Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 270 (NJ DDR 1980, S. 270); 270 Neue Justiz 6/80 Die Redaktion .analysiert von Zeit zu Zeit die Arbeit: In der Regel enthält die Rechtsseite neun verschiedene Beiträge, darunter z. B. immer Leserpost mit Namen und Adresse. Wir halten die öffentliche polemische Auseinandersetzung mit Rechtsverletzungen, mit Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Kriminalität und den ständigen Dialog mit den Lesern darüber für das allerwichtigste. Polemik, so meinen wir, ist in der Rechtspropaganda unerläßlich. Die Ergebnisse der Rechtsseite sind an der ständig zunehmenden Leserpost (z. Z. täglich etwa 1 Zuschrift) zu messen und auch an der Teilnahme der Leser an einer Preisfrage auf jeder Rechtsseite (während sich daran 1978/79 etwa monatlich 400 Leser beteiligten, hat sich die Anzahl inzwischen mehr als verdoppelt). Die Resonanz der Rechtsseite der „Schweriner Volkszeitung“ bei den Bürgern widerspiegelt sich ebenfalls in dem starken Zuspruch, den die öffentlichen Sprechstunden haben, die der juristische Beirat in den Kreisen des Bezirks durchführt. In den Beiträgen auf der Rechtsseite wurden insbesondere Probleme des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft, der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, der sozialistischen Erziehung der Jugend, der Festigung einer bewußten Einstellung zur Arbeit und der Erhöhung der Verkehrssicherheit behandelt sowie Erfolge im Kampf um vorbildliche Ordnung und Sicherheit und beispielgebendes persönliches Verhalten gewürdigt. Außerhalb der regelmäßigen Rechtsseite informiert und berichtet die „Schweriner Volkszeitung“ aktuell über Straffälle im Bezirk und anderes Geschehen, das die öffentliche Atmosphäre für eine wirksame Verhütung von Straftaten beeinflußt, so z. B. über einen Kraftfahrer, der in letzter Minute mit einem mutigen Entschluß einen folgenschweren Unfall verhinderte. Wir halten viel vom klassischen Gerichtsbericht. Wir legen Wert darauf, daß er die wichtigsten Meinungen der Prozeßbeteiligten zitiert und so die Polemik im Dienst sozialistischer Rechtspropaganda fördert. Das wichtigste ist für uns nicht, darzustelien, wie die Straftat begangen wurde, sondern wie es dazu kommen konnte und Erfahrungen zu propagieren, wie man wirksam Straftaten Vorbeugen kann. Die Juristen und Journalisten verständigen sich im Beirat über den Zeitpunkt und die Art und Weise der publizistischen Gestaltung des jeweiligen Rechtsproblems. Sie gehen davon aus, daß nur eine gute journalistische Umsetzung des Themas also nicht schon das Thema an sich die beabsichtigte Wirkung bei den Lesern hervorrufen kann. Im Beirat wird um die beste Lösung gestritten. Dadurch hat sich das gemeinsame Anliegen gut entwickelt, sind wir zur Kontinuität in der Zusammenarbeit gelangt. Mit der Rechtsseite wird gleichzeitig der inhaltlichen Anlage und Gestaltung der Rechtspropaganda auf den Lokalseiten der Zeitung sowie auch den Betriebszeitungen Orientierung und Anleitung gegeben. Rechtspropaganda im Sender Schwerin Der Sender Schwerin hat neben aktuellen Beiträgen, in denen über Gerichtsverhandlungen, Maßnahmen der Allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht des Staatsanwalts oder über Bemühungen einzelner Kollektive zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit berichtet wird, drei Periodika im Programm. Die Sendereihe „Alles was Recht ist aus der Arbeit der Konfliktkommissionen“ kommentiert Aufzeichnungen von Konfliktkommissionsberatungen. Die Auswahl erfolgt durch die Staatsanwaltschaft im Zusammenwirken mit der jeweiligen Betriebsgewerkschaftsleitung. Die Sendung wird seit 1973 einmal im Monat im Sonntagvormittag-Programm gebracht. Am konkreten Beispiel wird die breite Einflußnahme der Werktätigen selbst auf die Entwicklung und Festigung sozialistischer Denk- und Verhaltensweisen nachgewiesen. Die Sendereihe ist in der Bevölkerung sehr beliebt. Die KK-Mitglieder betrachten sie als öffentliche Anerkennung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und zugleich als Hilfe und Anleitung für ihre Rechtsprechung. Fünfzehn Folgen dieser Sendereihe wurden bisher auf Tondband vervielfältigt. Die Staatsanwaltschaft und Gewerkschaftsleitungen arbeiten damit als Schulungsmaterial bei den Weiterbildungsmaßnahmen der Konfliktkommissionsmitglieder. Im Anschluß an jede Sendung erteilen im Schweriner Funkhaus zwei Staatsanwälte und ein Richter eine Stunde telefonische Rechtsauskünfte. In dieser „Juristischen Sprechstunde per Telefon“ melden sich in der Regel 25 bis 30 Bürger. Die Telefongespräche werden auf gezeichnet; eine Auswahl davon wird mit kurzen Musikbrücken im Wechsel mit den Beiträgen aus der Arbeit der Konfliktkommissionen ausgestrahlt. Diese Form der Rechtspropaganda im Funk hat sich als außerordentlich massenwirksam erwiesen. Der Hörer nimmt an der Darlegung eines Rechtsproblems teil, zieht Verbindungen zum eigenen Alltag und erfährt aus dem Gespräch mit dem juristischen Ratgeber, wie man sich in bestimmten Konfliktfällen richtig entscheidet und verhält. So werden auf populäre, verständliche und im besten Sinne unterhaltsame Weise bei einem breiten Hörerkreis praktikable Rechtskenntnisse vermittelt. In der Reihe „Recht im Alltag Juristen antworten auf Hörerfragen“ (im April bereits die 250. Folge) beantworten Staatsanwälte Rechtsfragen, mit denen sich Hörer brieflich an den Sender wandten. Diese Fragen werden wie Eingaben behandelt und dem Bürger auch schriftlich beantwortet. In einem großen Umfang geht es den Hörern dabei um die Rechtsberatung zu arbeitsrechtlichen Problemen. * Diese regelmäßige Rechtspublizistik in der „Schweriner Volkszeitung“ und im Sender verlangt Kontinuität und Farbigkeit in der Arbeit. Wir haben uns vor allem bemüht, in den Beiträgen zur Erhöhung des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Achtung der Rechte der Bürger unduldsamer, polemischer, fordernder, konsequenter zu sein. Mitunter waren wir bei unseren Recherchen in Betrieben und Einrichtungen nicht gerade gern gesehen, auch wegen der möglichen öffentlichen Kritik. Aber je eindeutiger und kompromißloser wir Verletzungen des sozialistischen Rechts öffentlich zu Leibe rückten, desto größer wurde die Bereitschaft der Leser und Hörer, Überlegungen zur Veränderung kritisierter Zustände beizü-steuern, und um so mehr waren auch die Kritisierten bereit, ihren Pflichten verantwortungsbewußt nachzukommen. Unsere Erfahrungen bestätigen: Organisation und inhaltliche Vorgaben sind für eine gut funktionierende Zusammenarbeit unverzichtbar. Die Zusammenarbeit ist um so wirksamer, je konkreter sie geleitet und geleistet wird. Orientierung und neue Impulse dafür geben die in bestimmten Zeitabständen durchgeführten Beratungen des Chefredakteurs der „Schweriner Volkszeitung“ mit den Leitern der Sicherheits- und Justizorgane im Bezirk und dem Juristischen Beirat sowie des Direktors des Senders Schwerin mit dem Staatsanwalt des Bezirks. * S. 1 Vgl. hierzu: Die weiteren Aufgaben der politischen Massenarbeit der Partei (Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 18. Mai 1977), Berün 1977, S. 66 ff. 2 Vgl. hierzu P. Przybylski, „Öffentlichkeitsarbeit fester Bestandteil der Bekämpfung der Kriminalität“, NJ 1980, Heft 2, S. 56 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 270 (NJ DDR 1980, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 270 (NJ DDR 1980, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt bereits vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen. Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermitt-lungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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