Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 343

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 343 (NJ DDR 1980, S. 343); Neue Justiz 8/80 343 Bestimmungen fördern die Initiative der Betriebe und Bürger bei der Verwirklichung der staatlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse und dienen der Sicherung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus dem Mietverhältnis sowie der Entwicklung sozialistischer Beziehungen zwischen den Bürgern im Wohngebiet. Mit dieser Zielsetzung wenden unsere Gerichte das Wohnungsmietrecht an Die Untersuchung der Rechtsprechung von Kreis- und Bezirksgerichten sowie von Schiedskommissionen und die Beratungen in Wohngebieten und Betrieben in Vorbereitung auf die Plenartagung haben eine Reihe von Fragen, der Anwendung des Wohnungsmietrechts und der Verstärkung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung auf diesem Gebiet ergeben. Im Bericht des Präsidiums werden zu den in der Praxis im Vordergrund stehenden Problemen der wirksamen Anwendung des Mietrechts in der Rechtsprechung in Weiterführung der auf der Plenartagung des Obersten Gerichts am 22. Dezember 1976 gegebenen Anleitung (vgl. NJ 1977, Heft 3, S. 65 ff.) gesicherte Erfahrungen und klare Orientierungen vermittelt. Diese Orientierungen erfordern besondere leitungsmäßige Aufmerksamkeit der Bezirksgerichte und der Direktoren der Kreisgerichte. Die Untersuchungen des Obersten Gerichts und eigene Einschätzungen von Bezirksgerichten haben gezeigt, daß sich im Rahmen des generellen Zusammenwirkens der Be- zirks- und Kreisgerichte mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Wohnungsmietrechts gut entwickelt hat. Dabei hat sich die Arbeit auf der Grundlage gemeinsam erarbeiteter und langfristig angelegter Konzeptionen bewährt. Sie ermöglichen ein abgestimmtes Vorgehen der beteiligten Organe ohne Verwischung der Eigenverantwortung, die gemeinsame Beratung und Klärung von Problemen und eine wirksame Anwendung des Rechts. Das ist von großer Bedeutung für die strikte Gewährleistung der Rechte und der Erfüllung der Pflichten durch die Bürger und Betriebe und trägt zur ständigen Vertiefung des Vertrauens der Bürger zum sozialistischen Staat bei. Allerdings ist auch diese Zusammenarbeit in den einzelnen Bezirken und Kreisen noch unterschiedlich ausgeprägt, so daß die volle Erfüllung der in §6 ZPO dazu gestellten Aufgaben als wichtige Bedingung höherer Wirksamkeit der Mietrechtsprechung die stärkere Beachtung in der Arbeit der Bezirksgerichte und der Kreisgerichtsdirektoren erfordert. Dem vorstehenden Beitrag liegen Auszüge aus dem Referat zugrunde, das Vizepräsident Dr. Strasberg auf der 16. Plenartagung des Obersten Gerichts am 18. Juni 1980 gehalten hat. D. Red. * S. 1 Vgl. Aus der Rede des Genossen Erich Honecker, Berlin 1980, S. 16. 2 A. a. O., S. 45. Aus dem Bericht des Präsidiums an die 16. Plenartagung des Obersten Gerichts zur Wohnungsmietrechtsprechung Die Entwicklung des materiellen und kulturellen Lebens- niveaus der Bürger wird entscheidend durch die Gestaltung der Wohnbedingungen bestimmt. Im Wohnungsbauprogramm als Kernstück des sozialpolitischen Programms nimmt neben dem Neubau, dem Um- und Ausbau sowie der Modernisierung der Wohnungen die Instandhaltung der vorhandenen Wohngebäude einen wichtigen Platz ein. In Durchführung der Beschlüsse der 11. Tagung des ZK der SED sowie der Gesetze über den Volkswirtschafts- und Staatshaushaltsplan 1980 wird der sozialistische Wettbewerb „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“ insbesondere auf die Lösung von Aufgaben im Bereich der Reparaturen und Werterhaltung sowie der Erschließung aller örtlichen Reserven zur weiteren Verbesserung der Wohnbedingungen orientiert. Die mit dem ZGB erstmals rechtlich geregelte demokratische Mitwirkung der Mieter bei der Pflege, Instandhaltung, Verschönerung und Modernisierung der Wohnhäuser sowie bei der Vermeidung und Beilegung von Konflikten erlangt im Prozeß der Herausbildung Und Durchsetzung sozialistischer Wohnbedingungen eine besondere Bedeutung. Sie bringt das für-sozialistische Verhältnisse charakteristische vertrauensvolle Zusammenwirken der Bürger und Betriebe zum Ausdrude. Die Tätigkeit der Mietergemeinschaften hat seit Erlaß des ZGB einen spürbaren Aufschwung erfahren. Seine Regelungen haben sowohl die Initiativen der Mieter zur kollektiven Mitwirkung verstärkt, als auch neue Aktivitäten der Ausschüsse der Nationalen Front und der VEB GW/KWV ausgelöst, die Bildung und Tätigkeit von Mietergemeinschaften zu fördern und zu unterstützen. Die Verstärkung der Arbeit der Mietergemeinschaften kommt insbesondere darin zum Ausdruck, daß sie zunehmend kleinere Reparaturen und Pflegearbeiten in eigene Regie nehmen und sich nachdrücklich für den Schutz des sozialistischen Eigentums, für Ordnung und Sicherheit im Wohngebäude, für die Einhaltung der mietvertraglichen Rechte und Pflichten einset- zen. Der Förderung dieser Initiativen wenden die Gerichte 'zu Recht bei der Durchführung und Auswertung von Mietrechtsverfahren sowie in der rechtspropagandistischen Arbeit verstärkte Aufmerksamkeit zu. I. Zur Rechtsprechung über Instandhaltungsansprüche sowie wegen Modernisierungsund sonstigen Baumaßnahmen 1 1. Aufgaben der Gerichte in Verfahren wegen Instandhaltungsansprüchen Die Verfahren wegen Instandhaltungsansprüchen der Mieter sowie wegen Modemisierungs- und sonstigen Baumaßnahmen haben unmittelbare Bedeutung für die Erhaltung Und Verbesserung der Wohnbedingungen. Die Gerichte haben deshalb diesen Rechtsstreitigkeiten besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Sie haben vor allem über dringliche Reparaturen zügig zu entscheiden und sich für die Realisierung der Entscheidungen nachdrücklich einzusetzen. Das entspricht den Interessen der Mieter, dient der Erhaltung des Wohnungsfonds unabhängig von der Eigentumsstruktur und hat einen entscheidenden Einfluß auf das politische Klima in den Städten und Gemeinden. Die Gerichte gehen bei der Klärung und Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten über Instandhaltungsansprüche überwiegend richtig von der gemeinsamen gesellschaftlichen Verantwortung der Rechtsträger und Eigentümer der Wohngebäude und der Mieter für die Erhaltung, den Schutz und die pflegliche Behandlung der Häuser und Wohnungen aus. In den Verfahren und der sonstigen gerichtlichen Tätigkeit haben sie ihre Bemühungen zu verstärken, in dieser Richtung erzieherisch auf die Beteiligten Einfluß zu nehmen und mit den örtlichen Organen zusammenzuwirken, damit unter Nutzung der Rathenower Erfahrungen notwendige Instandhaltungsreparaturen ohne Zeitverzug und damit in der Regel mit geringem Aufwand und gerin-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 343 (NJ DDR 1980, S. 343) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 343 (NJ DDR 1980, S. 343)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Unte suchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und vVeise die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges gefährdet. Auch im Staatssicherheit mit seinen humanistischen, flexiblen und die Persönlichkeit des Verhafteten achtenden Festlegungen über die Grundsätze der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung Verhafteter die Durchführung der von den Diensteinheiten der Linie bearbeiteten Er-mittiungsverf ahren optimal zu unterstützen, das heißt, die Prinzipien der Konspiration und Geheimhaltung in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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