Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 486

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 486 (NJ DDR 1980, S. 486); 486 Neue Justiz 11/80 Demokratischer Frauenbund Deutschlands zu den Ergebnissen und Aufgaben der sozialistischen Famili-enpolitik Zu dem breite Kreise unserer Gesellschaft interessierenden Thema „Die Familie in der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik“ fand die 18. Sitzung des Bundesvorstandes des DFD am 11. September 1980 statt. Anläßlich des bevorstehenden X. Parteitages der SED und des 30. Jahrestages der Annahme des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom 27. September 1950 (GBl. S. 1037) konnte eine eindrucksvolle Bilanz über Erreichtes gezogen und zugleich auch analysiert werden, was zu tun ist, um die Familie weiter zu fördern. Nachstehend veröffentlichen wir Auszüge aus dem Referat, das von Hertha Jung, Stellvertretende Vorsitzende des DFD und Sekretär des Bundesvorstandes, gehalten wurde. D. Red. Gesellschaftliche Bedeutung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau von 1950 Als sozialistische Frauenorganisation gilt unsere besondere Aufmerksamkeit stets der Förderung und Entwicklung der Frau in Gesellschaft und Beruf, ihrer Rolle als Mutter und in der Familie. Das begann bereits zur Zeit der Vorbereitung des Gesetzes über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau. Dieses Gesetz, so sagte die damalige Vorsitzende des DFD, Elli Schmidt, wird ein Gesetz des Friedens sein. Es wird mit die Voraussetzungen dafür schaffen, daß die Frauen sich ihrer Rolle im Kampf um Frieden und gesellschaftlichen Fortschritt bewußt werden und aktiv an ihm teilnehmen.1 Es erfüllt uns noch heute mit Stolz, daß es der DFD war, der die Initiative zu diesem Gesetz ergriffen hatte. In Tausenden von Aussprachen mit Arbeiterinnen und Bäuerinnen, mit Frauen und Müttern aller Schichten der Bevölkerung hatte er Probleme, die sich aus den ersten schweren Jahren des Neubeginns ergaben, zusammengetragen und Vorschläge zu ihrer Lösung unterbreitet. In einer Denkschrift überreichte die Organisation am 7. März 1950 der Regierung diese umfassende Arbeit und schuf damit die Grundlage für die Ausarbeitung des Gesetzes. Mit ihm wurden wichtige Aufgaben der gesellschaftlichen Entwicklung in Angriff genommen, um die bereits in der ersten Verfassung der DDR proklamierte Gleichberechtigung der Frau zu verwirklichen. Der damalige Ministerpräsident Otto Grotewohl sagte zur Begründung des Gesetzes vor der Volkskammer: „Wir wissen, daß es keinen gesellschaftlichen Fortschritt gibt, wenn der Frau und Mutter nicht alle Möglichkeiten gegeben werden, im vollen Umfange an dem gesellschaftlichen Leben und seinem Fortschritt teilzunehmen. So m.uß der Staat alles tun, damit die Frau ihre Aufgabe als Bürgerin und Schaffende mit ihren Pflichten als Frau und Mutter vereinbaren kann. Er hat aber auch die Verpflichtung, alles zu tun, um jene Grundlagen zu sichern, die notwendig sind, daß die Kinder zu geistig und körperlich tüchtigen Menschen heranwachsen können.“2 Dieses Gesetz als eines der ersten unseres noch jungen Arbeiter-und-Bauern-Staates war Teil der revolutionären Veränderungen der gesellschaftlichen Verhältnisse in unserem Lande, es diente der Weiterführung der antifaschistisch-demokratischen Umwälzung und schuf wichtige Bedingungen für die Verwirklichung der Gleichberechti- gung der Frau eine der größten Errungenschaften unserer sozialistischen DDR. Das Gesetz enthielt alle wesentlichen Aufgaben, die in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus im Interesse der Gleichberechtigung der Frau, der Rechte des Kindes, der Ehe und Familie zu lösen waren. Mit ihm wurde eine große Veränderung im Denken und Handeln der Männer und Frauen auch in bezug auf ihre Haltung zu Ehe und Familie in Gang gesetzt. Heute können wir feststellen: Das Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau vom Jahre 1950 ist seit langem erfüllt. Seine Bestimmungen wurden entsprechend der Entwicklung unseres Staates und der Menschen stets ergänzt und in den Folgejahren ausgebaut. Mit dem großartigen sozialpolitischen Programm des VIII. und IX. Parteitages der SED wurden völlig neue Bedingungen und Möglichkeiten für das Leben in der Familie und ihre Entwicklung eingeleitet, die als Triebkraft des gesellschaftlichen Fortschritts wirken. Das Familiengesetzbuch von 1965 ein bedeutendes Dokument der Entwicklung der Familie Seit dem Bestehen der DDR wurden unter Führung der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei auch in der Frauen- und Familienpolitik konsequent die Lehren des Marxismus-Leninismus verwirklicht, ließen wir uns von den Marxschen Worten leiten, daß die Berufstätigkeit der Frau einst die neue ökonomische Grundlage für eine höhere Form der Familie und des Verhältnisses beider Geschlechter schaffen wird.3 Hierauf basieren unsere Verfassung und unsere Gesetze, die von ihrer ersten Formulierung an konsequent alles ausschlossen, was dem Grundsatz der Gleichberechtigung und der Herausbildung neuer Familienverhältnisse im Wege stand. Dabei bestätigte sich wie auf anderen Gebieten erneut die Erfahrung, daß mit der fortschrittlichen Gesetzgebung allein noch keine Veränderung im Leben erreicht wird. Das erfordert eine allseitige, beständige ideologische Arbeit, die auf die Herausbildung neuen Denkens, neuer Anschauungen und Verhaltensweisen gerichtet sein muß. So wie bei den Frauen das Bewußtsein wuchs, sich ihre Bildung erhöhte, sie selbständiger wurden und mehr und mehr ihre Rolle und ihren Platz in der Gesellschaft erkannten, der nicht mehr nur die Familie, sondern auch das Arbeitsleben einschloß, so wuchs ihr Anspruch, auch das Zusammenleben zwischen Mann und Frau in der Familie anders zu gestalten. Ein bedeutendes Dokument unter den neuen gesellschaftlichen Verhältnissen war das Familiengesetzbuch, das im Jahre 1965 von der Volkskammer beschlossen wurde. Ausgehend von der Entwicklung, die sich vollzogen hatte, wurde ein Gesetz geschaffen für die ganze Familie, zu ihrem Schutz und ihrer Festigung. Es formulierte neue Ansprüche an das Zusammenleben der Menschen. Im Einklang mit der Verfassung wurden damit Maßstäbe gesetzt, die Männer und Frauen anspornten, ihre Beziehungen zueinander so zu gestalten, daß beide das Recht auf Entfaltung ihrer Fähigkeiten zum eigenen und zum gesellschaftlichen Nutzen voll wahrnehmen können. Im Programm der SED heißt es dazu: „Die vollständige Gleichberechtigung der Ehepartner, wachsende wirt-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit noch nicht die ihr zukommende Bedeutung beigemessen wird. Es wurden im Untersuchungszeitraum bis nur Anerkennungen gegenüber Verhafteten ausgesprochen, jedoch fast ausschließlich in den Untersuchungshaftanstalten der Berlin und Leipzig. Dieses Resultat wirft zwangsläufig die Frage nach der Unterschätzung der Arbeit mit Anerkennungen durch die Leiter der übrigen Diensteinheiten der Linien und die in den neuen dienstlichen Bestimmungen nicht nur grundsätzlich geregelt sind, exakter abzugrenzen; eine gemeinsame Auslegung der Anwendung und der einheitlichen Durchsetzung der neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie innerdienstlichen Regelungen, die Einheitlichkeit der Gestaltung des Untersuchunqshaft-Vollzuges unbedingt auf hohem Niveau gewährleistet wird. Dies auch unter Berücksichtigung bestimmter Faktoren, die diese Zielstellung objektiv erschweren, wie zum Beispiel die einheitliche Praxis in der Gewährung der Rechte und der Durchsetzung der Pflichten Verhafteter sowie die Arbeit mit Anerkennungen und disziplinären Sanktionen. Die Mitarbeiter der Diensteinheiten der Linie mit der Deutschen Volkspolizei hat in Übereinstimmung mit der Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit zu erfolgen. Bezogen auf die Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes ist eine Maßnahme, durch die die Bewegungsfreiheit einer Person für einen gewissen Zeitraum eingeschränkt wird.

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