Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 456

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 456 (NJ DDR 1980, S. 456); 456 Neue Justiz 10/80 hin insgesamt 1,15 Millionen Dollar an die Spender zurückzahlen.8 Mit der Aufdeckung der Watergate-Affäre und damit im Zusammenhang stehender weiterer illegaler Praktiken Richard Nixons und seines Wahlkampfteams rückte gerade auch die Verquickung von Geld und Politik in den Blickpunkt der Öffentlichkeit. Dazu hatte nicht zuletzt auch die ITT-Affäre beigetragen.9 Unter dem Einfluß der gegen die Praktiken politischer Korruption gerichteter Stimmungen in der Presse und unter den Bürgern der USA verabschiedete der Kongreß im Jahre 1974 ein neues Bundeswahlkampfgesetz (Federal Election Campaign Act). In der Entscheidung Buckley gegen Valeo vom 30. Januar 1976 hob das Oberste Gericht der USA einige Bestimmungen dieses Gesetzes auf, die noch im gleichen Jahr vom Kongreß durch Zusatzartikel zum Bundeswahlkampfgesetz (Federal Election Campaign Act Amendments) neu gefaßt wurden. Die entscheidende Veränderung, die das Bundeswahl-kampfgesetz von 1974 herbeiführte und an die auch die Buckley-Entscheidung des Obersten Gerichts der USA nicht rührte, war die Einführung einer sehr weitgehenden staatlichen Finanzierung der Wahlkampagnen der Präsidentschaftskandidaten der zwei großen Parteien. Damit wurde auch in den USA ein Weg gegangen, den andere kapitalistische Industriestaaten wie die BRD und Italien schon in den sachziger Jahren beschritten hatten. Nach dem Bundeswahlkampfgesetz von 1974 werden staatliche Zuschüsse in den ersten drei Stufen der Wahlkampagne gezahlt. Kandidaten, die sich um die Nominierung im Stadium der Wahl der Delegierten für die Nationalkonvente bewerben, erhalten dann staatliche Zuwendungen, wenn sie jeweils 5 000 Dollar in 20 Einzelstaaten zusammenbringen, wobei die Spendensummen nicht größer als 250 Dollar sein dürfen. Gelingt ihnen dies, bekommen sie die gleiche Summe aus Bundesmitteln (falls sie die vorgeschriebene Ausgabengrenze von 10 Millionen Dollar einhalten). Bei den Präsidentenwahlen 1976 wurden nach diesem Verfahren immerhin 24,1 Millionen Dollar an 15 Kandidaten der Republikaner und Demokraten gezahlt, die an den Vorwahlen teilnahmen.l° Weiterhin erhalten die zwei großen Parteien nunmehr staatliche Zuschüsse, um ihre Nationalkonvente zu finanzieren. 1976 bekamen Republikaner und Demokraten für diesen Zweck jeweils 2,2 Millionen Dollar. Schließlich stehen den zwei Präsidentschaftskandidaten der Demokraten und Republikaner nach dem Bundeswahlkampfgesetz von 1974 beträchtliche staatliche Mittel zur Verfügung, wenn sie ansonsten auf private Spenden verzichten (nicht zu verzichten brauchen sie allerdings nach der Entscheidung des Obersten Gerichts vom 30. Januar 1976 auf die propagandistische Unterstützung durch Personen oder Gruppen, die nicht zu ihrem Wahlkampfteam gehören). 1976 wurden an die beiden Präsidentschaftskandidaten (Carter und Ford) jeweils 21,8 Millionen Dollar gezahlt; 1980 werden es voraussichtlich 26,5 Millionen Dollar sowie 5,3 Millionen Dollar für Ausgaben bei Sammelaktionen sein.1! Kandidaten dritter Parteien wie auch die Präsidentschaftskandidaten der Kommunistischen Partei der USA haben faktisch keine Möglichkeit, staatliche Zuwendungen zu erhalten, da hierfür mindestens der Gewinn von 5 Prozent der Wählerstimmen erforderlich ist. Ein anderer Komplex des Bundeswahlkampfgesetzes von 1974 legt Regeln zur Begrenzung der Ausgaben der Präsidentschaftskandidaten und der Höhe der Spendensummen fest. Die im Gesetz von 1974 enthaltene Bestimmung, daß ein Präsidentschaftskandidat nur 50 000 Dollar aus privatem Einkommen für seine Wahlkampagne aufwenden darf, wurde vom Obersten Gericht aufgehoben ebenso Bestimmungen über eine Begrenzung der finanziellen Mittel auch für jene Kandidaten, die zur Finanzierung ihrer Wahlkampagne keine staatlichen Zuwendungen in Anspruch nehmen. Geblieben ist die Vorschrift, daß Einzelpersonen für einen Kandidaten nicht mehr als 1 000 Dollar und Organisationen nicht mehr als 5 000 Dollar spenden dürfen. Jedoch werden Wege offen gehalten, um diese Spendengrenze nicht nur über Strohmänner, sondern auch „legal“ durchlässig zu halten. So ist es nicht untersagt, weitere Mittel für Anzeigen, Rundfunk- und Fernsehsendungen zugunsten eines Kandidaten auszugeben. Befreit von jeglicher finanzieller Begrenzung sind überdies Gruppen, die sich nicht direkt für einen Kandidaten, sondern für eine Forderung, die er unterstützt, ein-setzen. Der Zweck des Bundeswahlkampfgesetzes von 1974 war es nicht zuletzt, die Öffentlichkeit zu beruhigen, die Abhängigkeit der Demokraten und der Republikaner vom Monopolkapital wirksamer zu tarnen, zugleich aber auch die Finanzierung der Wahlkampagnen auf eine neue Grundlage zu stellen. Dem USA-Bürger kann jetzt mit mehr Argumenten eingeredet werden, daß der Verquickung von Kapital und Präsidentenamt angeblich die Basis entzogen sei. Die Kandidaten der zwei großen Parteien erhielten das Vorrecht, sich aus der Staatskasse zu bedienen. Den Anhängern von Demokraten und Republikanern wird schließlich nicht ohne gewissen Erfolg nahegelegt, ihren Parteien und deren Kandidaten selber mehr finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen. Änderungen des Verfahrens zur Nominierung der Präsidentschaftskandidaten 40 Das von W. I. Lenin beschriebene Bestreben der Bourgeoisie, unter den Bedingungen der bürgerlichen Demokratie gerade über die Parteien Rückhalt in den Massen zu suchen setzt sich in den USA in spezifischen Formen durch. Um größere Teile der Bevölkerung in regelmäßigen Abständen für die Demokraten und die Republikaner zu mobilisieren, werden in zunehmendem Maße das System der Vorwahlen (primaries) bzw. die in anderen Staaten bestehenden Formen nichtstaatlich organisierter Parteiwahlen (in der Regel Wahl und Durchführung von Parteikonventen in den Einzelstaaten) genutzt. Vorwahlen anläßlich der Präsidentenwahl sind öffentliche, staatlich überwachte Parteiwahlen. Gewählt werden die Delegierten zu den Nationalkonventen der Republikaner und der Demokraten, wobei die Delegierten auf bestimmte Präsidentschaftskandidaten festgelegt sind. Die Ausgestaltung der Vorwahlen bleibt der gesetzlichen Regelung in den Einzelstaaten überlassen. Im Wahljahr 1980 fanden in 35 Staaten (darunter in den zehn größten Staaten) und im District of Columbia (D. C.) des Staates Washington Vorwahlen statt. An ihnen nahmen zwischen etwa 5 Prozent (in Maine) und über 40 Prozent (in New Hampshire) der wahlberechtigten Bevölkerung teil.13 Während sich in den sechziger Jahren zwischen 11 und 12 Millionen Bürger an den Vorwahlen beteiligten-, wuchs ihre Zahl bei den Präsidentenwahlen in den siebziger Jahren auf mehr als das Doppelte.14 Unterschieden wird zwischen geschlossenen und offenen Vorwahlen. An den geschlossenen Vorwahlen können sich nur diejenigen Wähler beteiligen, die sich als Anhänger der jeweiligen Partei erklärt haben und die nur an einer Vorwahl dieser Partei teilnehmen. Bei den offenen Vorwahlen (in elf Einzelstaaten) können faktisch auch Anhänger der jeweils anderen Partei teilnehmen und ggf. dafür sorgen, daß Delegierte, die sich für den ihrer Ansicht nach schwächsten Kandidaten einsetzen, zum Nationalkonvent delegiert werden. Die zunehmende Zahl der Staaten mit Vorwahlen wie auch der Bürger, die sich an ihnen beteiligen, entspricht;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 456 (NJ DDR 1980, S. 456) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 456 (NJ DDR 1980, S. 456)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und durch vorbeugende Maßnahmen unwirksam zu machen. Initiatoren für die Aufnahme der Kontakte und die damit verfolgten Zielstellungen sind in Zusammenarbeit mit der Untersuchungsabteilung zu ermitteln.

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