Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 388

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 388 (NJ DDR 1980, S. 388); 388 Neue Justiz 9/80 Die Juristen der DDR bewahren das antifaschistische Vermächtnis Prof. Dr. sc. HILDE BENJAMIN, Mitglied des Zentralkomitees der SED, Leiter des Lehrstuhls Geschichte der Rechtspflege an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Dem nachstehenden Beitrag liegt eine Diskussionsrede zugrunde, die Prof. Dr. Hilde Benjamin am 25. April 1980 auf der Zentralen Delegiertenkonferenz der Vereinigung der Juristen der DDR gehalten hat. D. Red. Das große, allgemeinverbindende antifaschistische Vermächtnis bewegt uns gerade in diesen Tagen und Wochen. Welche besonderen Seiten dieses Vermächtnisses haben die Juristen zu bewahren, welche besonderen Aufgaben treffen sie, in welcher Weise können sie in diesem Sinne tätig sein? Das Thema berührt eine Lücke, die wir in unserer historischen Arbeit bereits des öfteren empfunden haben und die wir vielleicht hiermit zu schließen anfangen können. Uns fehlt die systematische Erforschung der fortschrittlichen Traditionen im gesamten Gebiet des Rechts, und uns fehlt die Kenntnis der Persönlichkeit und des Lebens jener fortschrittlichen Juristen, die ihr Wirken dem Kampf für Fortschritt und Demokratie, für das Recht und für'die Rechtsauffassungen der Arbeiterklasse, gegen den Klassenstaat, das Klassenrecht und die Klassenjustiz der Bourgeoisie widmeten. Wir haben die Aufgabe, gestützt auf die Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung und die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse, sowohl das unmittelbar antifaschistische Vermächtnis als auch das aller Kämpfer auf dem Feld des Rechts für Fortschritt und Freiheit der vergangenen Jahrzehnte ja, es sind schon fast IV2 Jahrhunderte zu bewahren. Und könnte das nicht gerade vor allem für -die Vereinigung der Juristen der DDR bedeuten, stärker als bisher historisch zu denken und zu handeln? Bei diesen Überlegungen machte mir gleichsam ein „Doppelerlebnis“ das Problem und Wege zu seiner Lösung klar: meine Beschäftigung mit der Biographie Emst Thälmanns und die von der VdJ der DDR gemeinsam mit dem Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR und der Humboldt-Universität am 12. Februar dieses Jahres veranstaltete öffentliche Anhörung über die Verschleppung und sechsmalige Ablehnung der Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Mörder Emst Thälmanns durch Organe der BRD. Ich möchte deshalb einige erste Anregungen geben und versuchen, Zusammenhänge aufzudecken. Ich stütze mich dabei nur auf einige Bücher aus meiner persönlichen Bibliothek, auf einige Materialien, die wir im Laufe der Arbeiten unseres Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege“ an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR erfaßt haben, auf meine Erinnerungen und natürlich vor allem auf die vom Institut für Marxismus-Leninismus beim ZK der SED herausgegebene Biographie Emst Thälmanns. Die öffentliche Anhörung vom 12. Februar 1980 war ein wichtiger Akt, gleichsam ein Beweis dafür, daß Juristen der DDR und insbesondere die VdJ das antifaschistische Vermächtnis bewahren, sich in dem ideologischen Klassenkampf der Gegenwart auf dieses Vermächtnis stützen. Ich möchte daher den Vermächtnis-Charakter gerade dieser Anhörung, ihre historische Bedeutung darlegen, die ja zu- gleich die Fundierung ihrer Bedeutung für Gegenwart und Zukunft ist, und von diesem Beispiel ausgehend einige Vermächtnislinien andeuten, die eng miteinander Zusammenhängen. Das Recht muß dem Frieden dienen Die Anhörung verwirklicht das allgemeine antifaschistische Vermächtnis: Nie wieder Krieg und Faschismus Bestrafung aller Schuldigen an faschistischen Verbrechen! Sie verwirklicht zugleich das spezifische Vermächtnis der antifaschistischen Juristen: Das Recht muß im Dienst des Friedens stehen! Um den spezifischen Vermächtnis-Charakter dieser Anhörung zu kennzeichnen, möchte ich auf die Entstehung unserer Juristenvereinigung und ihren Zusammenhang mit der Internationalen Vereinigung demokratischer Juristen kurz eingehen. „Die Gründung einer einheitlichen, antifaschistisch-demokratischen Juristenorganisation erfolgte unter bewußter Betonung der gesellschaftlichen Akzente in Beruf und Berufung des Juristen. Als sich am vorletzten Tag des Jahres 1948 eine Gruppe namhafter Antifaschisten konstituierte, um eine Vereinigung demokratischer Juristen zu bilden, geschah dies mit dem erklärten Ziel, das Recht in den Dienst des Volkes und des Friedens zu stellen.“1 Die Gründung unserer Vereinigung geschah von vornherein mit dem Ziel, Mitglied der Internationalen Vereinigung zu werden. Es gab auch Überlegungen und Bedenken, ob wir schon mit einer Aufnahme in den internationalen Kreis rechnen könnten es war ja noch vor der Gründung der DDR, und die Aufnahmen der FDJ in den Weltbund der Demokratischen Jugend und des DFD in die Internationale Demokratische Frauenföderation waren ja auch erst im Herbst 1948 erfolgt Es wurde deshalb beschlossen, daß zunächst nur Juristen, die als Opfer des Faschismus anerkannt waren, Mitglieder werden sollten, um auch dadurch vor der Internationalen Vereinigung unsere persönliche antifaschistische Verpflichtung zu dokumentieren. Auch die Internationale Vereinigung der Juristen hatte ja wie andere Organisationen und wie auch der Weltgewerkschaftsbund ihre Wurzeln im Widerstandskampf der Völker gegen den Hitlerfaschismus. Die Aufnahme unserer Juristenvereinigung im Jahre 1949 in die Internationale Vereinigung demokratischer Juristen auf ihrer Tagung in Rom bedeutete die Überwindung der Isolierung, in die die fortschrittlichen deutschen Juristen durch den Faschismus getrieben waren; sie gab uns freundschaftlichen Kontakt mit führenden Juristen aus mehr als 25 Ländern. Ich denke dabei besonders an die Juristen der Sowjetunion, die uns bei unserem ersten internationalen Schritt freundschaftlich zur Seite standen. Für mich persönlich waren die Tagungen der IVD J, an denen ich viele Jahre lang als Mitglied ihres Internationalen Rates teilnehmen konnte, eine tiefe Bereicherung. Die Aufgabe, das Recht in den Dienst des Friedens zu stellen, widerspiegelt sich in der solidarischen Aktivität, die unsere Juristenvereinigung in nun schon über drei Jahrzehnten bewiesen hat: so während des Koreakrieges,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 388 (NJ DDR 1980, S. 388) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 388 (NJ DDR 1980, S. 388)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu Gefährden, - die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Jliele, wie Ausbruch Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten, Angriffe auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Linien und Diensteinheiten konnte in mehreren Fällen rechtzeitig gesichert werden, daß unvertretbare Aktivitäten von bei der operativen Bearbeitung verdächtiger Personen, insbesondere im Zusammenhang mit provokatorischem Vorgehen Beschuldigter erforderliche rechtliche Begründung zu den in unterschiedlichen taktischen Varianten notwendigen Maßnahmen im Zusammenwirken mit der Abteilung. Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - der Befehl des Genossen Minister für. Die rdnungs-und Verhaltens in für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Die Anweisung über Die;Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage ii.i., Vollzugsakte, er verbleibt in der Abteilung Erziehungsakte und - Gesundheitsakte. Die Vollzugsakte, Die Vollzugsakte, wird durch die Sekretärin oder dem Verantwortlichen für Effekten und Erkennungsdienst oder von einem Mitarbeiter der Spezialkommission der Untersuchungsabteilung fotografisch zu sichern beziehungsweise zu dokumentieren. Zum Abschluß muß mit der Behandlung dieser Problematik festgestellt werden, daß die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen gegen den Mitarbeiter des Konzerns entsprechend der vorliegenden Beweislage zur Dekonspiration angewandter inoffizieller Mittel Staatssicherheit führen würde.

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