Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 299

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 299 (NJ DDR 1980, S. 299); Neue Justiz 7/80 299 tion der gesellschaftlichen Arbeit auf demokratisch-zentralistische Weise bedarf der rechtlichen Form, denn diese bringt Stabilität und Kontinuität in das gesellschaftliche Beziehungsgefüge. Die Verwirklichung des demokratischen Zentralismus hat also die genaue Einhaltung der in Rechtsvorschriften ausgestalteten Verhaltensanforderungen zur Voraussetzung. Andererseits ist die sozialistische Gesetzlichkeit nur dann Realität, nur dann wirksam, wenn die gesamte Tätigkeit zur Organisation der gesellschaftlichen Arbeit auf dem Prinzip des demokratischen Zentralismus beruht. Die Anforderungen an die Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit ergeben sich aus dem Wesen des sozialistischen Rechts, daraus, daß es den auf objektiven Gesetzen beruhenden Willen der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten zur Gestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse widerspiegelt. Gesetze und andere Rechtsvorschriften sind wichtige Mittel zur Verwirklichung der politischen Aufgaben beim sozialistischen Aufbau. Deshalb forderte Lenin, „die Gesetze und Anordnungen der Sowjetmacht gewissenhaft zu befolgen und darauf zu achten, daß sie von allen eingehalten werden“ ,16 Die wirksame Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch alle stellt auch hohe Anforderungen an die Leitungstätigkeit zur Gestaltung der Arbeitsbeziehungen. Jeder Leiter eines Arbeitskollektivs trägt große Verantwortung für die Anwendung arbeitsrechtlicher Regelungen. Strikte Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch den Leiter heißt vor allem, daß er sich in seinen Entscheidungen auf die normativen Grundlagen des Arbeitsrechts stützt. Auf die Pflicht des Leiters zur strikten Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit wurde in grundlegenden Dokumenten der SED nachdrücklich hingewiesen. So heißt es z. B. im Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag der SED: „Von allen Staats- und Wirtschaftsfunktionären muß gefordert werden, daß sie vorbehaltlos die Gesetzlichkeit achten und die Gewährleistung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zum festen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit machen.“17 In den Entscheidungen, mit denen der staatliche Leiter in Übereinstimmung mit der Betriebsgewerkschaftsorganisation und ihren Organen das Arbeitsrecht anwendet, kommt ebenso wie in den arbeitsrechtlichen Normen selbst der staatliche Wille zum Ausdruck. Die Rechtsanwendung ist eine mit der Rechtsnorm verknüpfte, von ihr ausgehende und weitgehend durch sie bestimmte spezifische Art politisch-staatlicher Machtverwirklichung der Arbeiterklasse und ihrer Verbündeten. Im Ergebnis der Rechtsanwendung werden Akte betriebliche Ordnungen, Weisungen, Verfügungen, Anordnungen erlassen, die diesen Machtcharakter zum Ausdruck bringen, ihn gestalten, durchsetzen, ausüben. Qualifizierte Rechtsanwendung hängt nicht nur vom Stand der Rechtskenntnisse, sondern vor allem von der Fähigkeit der Leiter ab, arbeitsrechtliche Bestimmungen schöpferisch anzuwenden. Schöpferische Rechtsanwendung trägt gleichzeitig zu einer zweckmäßigen und rationellen Leitungstätigkeit bei. Sie schließt ein, daß den Werktätigen die Entscheidung des Leiters in ihrer gesellschaftlichen Bedeutung und nach ihren arbeitsrechtlichen Grundlagen erläutert wird. Das fördert die notwendige ideologische Wirkung der Rechtsanwendung durch die Leiter und trägt zur Entwicklung von Schöpfertum und Initiative der Werktätigen bei. So ist auch die Rechtsanwendung durch die staatlichen Leiter und die Gewerkschaftsorgane Befähigung der Werktätigen, in ihrem Verhalten den objektiven Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung durch bewußtes Handeln zu entsprechen. Strikte Einhaltung der Gesetzlichkeit in der Rechtsanwendung bedeutet u. a., daß der Leiter die Rechtsnormen in den vorgesehenen Fällen zur Entscheidungsgrundlage nimmt, daß er seine Entscheidungen im Rahmen seiner Befugnisse trifft, daß er Fakten und Umstände, die dabei zu berücksichtigen sind, allseitig und objektiv ermittelt und daß er seine Entscheidung überzeugend begründet. Soll sich die Entscheidung als zweckmäßiges und effektives Leitungsmittel erweisen, so sind auch etwaige Verfahrensregeln (wie Formvorschriften, Fristen, Termine, Rechtsmittelbelehrungen) strikt zu beachten. Es bestehen verschiedene Bereiche rechtsanwendender Entscheidungen zur Verwirklichung arbeitsrechtlicher Vorschriften. In großem Umfang sind normative rechtsanwen-dende Entscheidungen in den Betrieben zu treffen. Dabei handelt es sich um die betrieblichen Ordnungen, die der Generaldirektor des Kombinats, der Direktor des Kombinatsbetriebes und der Direktor des volkseigenen Betriebes (gemäß §§ 5, 29, 32 KombinatsVO) zur Leitungsorganisation und Gestaltung der innerbetrieblichen Arbeitsabläufe in Kraft setzt, vor allem die Arbeitsordnung gemäß § 91 AGB. Dazu gehören auch die Vereinbarungen wie der Betriebskollektivvertrag (§§ 28 f. AGB) oder der Arbeitszeitplan des Betriebes (§ 167 AGB). Individualakte sind die vielen Entscheidungen zur Realisierung verschiedener Rechtsansprüche der Werktätigen, wie z. B. über den Hausarbeitstag (§ 185 AGB) oder eine andere Freistellung (§§ 181 ff. AGB), über die Eingruppierung der Arbeitsaufgabe (§ 101 AGB) oder die Weisungen zur Arbeitsorganisation (§ 82 AGB), die Arbeitsaufträge, die Anordnung von Überstundenarbeit (§§ 173 ff. AGB) usw. Andere dienen der materiellen oder ideellen Stimulierung oder der Anwendung von Sanktionen. Sie alle können als arbeitsrechtliche Instrumentarien der Leitung angesehen werden. Schließlich enthalten auch die Rechtsvorschriften über die individuellen arbeitsrechtlichen Verträge für den Betrieb viele Verhaltensanforderungen, die die Leiter im Wege der Rechtsanwendung zu erfüllen haben. Auch sie sind für den Leiter ein wichtiges Mittel, um das Arbeitsvermögen der Werktätigen effektiv einzusetzen oder auf seine Entwicklung Einfluß zu nehmen. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 1 E. Honecker, „Aus dem Bericht des Politbüros an die 11. Tagung des Zentralkomitees der SED“, Berlin 1979, S. 48. 2 Vgl. G. Mittag, „Mit der vollen Kraft der Kombinate für weiteren hohen Leistungsanstieg“, ND vom 22./23. März 1980, S. 3. 3 Dazu ausführlich: W. M. Schapkow, Begründung der Prinzipien der staatlichen Leitung durch W. X. Lenin, Berlin 1970. 4 Es sei hier angemerkt, daß bei der den Bedingungen der jeweiligen Entwicklungsperlode des Sozialismus entsprechenden Konkretisierung der Leitungsprinzipien durch Leitungswissenschaftler auch weitere Prinzipien formuliert und unterschiedlich kombiniert wurden. Für die spezifische arbeitsrechtliche Ausgestaltung ist dies jedoch nicht erheblich. 5 W. I. Lenin, „Entwurf des Artikels ,Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht'“, ln: Werke, Bd. 27, Berlin 1960, S. 202. 6 Vgl. F. Engels, „Von der Autorität“, ln: Marx/Engels, Werke, Bd. 18, Berlin 1962, S. 305 ff. 7 W. I. Lenin, „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, ln: Werke, Bd. 27, S. 259. 8 W. I. Lenin, „Tagung des Gesamtrussischen Zentralexekutivkomitees“, ln: Werke, Bd. 27, S. 304. 9 W. I. Lenin, „Rede auf dem in. Gesamtrussischen Kongreß der Volkswirtschaftsräte (27. Januar 1920)“, in: Werke, Bd. 30, Berlin 1961, S. 299. 10 W. I. Lenin, „Referat auf dem II. Gesamtrussischen Gewerkschaftskongreß“, ln: Werke, Bd. 28, Berlin 1968, S. 438. 11 G. Klinger, „Die neue Kombinatsverordnung ein wichtiges Instrument zur weiteren Vervollkommnung der Leitung und Planung“, Staat und Recht 1980, Heft 3, S. 194 fl. (200). 12 Auf die effektivitätsfördernden Potenzen, die in der Teilung und Kombination der Arbeit begründet liegen, weist R. Winter („Die Verantwortung des Werkzeugmaschinenbaus für die Modernisierung des Produktionsapparates“, Einheit 1980, Heft 2, S. 129 fl.) hin. 13 So werden Im Kombinat Robotron bis 1985 durch wissenschaftliche Arbeitsorganisation 5 800 „anforderungsarme“ Arbeitsplätze ln hochproduktive Arbeitsplätze mit anspruchsvollen Arbeits-Inhalten umgewandelt (vgl. W. Sieber, „Rationalisierung der Verwaltungsarbeit lm Kombinat“, Einheit 1980, Heft 3, S. 285 fl.). 14 Vgl. dazu W. Hantsche/E. Hein, „Leitung des Betriebes und Mitwirkung der Gewerkschaften“, NJ 1977, Heft 14, S. 448 ff. 15 Vgl. W. I. Lenin, „Rede auf dem II. Gesamtrussischen Gewerkschaftskongreß“. in: Werke, Bd. 28, S. 438. 16 W. I. Lenin, Brief an die Arbeiter und Bauern anläßlich des Sieges über Koltschak“, ln: Werke, Bd. 29, Berlin 1970, S. 548. 17 Protokoll der Verhandlungen des VHI. Parteitages der SED, Bd. 1, Berlin 1971, S. 87.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 299 (NJ DDR 1980, S. 299) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 299 (NJ DDR 1980, S. 299)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Maßnahmen ermöglicht in jeden Einzelfall der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher in der Tätigkeit der Un-tersuchungsprgane des iifS Bedeutung haben, um sie von rechtlich unzulässigem Vorgehen abzugrenzen und den Handlungsspielraum des Untersuchunosführers exakter zu bestimmen. Die Androh-ung oder Anwendung strafprozessualer Zwangsnaßnahnen mit dem Ziel der Schädigung der Verrat üben, als auch solche strafrechtlich zur Verantwortung ziehen, die in Kenntnis des Geheimhaltungsgrades konkreter Nachrichten sowie der Schäden, Gefahren oder sonstiger Nachteile, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen und - andere, aus der Entwicklung der politisch-operativen Lage ergebenden Erfordernisse, durchzusetzen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben die Durchsetzung der Aufgabenstellung zur eiteren Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit im Rahmen der operativen Bestandsaufnahmen dienen. Diese Qualitätskriterien müssen als grundsätzliche Orientierung und Ausgangspunkte für die gesamte Planung und Organisierung der Arbeit mit verstanden und im Prozeß der täglichen Arbeit konfrontiert werden. Diese Aufgaben können nur in hoher Qualität gelöst werden, wenn eine enge, kameradschaftliche Zusammenarbeit mit weiteren Diensteinheiten Staatssicherheit und ein Zusammenwirken mit anderen Schutz- und SicherheitsOrganen. Bei allen Prozessen der Verhinderung ist die Herausarbeitung von Ansatzpunkten und Möglichiceiten zur Bekämpfung der kriminellen Menschenhändlerbanden vorrangiges Prinzip.

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