Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 383

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 383 (NJ DDR 1980, S. 383); Neue Justiz 8/80 383 Allgemeine Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts § 8 der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355); §4 der AO Aber die Erhöhung der Einsatzbereitschaft der Nutzfahrzeuge in der Volkswirtschaft vom 12. Oktober 1979 (GBl. I Nr. 37 S. 351) Zur Aufgabe der Leiter der Betriebe, vorbeugend das Volkseigentum vor Schäden und Verlusten zu schützen und dazu auch die Abstellung der Nutzfahrzeuge nach Beendigung des Einsatzes auf dem Betriebsgelände und außerhalb zu regeln. Protest des Staatsanwalts des Kreises Wernigerode vom 20. März 1980 - 1 - 21 - 80. In einem Strafverfahren wegen unbefugter Benutzung von Kraftfahrzeugen wurde festgestellt, daß die Begehung der Straftat durch das nicht ordnungsgemäße Abstellen eines Lkw des Kombinatsbetriebs O. am 18. Januar 1980 auf der Baustelle E. begünstigt wurde. Der Lkw war unverschlossen, und der Zündschlüssel steckte. Unter diesen Bedingungen war es dem Täter möglich, den Lkw ohne Schwierigkeiten in Gang zu setzen und damit nach H. zu fahren, wo er einen Unfall verursachte. Der Staatsanwalt des Kreises erhob gemäß § 31 StAG beim Direktor des Kombinatsbetriebs Protest Aus der Begründung: Der Schutz des sozialistischen Eigentums ist eine Aufgabe, die als fester Bestandteil jeder Leitungstätigkeit komplex verwirklicht werden muß. Dieser Schutz ist nur dann im umfassenden Sinn gewährleistet, wenn in allen Phasen des Produktionsprozesses konsequent den Forderungen des sozialistischen Rechts entsprochen und in allen Bereichen für Ordnung, Disziplin und Sicherheit* gesorgt wird. Nach § 8. Abs. 1 der Kombinats VO hat der Direktor des Kombinatsbetriebes unter Einbeziehung der Werktätigen und ihrer gesellschaftlichen Organisationen vorbeugend zum Schutz des Volkseigentums zu wirken und für die Vermeidung von Schäden und Verlusten zu sorgen. Um die Einsatzbereitschaft von Nutzfahrzeugen in der Volkswirtschaft zu verstärken, den Aufwand an Arbeitszeit und Material bei der Sicherung der Einsatzfähigkeit zu senken und die Sicherheit und Ordnung bei der Nutzung von Fahrzeugen zu erhöhen, wurden in §4 der AO über die Erhöhung der Einsatzbereitschaft von Nutzfahrzeugen in der Volkswirtschaft vom 12. Oktober 1979 (GBl. I Nr. 37 S. 351) konkrete Rechtspflichten für das Abstellen von Fahrzeugen festgelegt. Danach sind Nutzfahrzeuge nach Beendigung des Einsatzes auf dem Betriebsgelände oder auf einem anderen dazu vorgesehenen Platz so abzustellen, daß ein unbefugtes Benutzen verhindert wird. Fahrzeugpapiere und Zündschlüssel sind an den dafür festgelegten Stellen abzugeben. Diese Rechtspflichten wurden im Kombinatsbetrieb O. nicht erfüllt. Das Fehlen des Lkw wurde am 18. Januar 1980 erst am Ende der Nachtschicht gegen 6.15 Uhr bemerkt. Da der Lkw in der betreffenden Nacht nicht im Einsatz war, hätte er entsprechend den in- § 4 der AO vom 12. Oktober 1979 enthaltenen Vorschriften ordnungsgemäß abgestellt werden müssen. Das hat der Fahrer des Lkw unterlassen. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß das Abstellen von Nutzfahrzeugen außerhalb des Betriebsgeländes nur in Ausnahmefällen und nur unter bestimmten Sicherheitsvorkehrungen möglich ist. Die dazu erforderliche Genehmigung kann der jeweilige Leiter erteilen, wenn er eine schriftliche Bestätigung des zuständigen Rates der Stadt bzw. der Gemeinde eingeholt hat. Der Leiter des Betriebes hat in diesen Fällen dem Fahrzeugführer eine Parkkarte zu übergeben, die sichtbar an der Frontscheibe des Fahrzeugs anzubringen ist. Da Verletzungen dieser Rechtspflichten wiederholt festzustellen sind, ist es notwendig, daß der Direktor die Festlegungen über das Abstellen der Nutzfahrzeuge in der Fahrzeugordnung des Betriebes unter den konkreten betrieblichen Bedingungen überprüft, ggf. überarbeitet und künftig für ihre konsequente Einhaltung sorgt Anmerkung: Der Protest des Staatsanwalts bewirkte, daß die damit beanstandeten Rechtspflichtverletzungen mit den zuständigen Leitern des Betriebes und Vertretern der gesellschaftlichen Organisationen ausgewertet wurden. Die Leiter nahmen in ihren Verantwortungsbereichen Belehrungen über den konkreten Inhalt der verletzten Rechtsvorschriften vor und erläuterten die in der Fahrzeugordnung des Betriebes enthaltenen Verpflichtungen. Die bisher festgelegten Abstellplätze für Nutzfahrzeuge wurden auf ihre Sicherheit hin überprüft und im Ergebnis dieser Überprüfungen neue Festlegungen über geeignete Abstellplätze sowie über Verwahrstellen für Kraftfahr-zeugpapiere und -Schlüssel getroffen. Auf die Disziplinverletzung des betreffenden Kraftfahrers und des Schichtleiters hat der Direktor wirksam mit Maßnahmen der disziplinarischen Verantwortlichkeit reagiert. Im Zusammenhang mit einem weiteren Strafverfahren wegen unbefugter Benutzung eines Lkw zeigte sich, daß im Territorium die Ordnung und Sicherheit bei der Nutzung der Fahrzeuge noch nicht allseitig gewährleistet war. Der Staatsanwalt informierte darüber den Vorsitzenden des Rates des Kreises und ersuchte ihn, die nachgeordneten örtlichen Räte dahingehend anzuleiten, daß sie zur Erfüllung der in der AO vom 12. Oktober 1979 festgelegten Bestimmungen durch die Halter von Nutzfahrzeugen wirksam werden. Die Information trug insbesondere dazu bei, daß die örtlichen Organe im Kreis Bestätigungen zum Abstellen von Nutzfahrzeugen nach einheitlichen Kriterien erteilen, um die Wirksamkeit der Anordnung zu erhöhen. Unterstützt auch durch die öffentliche Auswertung der festgestellten Rechtsverletzungen kam es zu Aktivitäten in einer Reihe von Betrieben, die bisher der Durchsetzung der Anordnung noch nicht die erforderliche Aufmerksamkeit geschenkt hatten. Dr. OTTO MAYER, Staatsanwalt des Kreises Wernigerode Buchumschau * 64 Der Mord, der nie verjährt Protokoll einer öffentlichen Anhörung über die Behinderung der Strafverfolgung gegen die Mörder Ernst Thälmanns in der Bundesrepublik Deutschland Staatsverlag der DDR, Berlin 1980 64 Seiten, EVP (DDR): 2,20 M Die Vereinigung der Juristen der DDR, das Komitee der Antifaschistischen Widerstandskämpfer der DDR und die Humboldt-Universität zu Berlin hatten am 12. Februar 1980 zu einer ungewöhnlichen öffentlichen Anhörung ge--laden: Namhafte Juristen und Historiker der DDR befaßten sich mit den jahrzehntelangen Ermittlungen eines anderen Staates gegen Beschuldigte, die Staatsbürger dieses Staates sind oder es bis zu ihrem Tode waren. Gleichwohl war dieses Forum politisch, juristisch und moralisch zutiefst legitim: Die Verfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist ebenso wie die der Kriegsverbrechen ohnehin in erster Linie eine völkerrechtliche und nicht etwa eine ausschließlich innerstaatliche Angelegenheit, weil sich diese Kriminalität gegen grundlegende Menschenrechte und in aller Regel zugleich gegen das friedvolle Zusammenleben der Menschheit richtet. Darüber hinaus hat die DDR gerade zur Verfolgung des während der Anhörung erörterten Verbrechens besondere Kompetenzen nicht nur deshalb, weil jene Bluttat auf dem heutigen Territorium der DDR verübt wurde und die Angehörigen des Opfers hier leben, sondern vor allem auch, weil in diesem Staat das Erbe des großen deutschen Arbeiterführers bewahrt und erfüllt wird, weil diese Straftat ein Verbrechen gegen die Herausbildung eines Arbeiter-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 383 (NJ DDR 1980, S. 383) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 383 (NJ DDR 1980, S. 383)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Die objektive und umfassende Eewsis-würdigung als Bestandteil und wichtige Methode der Qualifizierung der Beweisführung als Voraussetzung für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion ist die gründliche Einschätzung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich. Deshalb sind besonders unter Einsatz der zuverlässige Informationen über das Wirken der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und damit auch Staatssicherheit rechtsverbindlich bestimmt. Damit ist zugleich die gesamte, auf den Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Bürger gerichtete Tätigkeit Staatssicherheit verfassungsmäßige Tätigkeit.

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