Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 295

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 295 (NJ DDR 1980, S. 295); Neue Justiz 7/80 295 Prof. em. Dr. sc. Dr. h. c. Peter A. Steiniger 4. Dezember 1904 27. Mai 1980 Es ist kaum ein halbes Jahr her, daß die Humboldt-Universität Berlin den 75. Geburtstag Peter Alfons Steinigers zum Anlaß eines wissenschaftlichen Kolloquiums über völkerrechtliche Grundfragen nahm (Staat und Recht 1980, Heft 2, S. 177 f.) und daß ihm die Friedrich-Schiller-Universität Jena die Würde eines Doktors der Rechte ehrenhalber verlieh (NJ 1979, Heft 12, S. 539), um „seine herausragenden Verdienste als kämpferischer sozialistischer Hochschullehrer und Forscher auf dem Gebiet des Völkerrechts und in anderen staats- und rechtswissenschaftlichen Disziplinen, sein wissenschaftliches und politisches Wirken sowie seine umfangreiche publizistische Tätigkeit im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Staaten und Völker“ zu ehren. Erst vor wenigen Wochen wurden seine außerordentlichen Verdienste bei der schöpferischen Anwendung des Marxismus-Leninismus sowie im Kampf für Frieden und Völkerfreundschaft mit der Verleihung des Karl-Marx-Ordens gewürdigt. So steht uns die kämpferische Persönlichkeit Peter A. Steinigers noch unmittelbar vor Augen. Mit Peter A. Steiniger verlieren wir einen Genossen, der sein ganzes Leben dem Kampf der Arbeiterklasse, der Sache des Sozialismus und des Friedens gewidmet hat, einen Hochschullehrer, der mit seinem kämpferischen Elan und seiner unermüdlichen Einsatzbereitschaft Vorbild für seine Kollegen und Studenten war. Er gehörte zu jenen Persönlichkeiten, die das Gesicht unserer sozialistischen Universität bestimmt und nachhaltigen Einfluß auf die Herausbildung einer neuen Juristengeneration ausgeübt haben, die weit über ihr Fach, ihren engeren Arbeitsbereich hinaus wirksam geworden sind, deren Spuren man auf Schritt und Tritt begegnet und begegnen wird, weil sie erfolgreich mitgeholfen haben, unsere Welt Zu gestalten. Nachdem der von den Nazis verfolgte Jurist 1945 aus der Illegalität zurückgekehrt war, setzte er sich mit ganzer Kraft für den Aufbau eines antifaschistisch-demokratischen deutschen Staates ein. Bereits 1946 wirkte er als Dezernent in der damaligen Zentralverwaltung für Volksbildung sowie als Lehrbeauftragter an der Juristischen Fakultät der gerade erst wieder eröffneten Berliner Universität und half mit, den Boden für die Einführung des Marxismus-Leninismus als Grundlage aller wissenschaftlichen Arbeit zu bereiten. Ob er an Problemen des Staats- und Verwaltungsrechts oder des Völkerrechts arbeitete immer stellte er die Frage nach dem Klassenwesen des Rechts, immer ging es ihm darum, daß das Recht zu einem Gestaltungsinstrument derjenigen würde, die sich von Ausbeutung und Unterdrückung befreiten, die den Sozialismus aufbauen und für die Sicherung des Friedens wirken. Seine Vorlesungen und öffentlichen Dispute waren Zentren der politischen Auseinandersetzung; seine Übungen und Seminare wurden zu Kristallisationspunkten der fortschrittlichen Studenten und der Auseinandersetzung mit der bürgerlichen Juristenideologie. Peter A. Steiniger gehörte zu denen, die die Einheit von Theorie und Praxis, von Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit vorgelebt haben. Sein Einfluß auf die Erziehung einer ganzen Generation fortschrittlicher Juristen, auf die Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Rechtswissenschaft bleibt unvergessen. Immer war er bestrebt, seine wissenschaftliche Arbeit politisch urazusetzen und seine politische Arbeit wissenschaftlich zu fundieren. .In der Zeit, da er Verfassungs- und Verwaltqngsrecht lehrte, wirkte er zugleich als Mitglied des Verfassungsausschusses des Deutschen Volkskongresses an der Ausarbeitung der ersten Verfassung unserer Republik mit (vgl. NJ 1979, Heft 9, S. 385 f.). Er war später Abgeordneter der Volkskammer der DDR und Präsident der damaligen Verwaltungsakademie, Frühzeitig schon widmete er sich dem Völkerrecht sowie dem Kampf um Foto: ADN-ZB/Hesse die Sicherung des Friedens und um die außenpolitische Anerkennung der DDR. Als Direktor des Instituts für Völkerrecht an der Humboldt-Universität, als Mitglied des Präsidiums des Friedensrates der DDR und des Weltfriedensrates, als Präsident der Liga für die Vereinten Nationen in der DDR und als Mitglied des Kollegiums des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten hat er mehr als 25 Jahr lang theoretisch und praktisch auf diesem Gebiet gearbeitet. Ein Blick in die lange Publikationsliste Peter A. Steinigers zeigt, in welchem Maße, mit welcher Freude und zugleich polemischer Schärfe, mit wieviel Ideenreichtum und Phantasie er sich immer wieder dem Neuen, dem Schwierigen, dem Notwenigen zugewendet hat. Da sind seine Arbeiten zum Verfassungsrecht, die mit einer Studie zur Überwindung der Lassalleschen Staatsideologie (Berlin 1955) abschließen, die Untersuchungen zum Status West-Berlins, aus denen das Handbuch zur Westberlin-Frage (Berlin 1959) hervorging, und da sind seine vielen Arbeiten zu aktuellen Problemen der Vereinten Nationen. Im Mittelpunkt der Forschungen Peter A. Steinigers aber stehen in breitem Spektrum immer wieder Fragen der Friedenssicherung: Hier sind seine Einleitung- zu der von ihm herausgegebenen Auswahl von Dokumenten über den Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher (Der Nürnberger Prozeß, Berlin 1957, Bd. 1 und 2), die Arbeiten zur Verantwortlichkeit der Kriegs- und Naziverbrecher, seine Einleitung zu Materialien des Nürnberger Juristenprozesses (Fall 3, Berlin 1969), seine zahlreichen Arbeiten zum Potsdamer Abkommen, zum Friedensvertrag, zu den antifaschistischen Klauseln der Charta der Vereinten Nationen, zum Aggressionsverbot oder zur völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Staaten zu nennen. Sein Buch „Oktoberrevolution und Völkerrecht“, das als Beitrag zum 50. Jahrestag der Oktoberrevolution erschien (Berlin 1967), ist in gewissem Sinne die Zusammenfassung seiner wissenschaftlichen Erkenntnisse, sein völkerrechtliches Credo. Dabei ging es ihm darum, die von der Oktoberrevolution ausgehende neue Qualität des Völkerrechts, um deren;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit bestanden hat. Die Befugnisse können auch dann wahrgenommen werden, wenn aus menschlichen Handlungen Gefahren oder Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu verhindern. Die Anwendung von Hilfsmitteln ist bezogen auf die Untersuchungsarbeit zur Abwehr von Gewalttätigkeiten gegen Untersuchungs-führer und Untersuchungshandlungen und zur Verhinderung von ihnen ausgehender Aktivitäten, zu planen und auch zu realisieren. Es ist zu sichern, daß vor allem solche Kandidaten gesucht, aufgeklärt und geworben werden, die die erforderlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen Aufträge Staatssicherheit konspirativ erfüllen. Ihre operative Eignung resultiert aus realen Möglichkeiten zur Lösung operativer Aufgaben; spezifischen Leistungs- und Verhaltenseigenschaften; der Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit gründet sich auf den Willen der zur Nutzung und ständigen Erweiterung ihrer operativen Möglichkeiten im Interesse eines tatsächlichen oder vorgetäuschten Beziehungspartners. Die Bereitschaft zur bewußten operativen Zusammenarbeit beruht grundsätzlich auf einem Molivalionsgeiüge. Im Motivationsgefüge werden im unterschiedlichen Maße politische Überzeugungen, materielle und sonstige persönliche Interessen und Bedürfnisse wirksam.

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