Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 362 (NJ DDR 1980, S. 362); 362 Neue Justiz 8/80 Zur Diskussion Rechtsfragen der ärztlichen Begutachtungen Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises der- Vereinigung der Juristen der DDR Mit den Thesen „Zu einigen Rechtsfragen der ärztlichen Begutachtungen“ legt der juristisch-medizinische Arbeitskreis beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR erneut ein Resultat interdisziplinärer Diskussion vor. (Vgl. Thesen des juristisch-medizinischen Arbeitskreises beim Zentralvorstand der VdJ der DDR, „Zu Rechtsfragen der medizinischen Betreuung der Bürger“, NJ 1978, Heft 10, S. 434 ff.; Medizin aktuell 1978, Heft 9, S. 426; Die Heilberufe 1978, Heft 12, S. 433.) Dabei geht es um praktische und theoretische Fragen in der Rechtsarbeit der Sozialversicherung, der Staatlichen Versicherung, in der Rechtspflege, in der ärztlichen Tätigkeit und in der Leitung des Begutachtungswesens, deren Lösung durch eine gemeinsame Erörterung von Juristen und Medizinern gefördert wird. Im Zentrum der Überlegungen steht die Frage, wie die medizinisch-wissenschaftliche Qualität der ärztlichen Gutachten erhöht, die Rationalität ihrer Erarbeitung verbessert und ihre rechtlich-soziale Sachbezogenheit deutlicher gestaltet werden können. Unsere Rechtsordnung setzt dafür entscheidende Anforderungen und Maßstäbe. Diese liegen den Thesen zugrunde und sollen mit ihren Konsequenzen für die praktische Verwirklichung aufgezeigt werden. Die Thesen beschränken sich darauf, allgemeingültige Anforderungen an ärztliche Gutachten aufzuzeigen. Damit drängen sich gewisse Erkenntnisgrenzen auf, denn ärztliche Gutachten werden aus vielgestaltigen rechtlich-sozialen Gründen angefordert, berühren verschiedene Rechtsgrundlagen (so u. a. Arbeitsrecht, Familienrecht, Ver Sicherung s-recht), betreffen spezielle medizinische Fachbereiche und weisen demzufolge unterschiedliche Problemstellungen auf, die eine spezifische Gestaltung der Gutachten erfordern. Diese Differenziertheit konkret aufzuzeigen, ist in dieser Form nicht möglich. Die Thesen sind geeignet, die generellen Anforderungen sichtbar zu machen, Probleme darzulegen und zur Umsetzung von Erkenntnissen in den speziellen Gutachtenarten anzuregen. Auch die Übersicht über Rechtsgrundlagen und juristische Indikationen für ärztliche Gutachten, die als Anlage zu den Thesen erarbeitet wurden, soll diese vielgestaltigen Aspekte verdeutlichen. Im Rahmen der Thesen konnten verständlicherweise weitere Fragen nicht diskutiert werden, die sich folgerichtig an die behandelten Probleme anschließen (z. B. zur Offenbarungspflicht des Gutachters gegenüber dem. Auftragsorgan, zu seiner Schweigepflicht gegenüber anderen oder zur Aufklärung des betreffenden Bürgers und zu seiner Einwilligung in die verschiedenartigen diagnostischen Maßnahmen, die zur Erarbeitung des Gutachtens notwendig sind). Die Thesen wiederholen auch nicht die detaillierten Regelungen, die in der AO über ärztliche Begutachtungen vom 18. Dezember 1973 enthalten sind. Die Diskussion im juristisch-medizinischen Arbeitskreis hat zudem gezeigt, daß der Weg zu einer höheren Qualität der ärztlichen Gutachten und zu ausgeprägter Rationalität ihrer Erarbeitung und Gestaltung neben vielen Detailfragen vor allem über die Erkenntnis der Zusammenhänge zwischen medizinischer Arbeit und rechtlichen Anforderungen, über fachliche, leitungsmäßige und methodische Anreicherung der medizinischen Arbeit und auch über die weitere stimulierende Zusammenarbeit zwischen Juristen und Medizinern führt. Insgesamt geht es darum, einerseits die hohe gesellschaftliche Verantwortung bewußt zu machen, die mit ärztlichen Begutachtungen im Hinblick auf ihre u. U. weitreichenden rechtlichen, letztlich sozialen Auswirkungen verbunden ist, und zum anderen die Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine rationelle wissenschaftliche Erarbeitung, Nutzung und Auswertung der Gutachten zu sichern. Mögen die Thesen in diesem Sinne zu einem schöpferischen Meinungsstreit und zu einer kritischen Überprüfung der bestehenden Praxis auf der Grundlage des geltenden Rechts anregen. dt. Günter becker, Vorsitzender des juristisch-medizinischen Arbeitskreises beim Zentralvorstand der Vereinigung der Juristen der DDR Dr. ULRICH ROEHL, Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR Thesen * 1 Die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Praxis für die Lösung rechtlicher und sozialer Probleme im Leben der Bürger zu nutzen, ist eine Aufgabe, die qualifizierte ärztliche Gutachten erfordert. Auf einige inhaltliche und methodische Anforderungen an Gutachten und Begutachtungsprinzipien aufmerksam zu machen, rechtliche Aspekte hervorzuheben und Fragen der weiteren Verbesserung der Gutachtertätigkeit aufzuwerfen ist Anliegen dieser Thesen. 1. Ärztliche Gutachten sind Beurteilungen des Gesundheitszustandes von Bürgern, ihres physischen und psychischen Leistungsvermögens und von krankhaften Faktoren ihres Verhaltens. Sie stellen wichtige Entscheidungshilfen und -Voraussetzungen für die Organe und Einrichtungen dar, die die Gutachten anfordem, insbesondere für die Sozialversicherung, die Staatliche Versicherung sowie die Untersuchungs- und Justizorgane. Mit der gutachterlichen Arbeit ist für den Arzt eine hohe gesellschaftliche Verantwortung verbunden, weil davon weitreichende soziale Auswirkungen für den betroffenen Bürger abhängen können. 2. Der Gutachtenerstattung liegt stets ein Auftrag zugrunde, der eine auf den Verwendungszweck des Gutachtens bezogene, rechtlich indizierte, medizinische Fragestellung enthält. Der Gutachtenauftrag begründet entsprechend den rechtlichen Grundlagen spezifische Rechtsbeziehungen zwischen dem beauftragenden Organ, der medizinischen Einrichtung und dem begutachtenden Arzt sowie den Gutachterkommissionen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen. Diese Rechtsbeziehungen umfassen auch den Rechtsschutz und die Pflichtenlage des zu begutachtenden Bürgers. Bei der Beauftragung durch Untersuchungs-und Justizorgane sind die unmittelbaren Beziehungen zwischen beauftragendem Organ, Gutachter und Bürger darüber hinaus bestimmt durch die gesetzlichen Anforderungen der Straf- und Zivilprozeßordnung (StPO, ZPO). 3. Nach den rechtlichen Regelungen sind ärztliche Begutachtungen eine wichtige Aufgabe des sozialistischen Gesundheitswesens, die zum unmittelbaren Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Ärzte und der anderen in der medizinischen Betreuung tätigen Fachkräfte gehört. Daraus resultieren auch spezifische Anforderungen an die Leitungstätigkeit. Die Leiter der medizinischen Einrichtungen und Fachbereiche haben die leitungsmäßigen und organi-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Suizidversuche Verhafteter erkannt und damit Suizide verhindert wurden, unterstreich diese Aussage, Während die Mehrzahl dieser Versuche ernsthaft auf die Selbsttötung ausgerichtet war, wurden andere Suizidversuche mit dem Ziel der Herbeiführunq der Aussaqebereitschaft ist nicht zulässig. Es ist jedoch rechtmäßig, Beschuldigte über mögliche rechtliche Konsequenzen ihrer Aussagetätigkeit ihres Verhaltens zu unterrichten. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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