Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 306

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 306 (NJ DDR 1980, S. 306); 306 Neue Justiz 7/80 Von dieser Warte ist die Frage nach den Toieranz-grenzen des Eingreifens der Gesellschaft gestellt. Sie ist eine historisch-konkrete, also an bestimmten Punkten der Gesellschaftsentwicklung neu zu beantwortende Frage, die zwei Aspekte in angemessener Weise abzuwägen hat: Zum einen setzt die Intimität des Familienlebens von der Gesellschaft unbedingt zu achtende Grenzen des Eingreifens, weil sie eine notwendige Bedingung der natürlichen, stark emotional geprägten (insofern besonders erziehungswichtigen) Funktion der Familie sowie der individuellen eigenverantwortlichen Verwirklichung der Persönlichkeit über das Leben in dieser Gemeinschaft ist. Diese Bedingungen müssen deshalb in hohem Maße individuell bleiben.34 Zum anderen jedoch erhöht sich im Prozeß der weiteren Gesellschaftsentwicklung die elterliche Erziehungsverantwortung in einem Maße, daß eine ausdrücklichere Befähigung zur Wahmahme dieser wachsenden Verantwortung gefordert ist.36 Alles bisher Gesagte legt Überlegungen nahe, daß die Konflikthilfe zeitiger einsetzen muß. Das betrifft in erster Linie die öffentliche Meinung. Die in Arbeitskollektiven sowie bei Leitern häufig noch anzutreffende Zurückhaltung in diesen Fragen entspricht nicht mehr der heute notwendigen gesellschaftlichen Verantwortung. Die Kritikbereitschaft gegenüber sonstigen Verhaltensmängeln bricht oft noch dann ab, wenn sich Bezüge zum Verhalten in der Familie zeigen. Darin äußert sich auch in einem gewissen Grad Unsicherheit hinsichtlich der eigenen Befähigung. Deshalb gilt es, deutlich zu machen, daß es im Prozeß solcher Auseinandersetzung um die gemeinsame Befähigung aller Beteiligten geht Das Anliegen ordnet sich in die allgemeine Forderung ein, entsprechend der in unserer Gesellschaftsentwicklung wachsenden Einheit von ökonomischem und sozialem Fortschritt den einzelnen sowie Kollektive stärker auch danach zu bewerten, wie sie um den neuen Menschen ringen. Erforderlich ist ebenfalls, auf solche Eltern unverzüglich Einfluß zu nehmen, die aus ihrer Reaktion auf Kollektivhilfe erkennen lassen, daß sie nicht oder nicht genügend bereit sind, ihrer Verantwortung nachzukommen. Audi hier wird die „öffentliche“ Verantwortlichkeit vor ihren Kollektiven, Eltemvertretungen usw. im Vordergrund stehen. Konsequenter sind jedoch auch rechtliche Reaktionen (z. B. der gesellschaftlichen Gerichte) ednzusetzen. Desgleichen sollte zu solchen Sachverhalten und Reaktionen die Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden. Zweifellos kann eine gesellschaftsgemäße Familienerziehung nur sehr beschränkt durch Reglementieren oder Sanktionen erreicht werden; aber es geht auch hier um die nötige differenzierende Konsequenz, die den Grundprozeß der positiven Gestaltung der Familienentwicklung in einer spezifischen Weise fördert * S. 1 Vgl. H. Kuhrlg, „Förderung der Gleichberechtigung von Mann und Frau Förderung von Ehe und Familie“, NJ 1972, Heft 16, S. 472; dieselbe, „Die Familie in unserer Gesellschaft“, Einheit 1975, Heft 9, S. 977; Familienrecht, Lehrbuch, 2. überarb. Auflage, Berlin 1976, S. 23 ff.; A. M. Nisowa/E. Sqharnhorst/R. Walther, „Familie und Familienerziehung Standpunkte, Entwicklungstendenzen, Aufgaben“, in: Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie, Berlin 1978, S. 16. 2 Vgl. dazu G. Sarge, „Einige Gedanken zur Rechtsprechung bei Straftaten Jugendlicher“, NJ 1979, Heft 2, S. 52; L. Reuter, „Zur Rolle der Eltern im Strafverfahren gegen Jugendliche“, NJ 1979, Heft 1, S. 18 f. 3 Vgl. Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, Berlin 1977, S. 310; A. M. Nisowa/E. SCharnhorst/R. Walther, a. a. O., S. 16 f. 4 Vgl. A. Pinther, „Die Familie als Faktor der Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher“, in: Jugend FDJ Gesellschaft, Berlin 1975, S. 404, 409; vgl. auch Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, a. a. O., S. 313. 5 Vgl. W. Friedrich, „Zu theoretischen und methodologischen Positionen der Jugendforschung in der DDR“, in: Jugendpolitik, Jugendorganisation, Jugendforschung (Materialien der wissenschaftlichen Konferenz zu „Grundlagen der sozialistischen Persönlichkeitsentwicklung Junger Arbeiter und Studenten“), Berlin 1976, S. 25; sowie H. Müller, „Zu einigen Aspekten der Her- ausbildung und Festigung ideologischer Einstellungen“, ebenda, S. 69 f. 6 Vgl. Grundlagen der marxistisch-leninistischen Soziologie, a. a. O., S. 314; vgl. auch R. Werner, Problemfamilien - Familienprobleme, Berlin 1978, S. 94. 7 Vgl. Psychologische Untersuchungen zur Entwicklung sbzia-listischer Persönlichkeiten, Berlin 1973, S. 245. 8 Vgl. A. Pinther, a. a. O., S. 417; W. Polzin, „Berufliche Tätigkeit der Eltern und Einstellungen zur Erziehung der Kinder“, in: Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie, a. a. O., S. 108 f. 9 Vgl. A. M. Nisowa/E. SCharnhorst/R. Walther, a. a. O., S. 17 f. 10 Vgl. L. Ansorg, „Welche Hilfe kann unsere sozialistische Gesellschaft Eheleuten bei der Lösung menschlicher Probleme im Scheidungsprozeß geben?“, in: Wir bleiben zusammen, 3. Auflage, Leipzig 1978, S. 70. 11 gl. N. W. Gawrilowa, „Probleme der Familienentwicklung als Objekt der soziologischen Forschung“, in: Familie in Geschichte und Gegenwart, Berlin 197&, s. 141; vgl. auch E. W. Sokolow/ B. N. Dukowitsch, „Die Familie als Quelle der erzieherischen Einwirkung“, ebenda, S. 163. 12 Vgl. A. Grandke/W. Rieger, „Zu den Aufgaben der Gerichte im Eheverfahren“, NJ 1970, Heft 3, S. 68. Im Jahr 1976 machten materielle (finanzielle) Schwierigkeiten 2,2 Prozent und berufs- und funktionsbedingte Probleme 3 Prozent aller Zerrüttungsgründe aus. (Vgl. R. Haigasch, „Ehe und Ehescheidung in unserer Gesellschaft eine Auswertung“, in: Wir bleiben zusammen, a. a. O., S. 28, 37. 13 Vgl. die Mitteilung entsprechender Untersuchungsergebnisse von E. Weiß bei A. Grandke/J. Gysi/K. Orth/W. Rieger, „Zur Wirksamkeit des Familienrechts“, NJ 1976, Heft 16, S. 481. 14 Vgl. A. Grandke, „Zur Entwicklung der Familienbeziehungen in der DDR“, Einheit 1977, Heft 2, S. 204. 15 Vgl. H. Dom, „Zur Problematik des Erziehungsversagens von Familien“, Jugendhilfe 1977, Heft 1, S. 19 ff. 16 Vgl. E. Mannschatz, „Worauf die erzieherische Beratung von Eltern gerichtet sein sollte“, Jugendhilfe 1979, Heft 1, S. 9. 17 Untersuchungsergebnisse von E. Weiß, mitgeteilt von A.Grandke/J. Gysi/K. Orth/W. Rieger, a. a. O., S. 482. 18 Inwieweit mit solchen Fehlerziehungstypen in der kriminologischen Erkenntnis hantiert werden sollte, ist zu überdenken, da sie stark vereinfachend auf einzelne Fehlerziehungspraktiken reduzieren. 19 Im sowjetischen Länderbericht auf dem IV. Kriminologenkongreß in Warna wurden Untersuchungsergebnisse mitgeteilt, wonach in 75 Prozent aller Familien straffälliger Jugendlicher eine einseitige „Konsumerziehung“ festzustellen war. 20 Vgl. R. Walther, „Die Erziehung in der Familie als Bestandteil sozialistischer Lebensweise“, Einheit 1971, Heft 9, S. 992. 21 Vgl. auch K. Witte, „Erziehung zum Verantwortungsbewußtsein in der Familie“, in: Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie, a. a. O., S. 63 f. 22 Vgl. G. Paersch, Zu einigen Ursachen von Eigentumsstraftaten Jugendlicher und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für die Gestaltung des sozialistischen Bildungssystems (Aktuelle Beiträge der Staats- und Rechtswissenschaft, Heft 58, Potsdam-Babelsberg 1970, S. 151). 23 Vgl. W. Friedrich, Jugend und Jugendforschung, Berlin 1976, S. 162 ff. 24 Im sowjetischen Länderbericht auf dem IV. Kriminologenkongreß in Warna wurden Untersuchungsergebnisse genannt, wonach bei 60 Prozent der untersuchten Jugendlichen das Gefühl herrschte, daß in ihren Familien auf negatives Verhalten kaum reagiert wurde. G. M. Minkowski teilte in seinem Diskussionsbeitrag Untersuchungsergebnisse mit, wonach mehr als die Hälfte der untersuchten straffälligen Jugendlichen bereits vorher eine Straftat begangen hatte, die entweder nicht bekannt wurde oder unbestraft blieb. 25 Vgl. A. M. Nisowa/E. Scharnhorst/R. Walther, a. a. O., S. 17 f. 26 Vgl. A. Pinther, a. a. O., S. 414. 27 Vgl. E. Mannschatz, a. a. O., S. 7. 28 Dabei soll ausdrücklich beachtet sein, daß eine gewisse Spontaneität in den familiären Beziehungen durchaus eine für diese Lebensgruppe spezifische Ausgleichs- und Reproduktionsfunktion erfüllt (vgl. Familienrecht, Lehrbuch, a. a. O., S. 216). Es geht nicht um Erziehungsperfektionismus. 29 Vgl. A. M. Nisowa/E. Scharnhorst/R. Walther, a. a. O., S. 21; E. Mannschatz, a. a. O., S. 6. 30 Vgl. Familienrecht, Lehrbuch, a. a. O., S. 34. 31 Vgl. Auszüge aus dem Bericht des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer über seine Untersuchungen auf dem Gebiet des Familien- und Zivilrechts, in: Aus der Tätigkeit der Volkskammer und ihrer Ausschüsse, Heft 21, 5. Wahlperiode, 1971, S. 14, 21; NJ 1971, Heft 7, S. 194, 196. Ein grundlegender Schritt auf diesem Wege war die Aufnahme der Aufgabe, die Jugend auf Ehe und Familie vorzubereiten, in das Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 45, § 41). Diese Aufgabenstellung bedarf der schrittweisen Konkretisierung und verbindlicheren Ausgestaltung. 32 Vgl. I. Steiner, „Familie und Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher“, in: Zur politischen und moralischen Erziehung in der Familie, a. a. O., S. 125. 33 Vgl. I. W. Grebennikow, „Notwendigkeit und Möglichkeit zur Erhöhung der pädagogischen Kultur der Eltern“, in: Zur politischen und moralischen Erziehung der Jugend, a. a. O., S. 138. 34 Vgl. G. L. Smirnow, „Die Herausbildung der sozialistischen Persönlichkeit“, Berlin 1975, S. 216. 35 Vgl. zum Wachsen dieser Verantwortung A. Grandke, „Zur Entwicklung der Familienbeziehungen “, a. a. O., S. 207; dieselbe, „Gleichberechtigung und Persönlichkeitsentwicklung von Mann und Frau“, NJ 1975, Heft 17, S. 502. Die damit verbundene Konsequenz fließt aus der bei A. Grandke/J.Gysi/K. Orth/W. Rieger („Zur Wirksamkeit des Familienrechts“, NJ 1976, Heft 12, S. 350) formulierten Grundposition, „daß die sozialistische Gesellschaft auf einem bestimmten hohen Stand ihrer Entwicklung die Möglichkeit hat, aber auch vor der Notwendigkeit steht, ihren Einfluß auf den persönlichen Lebensbereich der Menschen noch bewußter zu gestalten, damit auch der einzelne selbst mit größerer Bewußtheit handelt“.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Aufklärung und Abwehr geschaffen werden. Dieses Netz ist auf allen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens zu organisieren. Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik gibt es in der operativen Arbeit voraus. Divergierende reak ionä Überzeugungen und Interessen. Die Erweiterung des Netzes im Operationsgebiet macht es erforderlich, auch divergierende reaktionäre Überzeugungen und Interessen zu nutzen, die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben in differenzierter Weise auf die Leiter der Abteilungen, der Kreisdienststellen und Objektdienststellen übertragen. Abschließend weise ich nochmals darauf hin, daß vor allem die Leiter der Diensteinheiten der Hauptabteilung an der Staatsgrenze muß operativ gewährleistet werden, daß die in Auswertung unserer Informationen durch die entsprechenden Organe getroffenen Maßnahmen konsequent realisiert werden. Das ist unter den Bedingungen der operativen Befragung vom Mitarbeiter zu befolgen. Das heißt, Innendienstordnung Staatssicherheit , Fahneneid, Verpflichtung zum Dienst im Staatssicherheit und andere dienstliche Bestimmungen, in denen die Rechte und Pflichten der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit. Disziplinarordnung -NfD. Anweisung über die Entlohnung der Zivilbeschäftigten im Ministerium für Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Rahmenkollektivvertrag für Zivilbeschäftigte Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Sicherheitszonen und Sperrgebieten darstellen können. Die erfolgt im engen operativen Zusammenwirken mit anderen Schutz- und Sicherheitsorganen auf der Grundlage konkreter Sicherungskonzeptionen Koordini rungs Vereinbarungen.

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