Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 50 (NJ DDR 1980, S. 50); 50 Neue Justiz 2/80 Zur Arbeit der Gerichte im Jah re 1980 Dr. HERBERT KERN, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Dr. GÜNTER SARGE, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts Im Januar dieses Jahres fanden in allen Bezirken der DDR Konferenzen mit den Direktoren der Kreisgerichte statt. Diese Beratungen haben wichtige Ergebnisse gebracht, und zwar sowohl vom Standpunkt der Bilanz zurückliegender Arbeit als auch hinsichtlich der künftigen Aufgaben. Sie waren gemeinsam vom Ministerium der Justiz und dem Obersten Gericht vorbereitet und haben die Fähigkeit und Bereitschaft der Gerichte unseres Landes dokumentiert, auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und der Gesetze der Republik an der Lösung der Fragen unserer Zeit aktiv mitzuwirken, Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit nach einheitlichen Maßstäben zu verwirklichen, den Schutz und die Sicherheit der Bürger unseres Landes allseitig zu gewährleisten und die Autorität der sozialistischen Staatsmacht zu festigen. In den Aussprachen wurde hervorgehoben, daß die vom 11. Plenum des Zentralkomitees der SED abgesteckten Aufgaben, vor allem zur „weiteren Festigung der sozialistischen Staatsmacht, der Entwicklung der sozialistischen Demokratie, der Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit“1 von den Gerichten aller Ebenen in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit gestellt werden. Schutz der sozialistischen Gesellschaft und ihrer Bürger * IX. Die mit der Bilanz der Verwirklichung der Beschlüsse des IX. Parteitages verbundene Orientierung und Aufgabenstellung der 11. Tagung des Zentralkomitees setzt auch Maßstäbe für die Arbeit jedes Richters, der Notare, der nicht juristischen Kader und für die Tätigkeit unserer ehrenamtlichen Helfer. Dabei geht es vor allem um die Erhöhung der politischen Verantwortung der Gerichte für den Schutz unserer sozialistischen Gesellschaft vor feindlichen Anschlägen und sonstigen kriminellen Handlungen, für die Stärkung der Staatsmacht und der Staatsautorität, für die Sicherung der Belange der Volkswirtschaft und für die Gewährleistung der Bürgerinteressen, vor allem des konsequenten Schutzes des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums unserer Menschen. Die Gerichte haben die Aufgabe des IX. Parteitages zur Festigung der sozialistischen Rechtsordnung und zur Gewährleistung einer allseitigen gesicherten Gesetzlichkeit im Lande zu ihrem Anliegen gemacht und mit vielen Initiativen dazu beigetragen, daß die Sicherheit unserer Bürger im tagtäglichen Leben selbstverständlich ist und zu den sozialistischen Lebensqualitäten gehört. Die Verseuchung vor allem der Jugend mit Rauschgift in der Welt des Kapitals, die permanente Bedrohung der Bürger der kapitalistischen Länder mit einem Mafia-Gangstertum, mit Prostitution und Terrorismus, die zunehmenden Straftaten von Kindern und die mit Arbeitsund Perspektivlosigkeit gepaarte steigende Kriminalität in den imperialistischen Staaten das alles ist uns fremd, und es gehört zur selbstverständlichen Pflicht unserer Gerichte, keinerlei Auswirkungen dieser Erscheinungen auf unser Land zuzulassen. Eine Betrachtung der Kriminalität unseres Landes und ein Blick auf die derzeitige Lage in einigen Ländern des Westens verdeutlicht, welche Leistungen die sozialistische Gesellschaft auch auf diesem komplizierten Gebiet vollbracht hat. Hat die DDR jährlich etwa 750 Straftaten (mit Verkehrskriminalität) pro 100 000 der Bevölkerung zu verzeichnen, so sind dies in den USA über 5 000, in. der BRD ca. 5 500 und in Großbritannien ca. 4 000 Straftaten bei gleichem Bezugspunkt. (Allerdings wird in diesen Ländern die Verkehrskriminalität zumeist gesondert ausgewiesen.)2 Auf der 11. Tagung des Zentralkomitees wurde nochmals festgestellt, daß „durch die Sicherheits- und Justizorgane gewährleistet (wird), daß die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung sowie die Rechte und Interessen der Bürger vor kriminellen Angriffen auch in Zukunft zuverlässig geschützt sind und jeder Straftäter zur Verantwortung gezogen wird“ .3 Unter strikter Beachtung der materiell- und verfahrensrechtlichen Gesetze stellen sich für die Gerichte insbesondere folgende Aufgaben: Die Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik ist zuverlässig zu schützen. Es ist nicht zuzulassen, daß entspannungsfeindliche imperialistische Kräfte mit kriminellen Methoden und Mitteln die Sicherheit der Transitwege gefährden, die Ordnung an der Staatsgrenze verletzen, Militärspionage begehen, ideologische Diversion in unserem Lande betreiben und andere Verbrechen unternehmen, die das friedliche Leben und die Sicherheit unserer Menschen gefährden. Die staatliche Sicherheit der DDR geht alle an, denn sie ist eine Grundfrage des friedlichen Lebens und Gedeihens unseres Volkes. Einen wichtigen Beitrag haben die Gerichte beim Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft zu leisten. Straftaten gegen die Außenwirtschaftsbeziehungen, gegen die materiellen und finanziellen Fonds, in der Materialwirtschaft, in der Produktion und im Handel sind gründlich aufzudecken, die begünstigenden Umstände bloßzulegen und entsprechende Maßnahmen der Bestrafung der Täter zu treffen. Die angerichteten Schäden sind durch die Täter schnell und vollständig wiedergutzumachen. Größere Bedeutung müssen wir in der gerichtlichen Praxis den Devisenvergehen, den Zolldelikten und den Straftaten der Steuerverkürzung widmen. Das von unseren Werktätigen hart erarbeitete Nationaleinkommen verdient unseren konsequenten Schutz. Das trifft auch auf den verstärkten Kampf gegen Havarien und Brände zu. Der Schutz der Bürger unseres Landes vor Schäden durch kriminelle Handlungen verdient unsere ganze Aufmerksamkeit. Zum Gefühl der Geborgenheit in der sozialistischen Gesellschaft gehört die Gewißheit, daß der sozialistische Staat das Leben, die Gesundheit, das Eigentum und alle anderen verfassungsmäßigen Rechte der Bürger konsequent schützt. Das gilt besonders für diejenigen Bürger, die sich für den Schutz der öffentlichen Ordnung, für Sicherheit und Disziplin einsetzen. Zunehmend stützen sich die Gerichte auf die Kraft der Öffentlichkeit, insbesondere auf die Aktivitäten der Werktätigen der Betriebe und auf die gesellschaftlichen Organe bei der Erzeugung einer Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Gesetzesverlet-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 50 (NJ DDR 1980, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 50 (NJ DDR 1980, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Aktivitäten, die Stimmung der Bevölkerung, gravierende Vorkommnisse in Schwerpunktberoichcn in Kenntnis gesetzt werden sowie Vorschläge, zur Unterstützung offensiven Politik von Partei und Regierung in der Klassenauseinandersetzung mit dem Imperialismus zu leisten, ein hoher sicherheitspolitischer Nutzeffekt zu erreichen und die politisch-operative Lage im Verantwortungsbereich positiv zu verändern ist. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung abzuschließender Operativer Vorgänge. Die Realisierung des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Durchführung politisch-operativer Maßnahmen nach dem Vorgangsabschluß Politisch-operative und strafrechtliche Gründe für das Einstellen der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für eine sachbezogene -und konkrete Anleitung und Kontrolle des Untersuchungsfühers durch den Referatsleiter. Das verlangt, anhand des zur Bestätigung vorgelegten Vernehmungsplanes die Überlegungen und Gedanken des Untersuchungsführers bei der Einschätzung von Aussagen Beschuldigter Potsdam, Juristische Fachschule, Fachschulabschlußarbeit Vertrauliche Verschlußsache Plache, Putz Einige Besonderheiten bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren geaen Jugendliche durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit kommt oder von einer Person wirksame Maßnahmen zur Abwehr einer von dieser selbst verursachten bereits wirkenden Gefahr zu fordern.

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