Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 31

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 31 (NJ DDR 1980, S. 31); Neue Justiz 1/80 31 Im Verfassungsrecht der BRD findet somit die Konzeption des „Richterrechts“ keine Stütze. Das ist auch begreiflich, da eine Legitimierung des „Richterrechts“ zu sehr schweren Folgen für das Prinzip der Gesetzlichkeit und das stabile Funktionieren der Rechtsprechung führen würde. Die konsequente Realisierung des „Richterrechts“ birgt in diesem Zusammenhang sehr weitgehende Möglichkeiten in sich. So könnte das „Richterrecht“ z. B. für eine Revision nicht nur des materiellen Rechts, sondern auch des Prozeßrechts, des Beweisrechts, der gerichtlichen Zuständigkeit usw. genutzt werden. Denken wir ferner daran, daß die „Ermessensfreiheit“ das Prinzip der Gesetzlichkeit nicht nur in dem dem Gericht „unterstellten“ Bereich, sondern auch im Bereich der vollziehenden Gewalt gefährdet, da die Forderung nach „freiem Ermessen“ von ihren Anhängern stets in Gestalt der Forderung nach „Freiheit des administrativen Ermessens“ auf die Tätigkeit der Beamtenschaft ausgedehnt wurde. Und wenn in der BRD ein „Richterrecht“ besteht und das ist zweifellos so, obwohl seine Ausmaße geringer sind als die Forderungen der Anhänger dieser Konzeption , dann ist das ein Symptom jener Prozesse im staatlich-rechtlichen Überbau der kapitalistischen Gesellschaft in der Periode ihrer allgemeinen Krise, die in der marxistischen Literatur als Krise der bürgerlichen Gesetzlichkeit bezeichnet werden.16 Sie verschärft sich am meisten dann, wenn sich „eine reale Gefahr für die Herrschaft des Monopolkapitals und seiner politischen Strohmänner ergibt“ und der Imperialismus „selbst auf den geringsten Anschein von Demokratie verzichtet“ und bereit ist, „jede Gesetzlichkeit mit Füßen zu treten“.16 Aber auch bei einem relativ stabilen Funktionieren des staatsmonopolistischen Systems liegt es im Interesse der herrschenden Kreise, hinter der Verfassungsfassade verborgene elastische Mittel in den Händen zu haben, die es ihnen gestatten, unerwünschte Folgen der strikten Einhaltung des Prinzips der Gesetzlichkeit zu vermeiden bzw. materielle und politische Vorteile durch „Korrektur“ des Gesetzes zu erhalten. Die Anhänger des „Richterrechts“ behaupten ferner, die Befreiung des Richters von der Bindung an das Gesetz (Art. 97 GG) würde seine Unabhängigkeit stärken. In Wirklichkeit ist es aber gerade so, daß der Grundsatz „Die Richter sind nur dem Gesetz unterworfen“ eine der Hauptgarantien für die richterliche Unabhängigkeit ist. Er ist eines der wichtigsten Mittel zum Schutz der Rechtsprechung vor der Einwirkung von außen, insbesondere durch Organe der vollziehenden Gewalt Die „Befreiung“ des Richters von der Bindung an das Gesetz würde also zum Verlust einer der Hauptgarantien für die richterliche Unabhängigkeit führen. Auf diesen Umstand wies bereits F. Engels hin, als er sich mit dem „freien Ermessen“ des Richters auseinandersetzte.17 „Richterrecht“ und Rechtsentwicklung Unter den Argumenten der Anhänger der Konzeption vom „Richterrechf“ nimmt die These, daß sich das Rechtssystem eines Landes ohne die aktive, rechtsschöpferische Rolle des Richters im Zustand der Stagnation befände, einen wichtigen Platz ein. Es ist unbestritten, daß die Gerichtspraxis im Rechtsleben eine große Rolle spielt. In den Ländern Kontinen-tal-Europas hatte und hat sie beachtlichen Einfluß auf die Rechtsentwicklung wenn auch nicht in so starkem Maße und nicht in den Farmen wie in den Ländern des anglo-amerikanischen Rechts.18 Auch in der Entwicklung des sozialistischen Rechts nimmt die Gerichtspraxis einen bedeutenden Platz ein.16 Dabei verstehen wir natürlich den Begriff „Gerichtspraxis“ im traditionellen Sinne als an das Gesetz gebundene Rechtsanwendung durch das Gericht Betrug unter Betrügern Auf dem Feld der Salontäter in der BRD breitet sich eine neue Betrugsbranche rasch aus. Sie baut auf die Erwartung mancher Leute, das große Geld machen zu können, wenn sie bei den Spekulationen an der Börse um schwankende Rohstoffpreise mitpokern. Anfang November 1979 beschäftigte sich das BRD-Land-gericht Darmstadt mit einem Betrugsfall dieser Art, über den die BRD-Wochenzeitung „Vorwärts“ in ihrer Ausgabe vom 15. Dezember 1979 berichtete: Angeklagt war ein Mann, der sich in Offenbach ein sog. Vermittlerbüro zugelegt hatte. Dieses Büro sah seine Aufgabe darin, in groß aufgemachten Werbeprospekten vorwiegend ausländische „Mutterfirmen” vorzustellen, die als seriöse und erfahrene Unternehmen in der Lage seien, mit Kapitalanlagen aus privater Hand aus dem Auf und Ab an der Rohstoffbörse Höchstgewinne abschöpfen zu können. „Freie Mitarbeiter“ aus der Unterwelt, sog. Anlageberater, sorgten dafür, daß die Prospekte köderten. Interessenten fanden sich meist in jenen Kreisen, die selbst nicht in der Lage waren, den legalen Kapitalmarkt mit weißer Weste zu betreten. Steuerhinterziehungen beträchtlichen Ausmaßes ließen es ihnen geboten erscheinen, möglichst aus der Anonymität heraus zum „big business“ zu kommen. Oder weil ihre Pfründe aus anderen verdunklungswerten Quellen stammten, scheuten sie das normale Kapitaiverwertungsge-schäft. Deshalb war in der Regel nicht mit Klamauk zu rechnen, wenn die Rechnung für diese Leute nicht aufging. Und die konnte von vornherein nicht aufgehen, weil die Vermittleroder Mutterfirmen buchstäblich nur auf dem Papier existierten. In Wahrheit wanderten die Kapitaleinlagen auf Nimmerwiedersehen in dunkle Kanäle. Wenn Vertröstungen nichts halfen und die Machenschaften dennoch Komplikationen auszulösen drohten, brachen die „Berater“ oder „Vermittler“ nach kurzer und nur für sie ertragreicher Zeit die Zelte ab, meldeten Konkurs an und tauchten im Ausland unter. Wenig später ging dann das Spiel von vorne los, mit neuen Firmennamen, unter neuen „Besitzver- hältnissen“. Und die um ihr Geld Gebrachten hatten meist Grund, Gras über die Geschichte wachsen zu lassen - betrogene Betrüger also. Rund 500 Gaunerfirmen und Vermittlerbüros dieser Art gibt es gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland. Die Zahl der „Angezockten“ - so nennt man in der einschlägigen Branchensprache die hinter’s Licht Geführten wird im „Vorwärts“ mit etwa 30 000 angegeben. Sie sollen bislang schon um mehr als eine Milliarde Mark erleichtert worden sein. Dem Angeklagten in Darmstadt konnten allein Betrugsvergehen in 89 Fällen nachgewiesen werden. Zwischen 1,5 und 3 Millionen Mark wurde die Betrugssumme beziffert. Und die Frage, was mit dem ganzen Geld geschehen sei, blieb aus naheliegenden Gründen unbeantwortet. Ein Jahr auf Bewährung, ein paar Monate Untersuchungshaft oder häufig Einstellung des Verfahrens wegen Mangels an Beweisen das waren bisher in solchen Fällen die gän- gigen gerichtlichen Sanktionen. In Darmstadt endete das Verfahren nach knapp dreistündiger Verhandlung mit dem Richterspruch: 5 Jahre Freiheitsstrafe. Man wollte, so ist im „Vorwärts" zu lesen, einen Präzedenzfall schaffen, um den ganzen Sumpf austrocknen zu können. Als ob man die Moral der Kapitalgesellschaft dadurch aus der Welt zu schaffen vermag, daß man einen Wolf zeitweilig hinter Gitter steckt. Draußen, in der „freien Natur”, der Ordnung dortzulande, jagen Tausende von Wolfsrudeln an Bank und Börse weiter gierig nach Beute, erbarmungslos auch gegenüber den Artgesellen. Am Rande nur: Gewinne aus den Spekulationen gelten in der BRD nach der derzeitigen Rechtslage als einkommenssteuerfrei obrigkeitliche Förderung der Betrugsbranche also. Ha. Lei.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 31 (NJ DDR 1980, S. 31) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 31 (NJ DDR 1980, S. 31)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der Führungs- und Leitungstätigkeit weitgehend auszuschließen. ,. Das Auftreten von sozial negativen Erscheinungen in den aren naund Entvv icklungsbed inqi in qsn. Der hohe Stellenwert von in den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und Bedingungen durchzuse tzen ist. Für die Schaffung einer breiten gesellschaftlichen Front zur Zurück-drängung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen sowie deren Ursachen und Bedingungen Seite - Übersicht zur Aktivität imperialistischer Geheimdienste Seite - Straftaten gegen die Volkswirt- schaftliche Entwicklung der Seite - Zu feindlichen Angriffen auf die innere Lage in der Deutschen Demokratischen Republik notwendig. Die Zusammenarbeit mit diesen hat gleichzeitig nach der Richtlinie für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Durchführungsbestimmungen zum Verteidigungsgesetz und zum Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben; die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Rechts; Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen jugendliche Straftäter unter besonderer Berücksichtigung spezifischer Probleme bei Ougendlichen zwischen und Oahren; Anforderungen zur weiteren Erhöhung- der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Vernehmungeft. Die Fähigkeiten und Fertigkeiten des Einzuarbeitenden zur anforderungsgerechten Dokumentierung von Vernehmungsergebnissen sowie von Ergebnissen anderer Untersuchungshandlungen werden weiter entwickelt.

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