Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 310 (NJ DDR 1980, S. 310); 310 Neue Justiz 7/80 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Aufgaben der Abgeordneten bei der Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen Prof. Dt. ELFRIEDE LEYMANN, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Unter allen Beschlüssen, die die örtlichen Volksvertretungen fassen, nehmen die Stadt- und Gemeindeordnungen einen besonderen Platz im gesellschaftlichen Leben des Territoriums ein.1 Fasit jeder Bürger hat zu diesen Dokumenten eine enge Beziehung. Sie resultiert aus seinem Bedürfnis, das sozialistische Zusammenleben mitzugestalten und sich in seiner Stadt oder Gemeinde wohl zu fühlen. Dabei sind Ordnung, Sauberkeit und eine gepflegte Umwelt unabdingbar. Wie die Stadt- oder Gemeindeordnung verwirklicht wird, spürt der Bürger unmittelbar im Wohngebiet und oft auch im Betrieb. Aus dieser Beziehung zur Stadt- und Gemeindeordnung ergibt sich auch eine enge Beziehung des Bürgers zur Arbeit der Volksvertretung und vor allem zur Tätigkeit der Abgeordneten. Die Tätigkeit .der Abgeordneten im Wahlkreis Die Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen ist ein Feld der Ausprägung und Bewährung des sozialistischen Wesens der Volksvertretungen; hier kann und muß sich für jedermann sichtbar beweisen, daß die Abgeordneten „selbst arbeiten, selbst ihre Gesetze ausführen, selbst kontrollieren, was bei der Durchführung herauskommt“.2 Das bedeutet, daß die Abgeordneten in allen Formen ihrer Tätigkeit sowohl in der unmittelbaren Verbindung mit ihren Wählern und mit gesellschaftlichen Gremien in ihrem Wirkungsbereich, im Wahlkreis, in der Abgeordnetengruppe in ihrem Betrieb als auch in den ständigen Kommissionen und deren Aktivs sowie in den Tagungen der örtlichen Volksvertretungen das Ziel und den Inhalt der Stadt- und Gemeindeordnungen propagieren und ihre Verwirklichung fördern, unterstützen und organisieren. Dies ist für die Abgeordneten ebensowenig eine Ressortaufgabe wie für die Volksvertretung oder den Rat der Stadt bzw. Gemeinde. Die Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen steht nicht neben der Erfüllung des Volkswirtschaftsplans, der Sicherung der Versorgung der Bevölkerung, dem politischen Gespräch mit den Wählern, sondern ist ihr untrennbarer Bestandteil. Völlig zu Recht sehen viele Abgeordneten im engen Zusammenwirken mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front in ihrem Wahlkreis ein wichtiges Tätigkeitsfeld bei der Verwirklichung der Stadt- oder Gemeindeordnung. Hier unterbreiten die Bürger Vorschläge und erheben konkrete Forderungen zur Durchsetzung dieser Ordnungen; hier entsteht auch ihre Bereitschaft, einen eigenen Beitrag dazu zu leisten. Sozialistische Demokratie als Mithandeln und Mitverantwortung wird hier zur Aktion. Auch Überzeugungskraft und Autorität des Abgeordneten werden wesentlich von seinem Vorbild und seinem Einsatz für die Verwirklichung der Ordnungen gerade in seinem Wirkungsbereich bestimmt. Es hat sich bewährt, wenn die Abgeordneten bei der Erläuterung der Beschlüsse der örtlichen Volksvertretung und anderer Rechtsvorschriften, bei der Einschätzung des Wettbewerbs „Schöner unsere Städte und Gemeinden Mach mit!“, in Rechenschaftslegungen, in der Sprechstunde auf die Bestimmungen der Stadt- oder Gemeindeordnung als Bestandteil der Politik unseres Staates unter den konkreten Bedingungen im Ort bzw. im Wirkungsbereich ein-gehen und die bereits erzielten Ergebnisse in der gemeinsamen Arbeit sowie Schwierigkeiten und Probleme darlegen. Nicht selten wenden sich Bürger mit Hinweisen und Kritiken hinsichtlich der Einhaltung der Stadt- oder Gemeindeordnung an ihren Abgeordneten. Sich für die Bear- beitung und Klärung dieser Eingaben wenn möglich an Ort und Stelle einzusetzen, gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben des Abgeordneten. Dabei bietet sich zugleich die Gelegenheit, Initiativen der Bürger zu wecken und zu unterstützen, z. B. für den Abschluß von Verträgen zur Pflege von Grünanlagen, Kinderspielplätzen u. ä. sowie für die Arbeit im Wohnbazirksausschuß der Nationalen Front, insbesondere beim Kampf um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit“. Vielerorts (so z. B. in Potsdam und Cottbus) werden Ordnung und Sauberkeit im Wohngebiet auf der Grundlage der Stadt- oder Gemeindeordnung regelmäßig meist im Frühjahr und Herbst in sog. Wohnbezirksbegehungen durch die Wohnbezirksausschüsse der Nationalen Front oder durch ihre Arbeitsgruppe (bzw. Kommission oder Aktiv) für Ordnung und Sicherheit kontrolliert. Hieran nehmen die Abgeordneten des Wirkungsbereichs gemeinsam mit Mitgliedern des Volkskontrollausschusses, den Leitern der im Wohngebiet ansässigen Betriebe, dem Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei, Vertretern des Patenbetriebes u. a. teil. Bei diesen Wohnbezirksbegehungen lernen die Abgeordneten den Stand der Verwirklichung der Stadt- oder Gemeindeordnung genau kennen. Das ist wichtig füi; die Behandlung solcher Fragen in den ständigen Kommissionen und in den Tagungen der Volksvertretung sowie für konkrete Anfragen der Abgeordneten an Ratsmitglieder oder an die Leiter von Fachorganen oder Betrieben (§ 17 Abs. 2 GöV). Die genaue Kenntnis des Standes der Verwirklichung der Stadt- oder Gemeindeordnungen versetzt die Abgeordneten ferner in die Lage, für die Würdigung vorbildlicher Arbeit wie auch für die Überwindung von Mißständen und Verstößen gegen diese Ordnung und andere Rechtsvorschriften zu sorgen. In Aussprachen der gesellschaftlichen Gremien mit den für einzelne Mißstände verantwortlichen Bürgern, Eigentümern und Rechtsträgern von Grundstük-ken, Leitern von Betrieben und Einrichtungen hat sich erwiesen, daß die Stimme des Abgeordneten großes Gewicht hat. Diese Praxis hat sich auch in kleineren Gemeinden (wie z. B. in Lehnitz, Kr. Oranienburg) bewährt, in denen die ständigen Kommissionen der Gemeindevertretung und ihre Aktivs auf ihrem jeweiligen Tätigkeitsgebiet die Durchführung der Gemeindeordnung in Abstimmung mit dem Rat der Gemeinde organisieren und kontrollieren. Den Einfluß der Abgeordneten in den Betrieben erhöhen Die Leiter der im Territorium gelegenen Betriebe tragen für die Verwirklichung der in den Stadt- und Gemeindeordnungen festgelegten Verhaltensregeln eine große Verantwortung. Verletzungen dieser Verhaltensregeln in den Betrieben können zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensbedingungen der Bürger im Wohngebiet führen.3 Das ist z. B. der Fall, wenn Betriebsfahrzeuge Straßen und Plätze beträchtlich verunreinigen, Gehwege und Grünanlagen zerfahren, die Einwohner spät abends oder in den frühen Morgenstunden durch den Lärm und die Abgase von Betriebsfahrzeugen belästigt werden, die nach Arbeitsschluß in Wohnstraßen abgestellt werden, u. a. m. Die Abgeordneten, die in diesen Betrieben tätig sind, müssen in stärkerem Maße darauf Einfluß nehmen, daß die Leiter der Betriebe die Vorschriften der Stadt- und Gemeindeordnung strikt beachten. Das gilt sowohl hinsichtlich der Stadt- und Gemeindeordnung für das Territorium, auf dem der Betrieb seinen Sitz hat, als auch hinsichtlich der Ordnung anderer Städte und Gemeinden, in denen sich Betriebsteile befinden oder durch die Transportwege usw. führen. Bei der Verwirklichung der Stadt- und Gemeindeordnungen im betrieblichen Geschehen geht es vorrangig um folgende Aufgaben: 1. Die Verhaltensregeln der Stadt- oder Gemeindeordnung sind entsprechend den Gegebenheiten und Erfordernissen der betrieblichen Prozesse in- und außerhalb des;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 310 (NJ DDR 1980, S. 310) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 310 (NJ DDR 1980, S. 310)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die konsequente Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden Befehle und Weisungen, im Referat. Er hat zu gewährleisten, daß - bei der Durchführung von Strafverfahren, die in die Zuständigkeit der Staatssicherheitsorgane fallen, qualifiziert und termingerecht zu erfüllen. Ausgehend von den wachsenden gemeinsamen Sicherheitsbedürfnissen der sozialistischen Bruderstaaten, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Bekleidung. Auf Wunsch kann anstaltseigene Bekleidung zur Verfügung gestellt werden. Es ist untersagt, Bekleidungsgegenstände und Wäsche im Verwahrraum zu waschen.

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