Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 480

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 480 (NJ DDR 1980, S. 480); 480 Neue Justiz 10/80 ßend in der Aussage betont, er wisse vom Unfall direkt überhaupt nichts. Er könne sich auch nicht an ein entgegenkommendes Kleinkraftrad erinnern und wisse es jetzt vom Erzählen her. Weiterhin befragt, sagte er aus, daß er erst im Krankenhaus zu sich gekommen sei. Ganz verschwommen könne er sich noch erinnern, daß ihn ein VP-Angehöriger sowie eine weitere Person am Bett befragten. Was er geantwortet habe, wisse er nicht mehr. Er erinnere sich noch, daß er beim Hineinfahren in die Kurve nach links geriet, aber auf das, was dann geschah, könne er sich nicht mehr besinnen. Von einer nach der Auffassung des Bezirksgerichts klaren und detaillierten Aussage des Angeklagten kann damit keine Rede sein. Vielmehr erfordern ihre Widersprüchlichkeit und Unbestimmtheit eine weitere Sachaufklärung in der Richtung, ob der vom Angeklagten auch in der Hauptverhandlung vorgetragene partielle Erinnerungsverlust als Folge einer durch den Sturz hervorgerufenen Hirnverletzung vorliegen kann oder auszuschließen ist und ob seine Behauptung möglicherweise im Zusammenhang mit dem Bestreben steht, die Erinnerung an das eigentliche Unfallgeschehen zu verdrängen. Dazu bedarf es der Einholung ergänzender Auskünfte von dem behandelnden Arzt und ggf. auch der Sachkunde eines speziellen Facharztes. Damit im Zusammenhang wird ferner aufzuklären sein, ob der Angeklagte am Unfalltag bei der Befragung sachdienliche Schilderungen zum Unfallablauf, insbesondere zum Entstehen des Unfalls, geben konnte. Der Eindruck des VP-Angehörigen, daß der Angeklagte bei der Befragung sachlich und räumlich orientiert war, bedarf der Überprüfung aus ärztlicher Sicht. Ergibt sich, daß sich der Angeklagte infolge einer Hirnverletzung nicht zweifelsfrei an das Unfallereignis erinnern kann und eine Einschränkung der Fähigkeit zu einer wahrheitsgemäßen Darstellung am Unfalltag nicht auszu-Schließen ist, so muß der Angeklagte freigesprochen werden. Zwar kann sich der Unfall so ereignet haben, wie er in den vorliegenden Urteilen festgestellt wurde. Es ist aber auch ein völlig anderer Verlauf ohne Vorliegen von Pflichtverletzungen des Angeklagten nicht auszuschließen. Ist dagegen ein Erinnerungsverlust mit Sicherheit nicht festzustellen oder ergeben sich aus ärztlicher Sicht keine Bedenken gegen die Fähigkeit des Angeklagten, bei der Befragung wahrheitsgemäße Auskünfte zu erteilen, dann ist den Angaben des Angeklagten über die Unfallursache zu folgen. Jedoch ist auf folgendes hinzuweisen: Das Bezirksgericht sieht es auf Grund der Darstellung des Angeklagten als erwiesen an, daß er mit einer Geschwindigkeit von 60 bis 70 km/h gefahren sei. Entgegen der Meinung, des Bezirksgerichts wird die Geschwindigkeitsangabe des Angeklagten jedoch durch die Verkehrsunfallskizze und den Unfallortbefundsbericht nicht bestätigt. Die Aussage des Angeklagten dazu enthält den Vorbehalt, daß er die Geschwindigkeit nur schätzen konnte, weil der Tachometer funktionsuntüchtig war. Demzufolge war lediglich festzustellen, daß der Angeklagte mit überhöhter Geschwindigkeit in die Kurve hineingefahren ist. Die in den Entscheidungen des Kreis- und des Bezirksgerichts enthaltene Feststellung, daß der entgegenkommende Mopedfahrer dadurch zu einer Fehlreaktion veranlaßt worden sei, erweist sich jedoch nur als eine Vermutung. Es kann nichts weiteres festgestellt werden, als daß der Zusammenstoß im Bereich der Fahrbahnmitte erfolgte und sich demzufolge der Mopedfahrer dort befand. Der Grund dafür kann durchaus in einer ebenfalls verkehrswidrigen Fahrweise gelegen haben. Zugunsten des Angeklagten ist von dieser Möglichkeit auszugehen. In Übereinstimmung mit der Auffassung des Vertreters des Generalstaatsanwalts der DDR war das Urteil des Kreisgerichts aufzuheben und die Sache gemäß § 322 Abs. 3 StPO an das Kreisgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung zurückzuverweisen. COAEPJKAHME HaBCTpeuy X cbe3gy CEnr II. LLITPAPlT AKTyajibHwe sagaHH npOKyparypu X. mEHOEffffT Cay*e6HO-3TnaecKMe TpcfioBaHHs ot npoxypopa Ha cyjiefmo.M 3acegaHHH no cymecrBy sejia ncpaoä HHcraHipnc 436 Vl. mJIErEJI/X. EJIEKEP O cy;ieC)Hüa npaxTHxe npH yrüjiOBHr.ix flcaax o HapymeHHHX ynnraoro nBuxenux (I) 439 E. XAI4H/0. KyHLC OTB6TCTB6HH0CTb b TpyflOBOM npaBe 442 A. EAYMrAPT HCiKtcpeHpapOBaHMe MaxepMaJibHOH OTBCTCTBeH- hocth no TpyaOHOMy npaßy xpyaainnxca 444 X.-g. myjIÜE/B. BAÜHEK OnnT c anajiH3aMn no acpcpCKTMB-hocth npaBa b napo/ptOM XO'SHHCTBC 448 M3 apyrHX cwcHajiHCTHnecKHx CTpan B. BACKOB Pe-n, npoxypopa 450 H. 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B a s k o w : The procurator’s plea 450 Jan Kostecka: The dealing with labour conflicts by conflict commissions ln Czechoslovakla 451 State and law ln imperlalism Continued increase of the crime rate ln the FRG 452 Ekkehard Lieberam : Presidentlal eleetions in the USA: a method of buttresslng by law the rule of the monopolies 455 New legal provisions Walter Oberthür: Multilateral Convention on the handing over of sentenced persons for meting out punishment ln thelr home country 459 Reports Dietmar Se 1 d e 1 / Margret Edler : Basic Problems of legal responsibility 463 General supervision of legality by the procurator Alfred S t e f f a n : The procurator’s effective influence on the elimination of offences favouring punishable acts 465 Practical experiences Harry P i e h 1 : Cooperation between law-enforcement officers and lawyers 467 Wolfgang Schneider / Gerhard Renneberg : Material safeguardlng of cooperative farmers ln case of accidents at work 468 Manfred Adler : Protection of the telecommunication System by crlminal law 469 Questions and answers 470 Jurisdiction on labour, family, civil and crlminal law 472 Übersetzung: Dr. Ernst Adler, Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 480 (NJ DDR 1980, S. 480) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 480 (NJ DDR 1980, S. 480)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt erwachsen können. Verschiedene Täter zeigen bei der Begehung von Staatsverbrechen und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität - Analyse von Forschungs und Diplomarbeiten - Belegarbeit, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit . Die auf den Sicherheitserfordemissen der sozialistischen Gesellschaft beruhende Sicherheitspolitik der Partei und die ideologischen Grundlagen der Weltanschauung der Arbeiterklasse, vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig aufzudecken und wirksam zu bekämpfen und damit einen größtmöglichen Beitrag zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte stets zeit- und lagebedingt herauszuarbeiten. Die jeweilige Lage der Untersuchungshaftanstalten im Territorium ist unbedingt zu beachten. Die Sicherungskonzeption für die Untersuchungshaftanstalten ist unter Berücksichtigung der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus in ihrer Gesamtheit darauf gerichtet ist, durch die Schaffung ungünstiger äußerer Realisierungsbedingungen die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft erfordert nicht nur die allmähliche Überwindung des sozialen Erbes vorsozialistischer Gesellschaftsordnungen, sondern ist ebenso mit der Bewältigung weiterer vielgestaltiger Entwicklungsprobleme insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung gerichtlicher HauptVerhandlungen einzustellen. Mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie und anderen operativen Diensteinheiten sowie mit den Direktoren der Gerichte sind rechtzeitig Maßnahmen zur Sicherung der gerichtlichen Hauptverhandlung sind vor allem folgende Informationen zu analysieren: Charakter desjeweiligen Strafverfahrens, Täter-TatBeziehungen und politisch-operative Informationen über geplante vorbereitete feindlich-negative Aktivitäten, wie geplante oder angedrohte Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte; Vorkommnisse bei der Besuciisdiehfüiirung mit Diplomaten, Rechtsanwälten oder fiienangehörigen; Ablegen ejjfi iu?pwc. Auf find von sprengstoffverdächtigen Gogenst siehe Anlage.

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