Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1980, Seite 261

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 261 (NJ DDR 1980, S. 261); Neue Justiz 6/80 261 Zur gegenwärtig in § 16 Abs. 2 SchKO geregelten Möglichkeit der Schiedskommissionen, in bestimmten Fällen Ordnungsstrafen ■ auszuspredien, wenn der beschuldigte Bürger unbegründet auch der zweiten Beratung der Schiedskommission fembleibt, wurde einhellig die Auffassung vertreten, daß diese Maßnahme bereits beim ersten unentschuldigten Fernbleiben angewendet werden sollte. Dies wurde damit begründet, daß unentschuldigtes Nichterscheinen zur Beratung der Schiedskommission nicht nur deren Autorität beeinträchtigt, sondern sich auch negativ auf eine ordnungsgemäße Arbeitsweise auswirkt. Außerdem gab es verschiedentlich Überlegungen, ob die Höhe der Ordnungsstrafe bis zu 50 M für die notwendige disziplinierende Wirkung ausreichend sei Den wachsenden Anforderungen entsprechend sind auch die Formen und Methoden der Anleitung, Qualifizierung und Unterstützung der gesellschaftlichen Gerichte durch die verantwortlichen Organe weiterzuentwickeln. Für die Schiedskommissionen wurde in diesem Zusammenhang vor allem die Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen sowie mit den Wohnbezirksausschüssen der Nationalen Front hervorgehoben. Um die notwendigen Informations- und Arbeitskontakte weiterzuentwickeln, sollte die territoriale Übereinstimmung zwischen den Tätigkeitsbereichen der Schiedskommissionen und Wohnbezirken bzw. Wahlkreisen angestrebt werden. Die damit erreichte Zusammenarbeit führt zu einer koordinierten Lösung der jeweiligen Aufgaben mit weniger Zeitaufwand für die ehrenamtlichen Kräfte und mit höherem Nutzen für alle Beteiligten. Für die Arbeit der Konfliktkommissionen ist die Unterstützung durch den Betriebsleiter von besonderer Bedeutung. In der neuen gesetzlichen Regelung soll deshalb klar zum Ausdruck gebracht werden, wie die regelmäßige Unterstützung und Information in jeder Wahlperiode zu organisieren ist, z. B. durch die Festlegung einer Konsultationspflicht des Betriebsleiters. Anliegen dieser Vorschläge war es, die Rechtspflicht der staatlichen Leiter zur Untenstützung der Konfliktkommissionen zu verstärken, um die Autorität dieser gesellschaftlichen Gerichte in den Betrieben weiter zu erhöhen. Das bezieht sich vor allem auch auf das Kontrollrecht bei Empfehlungen und auf die Verwirklichung der Festlegungen in den Beschlüssen der gesellschaftlichen Gerichte. ♦ Insgesamt zeigte die Beratung des Verfassungs- und Rechtsausschusses, daß die Verwirklichung der im Programm des IX. Parteitages der SED enthaltenen Festlegung über die Erweiterung der Rechte der gesellschaftlichen Gerichte gemeinsam mit den dafür zuständigen zentralen staatlichen Organen vor allem dem Ministerium der Justiz zugleich auch Gegenstand ernsthafter Arbeit der Abgeordneten und ihrer Tätigkeit in den Arbeitsgruppen des Ausschusses sowie in ihren Wahlkreisen ist. Sie konzentrierten sich auf die Untersuchung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften für die Konflikt- und Schiedskommissionen und betrachten auch diese Frage als einen spezifischen Bestandteil der Massenbewegung für Ordnung, Disziplin und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten. Die Erhöhung der gesellschaftlichen, der politisch-erzieherischen Wirksamkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen muß daher auch der Grundgedanke, das Kernstück der Erweiterung ihrer Rechte sein. Der Verfassungs- und Rechtsausschuß beendete mit dieser Beratung seine Untersuchungen zur Vorbereitung neuer gesetzlicher Regelungen über die gesellschaftlichen Gerichte und übergab seine Materialien dem Ministerium der Justiz. KATHARINA DUKES, Berlin Im Staatsverlag der DDR erschien soeben: Dt. Barbara Wilma/Gerhard Ullmann: Spar- und Kreditverkehr im Alltag Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, Heft 26 104 Seiten; EVP (DDR): 1,75 M Die Autoren, zwei leitende Mitarbeiter der Staatsbank der DDR, beantworten hier in sieben Abschnitten praktische Fragen des Spargiroverkehrs, des Scheckverkehrs, des Sparkontovertrags, des Kredits für junge Eheleute, des Teilzahlungskredits, der Kredite für den Neubau von Eigenheimen sowie für die Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung von Eigenheimen. Die Darlegungen helfen dem Bürger, mit Sparbüchern, Schecks und Kreditkaufbriefen richtig umzugehen, und belehren ihn u. a., wer im Falle unberechtigter Verfügungen oder des Verlusts für Schäden haftet. Auszeichnungen ln Würdigung außerordentlicher Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurde Kate Fröhbrodt, ehern. Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, der Vaterländische Verdienstorden in Gold verliehen. In Anerkennung hervorragender Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Silber geehrt: Heinz Klitzsch, Staatsanwalt des Bezirks Gera, Dr. Stefan Otte, stellv. Chefredakteur der „Tribüne“, Wilhelm Saß, ehern. Staatsanwalt des Bezirks Rostock, Günter Wendland, Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR. In Anerkennung hervorragender und langjähriger Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR erhielt der Staatsverlag der DDR, den Orden „Banner der Arbeit* Stufe I. In Würdigung besonderer Verdienste beim Aufbau und bei der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung und der Stärkung der DDR wurden mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Bronze ausgezeichnet: Dr. Klaus Horn, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der lustiz, Margot Janke, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Rose Kruse, Leiter der Abt. Kader am Bezirksgericht Schwerin, Heinz Kurzke, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig, Karl Lorke, Staatsanwalt des Kreises Heiligenstadt, Dr. Hans Neumann, Richter am Obersten Gericht, Werner Seifert, Staatsanwalt des Kreises Freiberg, Prof. Dr. Heinz Strohbach, Präsident des Schiedsgerichts bei der Kammer für Außenhandel der DDR, Direktor des Instituts für ausländisches Recht und Rechtsvergleichung der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR, Erna Strube, Richter am Kreisgericht Erfurt-Mitte. In Anerkennung hervorragender und langjähriger Leistungen bei der Stärkung und Festigung der DDR erhielten den Orden „Banner der Arbeit* Stufe III: Karl-Heinz Eberhardt, Sektorenleiter im Ministerium der Justiz, Erich Hansel, Mitarbeiter im Zentralkomitee der SED, Günter Hildebrandt, Richter am Obersten Gericht, Friedrich Mittelstadt, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Alexander Säger, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR, Ingeburg Schultz, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt von Berlin, Manfred Wagner, Stellvertreter des Staatsanwalts des Bezirks Magdeburg, Rudi Woischhik, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz, Dr. Günter Wolf, Staatsanwalt des Bezirks Schwerin.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 261 (NJ DDR 1980, S. 261) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Seite 261 (NJ DDR 1980, S. 261)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 34. Jahrgang 1980, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1980. Die Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1980 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1980 auf Seite 576. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 34. Jahrgang 1980 (NJ DDR 1980, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1980, S. 1-576).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen, insbesondere in der Volkswirtschaft; alle Straftaten aufzudecken und aufzuklären; die gesetzlichen Möglichkeiten, für eine differenzierte Anwendung der Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und andere Sanktionen sowie sonstige gesellschaf Reaktionen differenziert durchzueeizon. Ein entscheidender Vorzug und eine künftig immer unersetzbarere Triebkraft der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Systemcharakter verleiht. Unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leitet, plant und organisiert der sozialistische Staat auch mittels des Rechts die Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; der sozialistische Staat leitet und organisiert auf der Grundlage des sozialistischen Rechts im gesamtgesellschaffliehen und gesamtstaatlichen Maßstab den Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Bugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischen Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung der Beweisführung im Ermittlungsverfahren exakter als bisher zu bestimmen und davon ausgehend teilweise neue Konsequenzen für ihre weitere Qualifizierung aufzuzeigen.

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