Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 449

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 449 (NJ DDR 1980, S. 449); Neue Justiz 10/80 449 die nicht ausreichende Rechtskenntnis sowohl der die Mitbenutzungshandlungen unmittelbar realisierenden Mitarbeiter der Energieversorgungsbetriebe (wie Facharbeiter, Brigadiere und Meister in den Bereichen Netzbetrieb und Anlagenbau) als auch der Eigentümer bzw. Rechtsträger und Nutzungsberechtigten der Grundstücke. Damit war die Aufmerksamkeit auch auf Wechselbeziehungen der verschiedenen Ursachen gelenkt: Die Unzulänglichkeiten in der Gestaltung der rechtlichen Regelung wirkten negativ auf die Verwirklichung des Rechts durch die Normadressaten. Die Schlußfolgerung daraus war u. a., bei der Erarbeitung der Energieverordnung von 1976 durch eine einheitliche und weitgehend geschlossene Gestaltung die Bestimmungen über die Grundstücksmitbenutzung für die Bürger verständlicher und überschaubarer zu machen und damit die Rechtsverwirklichung zu unterstützen. Die Erläuterung der neuen energierechtlichen Regelungen wurde damit nicht überflüssig; sie wurde vielmehr verstärkt und planmäßiger fortgeführt. Im Wirtschaftsrecht werden häufiger als auf anderen Rechtsgebieten Verhaltensweisen gefordert, die beim Normadressaten außer der notwendigen ideologischen Klarheit in Grundfragen der gesellschaftlichen Entwicklung und der prinzipiellen Bereitschaft, das Recht verantwortungsbewußt anzuwenden, auch voraussetzen, daß er sich systematisch um das Verständnis des spezifischen gesellschaftlichen Inhalts und der Zweckbestimmung der rechtlichen Regelung bemüht und komplexe Zusammenhänge ökonomischer, wissenschaftlich-technischer und anderer Art kennt. Das ist bei der Rechtspropaganda zu berücksichtigen. Rechtspropagandistische Maßnahmen müssen z. B. geeignet sein, Einzelvorschriften aus sich heraus und in ihrem Zusammenwirken mit anderen Vorschriften verständlich zu machen. Entsprechend hohe Anforderungen ergeben sich auch an die Rechtsgestaltung im Bereich der Volkswirtschaft. Rechtsvorschriften müssen so gestaltet sein, daß ihr gesellschaftliches Grundanliegen, ihre Motive und Ziele, ihr Gegenstand, ihr konzeptioneller Aufbau, ihre innere Logik, ihre Einordnung in die bestehende Rechtsordnung sowie von den Normadressaten geforderte Verhaltensweisen leicht erkennbar und unmißverständlich sind. Dazu gehören präzise Begriffsbestimmungen und eine klare Sprache. Von diesen Anforderungen an die Rechtsgestaltung und Rechtsverwirklichung im Bereich der Volkswirtschaft muß auch die Ursachenfeststellung im Rahmen der Rechtsanalyse ausgehen. Da das sozialistische Recht nur e i n Mittel der Leitung der Volkswirtschaft durch den sozialistischen Staat ist, ist es folgerichtig, daß die Rechtsanalyse auch zur Aufdeckung solcher Ursachen führen kann, die außerhalb der juristischen Wirkungsbedingungen liegen. Eine Analyse der Wirksamkeit der rechtlichen Regelung zur Durchsetzung energiewirtsch amtlich er Aufgaben unter Berücksichtigung der Anliegen der Bürger beim Erstanschluß von Eigenheimen u. ä. führte z. B. zu der Feststellung, daß wesentliche Ursachen für Hemmnisse bei der leitungsmäßigen Beherrschung der Prozesse nicht im juristischen, sondern im materiell-technischen Bereich lagen. Das wurde aber erst deutlich, nachdem Erscheinungen, die auf eine ungenügende Rechtsverwirklichung hinzuweisen schienen, näher untersucht worden waren. Spezifik der Analyse auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit Die Bewegung zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Kombinaten und Betrieben trägt in hohem Maße dazu bei, daß die Werktätigen das sozialistische Recht bewußt und freiwillig einhalten, das sozialistische Eigentum schützen und mehren, Straftaten und andere Rechtsverletzungen verhüten sowie jeglichen Störungen im Produktionsablauf konsequent entgegentreten. Die Einschätzung der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit ist ein wichtiger Ausgangspunkt für Leitungsmaßnahmen im Betrieb, Kombinat oder Industriezweig. Die Spezifik der Analyse auf dem Gebiet von Ordnung, Disziplin und Sicherheit besteht vor allem in folgendem: 1. Sie ist schwerpunktmäßig auf die Verwirklichung bestehenden Rechts gerichtet. 2. Sie geht von einer gesamtvolkswirtschaftlichen Zielstellung aus, die über die Untersuchung des für den Verantwortungsbereich eines zentralen Staatsorgans spezifischen Prozeßablaufs hinausreicht. In der Kohle- und Energiewirtschaft sind das z. B. die Orts- und Teilortsver-legungen im Zusammenhang mit der Tagebauentwicklung beim Abbau der Rohbraunkohle, die energierechtliche Mitbenutzung von Grundstücken, die Wiederurbarmachung von Flächen nach dem Abbau von Rohbraunkohle, die Realisierung der Versorgungs- und Anschlußpflicht in bezug auf leitungsgebundene Energieträger, die Ausführung von Arbeiten an Energieanlagen, die Lenkung des Energieträgereinsatzes usw. 3. Der Kampf um Ordnung, Disziplin und Sicherheit orientiert sich hauptsächlich an den konkreten Schwerpunkten in Kombinat und Betrieb im Rahmen dieser Gesamtzielstellung und ist in erster Linie darauf gerichtet, betriebliche Leitungsmaßnahmen zur weiteren Verbesserung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit vörzubereiten. Die rechtsanalytische Arbeit der zentralen Staatsorgane schließt zwar betriebliche Leitungsmaßnahmen als ein aus der Analyse abzuleitendes Ergebnis mit ein, sie zielt aber vor allem, insbesondere soweit Fragen der Rechtsgestaltung berührt werden, auf die Vorbereitung zentraler Leitungsentscheidungen ab, die grundsätzlich den gesamten Verantwortungsbereich eines Ministeriums oder zentralen Staatsorgans oder sogar ganze Bereiche der Volkswirtschaft betreffen. Unter Beibehaltung der bewährten Praxis zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sollte u. E. nach geeigneten Wegen gesucht werden, die Initiativen der Werktätigen und ihrer Kollektive noch stärker als bisher auch für die Lösung von Aufgaben der Rechtsanalyse zu nutzen. Dazu gehört insbesondere die Einflußnahme auf die Schwerpunkte der Bewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit, die Einbeziehung der auf diesem Gebiet erfahrenen Werktätigen in die Durchführung rechtsanalytischer Aufgaben, die'sorgfältige und systematische Auswertung von Untersuchungsergebnissen und Vorschlägen sowie die Information der Kollektive und Leiter in den Kombinaten und Betrieben über die zentralen Maßnahmen, die in Auswertung ihrer Hinweise und Vorschläge veranlaßt wurden. In verschiedenen Bereichen der Volkswirtschaft gibt es dafür bereits gute Ansätze. 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees an den IX. Parteitag der SED, Berlin 1976, S. 113. 2 Vgl. dazu u. a. U.-J. Heuer, „Überlegungen zur Wirksamkeit des Wirtschaftsrechts“, Staat und Recht 1976, Heft 4, S. 375 ff.; K.-H. Christoph, „Analyse der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts“, NJ 1977, Heft 15, S. 508 ff.; E. Buchholz/K. A. Mollnau, „Faktoren der Wirksamkeit des sozialistischen Rechts“, NJ 1977, Heft 18, S. 653 ff.; G. Möhring/H.-D. SChulze/H. Siegert, „Zur Prüfung der Wirksamkeit wirtschaftsrechtlicher Regelungen“, wirtschaftsrecht 1978, Heft 3, S. 161 ff. 3 Für die Wirksamkeit des Rechts sind natürlich nicht nur juristische, sondern auch in hohem Grade außerjuristische, vor allem ökonomische Faktoren ausschlaggebend (vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von U.-J. Heuer, Wirksamkeit des Wirtschaftsrechts, Berlin 1979, S. 58). 4 Vgl. Autorenkollektiv unter Leitung von U.-J. Heuer, a. a. O., S. 59. 5 So beispielsweise die VO über die Energiewirtschaft ln der DDR EnergieVO vom 9. September 1976 (GBl. I Nr. 38 S. 441), die 1. bis 5. DB vom 10. September 1976 zur EnergieVO (GBl. I Nr. 38 S. 449 ff.), die AO über die Lieferung von Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie an die Wirtschaft ELW - vom 18. November 1976 (GBl. I Nr. 50 S. 555) und die AO über die Lieferung von Elektroenergie, Gas und Wärmeenergie an die Bevölkerung - ELB - vom 18. November 1976 (GBL I Nr. 51 S. 571). * 6 7 8 9 10 Fußnoten von S. 443 6 Der Sonderfall der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit durch den Staatsanwalt gemäß § 304 AGB kann hier außer Betracht bleiben. 7 Dabei kann an die Stelle des Disziplinarverfahrens auch die Erziehung durch die Konfliktkommission nach einem entsprechenden Antrag des Disziplinarbefugten treten (vgl. § 255 Abs. 3 AGB). 8 Vgl. Autorenkollektiv, Die Moral der entwickelten sozialistischen Gesellschaft, Berlin 1979, insb. S. 155 ff. 9 Führt diese Bereitschaft zum Abschluß eines Qualifizierungs-Vertrages, so entstehen daraus rechtliche Pflichten sowohl für den Werktätigen als auch für den Betrieb (vgl. §§ 150 ff. AGB). 10 Autorenkollektiv, Sozialistisches Arbeitsrecht - Instrument , a. a. O., S. 181.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 449 (NJ DDR 1980, S. 449) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 449 (NJ DDR 1980, S. 449)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug schuldhaft verletzten. Sie dienen der Disziplinierung der Verhafteten, der Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und des Strafverfahrens sowie zur Wiederherstellung von Ordnung und Sicherheit, der Ver- und Entsorgung der Untersuchungshaftanstalten durch kurz- und langfristige Planung der Kräfte und Mittel sicherzustellen. Die aufgezeigte Notwendigkeit einer vielschichtigen kameradschaftlichen Zusammenarbeit zur Gewährleistung der Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitätensind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der Konspiration und Sicherheit der in der täglichen operativen Arbeit wie realisiert werden müssen. Es ist vor allem zu sichern, daß relativ einheitliche, verbindliche und reale Normative für die Gestaltung der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Zum Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnis-regelungen Gegenstand der im Gesetz normierten Befugnisregelungen ist die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, auch die volks- polizeilichen Aufgaben den neuen Bedingungen entsprechend zu präzisieren. Wichtige volkspolizeiliche Aufgaben - vor allem für die Hauptstadt der und die angrenzenden Bezirke - ergeben sich zum Beispiel hinsichtlich - der Aktivierung der volkspolizeilichen Streifentätigkeit in Schwer- und Brennpunkten der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hinreichend geklärt werden, darf keine diesbezügliche Handlung feindlich-negativer Kräfte latent bleiben. Zweitens wird dadurch bewirkt, daß intensive Ermittlungshandlungen und strafprozessuale Zwangsmaßnahmen dann unterbleiben können, wenn sich im Ergebnis der durchgeführten Prüfungsmaßnahmen der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt, sondern ist häufig Bestandteil der vom Genossen Minister wiederholt geforderten differenzierten Rechtsanwendung durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in der Reoel mit der für die politisch-operative Bearbeitung der Sache zuständigen Diensteinheit im Staatssicherheit koordiniert und kombiniert werden muß.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X