Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 357

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 357 (NJ DDR 1980, S. 357); Neue Justiz 8/80 357 Um ein hohes qualitatives Niveau der Erzeugnisse der Produktion entsprechend den Erfordernissen der Volkswirtschaft, dem Export und der Versorgung der Bevölkerung bei sparsamstem gesellschaftlichem Aufwand zu sichern, wurde mit der VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 17. April 1980 (GBl. X Nr. 14 S. 117) eine einheitliche Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Qualität und der Formgestaltung der Erzeugnisse geschaffen, die gleichzeitig eine umfangreiche Rechtsbereinigung auf diesem Gebiet vornimmt. Die VO legt die Rechte und Pflichten der zentralen Staatsorgane, der Wirtschaftseinheiten der volkseigenen Wirtschaft und ihrer Leiter auf dem Gebiet der Qualitätsentwicklung und -Sicherung fest. Besonders hervorzuheben ist, daß in der VO die Verantwortung der Generaldirektoren der den Ministerien direkt unterstellten Kombinate neu bestimmt wird. Die Generaldirektoren legen die Ziele für die Entwicklung der Qualität der Erzeugnisse und das qualitative Niveau der Produktion auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben und Planauflagen sowie auf der Grundlage der vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung (ASMW) vorgegebenen Schwerpunkte der Qualitätsentwicklung und der vom Amt für industrielle Formgestaltung übergebenen spezifischen gestalterischen Zielstellungen eigenverantwortlich fest. In die VO sind weiterhin eine Reihe bewährter Regelungen zur Durchführung der staatlichen Qualitätskontrolle aufgenommen worden. So ist festgelegt, daß den Wirtschaftseinheiten zur Beseitigung von Mängeln auf dem Gebiet der Qualitätsentwicklung und -Sicherung durch die verantwortlichen Ämter Auflagen erteilt werden können. Leiter oder leitende Mitarbeiter, die bestimmte Pflichten aus dieser VO nicht oder nur mangelhaft erfüllen, können mit Ordnungsstrafen belegt werden, so z. B., wenn sie entsprechenden Auflagen nicht unverzüglich nach-kommen oder Erzeugnisse nicht ordnungsgemäß kennzeichnen. * Der Sicherung einer hohen Effektivität und Qualität der. gesellschaftlichen Produktion dient die AO zur Überprüfung und Überarbeitung staatlicher Standards vom 13. März 1980 (GBl. I Nr. 13 S. 112), mit der festgelegt wird, daß die staatlichen Standards innerhalb eines Fünfjahrplanzeitraums mindestens einmal zu überprüfen sind. Im einzelnen wird bestimmt, auf welche volkswirtschaftlichen Erfordernisse die Standards insbesondere auszurichten sind. Dazu gehören die Erhöhung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse einschließlich der Zulieferungen, die Stärkung der energetischen, der Rohstoff- und Werkstoffbasis der Volkswirtschaft, die Senkung des Produktionsverbrauchs, die Produktion hochwertiger Konsumgüter für den Export und für die Versorgung der Bevölkerung und andere. Die Standards sollen u. a. dazu beitragen, den Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie den Brand- und Umweltschutz zu gewährleisten und die wissenschaftliche Arbeitsorganisation anzuwenden. Die Aufgaben zur Überprüfung und Überarbeitung der staatlichen Standards sind wegen ihrer Bedeutung in die Pläne Wissenschaft und Technik aufzunehmen. Im einzelnen regelt die AO, wie der Ablauf der Arbeit zur Überprüfung und Überarbeitung staatlicher Standards in den Kombinaten unter Verantwortung der Generaldirektoren zu erfolgen hat und welche Pflichten die staatlichen Leiter der TKO der Kombinate, das ASMW und die anderen zentralen Staatsorgane haben. Mit der AO Nr. Pr. 305 über das Preisantragsverfahren vom 29. Februar 1980 (GBl. I Nr. 12 S. 91) wird das Verfahren bei der Ausarbeitung, Beantragung, Prüfung und Festsetzung von Kosten- und Preisvorgaben, Preisen sowie Normativen für die Preisbildung neu geregelt. Sie gilt für Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie für staatliche und wirtschaftsleitende Organe bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Preiskoordinierungsorgan. Zu den Aufgaben der Betriebe gehört insbesondere die Ausarbeitung und Einreichung von Anträgen auf Festsetzung von Kosten- und Preisvorgaben sowie Preisen unter Einhaltung der/von den Preiskoordinierungsorganen dafür festgesetzten Termine. Dabei hat der Betrieb die Anträge entsprechend den mit der AO getroffenen inhaltlichen Anforderungen (Anlage zur AO) auszuarbeiten. Zu den neuen Pflichten der Preiskoordinierungsorgane gehört vor allem die Abstimmung der für die Festsetzung vorgesehenen Preisvorgaben und Preise mit den Hauptabnehmern bzw. Hauptanwendern (bei Produktionsmitteln) oder den zentralen handelsleitenden Organen (bei Konsum-gütem) sowie das Einholen der Zustimmung des ASMW zur ausgewiesenen Entwicklung der Gebrauchseigenschaften. Die Leiter der Preiskoordinierungsorgane können die Pflicht zur Abstimmung bzw. das Einholen der Zustimmung des ASMW auf die Herstellerbetriebe übertragen. Auf der Grundlage der Anträge der Betriebe haben die Preiskoordinierungsorgane ihre Vorschläge zur zentralen staatlichen Bestätigung der Kosten- und Preisvorgaben bzw. der Industrie- und Einzelhandelsverkaufspreise auszuarbeiten und an den Leiter des Amtes für Preise oder den zuständigen Industrieminister einzureichen. Für die Verletzung bestimmter Tatbestände, z. B. das Unterlassen der termingerechten Antrag- bzw. Preisantragstellung oder die Nichtabstimmung der Preise mit den Hauptabnehmern bzw. anderen Abstimmungspartnern, enthält die AO differenzierte Ordnungsstrafbestimmungen. Mit der VO über die Führung des Registers der volkseigen nen Wirtschaft vom 10. April 1980 (GBL I Nr. 14 S. 115) werden die Rechte und Pflichten der Wirtschaftseinheiten hinsichtlich der Eintragung in das Register der volkseigenen Wirtschaft neu ausgestaltet. Die Neuregelung entspricht den Anforderungen der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355). Zur Erhöhung von Ordnung und Sicherheit im Rechtsverkehr wurden verbindlichere Festlegungen für die Wirtschaftseinheiten getroffen. Unter weitgehender Übernahme bewährter Regelungen wurde der bisherige Geltungsbereich und der konzeptionelle Aufbau der bisherigen RegisterVO von 1970 im wesentlichen beibehalten. Veränderungen gibt es vor allem in bezug auf die Eintragung von Kombinatsbetrieben in das Register der volkseigenen Wirtschaft, die Verantwortung der Kombinate für die Registereintragung der Kombinatsbetriebe und die Einsichtnahme und Auskunftserteilung. Um die Aktualität des Registers zu gewährleisten, sind die Wirtschaftseinheiten nunmehr verpflichtet, Neueintragungen, Änderungen und Ergänzungen (z. B. auch Veränderungen in der Unterstellung oder in den Vertretungsbefugnissen) unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Wochen, zu beantragen. Einem Erfordernis der Praxis entsprechend wurde in die RegisterVO die Legalisation von beglaubigten Registerauszügen und -abschrift?n durch das Zentrale Vertragsgericht aufgenommen. Mit ihr wird bestätigt, daß der Unterzeichner des Beglaubigungsvermerks zur Vornahme der Beglaubigung berechtigt war. Die bewährten Regelungen hinsichtlich der Verantwortung des Zentralen Vertragsgerichts und der Bezirksvertragsgerichte für die Registerführung, die Wirkung der Eintragungen in das Register sowie die Vorlage des Registerauszuges im Geschäftsverkehr mit den Banken, die Hinterlegung von Statuten, die Beglaubigung von Auszügen und Abschriften und anderes wurden beibehalten. Die RegisterVO droht Ordnungsstrafen für den Fall an, daß Leiter von Wirtschaftseinheiten vorsätzlich oder fahrlässig ihren Pflichten gemäß den Bestimmungen über die Eintragungspflicht, die Antragstellung und die Hinterlegung von Statuten nicht oder verspätet nachkom-men.6 Die AO über das Scefahrtsamt der DDR vom 9. Mai 1930 (GBl. I Nr. 16 S. 146) regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten dieses staatlichen Aufsichts- und Kontrollorgans zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit in der Seefahrt sowie zur Verwaltung, Instandhaltung und zum Ausbau bestimmter Seegewässer und Verkehrsanlagen. Zur Durchsetzung der in der AO festgelegten Rechte ist der Direktor des Seefahrtsamtes befugt, Verfügungen zu erlassen, Auflagen zur Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu erteilen, Ordnungsstrafverfahren durchzuführen und Ordnungsstrafmaßnahmen auszusprechen. Die konkrete Ausgestaltung der Ordnungsstrafbestimmungen erfolgt in speziellen Rechtsvor-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der politisch-operativen Arbeit ist schöpferische erforderlich; denn Entwerfen von Varianten, Entwickeln von operativen Kombinationen, Aufbau von Legenden, Planung komplexer operativer Maßnahmen und Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen der konkreten Straftat sowie effektiver Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Straftaten und zur Festigung Ordnung und Sicherheit im jeweiligen Bereich; zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen im Referat. Bei Abwesenheit des Leiters der Abteilung und dessen Stellvertreter obliegt dem diensthabenden Referatsleiter die unmittelbare Verantwortlichkeit für die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft müssen dabei durchgesetzt und die Anforderungen, die sich aus den Haftgründen, der Persönlichkeit des Verhafteten und den Erfоrdernissen der Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung.

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