Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 305

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 305 (NJ DDR 1980, S. 305); Neue Justiz 7/80 Bei anderen gelesen 305 Der Jugendliche unserer Gesellschaft ist eine sich ihrer sozialen Sicherheit, Förderung und Rechte in hohem Maße bewußte Persönlichkeit, die in Leistung und Verhalten hohe Verantwortung wahrzunehmen in der Lage ist das beweist die überwiegende Mehrheit unserer jungen Generation täglich. Entsprechendes Verhalten gilt es in dieser Konsequenz abzufordem. Berechtigt wird in Frage gestellt, ob der von der herkömmlichen Jugendpsychologie pronon-ciert gezeichnete unreife junge Mensch die Jugend in der sozialistischen Gesellschaft heute charakteristisch erfaßt23 An die Beantwortung sind erziehungskonzeptionelle Konsequenzen gebunden. Erziehung zu bewußter Disziplin schließt auch eine konsequentere Verantwortlichkeit im Falle individualistischer Nichtwahmahme persönlicher Verantwortung ein. Das zielt nicht auf die Verschärfung von Sanktionen, sondern auf die Unabdingbarkeit, Unverzüglichkeit und angemessene Konsequenz der Reaktion. Das gilt elementar für die Familienerziehung wie für die Reaktion auf kriminelles Verhalten.24 So wird noch nicht immer auf erst-bzw. sogar auf zweitmalige Straffälligkeit genügend wirksam in dem Sinne reagiert, daß die Reaktion sofort erfolgt, ihre Konsequenz der Tatschwere genügend entspricht und der Tatbezug dieser Reaktion für den Jugendlichen und die Eltern ausreichend sichtbar wird. Überlegungen zur weiteren Ausprägung der Erziehungsbewußtheit der Eltern Eine wesentliche Erziehungsbedingung ist die Bewußtheit der Eltern im Hinblick auf das Ziel, die Inhalte, den Stil und die Methoden der Erziehung.® Diese Erziehungsbewußtheit ist spürbar gewachsen. Sie liegt heute auf einem deutlich höheren Niveau als bei der vorhergehenden Eltemgeneration.26 Das äußert sich im Alltag nicht zuletzt in der zunehmenden Bereitschaft vieler Eltern, in gesellschaftlichen Gremien der BUdungs- und Erziehungseinrichtungen mitzuwirken, sowie in ihrem wachsenden Interesse an pädagogischer Bildung. Die in der familiären Lebensweise vereinigten wesentlichen Bedingungen für eine positive Entwicklung der Kinder müssen von den Eltern bewußt, in erzieherischer Absicht zur Wirkung gebracht werden.27 Zuneigung und Achtung in den Familienbeziehungen sind wohl notwendige, aber keine hinreichenden Voraussetzungen ordentlicher Kindererziehung, ebenso, wie sich positive ideologische Haltungen und gesellschaftliche Aktivität der Eltern spontan nicht genügend erzieherisch umsetzen. Unterschiede im Erziehungsergebnis sind vielfach dadurch bedingt, daß das Bewußtsein der elterlichen Erziehungsverantwortung und die Befähigung zu ihrer sachkundigen Wahmahme in einem zu hohen Grad der Spontaneität28, der Intuition bzw. den eigenen, von der vorhergehenden Generation übernommenen, oft fehlerhaften oder zumindest den neuen Möglichkeiten und Anforderungen nicht mehr genügend entsprechenden Erfahrungen unterworfen sind; daher wächst das Bedürfnis nach pädagogischer Beratung ein Ausdruck wachsenden Verantwortungsbewußtseins.29 Bei der weiteren Vervollkommnung der gesamtgesellschaftlichen Praxis familienpädagogischer Befähigung ist auch zu beachten, daß „gemessen an den gesellschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des einzelnen mangelhafte Mitwirkung der Familie oder gar ihre negative Einflußnahme von größerem Nachteil (ist), als das bislang der Fall war“.30 Die praktische Lösung dieses Problems ist in ihrem Grundzug bereits seit längerem skizziert: Einordnung einer weitsichtigen, umfassenderen, einheitlich und verbindlich gestalteten Vorbereitung junger Menschen auf Ehe und Familie in den gesellschaftlichen Gesamterziehungsprozeß der jungen Generation.31 Das Anliegen bedarf m. E. ähnlicher Impulse, wie sie Mitte der 70er Jahre die Rechtserziehung erhalten hat. über die Strafjustiz in den USA Der „Sowjetskaja justizija* 1980, Heft 7, S.3Öf. entnahmen wir .nachstehende Fakten: Die gesetzgebenden Organe und Exekutivorgane der USA haben bis zur Gegenwart mehr als 30 Millionen Gesetze, insbesondere verwaltungs-rechtiiche Normative, sowie etwa 18 Millionen Vorschriften mit normativer Bedeutung erlassen. Das Verständnis wird durch die Gliederung In zwei Rechtssysteme Recht der einzelnen Staaten und Bundesrecht erschwert. Als Straftat gilt Jede Handlung, die durch Rechtsnorm, Anordnung, Regel oder Instruktion einer beliebigen Einrichtung verboten wurde und mit Strafandrohung versehen ist. Der Strafprozeß wird Überwiegend durch administrative Vorschriften und Normen des allgemeinen Rechts geregelt. Die Zählebigkelt des allgemeinen (ungeschriebenenI) Rechts wird Im Strafprozeß u. a. durch solche undefinierbaren Formulierungen wie vernünftige Grundlagen“, ohne unnötige Verzögerung*, so schnell wie praktisch möglich“, in den Grenzen einer vernünftigen Frist“ usw. deutlich. In der Gesetzgebung der USA gibt es keine Bestimmung der Grundlagen strafrechtlicher Verantwortlichkeit. Auch wenn eine Handlung nicht durch Rechtsnorm verboten ist, kann strafrechtliche Verantwortlichkeit dann begründet werden, wenn das Gericht die Auffassung vertritt, daß diese Handlung verurteilt oder bestraft zu werden verdient". Grundlage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist In den USA nicht die schuldhaft begangene Rechtsverletzung, sondern der eiastischere Begriff des sozialen Schadens“, der den Gerichten eine Auslegung im Interesse der herrschenden Klassen ermöglicht Der amerikanische Strafprozeß fordert keine tatsächliche Feststellung der Wahrheit. Wenn der Angeklagte seine Schuld gesteht, entfällt für das Gericht jede Notwendigkeit für die Beweisführung. Die Überbetonung der beweisrecht!ichen Bedeutung des Geständnises führt objektiv zu massenhafter Willkür und Gesetzlosigkeit bei Polizei und Untersu-chungsorganen. Die Gesetz über die Kontrolle der Kriminalität und die Sicherheit auf den Straßen (1968) gibt der Polizei sogar umfangreiche Vollmachten zur Erlangung van Schuldbekenntnissen. Die Weigerung eines Beschuldigten, sich selbst zu belasten, wird vielfach als Bestätigung seiner Schuld gewertet. Der Ankläger hat dem Gericht nur die betastenden Beweise vorzulegen, die Entlastung obliegt allein dem Beschuldigten. Für die helfende Tätigkeit eines Rechtsanwalts muß der USA-Bürger ca. 200 Dollar Je Arbeitsstunde zahlen. Hauptstrafen sind: Geldstrafe bis zu 60 000 Dollar, bedingte Verurteilung, Gefängnisstrafe und Todesstrafe. Zu den Zusatzstrafen zählen: Berufs- oder Tätigkeitsverbot, Vermögenseinzug, Arrest, Zwangsverkauf des Eigentums des Angeklagten, Entzug oder Begrenzung des Wahlrechts, Schadenersatzleistung, zwangsweise Sterilisation, Einweisung in Anstalten (unbefristet). Insbesondere ist die Erziehungsverantwortung der Eltern deutlich höher ins gesellschaftliche Bewußtsein zu rücken. In der öffentlichen Meinung wie im Einzelfall muß nachdrücklicher Auffassungen entgegengewirkt werden, die elterliche Verantwortung nur als sekundär gegenüber der öffentlichen Erziehung zu betrachten (und von dieser Position aus Ursachen der Fehlentwicklung von Kindern primär außerhalb der Familie zu suchen). Entscheidend jedoch ist eine frühzeitige Erziehung zu bewußter und befähigter Wahrnahme der Eltemverantwortung, tun zu erreichen, daß jeder junge Mensch eine Erziehung in seiner Familie erlebt, die als Muster eigener Erziehungspraxis dienen kann. Untersuchungen ergaben, daß die Erziehung in bezug auf die Verantwortung für eine Familie und die Vorbereitung auf die Kindererziehung hauptsächlich durch die Herkunftsfamilie selbst erfolgt, hingegen der Einfluß der Schule hier nur relativ gering ist.32 In der sowjetischen Literatur wird darauf aufmerksam gemacht, die „pädagogische Kultur“ der Familie zu erhöhen. Sie umfaßt neben elementaren pädagogischen Kenntnissen auch die Entwicklung pädagogischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie spezifischer Persönlichkeitseigenschaften.33 Gezielte gesellschaftliche Einwirkungen auf die Familienerziehung setzen heute noch weitgehend erst im Konfliktfall an. Das ergibt sich aus den von der Intimität des Familienlebens gesetzten Grenzen. Deformierungen wirken so meist längere Zeit, bevor sie sich außerhalb der Familie in Konflikten äußern und die Gesellschaft von sich aus helfend eingreift. Korrekturen sind dann bereits schwierig.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 305 (NJ DDR 1980, S. 305) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 305 (NJ DDR 1980, S. 305)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der und auch Phasen der Intensivierung feindlicher Angriffe letztlich ihre Reflexion im Verhalten der Verhafteten unter den Bedingungen des Untersuche nqshaftvollzuqes fortzusetzen. Die Aktivitäten der Verhafteten gegen den Untersuchungshaftvollzug reflektieren daher nicht nur die Hauptrichtungen der feindlichen Angriffe gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, bei denen weitere Störungen der Ordnung und Sicherheit, die bis zu Terror- und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten eskalieren können, nicht auszuschließen sind, konzentriert sind; der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu sichern. Sie greift tief in die Rechte der Verhafteten ein ünd hat Auswirkungen auf die betroffenen Familien und andere Personen.

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