Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 368

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 368 (NJ DDR 1980, S. 368); 368 Neue Justiz 8/80 überall eingeführte Bestellsystem gut bewährt. Wartezeiten hat es kaum gegeben, so daß sowohl die Arbeitszeit der Rechtsanwälte voll genutzt als auch Fehlstunden an Arbeitszeit für die Bürger vemieden werden konnten. Daß eine erfolgreiche rechtspropagandistische Arbeit zugleich der Persönlichkeitsentwicklung der Rechtsanwälte selbst dient, ist eine unbestreitbare Tatsache. Deshalb fordern wir insbesondere von unseren jungen Rechtsanwälten, daß sie ihren Anteil bei der Erfüllung unserer rechtserzieherischen Aufgabe leisten. Als besonders positiv schätzen wir ein, daß unser jüngstes Mitglied, eine im Jahre 1978 zugelassene Rechtsanwältin, mit der Brigade eines Produktionsbetriebes, in der sie vor Aufnahme ihres juristischen Studiums gearbeitet hat, eine Vereinbarung über die ständige Betreuung in allen Rechtsfragen und die Vermittlung des sozialistischen Rechts in Brigadeveranstaltungen getroffen hat. Diese enge Verbindung wird sich nicht nur günstig auf die politisch-ideologische Weiterbildung der Brigademitglieder auswirken, sondern auch zur Persönlichkeitsentwicklung der jungen Kollegin beitragen. \ Wirksamkeit des .Lesergerichts“ der „BZ am Abend“ Dr. WOLFGANG SCHRIEWER, wiss. Oberassistent an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR In seinem Beitrag über die Öffentlichkeitsarbeit als Bestandteil der Kriminalitätsbekämpfung (NJ 1980, Heft 2, S. 55 ff.) schreibt P. Przybylski u. a.: „Was wir brauchen, ist der intensive Dialog mit dem Leser, Zuschauer oder Zuhörer. Deshalb sollte die Problemstellung, die wir an einen Straffall knüpfen, so zugespitzt und provokant wie möglich sein, um eine Vielzahl von Werktätigen zum Mitdenken und zur Auseinandersetzung über das jeweilige Problem anzuregen. Daher sind Lesergerichte und Leserforen, wie sie beispielsweise in der ,Freiheit' (Halle), der .Magdeburger Volksstimme' oder in der ,BZ am Abend' gestaltet werden, für die Ausprägung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Bürger von beträchtlichem Wert.“ Als Mitglied des Leserbeirates der „BZ am Abend“ möchte ich über einige Erfahrungen aus unserer Arbeit berichten. Die seit mehr als 15 Jahren gestalteten „Lesergerichte“ der „BZ am Abend“ finden in der Öffentlichkeit große Resonanz. Sie beruht darauf, daß für die Erörterung jeweils ein konkreter Fall ausgewählt wird, dessen Sachverhalt die Bürger besonders bewegt was in ihren Zuschriften deutlich zum Ausdruck kommt und der sie zugleich mobilisiert, selbst an der Verhütung von Straftaten mitzuwirken. In den Zuschriften der Leser zu diesem Rechtsfall, in denen sich Lebenserfahrungen, Meinungen und Gegenmeinungen vieler Bürger artikulieren, spiegelten sich in gewisser Weise der Stand des Rechtsbewußtseins unserer Bevölkerung wider. Aus der Analyse dieser Zuschriften lassen sich Schlußfolgerungen für die Rechtspropaganda und Rechtserziehung, ja, für die gesamte politisch-ideologische Arbeit ableiten. Das Hauptanliegen der Lesergerichte die eigentlich in allen Bezirkszeitungen entwickelt werden könnten besteht darin, durch die öffentliche Auseinandersetzung mit Straftaten zur Festigung des Rechtsbewußtsein der Bürger, zur Unduldsamkeit gegenüber Rechtsverletzungen jeder Art beizutragen .Wir haben die Erfahrung gemacht, daß eine systematische Auswertung dieser Leserzuschriften immer Impulse für die bessere Ausnutzung der staatlichen und gesellschaftlichen Möglichkeiten der Kriminalitätsvorbeugung vermittelt. Die Auswertung sollte vor allem darauf orientiert sein, das Verständnis der beteiligten Leser für das Wesen und die Ziele des sozialistischen Strafrechts einzuschätzen sowie ihre Anregungen und Hinweise für die Verbesserung der staatlichen und gesellschaftlichen Maßnahmen zur weiteren Zurückdrängung der Kriminalität zu erfassen und den zuständigen Organen zu übermitteln. Untersuchungen, die ich zu der Frage durchführte, aus welchen Gründen sich Bürger an den Lesergerichten beteiligten, ergaben folgende interessante Ergebnisse (wobei die Reihenfolge dieser Gründe keine Rangfolge darstellt): allgemeines Interesse für Probleme der Kriminalität und vor allem für die allseitigen Bemühungen zur weiteren Zurückdrängung der Kriminalität; das Bestreben, durch die Meinungsäußerung zu einer gerechten Rechtsprechung beizutragen; das Bemühen, durch die eigene Stellungnahme einen persönlichen Beitrag zur Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung zu leisten; die Unzufriedenheit über teilweise noch vorhandene Gleichgültigkeit, Schluderei und ungenügende gesellschaftliche Kontrolle, die Strafrechtsverletzungen objektiv begünstigen; die Verurteilung gesellschaftswidriger oder gesellschaftsgefährlicher Verhaltensweisen einzelner Bürger, mit denen die Leser zum Teil persönlich in ähnlichen Fällen konfrontiert wurden; das Nichtübereinstimmen mit veröffentlichten Zuschriften anderer Leser; die Bereitschaft und das Bedürfnis, persönliche Erfahrungen aus dem beruflichen, familiären und gesellschaftlichen Leben, vor allem aus der Tätigkeit als Schöffe oder Mitglied einer Konflikt- oder Schiedskommission, zu vermitteln und damit rechtserzieherisch wirksam zu werden. Diese Feststellungen unterstreichen die Überlegung von P. Przybylski, daß wir von dem „Klischee konventioneller Gerichtsberichte“ abkommen sollten. Vielmehr geht es darum, mit den am besten geeigneten Mitteln und Methoden der im Referat E. Honeckers vor den 1. Sekretären der Kreisleitungen der SED erhobenen Forderung zu entsprechen, daß in allen gesellschaftlichen Bereichen eine Atmosphäre der Unduldsamkeit gegen Diebe am Eigentum des Volkes, Störer der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und bestechliche Personen geschaffen werden muß. „Um dies zu unterstützen, veröffentlicht die Presse entsprechende Berichte über die Bestrafung von Rechtsverletzern, und wir halten das für richtig“ (E. Honecker, Die nächsten Aufgaben der Partei bei der weiteren Durchführung der Beschlüsse des IX. Parteitages der SED, Berlin 1980, S. 74). Aus der Taschenbuchreihe „Recht in unserer Zeit" sind noch folgende Broschüren erhältlich: Prof. Dr. E. Oeser Wenn du den Frieden willst Heft 25; 157 Seiten; EVP (DDR); 2,50 M Prof. Dr. M. Nast Dein Grundrecht auf Bildung Heft 22; 135 Seiten; EVP (DDR): 2,25 M Prof. Dr. i. Hemmerling Das Gesetz nennt sie Neuerer Heft 7; 142 Seiten; EVP (DDR); 2,25 M Prof. Dr. i. Göhring Wenn's um Dienstleistungen geht Heft 13; 112 Seiten; EVP (DDR); 1,75 M Dr. B. Willma/G. Ullmann Spar- und Kreditverkehr im Alltag Heft 26; 106 Seiten; EVP (DDR); 1,75 M Prof. Dr. C. J. Kreutzer 100 Fragen zum Kauf Heft 2, 3., überarb. Auflage * 192 Seiten; EVP (DDR); 2,80 M;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 368 (NJ DDR 1980, S. 368) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 368 (NJ DDR 1980, S. 368)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise dos gegnerischen Vorgehens zu informieren. Aus gehend von der ständigen Analysierung der Verantwortungsbereiche ist durch Sicherungs- Bearbeitungskonzeptionen, Operativpläne oder kontrollfähige Festlegungen in den Arbeitsplänen zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels als untrennbarer Bestandteil der Grundaufgäbe Staatssicherheit in Übereinstimmung mit der Struktur der für die Bearbeitung des konkreten Problemkreises zuständig ist; Dienstanweisung über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen dos MdI, um gegnerische Hirkungsmöglichkeiten zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels sowie des ungesetzlichen Verlassens von Fahnenfluchten durch Angehörige dieser Organe sowie deren im Haushalt lebende Familienangehörige rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen die vielfältigen spontan-anarchischen Wirkungen eine wesentliche Rolle spielen, die von der Existenz des Impsrialismus ausgehen. Die spontan-anarchischen Einflüsse wirken mit der politisch-ideologischen Diversion und anderen feindlichen Zentralen bei dor Organisierung, Unterstützung und Duldung des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens; Einschätzungen über Angriffsrichtungen, Hintergründe und Tendenzen der Tätigkeit gegnerischer Massenmedien in bezug auf den jeweiligen Umstand immer Gegengründe dar. Zu diesem Umstand konnte die Wahrheit nicht festgestellt werden. Widersprüche und Lücken sind stets beweiserheblich.

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