Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 482

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 482 (NJ DDR 1980, S. 482); 482 Neue Justiz 11/80 Dem X. Parteitag der SED entgegen Die Leitung der Rechtsprechung durch das Oberste Gericht nach dem IX. Parteitag der SED Dt, Dt. h. c. HEINRICH TOEPLITZ, Präsident des Obersten Gerichts Der IX. Parteitag der SED hat der allseitigen Stärkung des sozialistischen Staates, der Festigung der Staats- und Rechtsordnung und der weiteren Entfaltung der sozialistischen Demokratie große Bedeutung beigemessen. Das Plenum des Obersten Gerichts ist deshalb in seinem Beschluß vom 3. November 1976 in Verwirklichung der Materialien des IX. Parteitages der SED davon ausgegangen, daß diese Aufgabenstellung auch eine Erhöhung des Niveaus der Rechtsprechung, eine noch engere Verbindung der Tätigkeit der Gerichte mit den gesellschaftlichen Aktivitäten zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit bedingt. An die Rechtsprechung ist die Forderung gestellt, ihren Beitrag zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit des Rechts, zur Entwicklung sozialistischer Verhaltensweisen und zur Verwirklichung der Rechte und Pflichten der Bürger zu verstärken. Die Leitungstätigkeit des Obersten Gerichts zur Sicherung der einheitlichen Anwendung der Gesetze ist vor allem darauf gerichtet, die politische Verantwortung der Gerichte für den Schutz der sozialistischen Gesellschaft vor feindlichen Angriffen und anderen kriminellen Handlungen, für die Stärkung der Staatsmacht und für die Gewährleistung der Bürgerinteressen, für den Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger zu erhöhen. Gewährleistung der Souveränität und staatlichen Sicherheit der DDR Das Oberste Gericht hat mit seiner Rechtsprechung konsequent zur Gewährleistung der Souveränität und staatlichen Sicherheit der DDR beigetragen. Es ließ sich dabei von der grundlegenden Erkenntnis leiten, daß die allseitige Stärkung und zuverlässige Sicherung der Arbeiter-und-Bauem-Macht, der wirksame Schutz der Errungenschaften der sozialistischen Revolution die entscheidende Aufgabe der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten ist. „Die Arbeiterklasse hat den historischen Auftrag, die sozialistische, die kommunistische Gesellschaft zu errichten, und dazu muß sie ihre Macht fest in der Hand haben. Die Macht ist das allererste“ -1 Das Oberste Gericht hat mit seinen Entscheidungen die Gerichte darauf orientiert, durch eine konsequente und differenzierte Rechtsprechung nicht zuzulassen, daß entspannungsfeindliche imperialistische Kräfte mit kriminellen Mitteln und Methoden die Sicherheit der Transitwege gefährden, die Ordnung an der Staatsgrenze verletzen, ideologische Diversion in unserem Land begehen und andere Verbrechen unternehmen, die das friedliche Leben und die Sicherheit der Bürger gefährden.2 Das Präsidium des Obersten Gerichts hat am 3. November 1977 einen Beschluß gefaßt, der eindeutig die klare Rechtsposition bekräftigt, wonach in allen Entscheidungen hinsichtlich des territorialen Geltungsbereichs der Gesetze, soweit dies den Verlauf der Staatsgrenze auf der Elbe betrifft, davon auszugehen ist, daß die Staatsgrenze zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik in der Mitte des Talweges verläuft. Damit wurde klargestellt, daß die Praxis der DDR bei der Wahrnehmung von Hoheitsrechten auf der Elbe eindeutig dem Völkerrecht entspricht und für eine andere Ansicht keinerlei rechtliche Grundlage vorhanden ist. Mit seiner Entscheidung vom 4. November 1977 hat der 1. Strafsenat des Obersten Gerichts den wiederholten Mißbrauch der Transitwege der DDR und des Transitabkommens analysiert und dargelegt, daß dieser Mißbrauch völkerrechtswidrig ist. Zugleich wurde eine prinzipielle Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1977 geführt und klargelegt, daß sich kein Staat unter Berufung auf die Unabhängigkeit der innerstaatlichen Rechtsprechung seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen entziehen kann. Das Plenum des Obersten Gerichts hat die Gerichte angeleifet, durch ihre Rechtsprechung bei Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung dazu beizutragen, die innere Sicherheit der DDR, die Staatsautorität sowie die Organe und Bürger, die sich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit einsetzen, vor jeglichen Angriffen wirksam zu schützen. Die durch die Rechtsprechung des Obersten Gerichts prinzipiell orientierte und für die Bürger deutlich erkennbare Differenzierung in der Strafpraxis auf diesem Gebiet demonstriert die gerechte Anwendung des sozialistischen Strafrechts. Sie trägt dazu bei, das Vertrauen zum sozialistischen Staat zu festigen und das Verantwortungsbewußtsein der Bürger, der Arbeitskollektive und gesellschaftlichen Organisationen für die Durchsetzung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und ihr geschlossenes Auftreten gegen Rechtsverletzungen zu fördern. Diesem Gedanken trägt auch die Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts zur Rechtsprechung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen Rechnung. Sie legt fest, daß Bürger, die sich aus gesellschaftlicher Verantwortung für Ordnung und Sicherheit einsetzen, durch die Gerichte besonders zu unterstützen sind.3 Schutz des sozialistischen Eigentums Das Oberste Gericht hat sich in seiner Rechtsprechung umfassend mit Fragen des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft befaßt. In Beratungen seines Plenums hat es hervorgehoben, daß die Fortsetzung des politischen Kurses der Hauptaufgabe und die notwendige Stärkung der Leistungskraft der DDR die weitere Erhöhung des Verantwortungsbewußtseins aller für den sorgsamen Umgang mit den ihnen an vertrauten materiellen Werten, für die ständige Mehrung und den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums vor Zerstörung, Diebstahl und Veruntreuung erfordert. Auch den Angriffen gegen das persönliche Eigentum ist wirksam zu begegnen. Solche Delikte richten sich gegen die gesetzlich geschützten Interessen der Bürger und beeinträchtigen die Rechtssicherheit. Auf der 12. Plenartagung des Obersten Gerichts am 15. Juni 19794 wurde eingeschätzt, daß die Gerichte ihre;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden feindlichen Vorgehens, zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel langfristig auf der Grundlage einer Sicherungskonzeption zu organis ier. Zur Bestimmung politisch-operativer Sch. ist in einer konkreten Einschätzung der politisch-operativen Lage vor allem herauszuarbeiten: Velche Pläne, Absichten und Maßnahmen zu mißbrauchen. Dazu gehören weiterhin Handlungen von Bürgern imperialistischer Staaten, die geeignet sind, ihre Kontaktpartner in sozialistischen Ländern entsprechend den Zielen der politisch-ideologischen Diversion zu unterstützen und eingeschätzt, daß derartige Veranstaltungen wesentlich zum richtigen Erkennen feindlicher Pläne und Absichten beitragen sowie der Verstärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Bevölkerung und Sicherheitsorganen dienen.

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