Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 455

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 455 (NJ DDR 1980, S. 455); Neue Justiz 10/80 455 Präsidentenwahlen in den USA juristische Absicherung der Herrschaft der Monopole Prof. Dr. sc. EKKEHARD LIEBERAM, Institut für Theorie des Staates und des Rechts an der Akademie der Wissenschaften der DDR US-amerikanische Parteisoziologen haben sicherlich recht mit ihrer These, daß die Präsidentenwahlen in ihrem Land überhaupt nicht stattfinden könnten, wenn das Verständnis des gesamten Wahlsystems Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl wäre. „Die amerikanische Methode, einen Präsidenten zu wählen, ist übermäßig kompliziert und unnötig verwirrend, bestehend aus einem Netzwerk von Wahlen, Nominierungen und Kampagnen.“1 Dem Betrachter der 1980 wie in jedem Schaltjahr ablaufenden Präsidentenwahlkampagne bietet sich ein schier unübersichtliches Bild von bundesstaatlichen, einzelstaatlichen und parteiinternen Regelungen aus den unterschiedlichsten Etappen der 200jährigen Verfassungsgeschichte der Vereinigten Staaten von Amerika. So verwirrend die rechtlichen Bestimmungen und politischen Bräuche dieses Wahlsystems aber auch scheinen mögen irgendwie ist es dem politischen System der USA doch insgesamt funktionsgerecht. Vor allem trägt es ganz wesentlich dazu bei, das politische Monopol der Republikanischen und der Demokratischen Partei, das „demokratisch-republikanische Einparteiensystem“2, zu stützen. Die ansonsten recht lockere, föderale Struktur des amerikanischen Parteiensystems ohne zentrale Parteiführungen im westeuropäischen Sinne, ohne Mitgliederversammlungen und Beitragskassierung bedarf eines zentralisierenden und integrierenden Faktors. Und das ist die Präsidentenwahl einschließlich bestimmter Mechanismen, über die sie sich vollzieht. Die Kommunistische Partei der USA charakterisiert in ihrem Programm diesen Zusammenhang wie folgt: „Jede der beiden großen Parteien erscheint als ein Sammelsurium widersprüchlicher Gruppen- und Wirtschaftsinteressen, zusammengekittet durch die Zweckmäßigkeitserwägung im Hinblick auf den Kampf um den Präsidentschaftsposten bei den Wahlen. Aber gerade dieses Sammelsurium ist das Instrument zur politischen Beherrschung durch die zentralisierte ökonomische Macht der Riesenmonopole.“3 Das Nominierungs- und Wahlverfahren der Präsidentenwahl kann in vier Stufen unterteilt werden: Erstens wählen die Anhänger bzw. die Aktivisten der Republikanischen und der Demokratischen Partei von Februar bis Juni Delegierte zum Nationalkonvent ihrer Partei, die sich auf bestimmte Kandidaten verpflichtet haben. Zweitens nominieren diese Nationalkonvente im Juli bzw. August die Präsidentschaftskandidaten. Drittens wählen die Bürger nach der zwei Monate andauernden eigentlichen Wahlkampagne am ersten Dienstag nach dem ersten Montag im November (1980: am 4. November) in den 50 Einzelstaaten 538 Wahlmänner. Viertens geben diese Wahlmänner am ersten Montag nach dem zweiten Dienstag im Dezember in der Hauptstadt des jeweiligen Staates ihre Stimme dem Präsidentschaftskandidaten, auf den sie verpflichtet sind. Die Auszählung erfolgt am 6. Januar des folgenden Jahres. Erhält keiner der Kandidaten eine absolute Mehrheit, so konstituiert sich das Repräsentantenhaus als Wahlkollegium. Die Amtszeit des neugewählten Präsidenten beginnt dann am 20. Januar des folgenden Jahres. Das vierstufige Nominierungs- und Wahlverfahren regeneriert mit regelmäßig wiederkehrenden Prozeduren die in den letzten Jahrzehnten tendenziell abnehmenden Bindungen der Bürger zu den beiden großen Parteien; es diskriminiert dritte Parteien, insbesondere die Kommu- nistische Partei der USA, und drängt sie an die Peripherie des Wahlgeschehens; es begünstigt eine Neuformierung der um die Führung der Regierungsgeschäfte konkurrierenden politischen Gruppierungen und der mit ihnen verbundenen Kreise des Monopolkapitals und zwingt diese, ihre Vorstellungen über die zukünftige Staatspolitik in Abhängigkeit von den sich verändernden Existenzbedingungen des amerikanischen Kapitalismus zu präzisieren. Das Verfahren der Präsidentenwahl ist von allerhöchstem Interesse für die großen Monopole der USA: Zum einen streben sie danach wie 1976 das Rockefeller-Syn-dikat bei der Wahlkampagne für James E. Carter* , sich selbst als Präsidentenmacher zu betätigen bzw. durch finanzielle Zuwendungen nicht selten gleich beide Präsidentschaftskandidaten zu verpflichten. Zum anderen beobachten sie mit Sorge, daß der unter dem Einfluß gravierender sozialer Probleme und politischer Skandale angewachsene Drang der USA-Bürger nach politischer Unabhängigkeit von den zwei großen Parteien die Funktionsfähigkeit des Zweiparteiensystems gefährdet. 1950 bezeich-neten sich in Meinungsumfragen lediglich 22 Prozent als „Unabhängige“ (sowie 45 Prozent als Demokraten und 33 Prozent als Republikaner); Mitte 1980 waren es mit 45 Prozent „Unabhängigen“ (neben 35 Prozent Demokraten und 20 Prozent Republikanern) mehr als doppelt soviel.5 Die juristische Absicherung des politischen Monopols der Republikaner und Demokraten wie auch die Verfeinerung und der Ausbau solcher Nominierungs- und Wahlmechanismen, die einer weiteren Zuspitzung der Vertrauenskrise zwischen den Bürgern und den zwei großen Parteien entgegenwirken, gewinnt so gegenwärtig für die herrschenden imperialistischen Kreise erhöhte Bedeutung. Dies ist um so mehr der Fall, als im letzten Jahrzehnt unter dem Drude der öffentlichen Meinung auf zwei Gebieten nicht unerhebliche Veränderungen der rechtlichen Bestimmungen vorgenommen werden mußten: einmal hinsichtlich der Finanzierung der Wahlkampagnen und zum anderen hinsichtlich der Verfahren zur Wahl der Delegierten für die Nationalkonvente der Republikaner und Demokraten. Finanzielle Privilegierung der zwei großen Parteien * 138 Die Charakterisierung des Geldes als „Muttermilch der Politik“ ist in den USA seit langem ein geflügeltes Wort.6 Gerade die Präsidentenwahlen kosten viel Geld. Beobachter der Präsidentenwahlkampagne 1980 schätzen deren Kosten auf 225 Millionen Dollar (1976: 160 Millionen; 1972: 138 Millionen; 1968: 100 Millionen; 1964: 80 Millionen).7 Bis 1972 kam dieses Geld überwiegend von den großen Kapitalgesellschaften, den „fetten Katern“ (fat cats). Seit 1976 zahlt auch der Staat beträchtliche Summen an die Präsidentschaftskandidaten. Unübersehbar ist außerdem das Bemühen des Staates wie der Parteien, den Bürger stärker zur Finanzierung der Wahlkampagnen heranzuziehen. In den Jahren 1971 bis 1972 kassierte allein der Finanzierungsausschuß zur Wiederwahl des Präsidenten (Fi-nance Committee to Re-Elect the President) 60,2 Millionen Dollar vor allem von finanziellen Gönnern aus der Wirtschaft. Einige krasse Fälle wurden bereits während der Wahlkampagne durch Indiskretionen bekannt. Danach hatten eine Reihe von Kapitalgesellschaften und Einzelpersonen Gelder gezahlt (u. a. Ashland Oil Inc., Gulf Oil und Phillips Petroleum Co. jeweils 100 000 Dollar, American Airlines 55 000 Dollar, Cornelius Vanderbilt Whitney 250 000 Dollar), deren Herkunft verschleiert wurde, womit gesetzliche Bestimmungen des Bundeswahlkampfgesetzes (Federal Election Campaign Act) von 1971 über die Offenlegung von Spenden mißachtet wurden. Der Finanzierungsausschuß zur Wiederwahl des Präsidenten mußte darauf-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

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