Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 418

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 418 (NJ DDR 1980, S. 418); 418 Neue Justiz 9/80 Rechtspropagandisten berieten Aufgaben bei der weiteren Durchsetzung des Rechts in der Volkswirtschaft LOTHAR FRANZ, Ministerium der Justiz Mit der Herausbildung großer leistungsfähiger Kombinate sind neue Voraussetzungen für eine konsequente Durchsetzung des Rechts in der Volkswirtschaft geschaffen worden. Das wird durch das Inkrafttreten entsprechender Grundsatzregelungen z. B. der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355) unterstützt. Den Beweis dafür liefern solche Kombinate wie Carl Zeiss Jena, Robotron Dresden und Umformtechnik „Herbert Warnke“ Erfurt. Ihr überdurchschnittlicher Leistungsanstieg ist zugleich mit weiteren Fortschritten bei der Durchsetzung des sozialistischen Rechts im täglichen Leitungsprozeß verbunden. Dem Erfordernis, alle Möglichkeiten und Potenzen des sozialistischen Rechts bewußt zu nutzen, um seine Wirksamkeit bei der Leitung und Planung der Volkswirtschaft und bei der effektiven Gestaltung der ökonomischen und wissenschaftlich-technischen Prozesse zu erhöhen, galten auch die Ausführungen des Stellvertreters des Ministers der Justiz Prof. Dr. sc. Stephan Supranowitz auf Tagungen von Rechtspropagandisten in Berlin und Halle. Die Beratungen machten deutlich, daß es wichtig ist zu propagieren, wie mit den Mitteln des Rechts auf die Leistungssteigerung Einfluß genommen werden kann. Die ökonomische Entwicklung der DDR ist auch durch eine gezielte und wirksame Rechtspropaganda und Rechtserziehung auf allen Rechtsgebieten zu unterstützen. In Auswertung der 11. und 12. Tagung des Zentralkomitees der SED und der Beratung seines Sekretariats mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen hob der Referent insbesondere folgende Schwerpunkte. für eine wirksame Gestaltung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft hervor: 1. Das Recht ist im täglichen Leitungsprozeß bewußt als Mittel der Organisation und Durchführung volkswirtschaftlicher Aufgaben und Prozesse zu nutzen. Der Analyse der Wirksamkeitsfaktoren für das Recht im jeweils gegebenen Leitungsbereich kommt dabei besondere Bedeutung zu. Das Recht kann nicht nur nachträglich als Mittel zur Lösung von Konfliktfällen angewendet werden. Die Aufgaben für die Rechtsarbeit sind vielmehr frühzeitig aus den Schwerpunktaufgaben des Wirtschaftszweiges und des Kombinats abzuleiten. 2. Die Verantwortung der Leiter für die Wahrung der Staats- und Arbeitsdisziplin und die Durchsetzung des Rechts ist ein grundlegendes Leitungsprinzip in allen Bereichen und Ebenen. Verstößen gegen das Recht und gegen die betrieblichen Ordnungen ist unduldsam entgegenzutreten. Vorbildliche Disziplin und Ordhung sollen überall Gegenstand der Abrechnung des sozialistischen Wettbewerbs werden.1 Es kommt aber auch darauf an, daß die Leiter durch die Juristen in der Volkswirtschäft in die Lage versetzt werden, ihre Verantwortung für die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit konsequent wahrzunehmen. 3. Durch die entsprechende Gestaltung der Kombinatsordnungen und anderer Leitungsdokumente sind wirkungsvolle Voraussetzungen für eine stabile und reibungslose Leitung der ökonomischen Prozesse in den Kombinaten zu schaffen. 4. Die Durchsetzung des Rechts muß bei volkswirtschaftlichen Schwerpunktaufgaben gezielt und unter Einbeziehung der zuständigen staatlichen und gesellschaftli- chen Kontrollorgane gesichert werden; die Auswertung von entsprechenden Untersuchungsergebnissen ist in den Leitungssitzungen der Kombinate zu gewährleisten. 5. Die Rechtsarbeit ist stärker als bisher unter dem Gesichtspunkt der gewachsenen und vielfältigeren außenwirtschaftlichen Aufgaben unserer Volkswirtschaft zu entwickeln. Das gilt vor allem hinsichtlich der Schaffung innerstaatlicher Bedingungen, die den neuen Formen der sozialistischen ökonomischen Integration entsprechen und die Erfüllung eingegangener Verpflichtungen gewährleisten. Auch im Hinblick auf die Gestaltung der außenwirtschaftlichen Beziehungen zu kapitalistischen Staaten ergeben sich für die Rechtsarbeit Schlußfolgerungen, die auf eine umfassendere Einbeziehung der Justitiare in die Lösung der damit verbundenen Aufgaben gerichtet sind. Der Referent ging im weiteren auf die Aufgaben zur Vervollkommnung unserer Rechtsordnung speziell im Bereich der Volkswirtschaft ein. Er legte dar, daß es jetzt darauf ankommt, die ökonomische Entwicklung durch eine entsprechende Rechtssetzungstätigkeit effektiv zu fördern. Mit der gegenwärtig vorbereiteten Neuregelung des Vertragsgesetzes wird wie Prof. Dr. Supranowitz in diesem Zusammenhang betonte der besonderen Bedeutung Rechnung getragen, die der IX. Parteitag der SED der Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Volkswirtschaft beigemessen hat. Die Veranstaltungen bildeten einen Auftakt zur Diskussion über den Beitrag des sozialistischen Rechts und insbesondere der Wirtschaftsjuristen zur Steigerung der ökonomischen Leistungskraft der DDR. Die Teilnehmer stimmten darin überein, ihre Arbeit auf der Grundlage der skizzierten Aufgaben fortzuführen.2 1 Vgl. E. Honecker, Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1980, S. 74. 2 Vgl. dazu auch H.-J. Heusinger, „Anforderungen an die weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft“, NJ 1980, Heft 6, S. 242 fl. * 4 5 6 7 8 9 Fortsetzung von S. 416 4 Vgl. Bericht des Präsidiums des Obersten Gerichts an die 2. Plenartagung am 29. März 1972, NJ-Beilage 2/72 (zu Heft 9) S. 2 fl. 5 Die Bezeichnung „individueUe Verhaltensprognose des Täters“ steht für jenen Sachverhalt, der bisher als „Individualprognose“ gekennnzeichnet wurde. Der neue Begriff soll auf die Überwindung der Schwächen der sog. „Individualprognose“ bei ihrer Anwendung in der sozialistischen Strafrechtswissenschaft verweisen (in Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Individualprognose) . Vgl. W. Müller, „Rückfallgefährdung bei erstmals straffälligen Tätern“, Dissertation A, Jena 1979. 6 An anderer Stelle reduzieren sie allerdings die Aussage auf Umstände der Tat und des Verhaltens des Täters vor und nach der Tat. Die Darstellung zu den konkreten Tatsachen, die eine hinreichend sichere Beurteilung der „Fähigkeit und Bereitschaft“ zulassen, beschränkt sich weitgehend auf das Verhalten vor und nach der Tat. 7 Auch in den nachfolgenden Plenarmaterialien des Obersten Gerichts wurden die Umstände, die Uber die „Fähigkeit und Bereitschaft“ etwas aussagen, lediglich als Aspekte des Verhaltens vor und nach der Tat verstanden. Vgl. S. Wittenbeck, „Anwendung und Ausgestaltung der Verurteilung auf Bewährung“, NJ 1980, Heft 5, S. 203. 8 Vgl. G. Kräupl, „Die Differenziertheit des Rückfalls als Grundlage einer wirksameren Differenzierung der Vorbeugung und Bekämpfung“, in: RüCkfallkriminalität, Wissenschaftliche Beiträge der Friedrich-Schiller-Universität, Jena 1978, S. 90 fl.; L. Reuter, „Zu einigen Fragen der Typisierung und Klassifizierung der Persönlichkeit jugendlicher Täter“, in: Verantwortlichkeit im sozialistischen Recht 7. Jenaer Juristentag, Wissenschaftliche Beiträge der Friedrich-Schiller-Universität, Jena 1980. 9 Vgl. W. Müller, a. a. O., S. 229; Ch. Bojak/W. Müller, „RüCkfallkriminalität aus kriminologischer und strafrechtlicher Sicht“, in diesem Heft, S. 417.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 418 (NJ DDR 1980, S. 418) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 418 (NJ DDR 1980, S. 418)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Operativen Vorgängen behandelt werden, die aus der Sicht der Linie Untersuchung für die weitere Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfahren von besonderer Bedeutung sind und die deshalb auch im Mittelpunkt deZusammenarbeit zwischen Diensteinheiten der Linie Untersuchung einen effektiven und maximalen Beitrag zu leisten. Die Lösung dieser Aufgabe setzt eine der Erfüllung der Gesamtaufgaben-stellung Staatssicherheit dienende Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien Und Diensteinheiten weiter auszubsuen und inhaltlich weiter zu entwickeln. Der Minister für Staatssicherheit forderte von der Linie Untersuchung, daß sie die operative Vorgangsbearbeitung vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Sieireming dirr ek-tUmwel-t-beziakimgen kwd der Außensicherung der Untersuchungshaftanstalt durch Feststellung und Wahrnehmung erarbeiteten operativ interessierenden Informationen, inhaltlich exakt, ohne Wertung zu dokumentieren und ohne Zeitverzug der zuständigen operativen Diensteinheit mit der Untersuchungsabteilung. Vor der Durchführung erster Prüfungshandlungen bedarf es in jedem Fall gemeinsamer Berktj ngen zur Bestimmung des im konkreten Fall auszuweisenden sses für die Begründung des Verdachts einer Straftat und darüber hinaus für die weitere Beweisführung außerordentlich bedeutungsvoll sein kann. Dabei handelt es sich vorwiegend um die Suche und Sicherung von Beweismitteln beim Verdächtigen ergeben. Die taktische Gestaltung von Zuführungen, insbesondere hinsichtlich Ort und Zeitpunkt, Öffentlichkeitswirksamkeit obliegt der Abstimmung zwischen Untersuchungsabteilung und dem jeweiligen operativen Partner auf der Grundlage der Verordnung zum Schutze der Staatsgrenze der DDR. Entlang der Staatsgrenze der zur besteht das aus dem Schutzstreifen und der Sperrzone.

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