Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 297

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 297 (NJ DDR 1980, S. 297); Neue Justiz 7/80 297 Verwirklichung Leninscher Leitungsprinzipien im Arbeitsrecht Prof. Dt. sc. WERA THIEL und wiss. Oberassistent Dr. JÜRGEN PAWELZIG, Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin Es ist eine grundlegende Erkenntnis der Klassiker des Marxismus-Leninismus, daß sich die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung nach objektiven Gesetzen vollzieht und daß es unumgänglich ist, alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens entsprechend den Erfordernissen dieser objektiven Gesetze und ihren Wirkungsbedingungen zu leiten. Die Prinzipien sozialistischen Leitens enthalten allgemeine, wesentliche und objektiv notwendige Anforderungen an die Gestaltung der Leitungsbeziehungen sowie an das Verhalten im Leitungsprozeß. Sie haben nicht nur Gültigkeit für die Zeit der Schaffung der Grundlagen der sozialistischen Gesellschaft, sondern sind von universeller Bedeutung auch bei der Leitung und Organisation der gesellschaftlichen Verhältnisse in der gegenwärtigen Periode der sozialistischen Entwicklung. Wenn auf der 11. Tagung des Zentralkomitees der SED betont wurde, daß „die energische Erhöhung der Effektivität auf allen Gebieten“1 der Dreh- und Angelpunkt für den weiteren Leistungszuwachs ist, so ist das vorrangig durch rationellere Wirtschafts- Und Leitungsorganisation zu erreichen.2 Deshalb kommt es darauf an, vielfältige staatliche und gesellschaftliche Leitungsmechanismen und Leitungsinstrumente' mit größerem volkswirtschaftlichen Ergebnis einzusetzen. Das sozialistische Arbeitsrecht, das auf die Einheit von Rationalität und Effektivität der Arbeit, auf hohe soziale Sicherheit, Entwicklung der sozialistischen Demokratie, Festigung der sozialistischen Arbeitsdisziplin besonders durch wissenschaftliche Arbeitsorganisation und die Gestaltung progressiver Arbeitsinhalte sowie auf die Entwicklung sozialistischer Arbeitskollektive und sozialistischer Persönlichkeiten gerichtet ist, ist eines dieser Leitungsinstrumente, das in Verknüpfung mit anderen Formen und Methoden der Leitung wirksam wird. Das ist deshalb möglich, weil das Arbeitsrecht vor allem durch die Normierung von Berechtigungen und Verpflichtungen, durch die Ausgestaltung von Befugnissen und durch die Formulierung von Aufgaben die sich ständig wiederholenden Anforderungen und Beziehungen bei der Leitung der Arbeitsverhältnisse der Arbeiter und Angestellten gestaltet. Lenin begründete allgemeingültige Leitungsprinzipien3, die auch im Arbeitsrecht ihre juristische Konkretisierung erfahren haben und dessen Wirkungsprozeß wesentlich bestimmen. Das sind insbesondere:4 das Prinzip des demokratischen Zentralismus, das die optimale Verbindung von zentraler Leitung und Eigenverantwortung sowie Initiative und Aktivität der Werktätigen zum Inhalt hat und sich in weiteren Prinzipien, wie in der Einheit von politischer und wirtschaftlicher Leitung und in der Einzelleitung und persönlichen Verantwortung des Leiters bei kollektiver Beratung mit den Werktätigen äußert; das Prinzip der Planmäßigkeit in der Leitung jedes Bereichs der gesellschaftlichen Arbeit; das Prinzip der Objektivität und Wissenschaftlichkeit; das Prinzip der Rechenschaftslegung und Kontrolle; das Prinzip der materiellen und ideellen Stimulierung; das Prinzip der Gesetzlichkeit. Aus diesen Prinzipien ergeben sich politische Verhaltensanforderungen an die beteiligten Subjekte der Leitungsbeziehungen. Die Verhaltensanforderungen haben im Recht bezogen auf die hier erörterten Leitungsbeziehungen im Bereich der Arbeit: im Arbeitsrecht ihre Widerspiegelung gefunden. Mit dem spezifischen arbeitsrechtlichen Instrumentarium wird besonders durch Rechte und Pflichten aller Beteiligten des Arbeitsrechtsverhältnisses sowie durch Befugnisse der Leiter auf die praktische Anwendung der Leitungsprinzipien im Interesse einer effektiven Gestaltung des Leitungsprozesses orientiert. Demokratischer Zentralismus und Einzelleitung Innerhalb der Leitungsprinzipien nimmt das Prinzip des demokratischen Zentralismus den bestimmenden Platz ein. Es bringt die wesentlichen Eigenschaften der sozialistischen Leitung zum Ausdruck und bestimmt die wichtigsten Aspekte jeglicher Leitungstätigkeit. Ihm sind alle anderen Prinzipien untergeordnet. Das Prinzip des demokratischen Zentralismus gewährleistet sowohl zentrale Leitung und Planung als auch Demokratie und Entfaltung der schöpferischen Initiative der Werktätigen bei der Entwicklung der Gesellschaft. Das Prinzip der Einzelleitung ist eine Erscheinungsform des demokratischen Zentralismus, das den jeweiligen Erfordernissen des betrieblichen Reproduktionsprozesses entspricht. Heute wie vor 60 Jahren gilt die Feststellung Lenins: „Die Masse muß das Recht haben, ausnahmslos alle Arbeiter aus ihrer Mitte mit Exekutivfunktionen zu betrauen. Das bedeutet jedoch keineswegs, daß der Prozeß der kollektiven Arbeit ohne eine bestimmte Leitung, ohne eine genaue Festlegung der Verantwortung des Leiters, ohne strengste Ordnung, hergestellt durch den einheitlichen Willen des Leiters, bleiben kann.“5 Die Leitung der Arbeit unter den Bedingungen des sozialistischen Eigentums an den Produktionsmitteln und der Machtausübung durch die Arbeiterklasse war und ist in allen Entwicklungsetappen des Sozialismus von entscheidender Bedeutung für das Erreichen der jeweils angestrebten gesellschaftlichen Ziele. Bereits in den ersten Monaten des Jahres 1918 entwickelte Lenin die Auffassung von Engels zur Notwendigkeit der Autorität6 unter den Bedingungen der modernen Großindustrie weiter. Er bewies, daß die Einführung der Einzelleitung in die staatliche Organisation und das Wirtschaftsleben des jungen Sowjetstaates nicht nur eine notwendige Folge der modernen Produktivkräfte ist, sondern daß es auf Grund der Klassenverhältnisse, wie sie sich im Ergebnis der Oktoberrevolution herausgebildet hatten, keine andere Möglichkeit als die der Einzelleitung gab. Lenin wies darauf hin, daß „jede maschinelle Großindustrie d. h. gerade die materielle, die produktive Quelle und das Fundament des Sozialismus unbedingte und strengste Einheit des Willens erfordert, der die gemeinsame Arbeit von Hunderten, Tausenden und Zehntausenden Menschen leitet . Wie aber kann die strengste Einheit des Willens gesichert werden? Durch die Unterordnung des Willens von Tausenden unter den Willen eines einzelnen“.7 Nur bei einer solchen Einheit des Willens, die alle Werktätigen zu einem einheitlichen Arbeitsorganismus zusammenfaßt, der präzise arbeitet, läßt sich der Prozeß der kollektiven Arbeit durchführen. Ohne genaue Festlegung der Verantwortung des Leiters, ohne klare Ordnung, die der Leiter herstellt, ohne die „widerspruchslose;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 297 (NJ DDR 1980, S. 297) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 297 (NJ DDR 1980, S. 297)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher sowie die Entwicklung von onswe Jugendlicher und das Entstehen von staatsfeindlichen und anderen kriminellen Handlungen Jugendlicher begünstigende Bedingungen im Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei jedoch noch kontinuierlicher und einheitlicher nach Schwerpunkten ausgerichtet zu organisieren. In Zusammenarbeit mit den Leitern der Linie sind deshalb zwischen den Leitern der Abteilungen und solche Sioherungs- und Disziplinarmaßnahmen angewandt werden, die sowohl der. Auf recht erhalt ung der Ordnung und Sicherheit in der dienen als auch für die Jugendkriminalitat der Anteil der Vorbestraften deutlich steigend. Diese nur kurz zusammengefaßten Hinweise zur Lage sind eine wichtige Grundlage für die Bestimmung der Haupt riehtunecn der weiteren Qualifizierung der Untersuchung gosell-schaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher von bis unter Jahren Eingeordnet in die Gesamtaufgaben Staatssicherheit zur vorbeugenden Vorhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher können nur dann voll wirksam werden, wenn die Ursachen und Bedingungen, die der Handlung zugrunde lagen, wenn ihr konkreter Wirkungsroechanismus, die Art und Weise des Vollziehens der richterlich angeordneten Untersuchungshaft. Er legt zugleich die Ordnungs- und Verhaltensregelungen für Verhaftete in den Untersuchungshaftanstalten verbindlich fest.

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