Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 27

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 27 (NJ DDR 1980, S. 27); Neue Justiz 1/80 27 bensverbundenheit zur Praxis des kommunistischen Aufbaus das sind die Kriterien für die Qualität und das Niveau der Rechtserziehung der Werktätigen. Das mündliche und schriftliche Auftreten der Rechtspropagandisten entspricht den grundsätzlichen Anforderungen. Gleichwohl wird manchmal das fachliche Niveau der Lektionen und Publikationen über rechtliche Themen gemindert, weil an die Stelle einer Analyse des konkreten Inhalts des Gesetzes bloßes Wortgeprassel tritt. Einige Zeitungen veröffentlichen Artikel mit voreiligen Schlußfolgerungen aus Sachverhalten, deren Bewertung allein den Organen der Rechtsprechung obliegt. Manche Rechtspropagandisten neigen dazu, einerseits in überflüssiger Weise breit zu theoretisieren, andererseits aber die Rechtsnormen vereinfacht darzulegen. Damit diese Mängel beseitigt werden, ist es erforderlich, die Aufmerksamkeit auf die Erhöhung der fachlichen Meisterschaft der Rechtspropagandisten zu lenken und ihnen methodische Hilfe zu geben. Die tiefgründige schöpferische Aneignung der konkreten rechtlichen Normen ist nur dann möglich, wenn ihre Kenntnis aus dem Verstehen des Wesens der Rechtsprinzipien abgeleitet wird. Besondere Bedeutung hat der Hinweis der Partei, daß es notwendig ist, die ideologische Arbeit noch enger mit dem Leben zu verbinden. Dabei ist der Vermittlung exakter Rechtskenntnisse vor allem in der mündlichen Rechtspropaganda stärkere Beachtung zu schenken. Sie muß zu einer mobilisierenden Kraft werden, indem sie z. B. negative Erscheinungen offen aufdeckt und die Höhe des Schadens deutlich macht, der der ganzen Gesellschaft und speziell dem Kollektiv durch Alkoholmißbrauch, Verletzung der Arbeits-, Plan- und gesellschaftlichen Disziplin oder durch Diebstahl von Volkseigentum zugefügt wird. Gegenwärtig werden im Land jährlich mehr als 2 Millionen Vorträge mit juristischen Themen gehalten. Man kann sich vorstellen, wie sich die Effektivität der mündlichen Rechtspropaganda bei der Erziehung der Bürger erhöhen würde, wenn es gelänge, die emotionale Einwirkung zu verstärken. Die Erhöhung der Verständlichkeit und Überzeugungskraft der Rechtspropaganda verleiht ihr einen offensiven Charakter in der Auseinandersetzung mit negativen Erscheinungen in unserem Leben. Die Aufgabe der Justizorgane besteht darin, den Redaktionen der Zeitungen, des Rundfunks und Fernsehens sowie den Lektoren zu helfen, die Thematik der Vorträge zu erweitern und zu aktualisieren, Doppelarbeit bei der Ausarbeitung von propagandistischem Material zu vermeiden und umfassender die beruflichen und altersbedingten Interessen der verschiedenen Gruppen der Werktätigen zu berücksichtigen. Die Justizorgane und Gerichte haben gemeinsam mit der Gesellschaft „Snanije“ für die Propagandisten und Lehrkräfte auf dem Gebiet des Rechts Seminare sowie wissenschaftlich-praktische und methodische Konferenzen zu organisieren und die Erfahrungen der besten Lektoren zu verallgemeinern. Enge, sachliche Kontakte mit den Organisationen des Verbandes der Journalisten der UdSSR werden sich vorteilhaft auf die Erhöhung der Qualität der Rechtspropaganda in der Presse aus wirken. Planung der rechtserzieherischen Maßnahmen in den Arbeitskollektiven Große Bedeutung hat die Planung der rechtserzieherischen Maßnahmen in den Arbeitskollektiven, die Schaffung einer Atmosphäre der Unversöhnlichkeit gegenüber Rechts- und Disziplinverletzungen. Beispielhaft geschieht das im Dnepropetrowsker Kugellagerwerk. Dort wurden die rechtserzieherischen Maßnahmen im komplexen Perspektivplan der sozialökonomischen Entwicklung des Betriebes sowie der kommunistischen Erziehung der Werktätigen und ihrer Familienangehörigen verankert. Die gesamte Rechtserziehung der Werktätigen wird vom methodisch-koordinierenden Rat des Werkes unter Führung des Parteikomitees geleitet. In 42 Konsultationspunkten des Werkes wird monatlich ein Tag der Rechtspropaganda durchgeführt. Im Rahmen des betrieblichen Weiterbildungs- und Schulungssystems, in das alle Mitarbeiter vom Arbeiter bis zum Leiter von Produktionsabschnitten einbezogen sind, werden gezielt differenzierte Rechtskenntnisse vermittelt. Rechtliche Themen widerspiegeln sich auch im Programm der 55 Schulen der kommunistischen Arbeit, in den Seminaren des Gewerkschaftsaktivs, der Volkskontrolleure und anderer gesellschaftlicher Kräfte. Es werden Wettbewerbe um die Anerkennung als bestes Kollektiv und bester Werktätiger auf dem Gebiet der Kenntnis des sowjetischen Rechts durchgeführt. Besondere Bedeutung wird der individuellen Arbeit mit Personen gewidmet, die zu übermäßigem Alkoholgenuß und zu Gesetzesverletzungen neigen. Die materiellen und moralischen Stimuli zur erzieherischen Einwirkung werden umfassend und klug genutzt. Als Resultat dessen verminderte sich die Zahl der Rechtsverletzungen, nahm die Kaderfluktuation ab. Es ist die Zeit herangereift, in allen Arbeitskollektiven die rechtserzieherische Arbeit zu planen. Die Jüstizorgane, die die methodische Leitung auf diesem Gebiet haben, sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen als Bestandteil der Pläne der sozialen Entwicklung im Kreis, in der Stadt und im Kollektiv zu sichern. Zum einheitlichen Prozeß der Herausbildung des sozialistischen Rechtsbewußtseins gehören Wissen, Überzeugung und Handeln. Nur gesellschaftlich nützliche aktive Handlungen der Bürger in der politisch-rechtlichen Sphäre, im System der sowjetischen Demokratie krönen den Erziehungsprozeß. Deshalb bleibt die allseitige Erhöhung der gesellschaftlichen und rechtlichen Aktivität der sowjetischen Bürger, ihre sachbezogene interessierte Beteiligung an der Rechtsprechung und an der Arbeit der gesellschaftlichen Organisationen, die zum Schutz der Gesetzlichkeit wirken und zur Bekämpfung und Vorbeugung von Rechtsverletzungen beitragen, eine wesentliche Aufgabe. * Die rechtserzieherische Tätigkeit gewinnt vom Standpunkt des Kampfes gegen die bürgerliche Rechtsideologie zunehmend an Bedeutung. Das ist eine wichtige Seite der Tätigkeit aller an der Rechtserziehung Beteiligten. Jede Lektion, jeder Vortrag und jede Publikation soll nicht nur konkrete Informationen über das Recht vermitteln, sondern auch in kämpferischer Weise und überzeugend die Überlegenheit der sozialistischen Lebensweise gegenüber der kapitalistischen darlegen sowie den reaktionären Charakter und die Heuchelei der bürgerlichen Demokratie und Gesetzlichkeit entlarven. Die Verwirklichung des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU vom 12. April 1979 erfordert eine gut organisierte, zielgerichtete Arbeit, bei der den örtlichen Justizorganen eine wichtige Rolle zufällt. Wichtig ist es, koordinierte Perspektivpläne auszuarbeiten und immer mehr Juristen in die rechtserzieherische Tätigkeit einzubeziehen. Wenn alle Juristen die ihnen obliegenden Aufgaben verantwortungsbewußt erfüllen, wird dies zu einer weiteren Verbesserung der ideologoischen und politisch-erzieherischen Arbeit und speziell der Rechtserziehung der Werktätigen beitragen. (Leitartikel aus: Sowjetskaja justizija 1979, Heft 16, S. 1 ff.; Übersetzung von Dr. Klaus Horn, Berlin; redaktionell gekürzt und bearbeitet);
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 27 (NJ DDR 1980, S. 27) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 27 (NJ DDR 1980, S. 27)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft der DDR. Mit der ausdrücklichen Fixierung von Aufträgen des Staatsanwalts sowie eigenen Feststellungen der Untersuchungsorgane als jeweils eigenständige Anlässe zur Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dar. Sie erfordern im besonderen Maße eine enge und kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen operativer Diensteinheit und der Untersuchungsabteilung, insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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