Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 265 (NJ DDR 1980, S. 265); Neue Justiz 6/80 265 unbefriedigendem Ergebnis der bei Aufnahme in das Kollegium festgesetzten Probezeit oder wenn sich herausstellt, daß er infolge ungenügender Qualifikation oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, seine Pflichten zu erfüllen. Der Ausschluß aus dem Kollegium setzt voraus, daß der Rechtsanwalt wiederholt die innere Arbeitsordnung des Kollegiums verletzte oder sich Unlauterkeiten im Zusammenhang mit seinen Anwaltspflichten zuschulden kommen ließ und frühere Disziplinarmaßnahmen oder gesellschaftliche Einwirkungen erfolglos bleiben. Gegen die Entlassung und den Ausschluß aus dem Kollegium der Rechtsanwälte ist die Beschwerde beim Gericht möglich. Die allgemeine Leitung der Kollegien der Rechtsanwälte wird durch die Sowjets der Volksdeputierten und deren vollziehend-verfügende Organe sowohl unmittelbar als auch über die entsprechenden Abteilungen für Justiz ausgeübt. Das Ministerium der Justiz der UdSSR kontrolliert im Rahmen seiner Zuständigkeit die Einhaltung der Rechtsvorschriften durch die Kollegien der Rechtsanwälte. Es legt die Ordnung und die Bedingungen für die Bezahlung der Tätigkeit der Rechtsanwälte fest, gibt Hinweise und methodische Empfehlungen zur anwaltlichen Tätigkeit und übt andere Funktionen aus, die mit der allgemeinen Leitung der Rechtsanwaltschaft verbunden sind (Art. 16). Stimmt ein Beschluß der Mitgliederversammlung (Konferenz) oder des Präsidiums des Rechtsanwaltskollegiums nicht mit den Rechtsvorschriften überein, so setzt das Ministerium der Justiz der UdSSR die Wirkung dieses Beschlusses -aus. In diesem Falle kann die Frage entweder der Vollversammlung (Konferenz) oder dem Präsidium des Kollegiums zur erneuten Beurteilung vorgelegt werden. Die Rechtsanwaltschaft ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine politische Einrichtung. Sie ist eines der Elemente des politischen Systems des Sozialismus, das aktiv mit den anderen Elementen dieses Systems zusammenwirkt. Deshalb unterhalten die Kollegien der Rechtsanwälte gemäß Art. 16 des Gesetzes Verbindungen zu staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen. Sie erweisen Arbeitskollektiven, den Volksdeputierten, den freiwilligen Volksabteilungen für öffentliche Ordnung, den Kameradschaftsgerichten und anderen gesellschaftlichen Organen, die gegen Rechtsverletzungen kämpfen, rechtliche Unterstützung und nehmen an der Rechtspropaganda unter der Bevölkerung teil. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung aus dem Russischen von Dr. Helmut Keil) Vgl. hierzu B. A. Rudenko und W. Sawizki ln NJ 1980, He 5, S. 210 ffi. und 213 1. - D. Red. Neuerscheinung im Staatsverlag der DDR Autorenkollektiv unter Leitung von Prof. Dr. Fritz Enderiein: Handbuch der Außenhandelsverträge Bd. 2: Anlagenvertrag, Montagevertrag, Lohnveredlungsvertrag u. a. 2., überarbeitete, erweiterte und ergänzte Auflage 523 Seiten; EVP (DDR): 28 M Nachdem kürzlich die 2. Auflage von Bd. 1 des Handbuchs Der Außenhandeiskaufvertrag erschienen ist (NJ 1979, Heft 12, S. 537), liegt jetzt Bd. 2 vor, in dem spezielle Außenwirtschaftsverträge dargestellt werden: der Anlagenvertrag, der Montagevertrag, der Lohnveredlungsvertrag, die verschiedenen Vertreterverträge, der Kundendienstvertrag, der Lizenzvertrag und der Leasing-Vertrag. Neu aufgenommen wurden in die 2. Auflage der Vertrag über wissenschaftlich-technische Leistungen, der Mietvertrag und der Kreditvertrag. Alle Ausführungen Im Bd. 1, die nicht ausschließlich für den Außenhandelskaufvertrag Bedeutung haben, gelten auch für die im Bd. 2 behandelten Verträge. Jedoch enthält Bd. 2 wichtige Ergänzungen zur kollisionsrechtlichen Regelung der Verträge und zur Entwicklung der Vertragsklassen im GIW. Der Darstellung der einzelnen Verträge wurde eir. einheitlicher Aufbau zugrunde gelegt: Nach einleitenden Ausführungen über Bedeutung, Begriff und Arten des jeweiligen Vertrags werden Besonderheiten des Vertrags-abschlussses oder Gesichtspunkte für die Vertragspartnerwahl behandelt. Im Hauptteil werden jeweils die Rechte und Pflichten der Vertragspartner sowie die Folgen der Pflichtverletzung dargelegt. Abschlußkommunique der VI. Konferenz der Justizminister sozialistischer Staaten Vom 15. bis 17. April 1980 fand in Prag eine Konferenz der Justizminister der sozialistischen Länder statt. An der Konferenz nahmen Delegationen der Volksrepublik Bulgarien, der Ungarischen Volksrepublik, der Sozialistischen Republik Vietnam, der Deutschen Demokratischen Republik, der Republik Kuba, der Volksdemokratischen Republik Laos, der Mongolischen Volksrepublik, der Volksrepublik Polen, der Sozialistischen Republik Rumänien, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik teil. Erstmalig nahmen an der Konferenz Delegationen der Demokratischen Republik Afghanistan und des Sozialistischen Äthiopien teil. Auf der Konferenz tauschten die Delegationen Informationen über aktuelle Fragen der Rechtspolitik in ihren Ländern aus. In diesem Zusammenhang wurden Fragen der weiteren Entwicklung der Gesetzgebung, der Rechtsanwendung und der Vervollkommnung der Tätigkeit der Justizorgane behandelt. Die Konferenzteilnehmer stellten fest, daß die Justizorgane der sozialistischen Länder durch ihre Tätigkeit zum Schutz der Wirtschaft, zur Festigung der sozialistischen gesellschaftlichen Beziehungen und zur Vervollkommnung der Rechtserziehung der Bürger beitragen sowie aktiv am Kampf gegen Rechtsverletzungen und an der Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit in ihren Ländern teilnehmen. Die Konferenzteilnehmer stimmten einmütig darin überein, daß sich die Juristen der sozialistischen Länder künftig hoch aktiver für die Erhaltung des Friedens, die Festigung der internationalen Sicherheit und für die internationale Entspannung einsetzen werden. Auf der Konferenz wurde ausführlich erörtert, wie sich die sozialistische Gesellschaft um eine gesunde Entwicklung der Familie und der Jugend sorgt. Die Delegationen unterstrichen, daß unter der Führung der kommunistischen und Arbeiterparteien in ihren Ländern den familienrechtlichen und faktischen Garantien der Verwirklichung, des Schutzes und der Entwicklung der Rechte und Interessen der Kinder ständige Aufmerksamkeit gewidmet wird. Besonders würdigten sie, daß in der Gesetzgebung der sozialistischen Länder konsequent die allseitige Gewährleistung der materiellen und kulturellen Bedürfnisse der Kinder verankert ist. Die Delegationen waren sich einig in der Schlußfolgerung, daß Verlauf und Ergebnisse der Konferenz ein bedeutender Beitrag zur Entwicklung und Vertiefung des Zusammenwirkens der Justizministerien der Länder der sozialistischen Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem vergangenen Internationalen Jahr des Kindes.sind. Die Delegationen bekräftigten, daß die Zusammenarbeit der Ministeriep der Justiz der sozialistischen Länder ein qualitativ höheres Niveau erreicht hat, und sie stellten fest, daß sie auch künftig diese Zusammenarbeit vertiefen und die gegenseitigen vertragsrechtlichen Beziehungen sowohl auf bilateraler als auch auf multilateraler Ebene zielstrebig vervollkommnen wollen. Die Justizministerkonferenz verlief in einer kameradschaftlichen und schöpferischen Atmosphäre.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 265 (NJ DDR 1980, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 265 (NJ DDR 1980, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X