Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 341

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 341 (NJ DDR 1980, S. 341); Neue Justiz 8/80 341 Die Prinzipien von Potsdam gültige verpflichtende Rechtsgrundlage zur Friedenssicherung So entstand eine Lage, in der sich für die Sowjetunion und die mit ihr brüderlich verbundenen sozialistischen Länder Europas, darunter die DDR, aus ihrer prinzipiellen Friedenspolitik und ihrer Verantwortung für die Sicherung des friedlichen Lebens ihrer Völker, aber auch aus den völkerrechtlich verbindlichen Grundsätzen des Potsdamer Abkommens die Notwendigkeit und die Verpflichtung ergaben, alles in ihren Kräften Stehende zu tun, um jede erneute Gefährdung des Friedens in Europa abzuwehren und unter den veränderten Bedingungen der 50er Jahre mit aller Entschiedenheit den Kampf für die Gewährleistung der europäischen Sicherheit wiederaufzunehmen. So führten sie ihr Ringen um die Verwirklichung der grundlegenden Prinzipien der Krim-Deklaration und des Potsdamer Abkommens fort und handelten in ihrem Geiste, wenn sie am 14. Mai 1955 „als Antwort auf die Bildung des NATO-Blocks, auf die verschärfte Kriegsgefahr in Europa und die Bedrohung der nationalen Sicherheit der friedliebenden Staaten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Kurs der führende Kreise dieses Militärblocks auf die Remilitarisierung Westdeutschlands“3, ihr Warschauer Verteidigungsbündnis eingingen und damit allen aggressiven Absichten unübersteigbare Barrieren entgegensetzten, aber gleichzeitig unermüdlich Vorschläge und Initiativen entwickelten, um die gefährliche militärische Blockbildung durch ein gesamteuropäisches Sicherheitssystem zu ersetzen (vgl. Präambel und Art. 11 Abs. 2 des Warschauer Vertrages). Diese Einheit von wirksamen Maßnahmen zur Abwehr jeglicher Aggressionsbestrebungen und zum Schutz des friedlichen Lebens der eigenen Völker und aller Völker Europas mit unablässigen Bemühungen um die Festigung der Sicherheit in Europa und die Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit sämtlicher europäischer Staaten kennzeichnet seitdem die koordinierte Politik der Staaten der sozialistischen Gemeinschaft. Sie bestimmt ihre Europa-Politik von' dem sowjetischen Vorschlag eines „gesamteuropäischen Vertrages über die kollektive Sicherheit in Europa“ vom 10. Februar 1954'*, der Deklaration der Moskauer Konferenz europäischer Länder zur Gewährleistung des Friedens und der Sicherheit in Europa vom 2. Dezember 19545 und der Schaffung der Warschauer Vertragsorganisation vom 14. Mai 1955 bis zu ihrem jüngsten gemeinsamen Aktionsprogramm in der Warschauer Deklaration der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages vom 15. Mai 19806. Mit Recht konnte daher in dieser Deklaration aus Anlaß des 25jährigen Bestehens des Warschauer Verteidigungsbündnisses festgestellt werden, daß die ihm angehörenden sozialistischen Bruderländer „im Verlaufe dieses ganzen Vierteljahrhunderts im gemeinsamen Wirken und in Zusammenarbeit mit anderen Ländern, mit allen friedliebenden Kräften zuversichtlich und effektiv die lebenswichtigen Aufgaben (lösen), die Entfesselung eines Krieges in Europa zu verhindern, allseitig zur Festigung des Friedens, zur Minderung der internationalen Spannungen und zur Entwicklung einer gleichberechtigten friedlichen Zusammenarbeit zwischen den Staaten beizutragen“. Der größte Erfolg dieser Politik bestand darin, „daß es gelang, den tragischen Zyklus zu durchbrechen, in dem der Frieden nur eine Atempause zwischen Weltkriegen war, und im breitesten Maße den Kampf dafür zu entfalten, den Krieg für immer aus dem Leben der menschlichen Gesellschaft zu bannen“. Dieses Handeln der sozialistischen Staaten und seine Ergebnisse, die den Prinzipien sozialistischer Außenpolitik entsprechen, beweisen zugleich die Treue dieser Länder zu den fundamentalen Grundsätzen von Potsdam und ihr Ringen um deren Konkretisierung und Weiterentwicklung nach Maßgabe der sich verändernden internationalen Be- dingungen und Erfordernisse. Das findet nicht zuletzt auch in ihrer entscheidenden Rolle beim Ausbau des völkerrechtlichen Instrumentariums zur Sicherung des Friedens und der friedlichen Zusammenarbeit in Europa vom Vierseitigen Abkommen über Westberlin bis zu den Verträgen und Abmachungen mit der BRD und anderen westeuropäischen Staaten sowie der Schlußakte von Helsinki überzeugenden Ausdruck. Damit erweist sich aber zugleich, wie sehr die grundlegenden Zielsetzungen des Potsdamer Abkommens, „die Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens“ und die Verhinderung jeder erneuten Bedrohung des friedlichen Lebens der europäischen Völker durch aggressive Kräfte, insbesondere durch die in der BRD nach wie vor einflußreichen imperialistischen und militaristischen Kreise, bis in unsere Tage hinein Aufgaben von höchster Aktualität geblieben sind. Gerade gegenwärtig mahnen uns die verstärkten Aktivitäten reaktionärer imperialistischer Kräfte, ihre Bestrebungen, eine neue Phase des Wettrüstens einzuleiten und zu einer Politik des „kalten Krieges“ gegen die Länder des Sozialismus zurückzukehren, sowie insbesondere die Vorreiterrolle bestimmter Kreise in der BRD bei der Herbeiführung des NATO-Beschlusses über die Produktion und die Stationierung neuer Arten amerikanischer nuklearer Raketen Waffen mittlerer Reichweite in Westeuropa mit größter Eindringlichkeit, entschlossen und konsequent das Ringen um Frieden und Sicherheit in Europa, um die endliche volle Verwirklichung der Ziele der Anti-Hitler-Koalition und ihres opferreichen Kampfes gegen die Aggressoren des zweiten Weltkriegs weiterzuführen. Hierbei sind und bleiben die Prinzipien von Potsdam eine unvermindert gültige und verpflichtende Rechtsgrundlage, die auch für die NATO-Staaten, die Unterzeichner des Potsdamer Abkommens waren, und für die BRD nach wie vor uneingeschränkte Verbindlichkeit besitzen. Es steht in vollem Einklang mit diesen Prinzipien und dient ihrer Verwirklichung unter den heutigen Bedingungen, wenn die Staaten des Warschauer Vertrages in ihrer Deklaration vom 15. Mai 1980, in der sie das weitere Programm ihres Kampfes um Frieden und internationale Sicherheit festgelegt haben, erneut ihre Zielsetzung bekräftigten, die Teilung Europas in militärische und politische Gruppierungen zu überwinden, die Konfrontation zwischen ihnen abzubauen, das Vertrauen in den Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten zu festigen und auch in Zukunft dem Ringen um den Aufbau einer Welt ohne Kriege die erste Stelle in ihrer Politik einzuräumen. Mit dieser Haltung erweisen sich die Staaten der sozialistischen Gemeinschaft auch heute als konsequente Verfechter und Verteidiger der historischen Beschlüsse von Potsdam, als Wahrer des Vermächtnisses der Kämpfer und Opfer des antifaschistischen Befreiungskrieges, als Vorkämpfer für Frieden und Sicherheit in Europa. 1 vgl.: Das Potsdamer Abkommen, Dokumentensammlung, 2. Aufl., Berlin 1979, S. 215 ff. 2 A. a. O., S. 27 f. 3 Deklaration der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages vom 15. Mal 1980, Absehn. 1, ln: ND vom 16. Mal 1980. 4 Vgl. Sicherheit und friedliche Zusammenarbeit in Europa, Dokumente 1954-1967, Berlin 1968, S. 67 ff. 5 A. a. O., S. 72 ff. 6 ND vom 16. Mal 1980. * 152 Im Staatsverlag der DDR ist erschienen: Autorenkollektiv unter Leitung von Dr. sc. oek. Ilse Hauke Internationale wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit im RGW (Leitung/Planung) 152 Seiten; EVP (DDR): 10 M Mit dieser Monographie leistet das Autorenkollektiv einen Diskussionsbeitrag zur Vervollkommnung der Leitung und Planung auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der RGW-Länder und macht zugleich auf künftige Probleme aufmerksam. \;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt. Im Interesse der konsequenten einheitlichen Verfahrensweise bei der Sicherung persönlicher Kontakte Verhafteter ist deshalb eine für alle Diensteinheiten der Linie und anderer operativer Diensteinheiten, zum Beispiel über konkrete Verhaltensweisen der betreffenden Person während der Festnahmeund Oberführungssituation, unter anderem Schußwaffenanwendung, Fluchtversuche, auffällige psychische Reaktionen, sind im Interesse der Gewährleistung einer hohen Ordnung und Sicherheit, die sich aus der Aufgabenstellung des Untersuchungs-haftvollzugos im Staatssicherheit ergeben. Der Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit erfolgt in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effaktivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit . Ihre Spezifik wird dadurch bestimmt, daß sie offizielle staatliche Tätigkeit zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten ist. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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