Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 352

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 352 (NJ DDR 1980, S. 352); 352 Neue Justiz 8/80 Aus anderen sozialistischen Ländern Die verfassungsmäßigen Grundlagen der Staatsdisziplin in der UdSSR Prof. Dr. habil. W. M. KORELSKI und Dr. W. A. KRJASHKOW, Juristisches Institut Swerdlowsk Die Verfassung der UdSSR bestätigt durch ihren politischrechtlichen und ideologisch-theoretischen Inhalt die hohe Organisiertheit, die wahre sozialistische Gesetzlichkeit und die strenge Disziplin in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Sie ist die rechtliche Gruhdlage der Staatsdisziplin des reifen Sozialismus. Auf der Außerordentlichen 7. Tagung des Obersten Sowjets der UdSSR der 9. Legislaturperiode sagte L. I. Breshnew: „Besondere Aufmerksamkeit muß auf die Erhöhung der Verantwortung und der Initiative jedes Gliedes, jedes Mitarbeiters des Staatsapparates, auf die strenge Einhaltung der Plan-, Finanz- und der Staatsdisziplin insgesamt gerichtet werden “ In den Beschlüssen des Plenums des Zentralkomitees der KPdSU vom November 1978, im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die weitere Verbesserung der ideologischen Arbeit und der politischen Erziehung“ vom 26. April 1979t sowie im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrates der UdSSR „Über die Verbesserung der Planung und die verstärkte Einwirkung des Wirtschaftsmechanismus auf die Erhöhung der Effektivität der Produktion und der Qualität der Arbeit“ vom 12. Juli 19792 wurde die Notwendigkeit unterstrichen, die Staatsdisziplin weiter zu festigen. Der Begriff der Staatsdisziplin und die objektive Notwendigkeit ihrer Festigung Die Staatsdisziplin in der UdSSR ist ein Sammelbegriff. Er drückt nicht irgendeine konkrete Form der Disziplin aus, sondern die Disziplin einer bestimmten Gattung. In der wissenschaftlichen Literatur wird der Terminus „Staatsdisziplin“ im engen und im weiten Sinne verwendet Im engen Sinne wird insbesondere die Tätigkeit der staatlichen Organe und Organisationen, ihrer Leiter und der Staatsfunktionäre erfaßt. Die Staatsdisziplin im weiten Sinne schließt alle Formen der Disziplin ein, die durch das Recht vermittelt werden und die der Sowjetstaat unter aktiver Hilfe der Öffentlichkeit verwirklicht. Unter diesem Aspekt ist die Staatsdisziplin die demokratische, zentralisierte (subordinierende) Verbindung zwischen dem Sowjetstaat, seinen zuständigen Organen und anderen Subjekten (Bürgern, Organen, Organisationen usw.), die verpflichtet sind, sich bei der Erfüllung der staatlichen Aufgaben (z. B. der Planaufgaben), bei der Ausübung von Befugnissen und ihrer Arbeits- und anderen Pflichten der Autorität des Staates und dem Gesetz unterzuordnen. Insbesondere in dieser Eigenschaft drückt die Staatsdisziplin gesamtstaatliche Interessen aus, stellt sie eine Äußerungsform der staatlichen Organisation dar, gewährleistet sie die Übereinstimmung, die Planmäßigkeit und Ordnung im Zusammenwirken der Bürger und der Organisationen und vergrößert deren Kraft, wirkt sie als hocheffektives Mittel der staatlichen Leitung, der Entwicklung der gesellschaftlichen Produktion, der Erhöhung der Arbeitsproduktivität und der Realisierung der staatlichen Macht des Volkes. Unter den gegenwärtigen Bedingungen wurde der Begriff der Staatsdisziplin umfassender und inhaltsreicher. Er wurde bereichert durch die Elemente der Initiative und der inneren Kultur sowie durch das wachsende Gefühl der Verantwortung, das die aktive Teilnahme eines jeden am kollektiven Kampf für die qualitätsgerechte Erfüllung des Staatsplanes sowie der vertraglichen und der anderen Pflichten voraussetzt In der entwickelten sozialistischen Gesellschaft wächst die Rolle der Staatsdisziplin gesetzmäßig, und ihre Festigung wird zum wichtigsten gesellschaftlichen Erfordernis. Das ist bedingt durch eine Reihe objektiver Ursachen, insbesondere durch die wachsenden Wechselbeziehungen der verschiedenen Bereiche der Gesellschaft, die Dynamik ihrer Entwicklung, die Vergrößerung der Maßstäbe der ökonomischen Tätigkeit des Staates, die Vertiefung der Arbeitsteilung und letzten Endes durch die Entwicklung des einheitlichen volkswirtschaftlichen Komplexes der UdSSR (Art. 16 der Verfassung der UdSSR). Auch der wissenschaftlich-technische Fortschritt fordert gebieterisch, die Disziplin zu festigen und ihre Rolle zu erhöhen. Unter den Bedingungen der komplexen Mechanisierung und Automatisierung der Produktion wird eine unermeßlich größere Masse von Arbeitsmitteln als früher in Bewegung gesetzt; der Grad der Kollektivität der Arbeit nimmt zu, da die Tätigkeit jedes Arbeiters eng mit der Arbeit anderer Personen und des gesamten Kollektivs verbunden ist. Deshalb stört die kleinste Unorganisiertheit, Nachlässigkeit oder Undiszipliniertheit den Arbeitsprozeß, und dadurch können der Produktion bedeutende Verluste zugefügt werden. Der Ausfall wertvoller Betriebsanlagen, Maschinen und Vorrichtungen, der auf unzureichende Disziplin zurückzuführen ist, entwertet ökonomisch die Aufwendungen des Staates für die Technik und setzt den gesellschaftlichen Wert der Errungenschaften von Wissenschaft und Technik herab. Das Bedürfnis und die Notwendigkeit, die Staatsdisziplin zu festigen, ist in der Verfassung in verschiedenen Formen ausgedrückt, in erster Linie durch die direkte Festlegung: „Pflicht und Ehrensache jedes arbeitsfähigen Bürgers der UdSSR ist die gewissenhafte Arbeit sowie die Einhaltung der Arbeitsdisziplin“ (Art. 60). Diese Verfassungsbestimmung ergibt sich aus der sozialistischen Arbeits- und Lebensweise. Die Verfassung der UdSSR lenkt die Aufmerksamkeit der Arbeitskollektive auf die Notwendigkeit, die Arbeitsdisziplin, die sich in erster Linie auf kollektive Grundlagen stützt, allseitig zu festigen (Art. 8). Zugleich ist eine effektive kollektive Arbeit nur auf der Basis einer hohen Arbeitsdisziplin möglich. Das Grundgesetz der UdSSR erhöht die Rolle der Volkskontrolle als eines wichtigen Garanten der Staatsdisziplin (Art. 92). Die Bedeutung der Disziplin wird auch in solchen programmatischen und speziellen Orientierungen klar ausgedrückt wie: die Festigung der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens (Art. 9), die Erhebung der sozialistischen Gesetzlichkeit in den Rang eines sehr bedeutenden Verfassungsprinzips (Art. 4) oder die dialektische Verbindung der Rechte und Freiheiten der Bürger der UdSSR mit der Erfüllung der ihnen auf erlegten Pflichten (Art. 59). In allen genannten Fällen wird die allseitige Festigung der Disziplin vorausgesetzt. Insbesondere, wenn man anerkennt, daß die Hauptelemente der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens die Gesetzgebung und die Rechtsordnung sind, ist die Disziplin (zugleich mit der Gesetzlichkeit) dasjenige Glied, das das Erforderliche (die normative Vorschrift) und das Gegebene (die Rechtsordnung) miteinander verknüpft; an dieser Verknüpfung ist der Staat interessiert. Eine notwendige Bedingung zur Festigung der Staatsdisziplin ist die strikte Erfüllung der Forderung der Verfassung nach einer sorgsamen und wirtschaftlichen Einstellung gegenüber dem gesellschaftlichen Eigentum und dem Volksvermögen, nach Unduldsamkeit gegenüber allen;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 352 (NJ DDR 1980, S. 352) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 352 (NJ DDR 1980, S. 352)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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