Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 340

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 340 (NJ DDR 1980, S. 340); 340 Neue Justiz 8/80 mit dem Aufbau eines Europas des Friedens und der friedlichen gleichberechtigten Zusammenarbeit seiner Völker, mit der Entwicklung stabiler Beziehungen der friedlichen Koexistenz zwischen den sozial unterschiedlichen europäischen Staaten und der Schaffung eines gesamteuropäischen Sicherheitssystems zu beginnen, wenn alle ihre Unterzeichner ihren Verpflichtungen nachgekommen wären. Sie hätten unter dieser Voraussetzung schon 1945 zur Verwirklichung der Konzeption der kollektiven Sicherheit führen und so den Völkern Europas schwere und gefahrvolle Jahre der Spannungen, der Konflikte und eines maßlosen Wettrüstens ersparen können. Bekanntlich hielt sich aber allein die Sowjetunion strikt an die Beschlüsse von Potsdam, und zwar sowohl in ihrer Besatzungspolitik in Deutschland als auch in ihren Bemühungen um eine Realisierung der gemeinsamen Verantwortlichkeiten der Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition für die „Sicherung des Friedens in Europa. Hiervon zeugt zum einen die Tatsache, daß sie in ihrer damaligen Besatzungszone eben durch die in engsteni Zusammenwirken mit den friedliebenden Kräften des deutschen Volkes, erfolgende Durchführung der Potsdamer Vereinbarungen die Grundlagen schuf, auf denen dann 1949 die DDR als sozialistischer deutscher Friedensstaat errichtet werden konnte, der die Hauptzielsetzung des Potsdamer Abkommens, daß von deutschem Boden nie wieder eine Bedrohung des Friedens ausgehen darf, zu seinem politischen Leitprinzip und einem Gebot seiner Verfassung erhob. Das beweisen zum anderen die zahllosen Initiativen der Sowjetunion für eine Verwirklichung der Grundsätze von Potsdam in allen Besatzungszonen und für gemeinsame Aktivitäten der vier Mächte zur Verhinderung des Entstehens neuer Aggressionsgefahren und Konfliktherde in Europa, wie sie in ihrem Wirken im Alliierten Kontrollrat und auf den Außenministerkonferenzen der vier Mächte in den Jahren nach 1945 sowie insbesondere in ihren Vorschlägen für eine deutsche Friedensregelung zum Ausdruck kamen. Im Gegensatz zu dieser Haltung der Sowjetunion, die die volle Unterstützung aller die Lehren der Geschichte beherzigenden demokratischen und friedliebenden Kräfte in Europa und nicht zuletzt des deutschen Volkes fand, ließen die herrschenden Kreise der westlichen Unterzeichnerstaaten des Potsdamer Abkommens sehr schnell erkennen, daß sie mit ihren verbalen Bekenntnissen und Verpflichtungen zu einer weiteren gemeinsam mit der Sowjetunion durchzuführenden Politik der Friedenssicherung in Europa nur dem Druck der Völker nachgegeben hatten, daß sie aber nicht ernsthaft gewillt waren, im Zusammenwirken mit der Sowjetunion und anderen friedliebenden ■ Staaten eine Friedensordnung in Europa herzustellen und zu gewährleisten, die den Lebensinteressen der europäischen Völker entsprach und neue militärische Abenteuer aggressiver imperialistischer Kreise für immer ausschloß. Mit dem Übergang zur Politik des „kalten Krieges“ gegen die Sowjetunion und die nach dem zweiten Weltkrieg entstandenen volksdemokratischen Staaten, die bereits im März 1946 in der berüchtigten Rede Churchills in Fulton (USA) offen proklamiert wurde, verstießen die Westmächte eindeutig sowohl gegen ihre Verpflichtungen aus den in der Krim-Deklaration und im Potsdamer Abkommen festgte-legten Grundsätzen über die europäische Nachkriegsordnung als auch gegen ihre feierliche Erklärung in der Präambel der UN-Charta, daß sie gemeinsam mit den anderen Gründungsmitgliedern der UNO entschlossen seien, ihre Anstrengungen zu vereinen, um „als gute Nachbarn in Frieden miteinander zu leben und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit aufrechtzuerhalten“. Ausdruck dieser Politik der Westmächte war einerseits die Nichtdurchführung grundlegender Bestimmungen des Potsdamer Abkommens in ihren Besatzungszonen, die in ihren Konsequenzen dort zur Restaurierung imperialistischer Machtverhältnisse und zur Bildung der vom Monopolkapital beherrschten, dann in den gegen die UdSSR Bei anderen gelesen Gerechtigkeit für die Sioux-Indianer? Der Oberste Gerichtshof der USA hat in dieser Woche ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Dem Stamm der Sioux-Indianer wurden 122,5 Millionen Dollar Entschädigung zugesprochen für fast drei Millionen Hektar Land in den „Black Hills“ von South Dakota, von dem die Sioux vor mehr als 100 Jahren vertrieben wurden. Noch 1868 hatte die damalige Regierung den Indianern das Land in einem Vertrag „für immer“, wie es in dem Dokument hieß, zugesprochen. Kurz danach jedoch wurde in den Schwarzen Bergen Gold entdeckt, und die Indianer wurden unter Einsatz der Armee vertrieben. Allein das Home-Stake-Bergwerk auf dem ehemaligen Sioux-Territorium hat seinen Besitzern eine Milliarde Dollar eingebracht. Sie bildete die Grundlage für das Zeitungsimperium des Großunternehmers William Randolph Hearst. 1922 reichten die Nachkommen des Sioux-Stammes Klage auf Wiedergutmachung für das geraubte Land ein. 20 Jahre später wurde die Klage abgewiesen. 1946 trugen die Sioux ihren Fall der neugeschaffenen Kommission für die Behandlung von Ansprüchen der Indianer vor. Diesmal vergingen nur vier Jahre bis zur Ablehnung. 1979 schließlich entschied, nach jahrelangem Hin und Her zwischen Kongreß, Regierung und Kommission, ein Gericht, daß den Indianern 17 Millionen Dollar Schadenersatz und 105 Millionen Dollar Zinsen zuerkannt werden. Daraufhin legte die Regierung beim Obersten Gericht Revision ein: Sie war bereit, die 17 Millionen zu zahlen, nicht aber die Zinsen. In dem jetzt zu Ende gegangenen Revisionsprozeß wurde den Indianern ■erneut Recht gegeben. Das ist ein wichtiger moralischer Erfolg. Finanziell entspricht die „Wiedergutmachung" jedoch keineswegs dem entstandenen Schaden. Etwas mehr als 2 000 Dollar pro Kopf der Angehörigen des Sioux-Stammes stehen nicht nur in keinem Verhältnis zum heutigen Marktwert des Landes, sie werden an ein Volk gezahlt, dessen Durchschnittseinkommen sich als Folge des Landraubes und der Diskriminierung auf etwa die Hälfte der Summe beläuft, die offiziell von Washington als Armutsgrenze angegeben wird. Schon vor drei Jahren mußte ein Ausschuß des US-Kon-gresses nach eingehenden Untersuchungen feststellen: „Die amerikanischen Indianer haben die durchschnittlich höchste Kindersterblichkeit, die niedrigste Lebenserwartung, den tiefsten Bildungs- und Einkommensstand, die schlechtesten Wohnverhältnisse und Verkehrsbedingungen im Lande.” Noch immer gilt die Erklärung der drei traditionellen Regierungen der Indianerstämme Navajo, Sioux und Six Nation von 1978: „Unter den Gesetzen und der Politik der Vereinigten Staaten werden nicht einmal die fundamentalsten Rechte, die unser überleben sichern, anerkannt. Wir haben keine wirklichen Rechte in unserem Land, keine Rechte, unsere Lebensweise zu bestimmen, kein Recht auf wirtschaftliche Entwicklung Wir sind grauenhaft unterdrückte Völker in unserem eigenen Land." Solange die US-Regierung grundlegendste Menschenrechte der indianischen Urbevölkerung mißachtet, bleibt das jüngste Entschädigungsurteil des Oberen Gerichtshofes allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein. (Aus: Unsere Zeit (Düsseldorf) vom 4. Juli 1980) und die anderen sozialistischen Staaten Europas gerichteten NATO-Militärblock eingegliederten, sich schnell zur stärksten Militärmacht Westeuropas entwickelnden und offen expansionistische Ziele gegen sozialistische Staaten Europas, vor allem gegen die DDR, verfolgenden BRD führte. Damit hatte diese Politik andererseits die Zerstörung der entscheidenden Grundlagen für die Realisierung der im Potsdamer Abkommen vereinbarten gemeinsamen Verantwortung seiner Unterzeichnerstaaten für die Schaffung und Erhaltung einer gesicherten Friedensordnung in Europa zur Folge.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 340 (NJ DDR 1980, S. 340) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 340 (NJ DDR 1980, S. 340)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit , hat der verantwortliche Vorführoffizier den Vorsitzenden des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen. Im Weiteren ist so zu handeln, daß die Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit hat der verantwortliche Vorführoffizier der. Vorsitzender, des Gerichts in korrekter Form darauf aufmerksam zu machen und so zu handeln, daß die dienstlichen Bestimmungen und Weisungen gegebenen Orientierungen auf Personen Personenkreise entsprechend der konkreten politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich durch die Leiter umzusetzen und zu präzisieren. Durch exakte Vorgaben ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Durchführung von Beschuldigtenvernehmungen müssen jedoch Besonderheiten beachtet werden, um jederzeit ein gesetzlich unanfechtbares Vorgehen des Untersuchungsführers bei solchen Auswertungsmaßnahmen zu gewährleisten. Einerseits ist davon auszugehen, daß infolge der zielgerichteten feindlichen Einflußnahme bei der Mehrzahl der Verhafteten die Bereitschaft präsent ist, auf der Basis manifestierter feindlich-negativer Einstellungen unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Im Einsatzplan sind auszuweisen: die Maßnahmen der Alarmierung und Benachrichtigung die Termine und Maßnahmen zur Herstellung der Arbeits- und Einsatzbereitschaft die Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung und zum Schutz evtl, gefährdeter anderer Inoffizieller Mitarbeiter sind einzuleiten. Die Erfassung und Registrierung von Kandidaten und Inoffiziellen Mitarbeitern.

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