Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 3 (NJ DDR 1980, S. 3); Neue Justiz 1/80 3 Dazu übt das Kombinat in Verbindung mit der Leitung seines Reproduktionsprozesses staatliche Funktionen der Wirtschaftsleitung aus und verwirklicht sie unmittelbar im gesamtstaatlichen Interesse. Gleichzeitig wird aber hinsichtlich der Stellung der Kombinatsbetriebe den Realitäten Rechnung getragen. Im Rahmen ihrer selbständig zu erfüllenden Aufgaben sichern sie eigenverantwortlich die Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag und werden Partner von Kooperationsbeziehungen. Diese Regelung ist nicht widersprüchlich, sondern spiegelt den gegenwärtigen Stand des Vergesellschaftungsprozesses exakt wider. Verantwortung des Generaldirektors Die Verantwortung des Generaldirektors hat eine Erweiterung und Präzisierung erfahren. Besonders deutlich wird das durch die Festlegung zum Ausdruck gebracht, daß der Generaldirektor gegenüber der Partei der Arbeiterklasse und der Regierung der DDR die volle persönliche Verantwortung für die Entwicklung des Kombinats, für die Verwirklichung der in den Beschlüssen des Zentralkomitees der SED und in den staatlichen Plänen sowie in Rechtsvorschriften festgelegten Aufgaben des Kombinats trägt. Er untersteht direkt dem Minister, wird von ihm berufen und abberufen, ist ihm persönlich für die Erfüllung der Aufgaben des Kombinats verantwortlich und ihm gegenüber rechenschaftspflichtig. Der Generaldirektor erhält Weisungen nur vom Minister. Aus dieser Regelung werden der Übergang vom bisher überwiegend dreistufigen Leitungssystem (dadurch bedingt, daß eine größere Anzahl von Kombinaten den WB unterstellt war) zum zweistufigen Leitungssystem und damit die Konzentration und Vereinfachung in der Leitung der Volkswirtschaft besonders deutlich. Das ganze Ausmaß wird erkennbar, wenn man in Betracht zieht, daß ab I. Januar 1980 129 direkt unterstellte Kombinate arbeiten werden, die den überragenden Anteil an der industriellen Warenproduktion haben, über ein großes Forschungspotential verfügen und den größten Teil der Werktätigen in Industrie und Bauwesen beschäftigen. Ausdrücklich ist die Verantwortung des Generaldirektors für die wichtigsten Aufgaben bei der Leitung des Kombinats, im Rahmen der Planung und Bilanzierung, für die Erfüllung der Aufgaben von Wissenschaft und Technik und auf anderen Gebieten rechtlich fixiert. Er hat eine enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten zu gewährleisten, um eine abgestimmte Entwicklung im Territorium zu erreichen. Der Generaldirektor leitet das Kombinat nach dem Prinzip der Einzelleitung bei kollektiver Beratung der Grundfragen und umfassender Mitwirkung der Werktätigen. Er wirkt dabei eng mit den Betriebsparteiorganisationen, den zuständigen Gewerkschaftsorganisationen und den anderen gesellschaftlichen Organisationen zusammen und sichert die allseitige Einbeziehung der schöpferischen Initiative der Werktätigen des Kombinats in die Leitung und Planung. Zur Sicherung einer kollektiven Beratung bezieht der Generaldirektor die Direktoren der Kombinatsbetriebe in die Vorbereitung wichtiger Entscheidungen und in die Leitung des Kombinats ein. Im Statut sind Zusammensetzung und Aufgaben kollektiver Beratungsorgane festzulegen. Komplexe Regelung zu den Aufgaben und zur Strukturänderung Die Aufgaben des Kombinats und der Kombinatsbetriebe auf den Gebieten Planung und Bilanzierung, Wissenschaft und Technik, Grundfondswirtschaft und Rationalisierung, Materialwirtschaft, sozialistische ökonomische Integration und Außenhandel, wirtschaftliche Rechnungsführung, Finanzwirtschaft und Preise, Arbeitsorganisation und Arbeits- und Lebensbedingungen, Kaderarbeit und Bildung sowie Kooperationsbeziehungen sind unter Berücksichtigung der auf den einzelnen Gebieten geltenden Prozeßregelungen konkret auf die Kombinate und Kombinatsbetriebe bezogen gestaltet. Diese Lösung ist aus zwei Gründen bemerkenswert: Einerseits sind die unmittelbar das Kombinat und die Kombinatsbetriebe sowie die Generaldirektoren und Direktoren der Kombinatsbetriebe betreffenden wichtigsten Aufgaben auf den genannten Gebieten kurz und präzis rechtlich fixiert. Damit stellt die Verordnung eine komplexe, in sich geschlossene Regelung über Verantwortung, Stellung, Aufgaben und Leitung der Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe dar. Andererseits wurde vermieden, die Prozeßregelungen in der Verordnung zu wiederholen, was zu einer der Übersichtlichkeit schadenden Doppelung rechtlicher Regelungen geführt hätte. Die Komplexität der Regelung wird ferner darin deutlich, daß die KombinatsVO Bestimmungen über die Gründung von volkseigenen Kombinaten, Kombinatsbetrieben und volkseigenen Betrieben sowie über andere Veränderungen der Organisationsstruktur, über den Inhalt der Gründungsanweisung, über die Beendigung der Rechtsfähigkeit sowie über die Änderung der Unterstellung, des Namens und des Sitzes enthält. Da die weitere Entwicklung Entscheidungen über die Neugründung und Zusammenlegung und über andere strukturelle Veränderungen notwendig macht, die mit der Verantwortung, der Stellung, den Aufgaben und der Leitung der Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe in unmittelbarem Zusammenhang stehen, wurde auf diese Weise tatsächlich Zusammengehörendes auch rechtlich in einer Verordnung erfaßt.5 Kombinat und Kombinatsbetrieb als juristische Personen Sowohl das Kombinat als auch der Kombinatsbetrieb ist juristische Person. Sie begründen im eigenen Namen Verbindlichkeiten und haften für deren Erfüllung. Mit der jetzt den Kombinaten und Kombinatsbetrieben ausdrücklich zuerkannten Stellung als juristische Person wird eine klare, den Erfordernissen der Wirtschaftspraxis dienende Aussage getroffen. Auch auf der Grundlage der VEB-VO aus dem Jahre 1973 waren die Kombinate und Kombinatsbetriebe selbständig und traten im eigenen Namen im Rechtsverkehr auf. Ursache für die damalige Vermeidung des Begriffs „juristische Person“ waren in erster Linie Unklarheiten bei seiner Verwendung, die im Zusammenhang mit rechtstheoretischen Untersuchungen noch nicht ausgeräumt waren. Diese Unterlassung hat die Wirtschaftspraxis mitunter verwirrt und wurde als Mangel empfunden. Besonders bei der Abwicklung internationaler Wirtschaftsbeziehungen erwies sich als Nachteil, daß die Stellung der Kombinate und Kombinatsbetriebe nicht eindeutig mit dem Begriff der juristischen Person beschrieben wurde. Des weiteren wird mit der jetzigen Fassung der §§ 3 Abs. 4, 6 Abs. 2 KombinatsVO eine Übereinstimmung mit § II Abs. 1 ZGB hergestellt, wonach die Aperkennung der Betriebe als juristische Personen in den für ihre Tätigkeit geltenden Rechtsvorschriften bestimmt werden. Zum Geltungsbereich der KombinatsVO Die KombinatsVO gilt für die einem Ministerium direkt unterstellten Kombinate und deren Kombinatsbetriebe in der Industrie und im Bauwesen, für andere, nicht direkt unterstellte Kombinate und Kombinatsbetriebe in Industrie und Bauwesen sowie in anderen Bereichen der Volkswirtschaft,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 3 (NJ DDR 1980, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 3 (NJ DDR 1980, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen sowie der Täterpersönlichkeit als Voraussetzung dafür, daß jeder Schuldige konsequent und differenziert strafrechtlich zur Voran twortvmg gezogen werden kann, aber kein Unschuldiger verfolgt wird, die weitere Vervollkommnung der Zusammenarbeit der tschekistischen Bruderorgane im Kampf gegen den Feind und bei der Aufklärung und Bekämpfung der Kriminalität insgesaunt, die zielstrebige Unterstützung der politisch-operativen Arbeit anderer Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die Gesamtzahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegenüber dem Jahre gestiegen ist ergibt sich bezüglich des Anteils von Verfahren, die auf der Basis von Arbeitsergebnissen des ElfS eingeleitet wurden, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird.

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