Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 384

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 384 (NJ DDR 1980, S. 384); 384 Neue Justiz 8/80 und-Bauem-Staates auf deutschem Boden, ein Verbrechen gegen die Selbstbestimmung des deutschen Volkes war. Das Protokoll der Anhörung offenbart vor allem drei strafpolitische Gründe, die ursächlich dafür sind, daß der heimtückische Mord am Vorsitzenden der KPD bislang un-gesühnt blieb, obwohl mehrere Mittäter in der BRD ermittelt wurden, von denen einer noch heute dort seinen Pensionärs-Lebensabend verbringt: 1. Als nach der Selbstbefreiung der Häftlinge des Konzentrationslagers Buchenwald zahlreiche SS-Aufseher vor dem US-Militärtribunal in Dachau angeklagt wurden, beschränkten die Juristen aus Übersee ihre Ermittlungen ausschließlich auf jene Straftaten, die an Staatsbürgern der Allüerten verübt worden waren. Für das Schicksal von drei der am Thälmann-Mord Beteiligten war das freilich bedeutungslos: Buchenwalds letzter Kommandant, Pister, sein Adjutant Schmidt und der KZ-Arzt Schiedlausky wurden ohnehin wegen anderer Verbrechen dem Henker überantwortet Gleichwohl enthielt jenes Unterlassen der US-Juristen, das dem zwischen den Alliierten in der Moskauer Erklärung vom 30. Oktober 1943 ausdrücklich vereinbarten Gebot der Beweissicherung widersprach, für mindestens acht weitere Tatbeteiligte, die bei der Ermordung Ernst Thälmanns in Buchenwald Henkers- oder Henkersgehilfenfunktionen ausgeübt hatten und nicht zuletzt für deren Befehlsgeber in der Nazi-Hierarchie die Chance, ihrer gerechten Strafe zu entkommen. 2. Die Aussicht, dem von den Alliierten im gemeinsamen Kampf gegen den Faschismus gestählten Schwert des Völkerstrafrechts zu entgehen, „verbesserte“ sich noch bedeutend, als der BRD-Bundesgerichtshof in der frostigsten Phase des Kalten Krieges am 20. Dezember 1951 ausgerechnet in der Strafsache gegen einen Buchenwälder SS-Führer (Az: 4 StR 9/50) entgegen dem einstimmigen Votum der UNO die Abkehr von den Prinzipien und Normen des Nürnberger Tribunals bei der Ahndung der Naziverbrechen festschrieb: „Die Verurteilung wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit kann nicht bestehen bleiben Die den Gegenstand des Verfahrens bildenden strafbaren Handlungen sind daher ausschließlich nach deutschem Strafrecht zu beurteilen.“ Damit wurde die Rechts- und Justizkontinuität zwischen Nazireich und Bundesrepublik erneut bekräftigt, das Wilhelminische Strafgesetzbuch völkerrechtswidrig in den Rang eines ausschließlichen Wertmessers der Verfolgung faschistischer Verbrechen erhoben und den Beschuldigten die Berufung auf dem Völkerrecht wesensfremde Einwände (z. B. Verjährung) eröffnet. 3. Freilich wäre die Ahndung des Thälmann-Mordes auch auf der Grundlage des traditionellen deutschen Strafrechts möglich: Ort und Termin des Verbrechens sind ebenso wie dessen Teilnehmer zumindest soweit es sieh um das Buchenwälder SS-Kommando handelt seit langem bekannt. Auch das BRD-Strafrecht geht davon aus, daß „schon die bloße Anwesenheit bei der Tat, um dem ausführenden Mittäter mehr Sicherheit zu geben“, die Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllt (Beckscher Kurz-Kommentar zum StGB, 38. neubearb. Aufl., München 1978, S. 126 f.). Selbst ein auf der Basis des innerstaatlichen BRD-Rechts mit der gebotenen Ernsthaftigkeit betriebenes Strafverfahren kann also Aussicht auf einen gerechten Abschluß bieten, zumal einer der in der BRD identifizierten Beschuldigten „Spieß“ und Exekutionsprotokollführer des KZ Buchenwald war und er wegen seiner besonderen Verantwortung bei ähnlichen Verbrechen bereits von einem US-amerikanischen Gericht in Dachau zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, deren Vollzug freilich bald aufgehoben wurde. Sein Fall ist keine Ausnahme. Er erinnert an die BRD-Prozesse gegen die KZ-Kommandeuse Ilse Koch, gegen den Sachsenhausener Rapportführer Sorge („Eiserner Gustav“) u. a. Auch in diesen Fällen war es der Öffentlichkeit, insbesondere den ehemaligen Widerstandskämpfern, zu danken, daß die ursprünglich von den Alliierten Verurteilten und dann Freigelassenen schließlich wegen ihrer an deutschen Antifaschisten verübten Verbrechen erneut vor Gericht gestellt wurden. Möge die Berliner Anhörung dazu beitragen, in der Strafsache Otto und in analogen Verfahren der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen. GÜNTHER WIELAND, Berlin COÄEPJKAHME Mnp m pa30pyxceirae Bbicmee TpeßoBaHne (npn3iiB npeflcraBH-Tejiefi napjiaMeHTOB rocyflapCTB-yHacTHHKOB BapmaBCKOro floro- Bopa k napjiaMeHTaM h HJieHaM napjiaMeHTOB rocyapcTB Eßponbi h Mnpa) 338 X. KPErEP noTCflaMCKoe CoraameHHe h oÖecneHCHHe MHpa b Eßponc 339 B. iIITPACEEPr 3aflann cyaoB no cofleMCTBHto coqHajracTHHecKOH 3KHJIHmHOM nOJIMTMKC 342 M3 floraiafla npe3H,HHyMa no cyfleÖHOü npaKTHKe b oßjiacm tkujikuj,-Horo npaßa 16 njieHapHOMy 3aceflaHmo BepxoBHoro Cyaa 343 r. EPAJftTEHOEJm Bonpocu npaßa coöctbchhocth Ha oö-beKTu MOflepmoaijHH b cjiynae MOflepHH3aijHH KBapTnpu cbeMmiiKOM 348 E. IT3IJOJIE(/K. DOrJIEP OCOßeHHOCTH TpyflOBHX, ÄOrOBOpOB 350 Ü3 Äpyrwx coquajmcTHHecKiix cTpaii B. M. KOPEJILCKMPi/B. A. KP5DKKOB KOHCTHTyqwOHHue OCHOBH rocyflapCTBeHHon flncqnjimiu b CCCP 352 rocyaapCTBO h npaso b iiMiiepwajuoMe X. 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CONTENTS Peace and disarmament, the supreme commandment (Call made by the representatives of the parliaments of the mem-ber-states of the Warsaw Treaty to the parliaments and parliamentarians of the States of Europe and the world) 338 Herbert Kröger : The Potsdam Agreements and the safeguarding of peace in Europe 339 Werner Strasberg: Tasks of the courts in support of the socialist housing policy 342 From the report of the Presidium to the 16th Plenary Session of the Supreme Court on jurisdiction regarding tenancy rights 343 Gerd Breitenfeld : Issues of property right to modernization objects when tenants modernize living space 348 Erhard Pätzold /Karin Vogler : Pecularities in labour contracts 350 From other socialist countries V. M. Korelski/V. A. Kryazhkov : The constitutional fundamentals of civic discipline in the USSR 352 State and law in imperialism Hans Leichtfuß : Political jurisdiction and anti-communism in the FRG 355 New legal provisions Joachim Lehmann et al.: A survey of legislation in the n. quarter of 1980 356 Reports Heinz Gold/ Margret Edler : Constitutional developments in developing countries. 359 Discussion Günter Becker/ Ulrich R o e h 1 : Legal issues of medical opinions 362 Wolfgang Rößger/ Joachim T r o c h : On determining a new penalty according to Art. 64/4 of the Penal Code 365 Legal Propaganda and legal education Johannes Röhricht : Legal-propagandist activities of the solicitors in the Gera county 367 Practical experiences Günther S c h ü a n : The procurators’ responsibility in dealing with petitions 369 Udo Krause: On the right of musicians to practice in flats 370 Gottfried H e j h a 1 : On some issues of terminating renting relations 371 Claus K e i 1 i t z : Guarantee Claims of the purchases in case of considerable sub-serface corrosion of the Chassis of a new motorcar 372 Ellinor Thiem : Speedy proceedings as an effective reaction to criminal offences 373 Questions and answers 374 Jurisdiction on labour, family. civil and criminal law 376 General supervision of legality by the procurator 383 Übersetzung: Dr. Ernst Adler; Berlin;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 384 (NJ DDR 1980, S. 384) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 384 (NJ DDR 1980, S. 384)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die taktische Gestaltung der komplexen Verdachtshinweisprüfung und der einzelnen strafprozessualen Prüfungshandlungen zu stellen. Die Taktik ist dabei nicht schlechthin auf das Ziel der Begründung des Verdachts einer Straftat kommen und unter Berücksichtigung aller politisch, politisch-operativ und straf rechtlich relevanten Umstände wird die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angestrebt. Es wird im Ergebnis der Verdachtshinweisprüfung zur. Begründung des Verdachts einer Straftat kommen, aber unter Berücksichtigung aller politisch, politischoperativ und strafrecht lieh relevanten Umstände soll von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist die gerichtliche HauptVerhandlung so zu sichern, daß der größtmögliche politische und politisch-operative Erfolg erzielt wird und die Politik, der und der Regierung der eine maximale Unterstützung bei der Sicherung des Friedens, der Erhöhung der internationalen Autorität der sowie bei der allseitigen Stärkung des Sozialismus in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat erfährt. Die sozialistische Gesetzlichkeit ist bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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