Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 339

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 339 (NJ DDR 1980, S. 339); Neue Justiz 8/80 339 Potsdamer Abkommen und europäische Friedenssicherung Prof. em. Dr. sc. HERBERT KRÖGER, Institut für Internationale Beziehungen an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Die nach dem Ende des zweiten Weltkriegs auf der Dreimächtekonferenz von Berlin von den Repräsentanten der Hauptmächte der Anti-Hitler-Koalition getroffenen und am 2. August 1945 in Cecilienhof bei Potsdam Unterzeichneten „Entscheidungen und Vereinbarungen“, die als „Potsdamer Abkommen“ in die Geschichte eingegangen sind!, mögen heute manchem, besonders Angehörigen der Nachkriegsgeneration, lediglich als Dokument einer vergangenen Zeit, als Schlußstrich unter den opferreichen Kampf der Völker gegen die faschistischen Aggressoren erscheinen. Aber eine solche Wertung der Beschlüsse von Potsdam wird ihrer historischen Bedeutung und ihren bis in unsere Tage und die weitere Zukunft reichenden Wirkungen in keiner Weise gerecht. Denn neben einer Reihe von Bestimmungen, die unmittelbar darauf zielten, die Ergebnisse des antifaschistischen Befreiungskampfes zu sichern, die Kriegsmaschinerie des besiegten Hitlerdeutschland endgültig zu vernichten, die für die nazistischen Kriegs- und Menschlichkeitsverbrechen Verantwortlichen der gerechten Strafe zuzuführen und den von ihnen vergewaltigten Völkern wenigstens eine teilweise Wiedergutmachung zukommen zu lassen, enthält das Potsdamer Abkommen außerordentlich bedeutsame richtungweisende Festlegungen für die Nachkriegsentwicklung in Europa, in denen, die Lehren aus den leidvollen Erfahrungen der europäischen Völker, einschließlich des deutschen, mit dem aggressiven deutschen Militarismus und Imperialismus gezogen und dem Verlangen der friedliebenden Menschen aller Staaten des Kontinents nach einem von Kriegsgefahr und Existenzbedrohung' freien Leben völkerrechtlich verbindliche Grundlagen gegeben werden. Vor allem diese zukunftsorientierten, fundamentalen Prinzipien des Potsdamer Abkommens begründen seine ungeminderte Bedeutung auch für unsere Gegenwart und für das weitere Ringen um Frieden und Sicherheit in Europa. Verteidigung der internationalen Sicherheit gegen Aggressoren Es war der Rolle und der Autorität der Sowjetunion in der Anti-Hitler-Koalition, dem von ihr ausgehenden Einfluß eines sozialistischen Staates auf die Vereinbarungen der Siegermächte über ihre weitere gemeinsame Politik nach der militärischen Zerschlagung des Faschismus sowie dem auch in den imperialistischen Staaten der Anti-Hitler-Koalition nicht mehr vu ignorierenden Willen der sich ihrer Kraft und Verantwortung immer mehr bewußt werdenden antifaschistischen, nach Frieden und sozialem Fortschritt strebenden Volksmassen zu danken, daß auch die Regierungen der westlichen Teilnehmerstaaten an der Berliner Konferenz im Ergebnis des zweiten Weltkriegs Beschlüssen zustimmen mußten, die sich grundlegend von früheren imperialistischen Siegerdiktaten unterschieden. Sie waren vor allem dadurch charakterisiert, daß ihre Zielstellung nicht nur darin bestand, den besiegten Aggressor zur Verantwortung zu ziehen und an neuen Gewaltakten zu hindern, sondern zugleich darauf gerichtet war, die politischen und sozialen Grundlagen für eine künftige stabile Friedensordnung zu schaffen. In diesem Sinne verpflichtete das Potsdamer Abkommen zum einen das deutsche Volk zur vollständigen Beseitigung der gesellschaftlichen Wurzeln von Militarismus, Imperialismus und Faschismus, um ihm so den Weg zu einer demokratischen und friedlichen Entwicklung zu öffnen, wie sie seinen objektiven Interessen und den Wünschen seiner progressiven Kräfte entsprach und allein die Voraussetzungen dafür schaffen konnte, daß es „zu gegebener Zeit seinen Platz unter den freien und friedlichen Völkern der Welt“ wieder einnehmen würde (Abschn. III Abs. 3 des Potsdamer Abkommens). Zum anderen gingen die UdSSR, die USA und Großbritannien, denen sich dann am 7. August 1945 auch Frankreich anschloß, in ihren Potsdamer Beschlüssen die gegenseitige Verpflichtung ein, auch nach dem Sieg der Anti-Hitler-Koalition weiter zur Erhaltung und Festigung des Friedens zusammenzuarbeiten. Sie vereinbarten daher nicht nur eine „gleichgeschaltete Politik in bezug auf das besiegte Deutschland in der Periode der alliierten Kontrolle“ (Abschn. III Abs. 1 des Potsdamer Abkommens), d. h. eine einheitliche Durchführung ihrer Festlegungen über die Ausrottung des deutschen Militarismus und Nazismus in allen vier Besatzungszonen, sondern auch ihr weiteres Zusammenwirken zur „Schaffung eines gerechten und dauerhaften Friedens“ und insbesondere zur Durchführung ihrer Krim-Deklaration vom 11. Februar 1945 (Abschn. I Abs. 6 und Abschn. III Abs. 2 des Potsdamer Abkommens), in der sie erklärt hatten: „Unsere Zusammenkunft hier auf der Krim hat unseren gemeinsamen Entschluß von neuem bestätigt, die Einheitlichkeit der Zielsetzung und des Vorgehens, welche den Vereinten Nationen den Sieg in diesem Krieg ermöglicht und gesichert hat, im kommenden Frieden aufrechtzuerhalten und zu stärken. Wir glauben, daß dies eine heilige Pflicht ist, deren Erfüllung unsere Regierungen ihren eigenen Völkern sowie den Völkern der Welt schulden. Nur durch fortlaufende und wachsende Zusammenarbeit unter unseren drei Ländern und unter allen friedliebenden Nationen können die höchsten Bestrebungen der Menschheit verwirklicht werden, nämlich ein sicherer und dauerhafter Frieden .“2 Mit diesen gegenseitigen Verpflichtungen akzeptierten die imperialistischen Hauptmächte allerdings erst nach der durch die Aggression Hitlerdeutschlands und seiner Verbündeten herbeigeführten Katastrophe des zweiten Weltkriegs daS Grundanliegen der langjährigen Bemühungen der Sowjetunion um ein kollektives Sicherheitssystem in Europa, mit denen diese bereits seit 1933 versucht hatte, durch einen regionalen Sicherheitspakt zahlreicher europäischer Staaten zur gegenseitigen Verteidigung gegen einen Aggressor der Kriegspolitik des deutschen Faschismus wirksam entgegenzutreten und die drohende Gefahr eines militärischen Konflikts abzuwenden. Erst die bitteren Erfahrungen des Hitlerschen Raubkriegs, die Lehren aus dem gemeinsamen siegreichen Kampf der Anti-Hitler-Koalition und die drängenden Forderungen ihrer von den faschistischen Okkupanten gequälten Völker veranlaßten sie, die tiefe Wahrheit der sowjetischen Mahnungen anzuerkennen, daß nur ein vereintes Handeln der bedrohten Völker und Staaten Aggressoren in die Schranken zu weisen vermag und daß diese kollektive Verteidigung der internationalen Sicherheit schon im Frieden entwickelt werden muß, wenn Kriegstreibern rechtzeitig das Handwerk gelegt werden soll. Verwirklichung des Potsdamer Abkommens ' durch die Sowjetunion Bruch der völkerrechtlichen Verpflichtungen durch die Westmächte Diese Vereinbarungen im Potsdamer Abkommen hätten daher durchaus die völkerrechtliche Grundlage dafür bilden können, sofort nach dem Ende des zweiten Weltkriegs;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 339 (NJ DDR 1980, S. 339) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 339 (NJ DDR 1980, S. 339)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Von besonderer Bedeutung ist in jeden Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von der Linie bearbeiteten Bürger vorbestraft eine stark ausgeprägte ablehnende Haltung zur Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane vertrat; Täter, speziell aus dem Bereich des politischen Untergrundes, die Konfrontation mit dem Untersuchungsorgan regelrecht provozieren wellten. Die gesellschaftliche Wirksamkeit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren konnte weiter erhöht werden. Die Verkürzung der Bearbeitungsfristen muß, auch unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Rechtsordnung allseitig zu festigen und die Tätigkeit der Justiz- und Sicherheitsorgane noch enger mit der gesellschaftlichen Aktivität zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher besteht in der Durch-. führung gezielter Maßnahmen zur Zersetzung feindlicher oder krimineller Personenzusammenschlüse. Ausgehend von der Funktion staatliches Untersuchungsorgan können auf der Grundlage des Gesetzes in gewissem Umfang insbesondere Feststellungen über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen, den entstandenen Schaden und die Persönlichkeit des Täters gleichzeitig die entscheidende Voraussetzung für die Realisierung auch aller weiteren dem Strafverfahren obliegenden Aufgaben darstellt. Nur wahre Untersuchungsergebnisse können beitragen - zur wirksamen Unterstützung der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zunehmend die Effektivität der vorbeugenden Arbeit erhöhen, um feindlich-negative Einstellungsgefüge und Verhaltensweisen rechtzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

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