Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 491

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 491 (NJ DDR 1980, S. 491); Neue Justiz 11/80 491 Hohe Priorität für Maßnahmen gegen das terroristische Pinochet-Regime in Chile Seit dem faschistischen Putsch in Chile im September 1973 gehört die Beratung über Maßnahmen gegen die massenhaften Menschenrechtsverletzungen durch das Pinochet-Regime zu den vorrangigen Aufgaben der UNO auf dem Gebiet der Menschenrechte. Diese Tätigkeit ist sowohl in der 34. Tagung der UN-VollVersammlung als auch in der 36. Tagung der UN-Menschenrechtskommission intensiviert worden. Den Beratungen lagen zwei Dokumente zugrunde, mit denen der Beweis angetreten wurde, daß der Terror in Chile ungeachtet gegenteiliger Darstellungen der faschistischen Junta unverändert andauert: 1. Der Expertenbericht des bekannten österreichischen Völkerrechtlers Felix Ermacora befaßt sich mit dem Fakt, daß das Pinochet-Regime politisch Mißliebige einfach „verschwinden“ läßt.6 Der UN-Experte gelangt bei seinen Untersuchungen zu der Überzeugung, daß es die rechtliche und moralische Pflicht der internationalen Gemeinschaft ist, gegen diese Verschleppungspraktiken vorzugehen. Von der Junta verlangt er, daß sie die UNO über das Schicksal der Verschleppten aufklärt. Der Bericht endet: „Die Verschleppungen, geplant und kaltblütig, sind rechtlich unakzeptabel, moralisch verwerflich und von der Menschheit nicht zu tolerieren.“ 2. Der Bericht des neuernannten senegalesischen Spezialberichterstatters über die Menschenrechtsverletzungen in Chile, Abdoulaye Dieye, der die Tätigkeit der inzwischen aufgelösten Chile-Arbeitsgruppe fortführt, enthält auf annähernd 600 Seiten eine Fülle von Fakten über den faschistischen Terror in Chile.7 Der Spezialberichterstatter gelangt zu dem Ergebnis, daß „Verbesserungen“ der Situation- in Chile, die der Vorjahresbericht der Chile-Arbeitsgruppe glaubte attestieren zu müssen, nicht bestätigt werden können. Die Situation habe sich im Gegenteil weiter verschlechtert: Der mittels Gesetzesdekreten und unter den Bedingungen des „Notstands" verordnete Terror der Junta werde fortgesetzt, was sich in Massenverhaftungen, Folterungen, Exzessen der Sicherheitsorgane und fehlendem Rechtsschutz für von der Junta verfolgte Personen äußere. Vereinigungs-, Versammlungs-, Mei-nungs- und Pressefreiheit seien von den chilenischen Militärs im Interesse der Erhaltung ihrer Macht in starkem Maße eingeschränkt worden. Mit der neuen faschistischen Verfassung sollen das Unterdrückungssystem perfektioniert, die Diktatur verewigt und die repressiven Praktiken legalisiert werden.8 Die Verurteilung des faschistischen Terrors in Chile dokumentiert sich in der Resolution 34/179, die mit 96 Stimmen bei 6 Gegenstimmen und 33 Stimmenthaltungen von der Vollversammlung angenommen wurde.9 Sie zeigt ebenso wie die entsprechende Resolution 21 (XXXVI) der UN-Menschenrechtskommission , daß eine Reihe von Kräften, die vorübergehend den Liberalisierungsbeteuerungen Pinochets Glauben schenkte, sich inzwischen vom Gegenteil überzeugte. In diesem Sinne bringen die Resolutionen zum Ausdruck, daß in Chile „sich die Situation im Hinblick auf die Menschenrechte im allgemeinen nicht verbessert, sondern auf einer Reihe von Gebieten sogar verschlechtert hat“. Genannt werden in diesem Zusammenhang das „Anwachsen der Willkürakte der Sicherheitsbehörden“, „Fälle von Folter, Mißhandlungen und Todesfälle mit ungeklärter Ursache“, Verletzungen der gewerkschaftlichen Rechte sowie der Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Unterdrük-kung der eingeborenen Bevölkerung. Im Mittelpunkt der Resolution 34/179 steht das Verlangen nach Untersuchung und Klärung des Schicksals der Personen, die „aus politischen Gründen verschwunden sind“, d. h. der 2 500 Patrioten, die vom Geheimdienst Pinochets gefangen genommen und danach an geheimgehaltene Orte verbracht worden sind. Es wird die For- derung an die Junta bekräftigt, die völkerrechtlichen Verträge einzuhalten, denen Chile angehört und in denen Mindeststandards für die Respektierung der Menschenrechte geregelt sind. Dem Ernst der Situation entsprechend, verlängerte die Resolution 21 (XXXVI) das Mandat des Chile-Spezialberichterstatters um ein Jahr. Er ist beauftragt, seinem Bericht an die 35. UN-Vollversammlung und an die 37. Tagung der UN-Menschenrechtskommission einen Abschnitt über die von den chilenischen Behörden verschleppten Personen beizufügen. Beide Chile-Resolutionen sind, ein bedeutender Erfolg der fortschrittlichen Kräfte. Unzufrieden zeigten sich dagegen die Vertreter imperialistischer Staaten. In der Vollversammlung brachten Großbritannien, Frankreich, die BRD und Uruguay ihr „Bedauern“ darüber zum Ausdruck, daß die Resolution 34/179 die „demokratischen Verbesserungen“ in Chile nicht anerkenne. Dieselben Kräfte scheiterten an dem Versuch, in der Menschenrechtskommission das positive Ergebnis der vorangegangenen Vollversammlung zu revidieren bzw. die Chile-Problematik' gänzlich zu übergehen. Wirksame Förderung der Menschenrechte 1 2 3 4 5 Wie bereits in zurückliegenden Jahren war die Auseinandersetzung zwischen sozialistischen und imperialistischen Staaten über die Erhöhung des Beitrags der Vereinten Natonen zur Förderung der Menschenrechte ein Diskussionsschwerpunkt.49 Die sozialistischen Staaten bekräftigten ihre Überzeugung, daß nicht die Schaffung neuer und schon gar nicht interventionistischer Instrumente die Förderung der Menschenrechte begünstigt, sondern daß die Politik der Staaten und die volle Anwendung existierender Menschenrechtsverträge notwendige Voraussetzungen dafür schaffen. Westliche Vertreter beharrten demgegenüber weiterhin auf der Einrichtung von Interventionsinstrumenten.11 Die Annahme der von Kuba initiierten Resolution 34/46 mit 136 Stimmen bei einer Gegenstimme (USA) und 7 Stimmenthaltungen (BRD und andere - NATO-Staaten) war ein bedeutender Erfolg der progressiven Kräfte in ihren Bestrebungen zur Konsolidierung und zum Ausbau des UN-Menschenrechtskonzepts. Bei der Vorlage des Resolutionsentwurfs konnte Kuba bereits Initiator der wichtigen, Menschenrechts-Grundsatzfragen betreffenden Resolution 32/13012 darauf verweisen, daß sich die 6. Gipfelkonferenz der nichtpaktgebundenen Staaten in Havanna in ihrer Abschlußerklärung für die Durchsetzung der in der Resolution 32/130 beschriebenen Aufgaben eingesetzt hatte. Die wesentlichsten Aussagen der Resolution 34/46, die für die Bestätigung und Weiterentwicklung des antiimperialistischen UN-Menschenrechtskonzepts kennzeichnend sind, bestehen in folgendem: 1. Die UNO soll sich vorrangig mit den massenhaften und systematischen Menschenrechtsverletzungen befassen, die im einzelnen in der Resolution 32/130 genannt sind, wie Apartheid, Rassismus und Kolonialismus. 2. Erstmalig wird in einer UN-Resolution anerkannt, daß das Recht auf Arbeit und Mitwirkung der Werktätigen an der Wirtschaftsleitung Grundvoraussetzungen für die Wahrnehmung der Menschenrechte sind. 3. Das Recht auf Entwicklung wird in Fortführung des Konzepts der Resolution 32/130 als ein grundlegendes Menschenrecht gekennzeichnet. 4. Die Gleichwertigkeit von sozialökonomischen und politischen Rechten, die von der bürgerlichen Völkerrechtsdoktrin in Frage gestellt wird, wird durch die Resolution unterstrichen. Zugleich wird erneut bestätigt, daß alle Menschenrechte untrennbar miteinander verbunden sind. 5. Es wird betont, daß nationale und internationale Maßnahmen zur Förderung der Menschenrechte notwen-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 491 (NJ DDR 1980, S. 491) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 491 (NJ DDR 1980, S. 491)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft Den Verhafteten sind während des Vollzuges der Untersuchungshaft die ihnen rechtlich zugesicherten Rechte zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere das Recht - auf Verteidigung. Es ist in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten die Potenzen des Straf- und Strafprozeßrechts und des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Volkspolizei und im Zusammenwirken mit der Staatlichen Archivverwaltung der sowie dem Dokumentationszentrum wurden operative und sicher-heitspolitisehe Erfordernisse zur Nutzbarmachung und Sicheru von im Staatlichen Archivfonds der vorhandenen Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit des geben. Das Warnsystem umfaßt in der Regel mehrere Dringlichkeitsstufen, deren Inhalt und Bedeutung im Verbindungsplan besonders festgelegt werden müssen.

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