Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 314

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 314 (NJ DDR 1980, S. 314); 314 Neue Justiz 7/80 gig erklärt wurden.17 Und im übrigen sei die Fusionskontrolle „kein Instrument zur Verhinderung gesamtwirtschaftlich erwünschter Sanierungsfusionen, sie ist auch nicht in Gefahr, durch Sanierungsfusionen in ihrer Funktionsfähigkeit ausgehöhlt zu werden“.18 Für die Kombination von Regulierungsfunktion und Integrationsfunktion des BRD-Kartellrechts sei hier noch ein weiteres Beispiel genannt: Die Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen von 1973 erleichterte die Kooperation kleiner und mittlerer Unternehmen und schuf so die Illusion von Garantien des Kartellrechts für die weitere Existenz dieser Unternehmen gegenüber den Monopolen. „In Wirklichkeit dienten diese Bestimmungen nur dazu, den Konzernen stets die genügende Zahl leistungsfähiger Zulieferer und Satelliten-untemehmen zu garantieren, die in Form von Einzelunternehmen, d. h. nicht als geschlossene Front, den Monopolen gegenüberstehen sollen.“19 Ein erklärtes Ziel der BRD-Bundesregierung, das sie mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen verfolgt, ist die Schaffung einer „höheren Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit des Kartellrechts“20 für die Monopole. Das soll vor allem durch die Aufzählung von Beispiel-Tatbeständen für Machtmißbrauch (§ 22 Abs. 4 GWB) und durch klarere Entscheidungskriterien für das Bundeskartellamt bei der Fusionskontrolle erreicht werden.21 Zur Feststellung eines Mißbrauchs ist zukünftig nicht mehr das gesamte BRD-Bun-desgebiet, sondern bereits ein „wesentlicher Teil davon“ maßgebend.’’ Exportkartelle können nunmehr verboten werden, wenn sie außenwirtschaftliche Interessen der BRD „erheblich“ beeinträchtigen. Der Bußgeldrahmen wurde von 100 000 DM auf 1 Million DM erweitert. Die wesentlichen Umgehungsmöglichkeiten, wie z. B. die Ministererlaubnis nach § 24 Abs. 3 GWB, bleiben erhalten. Der Regierungsentwurf der vierten Novelle wurde in den Beratungen des Wirtschaftsausschusses des Bundestages teilweise deutlich verwässert22, so daß der Ausschuß-Entwurf dann auch für die CDU/CSU-Fraktion akzeptabel war. Die Vertreter der Monopolverbände hatten bei den Anhörungen durch den Ausschuß gegen den Regierungsentwurf vor allem mit der Gefahr einer „Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie“ argumentiert.23 Die Debatte anläßlich der zweiten und dritten Lesung der Novelle im Bundestag offenbarte den Wunsch der Unternehmer, daß nun „Ruhe an der Kartellfront“ eintreten möge und nicht in jeder Legislaturperiode eine erneute Novellierung erfolgen solle.24 So steht zu erwarten, daß das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der vierten Novelle dieses Jahrzehnt überdauert. Wie alle ihre Vorgänger kann und soll sie den Zentralisationsprozeß in der bundesdeutschen Wirtschaft nicht aufhalten. Bereits Lenin sagte: „Ein Gesetz ist eine politische Maßnahme, ist Politik. Die Ökonomik kann durch keinerlei politische Maßnahmen verboten werden.“25 Keine Reform der kartellrechtlichen Regelungen, kein sonstiges staatsmonopolistisches Regulierungsinstrument ist in der Lage, das Monopol an seiner eigentlichen Zweckbestimmung, der Erzielung von Monopolprofiten auf Kosten der ganzen Gesellschaft, zu hindern. (Gerd Jarzombek verstarb am 22. Dezember 1979) * V. 1 Bundesrats-Drucksache 113/80. Das Vierte Gesetz wurde am 26. April 1980 verkündet und im BGBl. I S. 458 veröffentlicht. 2 Zu den sog. Allgemeinen Geschäftsbedingungen vgl. u. a. V. Reinhard, „AGB-Reform: Es bleibt also wie bisher“, Demokratie und Recht (Köln) 1977, Heft 3, S. 246 ff. 3 Vgl. J. Dötsch, „Bürgerliches Recht und ökonomische Regulierung im staatsmonopolistischen Kapitalismus“, Staat und Recht 1978, Heft 7, S. 628 ff. 4 Welt der Arbeit (Köln) vom 13. Juli 1978. 5 K. Marx, Grundrisse der Kritik der politischen Ökonomie, Berlin 1974, S. 450. 6 W. I. Lenin, „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“, in: Werke, Bd. 22, Berlin 1974, S. 270. 7 Vgl. A. Bönisch, „Der Mythos der Marktwirtschaft und die kapitalistische Wirklichkeit“, IPW-Berichte 1977, Heft 4, S. 13 ff. 8 Zitiert nach: J. Nawrocki, Komplott der ehrbaren Konzerne, Hamburg 1973, S. 9. 9 W. Hamm, „Das Kartellgesetz - ein löchriger Käse“, Frankfurter Allgemeine Zeitung (Frankfurt am Main) vom 21. März 1972. 10 Vgl. I. Jarowinski, „Vierte Novelle zum Kartellgesetz der BRD -Anspruch und Realitäten“, IPW-Berichte 1978, Heft 6, S. 63 ff. Aufschlußreich Ist nachfolgende Übersicht über Fusionen und Insolvenzen in der BRD Jahr 1958 1959 1960 1961 1962 1963 1964 Fusionen 15 15 22 26 38 29 36 Insolvenzen 3 250 3 100 2 958 2 823 2 786 3 132 3 181 Jahr 1965 1966 1967 1968 1969 1970 1971 1972 Fusionen 50 43 65 65 168 305 220 269 Insolvenzen 3 157 3 615 4 337 3 827 3 809 4 201 4 437 4 575 Jahr 1973 1974 1975 1976 1977 1978 1979 (ge- Fusionen 242 318 448 453 554 558 580 jschätzt) Insolvenzen 5 515 7 722 9 195 9 361 9 562 8 722 4 184 (1. HJ.) Quelle: Informationen zur Wirtschaftsentwicklung und Lage der Arbeiterklasse, Hrsg. IMSF (Frankfurt am. Main), 1979, Nr. 3, S. 8. 11 Vgl. W. I. Lenin, „Der Imperialismus als höchstes Stadium des Kapitalismus“, a. a. O., S. 205 ff.; derselbe, Hefte zum Imperialismus, Berlin 1957, S. 54. 12 H. Rondi, „Die Großen werden noch größer“, Blätter für deutsche und Internationale Politik (Köln) 1979, Heft 7, S. 872. 13 H. Rondi, a. a. O. 14 Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit Im Jahre 1978 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB), Bundestags-Drucksache 8/2980. 15 Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des Bundeskartellamtes a. O., S. II. 16 Bericht des Bundeskartellamtes , a. a. O., S. 16. 17 „Arbeitsplätze und Wettbewerb gleichrangig“, Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20. November 1976. 18 Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit im Jahre 1976 sowie über die Lage und Entwicklung auf seinem Arbeitsgebiet, Bundes-Anzeiger (Köln) vom 7. Juli 1977. 19 H. Rondi, a. a. O., S. 871. 20 Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht des Bundeskartellamtes , a. a. O., S. n. 21 So beschreibt § 22 Abs. 4 GWB die Fälle des Behinderungsmiß-brauchs, des Preis- und Konditionenmißbrauchs durch marktbeherrschende Unternehmen. § 24 a GWB schreibt vor, daß Unternehmen beabsichtigte Zusammenschlüsse vorher beim Bundeskartellamt anmelden müssen und grundsätzlich vier Monate nach Anmeldung nicht vollziehen dürfen, wenn mindestens ein Unternehmen mit 2 Mrd. DM Umsatz an dem beabsichtigten Zusammenschluß beteiligt ist. 22 So besteht nach dem neu eingefügten § 23 a GWB die Vermutung einer marktbeherrschenden Stellung erst dann, wenn die zusammengeschlossenen Unternehmen auf Märkten mit insgesamt 150 Millionen DM Umsatz auftreten bzw. zwei Unternehmen zusammen einen Umsatz von 12 Mrd. DM haben. Der Regierungsentwurf hatte 100 Millionen bzw. 10 Mrd. DM angenommen. Außerdem fügte der Ausschuß in § 23 a Abs. 2 GWB ein, daß für die Zusammenschlußkontrolle eine Gesamtheit von Unternehmen dann nicht als marktbeherrschend gilt, wenn die Unternehmen nachweisen, daß auch nach dem Zusammenschluß ein wesentlicher Wettbewerb zu erwarten sei. 23 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Bundestags-Drucksache 8/3690, s. 23. 24 So der CDU-Abgeordnete Dr. Waigel, Deutscher Bundestag, Stenografischer Bericht, 203. Sitzung, S. 16238. 25 W. I. Lenin „Über eine Karikatur auf den Marxismus“, in: Werke, Bd. 23, Berlin 1975, S. 40. * 2 * * * * * 8 Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Der internationale Rechtsverkehr der DDR in Zivil-, Familien- und Strafsachen Textausgabe mit Anmerkungen, 2. überarbeitete und erweiterte Auflage Herausgeber: Ministerium der Justiz 343 Seiten; EVP (DDR): 9 M Seit dem Erscheinen der 1. Auflage dieser Textsammlung im Jahre 1969 wurde das Vertragssystem der DDR auf dem Gebiet des Rechtsverkehrs in Zivil-, Familien- und Strafsachen erheblich erweitert und vervollkommnet. In ihrem Teil I enthält die vorliegende 2. Auflage 17' bilaterale Abkommen der DDR; das jüngste ist der Rechtshilfevertrag mit der VR Bulgarien vom 12. Oktober1978. Nachzutragen ist, daß nach Redaktionsschluß für die Textausgabe (16. Juli 1979) noch der Vertrag mit der Republik Kuba über den Rechtsverkehr in Zivil-, Familien-, Arbeitsrechts- und Strafsachen vom 8. Juni 1979 (GBl. II 1980 Nr. 1 S. 2) und der neue Vertrag mit der UdSSR über Rechtshilfe in Zivil-, Familien- und Strafsachen vom 19. September 1979 (GBl. II 1980 Nr. 1 S. 12) veröffentlicht wurden. Weiterhin wurde am 28 Februar 1980 ein Vertrag mit dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland über den Rechtshilfeverkehr in Zivilsachen unterzeichnet. Die Rechtshilfeverträge mit der VR Polen, der CSSR und der Ungarischen VR von 1956 bzw. 1957 wurden durch Änderungs- und Ergänzungsprotokolle von 1975 bzw. 1977 in wesentlichen Teilen neu geregelt (vgl. A. Mehnert In NJ 1978, Heft 3, S. 117 ff.). Das betrifft vor allem die Kollisionsnormen im familienrechtlichen Bereich, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen sowie Regelungen über die Übernahme der Strafverfolgung. Teil II der Textausgabe enthält das Haager Abkommen über den Zivilprozeß von 1905 und die Konvention über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht von 1961. Verzeichnisse wichtiger bilateraler und ausgewählter multilateraler Abkommen, denen die DDR angehört, beschließen den Band.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 314 (NJ DDR 1980, S. 314) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 314 (NJ DDR 1980, S. 314)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Überzeugung. Bei einer Werbung auf der Grundlage der Übei zeugung müssen beim Kandidaten politisch-ideologische Motive vorhanden sein, durch die die konspirative Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit erwarten lassen. Der Feststellung und .Überprüfung des Charakters eventueller Westverbindungen ist besondere Bedeutung beizumessen und zu prüfen, ob diese Verbindungen für die politisch-operative Arbeit während des Studiums genutzt und nach ihrer Bewährung in den Dienst Staatssicherheit eingestellt werden. Die Arbeit mit ist von weitreichender Bedeutung für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Androhung strafrechtlicher Folgen im Falle vorsätzlich unrichtiger oder unvollständiger Aussagen sowie über die Aussageverweigexurngsrechte und? Strafprozeßordnung . Daraus ergeben sich in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit vor, daß inoffizielle Mitarbeiter Staatssicherheit als potentielle Zeunen in Erscheinung treten. Sie können sich in dem durch Oberprüfungen festgestellten Personen -reis befinden, der in der Lage ist, das tatsächlich effektivste Verhalten zur Tarnung und Absicherung einer Straftat fehlerfrei zu realisieren und dadurch zusätzlich Erkenntnis- und Beweismöglichkeiten entstehen.

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