Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 288

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 288 (NJ DDR 1980, S. 288); 288 Neue Justiz 6/80 Buchumschau Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. Frithjof Kunz: Arbeitsrecht (Grundriß) Staatsverlag der DDR, Berlin 1979 -281 Seiten; EVP (DDR): 8,50 M Mit diesem Grundriß liegt die erste größere geschlossene Darstellung des neuen Arbeitsrechts der DDR vor, die von einem Kollektiv des Lehrstuhls Arbeitsrecht an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR verfaßt wurde. Bereits hieraus erklärt sich das Interesse, das dieses Buch bei allen finden wird, die beruflich oder in einer ehrenamtlichen gesellschaftlichen Funktion auf dem Gebiet des Arbeitsrechts wirken. Die Gliederung des Grundrisses folgt dem Aufbau des AGB. Im Vorwort sowie im Kapitel 1 über die Grundsätze des sozialistischen Arbeitsrechts verweisen die Verfasser auf den imtrennbaren Zusammenhang zwischen dem Arbeitsrecht und der Lösung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie auf seine Bedeutung für die Entfaltung der sozialistischen Lebensweise und die Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen. Damit geben sie die grundlegende Orientierung, für das Verständnis der folgenden Kapitel und zugleich für die Art und Weise der Verwirklichung jeder einzelnen arbeitsrechtlichen Vorschrift. Von einem Grundriß kann anders als von einem Lehrbuch oder von einem Kommentar keine erschöpfende Behandlung der Themenkomplexe bzw. eine weitgehende Erörterung der einzelnen Rechtsvorschriften erwartet werden. Vielmehr kommt es hier insbesondere darauf an, das rechtspolitische Anliegen des AGB und des Arbeitsrechts im allgemeinen verständlich zu machen sowie in den Hauptfragen dem Leser praktische Anleitung zu geben. Diesem Anliegen wird der Grundriß zwar prinzipiell, aber leider nicht durchgehend gerecht Beispielsweise lassen die Darlegungen im 3. Kapitel, die sich mit einem Hauptanliegen des AGB, der Sicherung des Rechts auf Arbeit, befassen, einige Fragen offen. Zu diesem die betriebliche (und auch die gerichtliche) Praxis ständig beschäftigenden Komplex vermißt man z. B. den Gesetzestext erläuternde Ausführungen über die Bedeutung der für das Zustandekommen des Arbeitsvertrags erforderlichen Willenserklärungen der Partner in den verschiedenen Formen (u. a. Wirksamkeit mündlicher Abreden); die Notwendigkeit der konkreten Vereinbarung der Arbeitsaufgabe und des Arbeitsorts als Voraussetzung für die Klarstellung der Rechte und Pflichtep im Arbeitsrechtsverhältnis und als Ausgangspunkt für das Wirksamwerden anderer Regelungen des Arbeitsrechts (Höhe der Entlohnung, Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Betriebes, Eintreten der disziplinarischen und materiellen Verantwortlichkeit, Ansprüche aus dem Neuererrecht); die tatsächliche Bedeutung des Überleitungsvertrags gegenüber dem Aufhebungsvertrag, der das Recht auf Arbeit von sich aus nicht zu sichern vermag, weil er lediglich die Auflösung eines Arbeitsrechtsverhältnisses bewirkt. Fraglos standen die Verfasser hier angesichts des vorgegebenen knappen Umfangs des 3. Kapitels vor einer schwierigen Aufgabe. Doch gerade deshalb ergibt sich die Frage, warum nicht wenigstens in Fußnoten auf die bis zum Redaktionsschluß des Buches (1. Dezember 1978) veröffentlichten Artikel (einschließlich gerichtliche Entscheidungen) in Fachzeitschriften hingewiesen wurde. Dieser Mangel ist übrigens auch in anderen Kapiteln spürbar, obwohl den Verfassern dort relativ mehr Raum zur Verfügung stand. Das trifft insbesondere auf die sog. problemträchtigen Kapitel zu, wie z. B. Arbeitsorganisation und sozialistische Arbeitsdisziplin, Erholungsurlaub und arbeitsrechtliche Verantwortlichkeit der Werktätigen. Ungeachtet dieser einschränkenden Bemerkungen wird der Grundriß jedoch vor allem für die betriebliche Leitungstätigkeit nützlich sein. Dr. WALTER SCHULZ, Oberrichter am Stadtgericht Berlin, Hauptstadt der DDR COREP5KAHME X.-E. XOfl3MHrEP TpeöOBaims k flajibHeräneMy ycOBepmeHCT-BOBamno npasOBOä paGoru b HapogHOM xoasmCTBC r. KJIHHrEP Pojil aflMHHHCTpaTHBHoro npaBa b yxpenacHMM coinajiHcrMHecKoro npaBOBoro nopagica X. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 288 (NJ DDR 1980, S. 288) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 288 (NJ DDR 1980, S. 288)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der Offizialisierung von inoffiziellen Beweismitteln bei der Bearbeitung und beim Abschluß operativer Materialien Vertrauliche Verschlußsache - Meinhold Ausgewählte Probleme der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten und die Vereinbarung entsprechender organisatorisch-technischer Sicherungsmaßnahmen mit dem Gericht, um vorbeugend die bedeutendsten begünstigenden Bedingungen für die Gefährdung der Sicherheit der gerichtlichen Hauptverhandlurg-zu beseitigen. Das bezieht sich auch auf die Verbindungen Verhafteter zu Personen außerhalb der Untersuchungshaftanstalt, die nicht den gesetzlich zulässigen und mit der Untersuchungshaft unumgänglich verbundenen Einschränkungen unterliegen. Im Interesse der Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft werden jedoch der Zeitpunkt der Aufnahme und der Umfang persönlicher und postalischer Kontakte. Im Ermittlungsverfahren durch den Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung über die Übernahme dieser Strafgefangenen in die betreffenden Abteilungen zu entscheiden. Liegen Gründe für eine Unterbrechung des Vollzuges der Freiheitsstrafe an Strafgefangenen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung, der Durchführungsverordnung zum Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der - Verfolgung von Verfehlungen - sowie des Ordnungswidrigkeitsrechts, Befugnisse zur Lösung anderer Aufgaben bei der Gewährleistung der territorialen Integrität der sowie der Unverletzlichkeit ihrer Staatsgrenze zur und zu Westberlin und ihrer Seegrenze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlichs zur Grundlage der im Ergebnis der vollständigen Klärung des Sachverhaltes zu treffenden Entscheidungen zu machen.

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