Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 394

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 394 (NJ DDR 1980, S. 394); 394 Neue Justiz 9/80 festgelegte Unterstützung der Arbeit der Konfliktkommissionen sichern. Immer umfangreicher entwickeln wir die Autorität der Konfliktkommissionen als Organe der Erziehung und Selbsterziehung. Sie erweitern und vertiefen die vorbeugende Arbeit und helfen, immer erfolgreicher die Ursachen für Rechtsverletzungen zu beseitigen. Durch die gründliche kollektive Vorbereitung, die Öffentlichkeit der Beratung und die weitreichende erzieherische Wirksamkeit der Beschlüsse und Empfehlungen wird eine vorbeugende Wirkung erreicht. Ein höheres Niveau der Beratungen, Empfehlungen und Beschlüsse der Konfliktkommissionen erfordert es, daß der kollektive Charakter der Rechtsprechung dieser Gerichte dadurch weiter verstärkt wird, daß alle Mitglieder der Konfliktkommissionen in den Beratungen mehr Aktivitäten entwickeln und zugleich ihr Wirken in den Arbeitskollektiven weiter intensivieren. Viele Mitglieder haben sich zum Rechtsberater in ihrem Arbeitskollektiv entwickelt. Die Konfliktkommissionen haben in der vergangenen Wahlperiode zunehmend Aussprachen zur Beseitigung von Rechtsverletzungen geführt. Hierzu ist festzustellen, daß die Gewerkschaften auf jeden Fall daran festhalten, daß die Aufgabe der Konfliktkommission in Arbeitsrechtssachen gemäß §§24 ff. KKO vor allem darin besteht, auf Antrag Beratungen durchzuführen. Darüber hinaus halten wir es für richtig, aus dem Kollektiv des ehrenamtlichen Gerichts heraus Gespräche und Aussprachen zu führen, wenn Ursachen von möglichen Rechtsstreitigkeiten oder für Rechtsverletzungen festgestellt werden, damit es erst gar nicht zum Konflikt kommt. Wurde jedoch ein Antrag auf Beratung gestellt, dann muß unbedingt in einer Beratung der Konfliktkommission Recht gesprochen werden. Es ist nicht zulässig, diese Beratungen durch Aussprachen zu ersetzen. Die gesellschaftliche Entwicklung und vor allem die höheren gesellschaftlichen Anforderungen, die an die Konfliktkommissionen und an die Rechtsarbeit der Gewerkschaften gestellt werden, erfordern es, künftig noch stärker in den Arbeitskollektiven zu wirken, d. h. die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern der Konfliktkommission und den Funktionären in den Gewerkschaftsgruppen zu entwickeln. Damit erhöht sich zugleich die Verantwortung der Betriebsgewerkschaftsleitungen und Abteilungsgewerkschaftsleitungen hinsichtlich der Anleitung und Unterstützung der Konfliktkommissionen. Die Schulung und Qualifizierung der Konfliktkommissionen ist so zu verbessern, daß alle Mitglieder systematisch einbezogen werden und daß die Vermittlung von Rechtskenntnissen lebensnah und praxisverbunden in den Betrieben erfolgt. Das verlangt, die bei den Gewerkschaf-, ten liegende Verantwortung für die Schulung konsequenter wahrzunehmen und sie besonders in den Großbetrieben besser den Erfordernissen der Mehrschichtarbeit anzupassen. Für die Mitglieder der Konfliktkommissionen in den Klein- und Mittelbetrieben sollten die Schulungen durch die Kreisvorstände des FDGB bzw. der Industriegewerkschaften und - Gewerkschaften stärker in Stützpunkten organisiert werden. Gegenwärtig gestalten vor allem zahlreiche Richter und Staatsanwälte die Schulung der gesellschaftlichen Gerichte jeden Monat mit hoher Sachkenntnis und Einsatzbereitschaft. Ihrer Kraft, ihren zeitlichen Möglichkeiten sind aber Grenzen gesetzt. Um die Schulungen effektiver zu gestalten, sollten die Gewerkschaften ihre Verantwortung in bezug auf die Organisation und die inhaltliche Gestaltung der Schulung zukünftig stärker wahrnehmen. Vor den Gewerkschaftsfunktionären in den Bezirken, Kreisen und Betrieben steht also die konkrete Aufgabe, weitere Schulungsleiter für die Konfliktkommissionen zu gewinnen. Es sollten vorrangig Mitglieder der gewerkschaftlichen Rechtskommissionen der Kreise und Betriebe, erfahrene- Vorsitzende der Konfliktkommissionen und Schöffen, aber auch Justitiare und Wirtschaftsfunktionäre mit entsprechenden Rechtskenntnissen dafür gewonnen werden. Die Richter und Staatsanwälte, mit deren Hilfe wir bei der Bewältigung der Aufgaben der Schulung auch in Zukunft fest rechnen, können sich dann stärker darauf konzentrieren, die Schulungsleiter mit dem erforderlichen Wissen auszurüsten und sie in enger Zusammenarbeit mit der URANIA in den Kreisen und Bezirken anzuleiten. Leitung der gewerkschaftlichen Rechtsarbeit Das gewachsene Interesse und Bedürfnis der Gewerkschaftsmitglieder nach wirksamerer Rechtsarbeit stellt' höhere Anforderungen an die Arbeit der Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände auf diesem Gebiet. Die Arbeit mit dem sozialistischen Recht hat in der massenpolitischen Arbeit der Vorstände und Leitungen mehr Beachtung zu finden. Ein wichtiges Gebiet gewerkschaftlicher Interessenvertretung ist die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren. Die Prozeßvertretung (§ 5 Abs. 1 ZPO, § 301 Abs. 1 AGB) stellt eine unmittelbare Rechtshilfe für unsere Mitglieder dar, und ihre richtige Wahrnehmung trägt wesentlich zur Festigung des Vertrauensverhältnisses der Mitglieder zu ihren Gewerkschaften bei. Es gilt, die im August 1979 beschlossene Ordnung über die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren0 konsequent in der praktischen Arbeit einzusetzen und die Qualität der gewerkschaftlichen Mitwirkung (§ 5 Abs. 2 ZPO, § 301 Abs. 2 AGB), die über die Vertretung der Interessen des einzelnen Mitglieds hinausgeht, weiter zu erhöhen. Hier hat sich die enge Zusammenarbeit zwischen den FDGB-Kreisvorständen und den Kreisgerichten bewährt. Zu den notwendigen Aktivitäten gehört weiterhin, daß die spezifischen Beschlüsse zur gewerkschaftlichen Rechtsarbeit mit höherer Qualität und größeren Arbeitsergebnissen umfassend verwirklicht werden. So ist z. B. zu analysieren, wie der Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB „Die Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen“!0 realisiert wurde. Es sind Aufgaben abzustecken, wie mit diesem Beschluß weitergearbeitet werden soll. In ähnlicher Weise sind die anderen gewerkschaftlichen Beschlüsse zur Rechtsarbeit abzurechnen. Dabei kommt es darauf an, den Anteil der Arbeit mit dem sozialistischen Recht, insbesondere mit dem AGB, an der Gewerkschaftsarbeit insgesamt zielgerichtet zu verstärken. Das erfordert, die Rechtskenntnisse der Gewerkschaftsfunktionäre, vor allem die der Vertrauensleute, der AGL- und BGL-Mit-glieder zu erweitern und sie auf diesem Gebiet konkreter anzuleiten. Die Anzahl der Rechtskommissionen als Hilfsorgane der gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstände ist weiter zu erhöhen, ihre Tätigkeit ist zu aktivieren, und ihre ständige Arbeitsfähigkeit ist zu sichern. Sie haben großen Anteil daran, daß kontinuierlich das ganze Jahr über gewerkschaftliche Rechtsarbeit geleistet wird und daß die Rechtsarbeit zum festen Bestandteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit geworden ist. Gegenwärtig bestehen ca. 3 000 Rechtskommissionen. Die Anzahl gewerkschaftlicher Kommissionen auf anderen Arbeitsgebieten beträgt das Zwei- bis Dreifache. Inhalt und Wirksamkeit der Rechtskonferenzen sind weiter zu verbessern und auf die Anforderungen der 80er Jahre einzustellen, wobei die bewährte Zusammenarbeit mit den Gerichten und den Staatsanwaltschaften weiter zu festigen ist. In letzter Zeit nutzen die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände die Rechtskonferenzen immer erfolgreicher für die öffentliche gewerkschaftliche Rechtskon-trolle. So wird kontrolliert, wie die Gewerkschaftsleitungen und -Vorstände ihre gesetzlichen Rechte wahrnehmen und;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 394 (NJ DDR 1980, S. 394) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 394 (NJ DDR 1980, S. 394)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschafts-ordnung und bringt den spezifischen antisozialen Charakter der Verbrechen zum Ausdruck. Die kann im Einzelfall ein unterschiedliches Ausmaß annehmen. Das findet seinen Niederschlag bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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