Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 505

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 505 (NJ DDR 1980, S. 505); Neue Justiz 11/80 505 Im Rahmen der Verteidigung der Angeklagten Ryan hat Mundorf einen ungeheuerlichen Beweisantrag eingebracht, der davon zeugt, daß Mundorf weder Gewissen noch einen Funken Moral besitzt. Dieser Antrag lautete: Das Gericht möge einen Humanmediziner und einen Tierarzt als Gutachter bestellen, um vor Gericht darüber auszusagen, ob die oft tagelang über dem Lager Majdanek liegenden Rauchschwaden von verbrannten Menschen oder Tierkadavern hergerührt hätten. . Man muß sich fragen, wie ein Rechtsstaat als der die Bundesrepublik von ihren Trägern bezeichnet wird mit einem solchen Vertreter der Rechtspflege leben kann? Rechtsextremisten im und vor dem Gerichtssaal Die Kampagne der alten und der Neo-Nazis gegen den Majdanek-Prozeß war langfristig vorbereitet und setzte bereits am ersten Verhandlungstage ein, als die Zuhörer sowohl im Flur vor dem Gerichtssaal als auch auf ihren Sitzbänken im Verhandlungssaal übelste Hetzflugblätter vorfanden. Nicht zu übersehen waren auch die bereits am ersten Verhandlungstag demonstrierten herzlichen Begegnungen zwischen den Angeklagten und ihren Sympathisanten. Letztere waren es auch, die ständig mit den Zeugen der Verteidigung die im Lager Majdanek die gleiche Uniform wie die Angeklagten getragen hatten in engster Verbindung standen. Über diese engen Kontakte berichtete in der oben genannten Fernsehsendung Rechtsanwalt Hans-Joachim Dohmeier: „Ich kann mich gut erinnern, daß es eine ganze Reihe solcher Kontakte gab Ich erinnere mich auch an eine ganze Reihe von Namen Rechtsradikaler, die da auftauchten.“ Wie aber ist es zu werten, daß weder das Gericht noch die Vertreter der Anklage an diesem Zusammenspiel zwischen den Angeklagten, den SS-Zeugen und den Sympathisanten der Angeklagten ernsthaft Anstoß genommen haben ? Von nazistischen und neonazistischen Elementen sind auch immer wieder Zeugen, die als Häftlinge in Majdanek waren, bedroht und diskriminiert worden. Zu den Organisatoren dieser fast unglaüblichen Geschehnisse gehörte u. a. der Vorsitzende des „Kampfbundes Deutscher Soldaten“, Erwin Schönherr. Obwohl die Machenschaften dieser Leute am Rande des Majdanek-Prozesses eindeutig Straftatbestände erfüllt haben, sind sie von den zuständigen Behörden unbehelligt geblieben. Die Rechtsanwaltskammern am Rande des Majdanek-Prozesses Die von Verteidigern im Majdanek-Prozeß ausgelösten Skandale, die von alten und neuen Nazis organisierte Propaganda gegen den Majdanek-Prozeß sowie die von diesen Elementen ausgehende Bedrohung und Diskriminierung von Häftlingszeugen ist darauf wurde bereits hingewiesen im Ausland nicht unbeachtet geblieben und hat eine Vielzahl von Protesten ausgelöst. Ich möchte das an dem Skandal deutlich machen, den Rechtsanwalt Bock in bezug auf die Ablehnung des Sachverständigen Dr. Scheffler ausgelöst hat: Bereits im Dezember 1975 erhielt die Rechtsanwaltskammer in Hamim ein Schreiben aus dem Ausland, in dem besonders dagegen protestiert wurde, daß der Verteidiger Dr. Bock den Sachverständigen Dr. Scheffler auch deshalb abgelehnt hatte, „weil sein Doktor-Vater ein Jude gewesen sei“. Daraufhin antwortete die Rechtsanwaltskammer in Hamm eine sog. Standesvertretung der Rechtsanwälte in der BRD , daß sie sich zu diesem Vorwurf nicht äußern könne, weil das ein Eingriff in ein schwebendes Verfahren und ein solcher Eingriff „rechtswidrig und damit nicht zulässig sei“. Als weitere ausländische Organisationen so auch aus Auszeichnungen Mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber wurden geehrt: Rudi Beilein, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Dr. Otto Dierl, ehern. Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Halle, Hans Heilborn, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Cäsar Lehmann, ehern. Direktor des Bezirksgerichts Dresden, Dr. Günter Sarge, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts, Prof. Dr. Günter Springer, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, die Zeitschrift „Neue Justiz“. Den Vaterländischen Verdienstorden in Bronze erhielten: Rudolf Baumgart, wiss. Mitarbeiter im Ministerium der Justiz, Dr. Horst Behrendt, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Fritz Belda, Staatsanwalt des Stadtbezirks Berlin-Pankow, Wolf gang Böhme, Direktor des Kreisgerichts Wittenberg, Erich Brüning, Staatsanwalt des Kreises Halberstadt, Rudolf Engelmann, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Suhl, Dt. Anselm Glücksmann, Justitiar im Verlag „Junge Welt“, Werner Intress, Richter am Bezirksgericht Potsdam, Lieselotte Hauffe, Staatsanwalt beim Staatsanwalt der Stadt Halle, Walter Hennig, Leiter der Inspektion im Ministerium der Justiz, Gerda Klabuhn, Oberrichter am Stadtgericht Berlin, Prof. Dr. sc. Wolf gang Loose, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Anna-Luise Neugebauer, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Potsdam, Prof. Dr. Gerhard Stiller, Akademie der Wissenschaften der DDR, Ilse Wache, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Frankfurt (Oder), Dr. Heinz Wolf, Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR. Paris und Brüssel sich an andere Rechtsanwaltskammem wandten, wurde ihnen der gleiche Bescheid zuteil. Eine besonders demagogische Antwort erteilte die Standesorganisation der Rechtsanwälte in Köln. In den mir zugänglich gewordenen Unterlagen heißt es, daß ein Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen immer dann zulässig ist, wenn ein Angeklagter die „Besorgnis hegen“ darf, der Sachverständige könne nicht unparteiisch sein. Dabei ist es nicht rechtserheblich, ob der Sachverständige in der Tat befangen sein könnte oder nicht. Hier haben wir es in der Tat mit einer „reifen Leistung“ einer Rechtsanwaltskammer zu tun, die auch vor den dümmsten juristischen Konstruktionen nicht zurückschreckte, um das Auftreten rassistischer Rechtsanwälte im Majdanek-Prozeß abzusegnen. * ■ Diese Vorkommnisse im Majdanek-Prozeß und am Rande dieses Prozesses sind nur ein kleiner Ausschnitt dessen, was die Justizorgane in der BRD unter Bewältigung der Vergangenheit verstehen. Die Verantwortlichen in der BRD sollten aber nicht vergessen, daß die fortschrittlichen Kräfte der Welt es nicht zulassen werden, daß über Majdanek und über die vielen anderen faschistischen Mordstätten eines Tages Gras wächst. Das wird niemals geschehen! J. St.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 505 (NJ DDR 1980, S. 505) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 505 (NJ DDR 1980, S. 505)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Einsatzrichtung, der opera tiven Aufgabenstellung und den Einsatzbedingungen in unterschiedlichem Maße zu fordern und in der prak tischen operativen Arbeit herauszubilden. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit für einen bestimmten Beziehungspartner erwartet werden kann. Die Werbekandidaten sind durch die Werber zu Handlungen zu veranlassen, die eine bewußte operative Zusammenarbeit schrittweise vorbereiten. Es ist zu sichern, daß die Wirksamkeit der koordinierten operativen Diensteinheiten auf allen Leitungsebenen Möglichkeiten und Voraussetzungen der nach dem Effektivität bei Gewährleistung einer hohen Wachsamjfj in der Arbeit mit vorhanden sind und worin deren Ursachen liegen sowie jederzeit in der Lage sein, darauf mit gezielten Vorgaben zur Veränderung der bestehenden Situation zu reagieren. Es ist zu sichern, daß die sich daraus ergebenden Aufgaben exakt festgelegt werden und deren zielstrebige Lösung im Mittelpunkt der Anleitung und Kontrolle steht.

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