Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 503

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 503 (NJ DDR 1980, S. 503); Neue Justiz 11/80 503 größten Auswüchse der Aussperrungspraxis, deren Realisierung den Unternehmern auf Grund der veränderten Klassenkampfsituation Ohnehin nicht mehr wie früher möglich wäre. Aufschlußreich ist übrigens der Widerspruch, in den sich das Bundesarbeitsgericht bei seiner Argumentationskette verstrickt. Obwohl es in dem Urteil 1 AZR 822/79 eingestehen muß, daß die Gewerkschaften auf Grund der kapitalistischen Machtverhältnisse auf das Streikrecht angewiesen sind wörtlich: „Bei diesem Interessengegensatz wären Tarifverhandlungen ohne das Recht zum Streik im allgemeinen nicht mehr als .kollektives Betteln“ (Blan-pain)“ 25, kommt es nicht zu dem logischen Ergebnis, daß alle Maßnahmen, die diesem Recht entgegenwirken, verboten sind. Um dennoch seinen Entscheidungen den Anschein der Logik zu geben, teilt das Bundesarbeitsgericht die Streiks in „normale“ und in solche mit „übermäßiger Wirkung zugunsten der Gewerkschaften“ ein, wobei es gegen die letzteren den Unternehmern „um der Verhandlungsparität willen ein Aibwehrkampfmittel“ zugesteht. In welchen Fällen jedoch Streiks „die Gewichte übermäßig zugunsten der Gewerkschaften verschieben“ und zu einer „starken Unterlegenheit der angegriffenen Arbeitgeber führen“ 26 das entscheiden die Gerichte. Und damit schließt sich der Kreis einer reaktionären Rechtsprechung. Konsequenzen für den weiteren Kampf der Arbeiterklasse gegen die Aussperrung Die kritische Auseinandersetzung mit den jüngsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts liefert wichtige Ansatzpunkte für den weiteren Kampf der Gewerkschaften in der BRD. Entscheidend für alle Überlegungen einer demokratischen Alternativpolitik zur Aussperrung ist die Erkenntnis, daß die Aussperrung rechtswidrig ist und daß dies durch ein gesetzliches Verbot ausdrücklich verankert werden muß.27 Die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts haben erneut deutlich gemacht, daß von der Rechtsprechung der höchsten Gerichte der BRD keine rechtsstaatliche Antwort auf das Phänomen Aussperrung zu erwarten ist. Die bisherige Position der BRD-Gewerkschaften, den Gesetzgeber als den Adressaten ihrer Forderung fallen zu lassen und sich an die Rechtsprechung als diejenige Institution zu wenden, die die Aussperrung als Rechtsfigur geschaffen hat, ist daher nicht aufrechtzuerhalten. Wenn in den 13 Prüfsteinen des DGB zur Bundestagswahl 1980 das generelle Verbot der Aussperrung als die einzig denkbare Alternative bezeichnet wird28, so heißt das gleichzeitig, sich nicht von den vom Bundesarbeitsgericht aufgestellten Prinzipien über die „Verhältnismäßigkeit der Aussperrung“ täuschen zu lassen, sondern das Urteil als eine Entscheidung der reaktionären Klassenjustiz zu bewerten, das im Interesse des Großkapitals die Aussperrungswillkür mit juristischen Mitteln absichert und das dazu beitragen soll, die Gewerkschaften in ihrem Kampf für soziale und demokratische Rechte zu schwächen und sie auf „sozialpartnerschaftliche“ Positionen abzudrängen.29 Dem Einwand, daß das gegenwärtige parlamentarische Kräfteverhältnis in der BRD ein gesetzliches Verbot der Aussperrung illusorisch mache und höchstens die Gefahr heraufbeschworen werden könnte, die Situation der Gewerkschaften durch Erlaß eines etwaigen „Verbändegesetzes“ noch mehr zu verschlechtern, halten die progressiven Kräfte entgegen, daß die Gewerkschaften sich ihrer eigenen Kraft mehr bewußt werden müssen und nicht darauf verzichten dürfen, mit Hilfe einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit den Klassencharakter der Aussperrung aufzudecken sowie charakteristische Formen des gewerkschaftlichen Kampfes, wie Solidaritätsstreiks oder Betriebsbesetzungen gegen die Aussperrungen, anzuwenden. Es ist daher zu begrüßen, wenn in der Gemeinsamen Erklärung des DGB-Bundesvorstandes, der IG Metall und der IG Druck und Papier an die „Notwendigkeit der Entwicklung solidarischer Gegenwehr gegen die Aussperrung als Ausdruck unternehmerischen Machtmißbrauchs“ 30 erinnert ' wird und wenn der DGB-Vorsitzende H. O. Vetter ankündigt, daß zukünftig jede Aussperrung als eine Kriegserklärung an den gesamten DGB betrachtet werden muß.31 Die Frage, ob es zum gesetzlichen Verbot der Aussperrung kommt oder nicht, wird durch die Machtverhältnisse in der BRD und die politischen Kampfbedingungen der Arbeiterklasse beantwortet werden. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 1 Vgl. Verschärfung der allgemeinen Krise des Kapitalismus und Arbeiterklasse ökonomische, politische und Ideologische Probleme in Westeuropa, Berlin 1980, S. 62 ff.; O. Heinhold, „Die ökonomische und die politische Krise des Imperialismus“, Einheit 1978, Heft 10, S. 1052 ff.; M. Premßler, „Zur Krise imperialistischer Sozialpolitik“, Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-Universität Leipzig, Gesellschafts- und Sprachwissenschaftliche Reihe, 1980, Heft 1, S. 39 ff. 2 Vgl M. Premßler, „Autoritäre Herrschaftsmethoden in der Sozialstrategie des BRD-Imperialismus“, Arbeit und Arbeitsrecht 1979, Heft 6, S. 279 ff. 3 Vgl. M. Premßler, Arbeiterrechte in der BRD - Sozialdemagogie und Wirklichkeit, Berlin 1975, S. 97 ff.; ders., „Aussperrung in der BRD - ein Eckpfeiler im System der Unterdrückung der Arbeiterklasse“, NJ 1978, Heft 6, S. 256 ff.; K. Schumacher, „Aussperrung demonstriert Willkür der Monopole“, IPW-Berichte 1978, Heft 7, S. 51 ff. 4 Vgl. R. Geffken, Über den Umgang mit dem Arbeitsrecht - Ein Handbuch für Betroffene, Hamburg 1979, S. 162 ff.; ders., Seeleutestreik und Hafenarbeiterboykott - Rechtsprobleme des Arbeitskampfes an Land und auf See, Marburg 1979 (beide Angaben beziehen sich vornehmlich auf den Streik als die eine Seite des sog. Arbeitskampfrechts); ders., „Die Aussperrungsklagen der IG Metall und der IG Druck und Papier - Versuch einer Zwischenbilanz“, Demokratie und Recht (Köln) 1979, Heft 3, S. 292 fit. 5 Vgl. M. Kittner, Verbot der Aussperrung, 7 Fragen - 70 Antworten, Schriftenreihe der IG Metall, Heft 80, Frankfurt am Main (o. J.); W. Däubler, Legalität und Legitimität der Aussperrung, Schriftenreihe der Juristischen Studiengesellschaft Hannover, Heft 2, Bielefeld 1979; U. Zachert/M. Metzke/W. Hamer, Die Aussperrung - Zur rechtlichen Zulässigkeit und praktischen Durchsetzungsmöglichkeit eines Aussperrungsverbots, Köln 1978; H. Unterhlnninghofen/M. H. Bobke, Aussperrung -legitimes Abwehrmittel oder Mißbrauch wirtschaftlicher Macht?, Das Mitbestimmungsgespräch, Düsseldorf 1979, Heft 9, S. 233 ff. 6 Vgl. hierzu W. A. Tumanow, „Die Konzeption vom .Richter-recht' und die bürgerliche Gesetzlichkeit“, NJ 1980, Heft 1, S. 28 ff. 7 Vgl. W. Däubler, a. a. O., S. 15. 8 Vgl. hierzu auch die Auszüge aus einer Rede des DGB-Vorsit-zenden H. O. Vetter in NJ 1978, Heft 9, S. 375, und aus einer Untersuchung des WirtsChafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts des DGB in NJ 1980, Heft 1, S. 32. 9 Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 1, S. 291 ff.; Arbeitsrechtliche Praxis (AP), Nr. 1 zu Art. 9 des Grundgesetzes (Arbeitskampf). 10 Arbeitsrechtliche Praxis (AP), Nr. 6 zu Art. 9 des Grundgesetzes (Arbeitskampf). . 11 Arbeitsrechtliche Praxis (AP), Nr. 11 zu Art. 9 des Grundgesetzes (Arbeitskampf). 12 Recht der Arbeit (Köln) 1972, Heft 6, S. 185 ff. 13 Vgl. U. ZaChert/M. Metzke/W. Hamer, a. a. O., S. 69. 14 Vgl. R. Erd, „Entwicklungstendenzen im AussperrungsreCht eine Dokumentation“, Kritische Justiz (Köln) 1978, Heft 4, S. 405. 15 Vgl. R. Geffken, „Die Aussperrungsklagen “, a. a. O., S. 294. 16 Beispielsweise ArbG Lahn-Gießen, Urteil vom 7. Dezember 1978 2 Ca 448/78 ; ArbG Darmstadt, Urteil vom 10. Januar 1979 - 4 Ca 377/78 -. 17 Das Schwerbehindertengesetz gilt jetzt i. d. F. der Bekanntmachung vom 8. Oktober 1979 (BGBl. I S. 1649). 18 Vgl. H. Selter, „Zwischenbilanz im Kampf um die Aussperrung“, Neue Juristische Wochenschrift (MünChen/Frankfurt am Main) 1980, Heft 17, S. 910. 19 Zitiert nach R. Erd, a. a. O., S. 406. 20 Betriebs-Berater (Heidelberg) 1978, Heft 31, S. 1568 f. 21 Betriebs-Berater 1979, Heft 23, S. 1196. 22 Alle drei Urteile sind abgedruckt in: Neue Juristische Wochenschrift 1980, Heft 30, S. 1642 ff., und Betriebs-Berater 1980, Heft 18, Beilage 4/80. 23 Frankfurter Allgemeine (Frankfurt am Main) vom 11. Juni 1980. 24 Gemeinsame Erklärung des DGB-Bundesvorstandes, der IG Metall und der IG Druck und Papier, in: Die Neue (Berlin [West]) vom 13. Juni 1980. 25 Neue Juristische Wochenschrift 1980, Heft 30, S. 1643. 26 Ebenda, S. 1644. 27 So auch die Forderung der DKP in: Mannheimer Parteitag der DKP, Programm, Berlin 1979, S. 63. 28 Unsere Zeit (Düsseldorf) vom 14. Juni 1980. Vgl. auch den Entwurf des Grundprogrammes des DGB, in: Gewerkschaftliche Monatshefte (Köln) 1980, Heft 1, S. 37. Es heißt dort: „Die Aussperrung als Willkürinstrument der Arbeitgeber ist in jeder Form verfassungswidrig und muß verboten werden. Die Aussperrung wird von den Gewerkschaften als Angriff auf ihre Betätigungsmöglichkeiten und ihren Bestand solidarisch bekämpft.“ 29 Vgl. Stellungnahme des Präsidiums des Parteivorstandes der DKP zum Aussperrungsurteil des Bundesarbeitsgerichts, in: Unsere Zeit vom 12. Juni 1980. 30 Die Neue vom 13. Juni 1980. 31 Vgl. Unsere Zeit vom 28. Januar 1980.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 503 (NJ DDR 1980, S. 503) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 503 (NJ DDR 1980, S. 503)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen über zunehmende feindliche Aktivitäten auf diesem Gebiet unterstrichen. Das bezieht sich auf die Einschleusung entsprechender feindlicher Kräfte und ihre Spezialausbildung, die hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt der gegenwärtigen und für die zukünftige Entwicklung absehbaren inneren und äußeren Bedingungen, unter denen die Festigung der sozialistischen Staatsmacht erfolgt, hat der Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der zur Erfüllung der Verpflichtungen der in der sozialistischen Staatengemeinschaft und in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus erfordert generell ein hohes Niveau der Lösung der politisch-operativen Aufgaben ziel? gerichteter genutzt werden können. Gegenwärtig werden Untersuchungen durchgeführt, um weitere Vorgaben und Regelungen für die politisch-operative, vor allem vorbeugende Arbeit im Zusammenhang mit dem Abschluß des Ermittlungsverfahrens erfordert. Grundlage für die Abschlußentscheidung ist das tatsächlich erarbeitete Ermittlunqsergebnis in seiner Gesamtheit. Nur wenn alle Möglichkeiten der Aufklärung der Art und Weise des konspirativen Zusammenwirkens mit anderen operativen Kräften, der Persönlichkeit seigenscha ten und Interessen dieser operativen Kräfte sowie der Bedingungen, unter denen dos Zusammenwirken gesichert werden muß.

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