen Bestandteil des Systems der Wiedereingliederungsmaßnahmen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 506 (NJ DDR 1980, S. 506) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 506 (NJ DDR 1980, S. 506)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit sowie der Wahrnehmung und Aufr erhalt ung entsprechender feindlicher Verbindungen dienen. Eine breite Palette von Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ergeben sich sowohl aus den den Staatssicherheit zur Verwirklichung seines Verfassungsauftrages, den Schutz der sozialistischen Ordnung und des friedlichen Lebens der Bürger jederzeit zu gewährleisten, übertragenen und in verfassungsrechtliehen und staatsrechtlichen Bestimmungen fixierten Befugnissen als auch aus den dem Untersuchungsorgan Staatssicherheit auf der Grundlage des Verfassungsauftrages Staatssicherheit , des Ministerratsgesetzes. und in Realisiedazu Forschungsergebnisse Grundlegende Anforderungen und zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchunrs-arboit unbadinnt wahre Untersuchuncsernebnisse. Oes. Wie der Wahrheitsfindung reduziert sich letztlich auf die konsequente Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit sind stets in ihrer dialektischen Einheit zu betrachten und anzuwenden. Für die Arbeit Staatssicherheit ergeben sich sowohl aus inneren als auch äußeren Bedingungen bei der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, im folgenden auch als Mißstände bezeichnet, ist mannigfach verw oben mit dem sozialen Erbe der Vergangenheit und dem erreichten Entwicklungsstand der sozialistischen Gesellschaft in der DDR. Eine Trennung in seine Begriffsteile öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit, wie sie im bürgerlichen Recht erfolgt, ist nicht zulässig.

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